18. AfA-Tagung in Köln 30. Juni bis 2. Juli 2023

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Weltgesundheitsorganisation-Logo mit Schlange und Weltkarte auf blauer Hintergrund.

Internationaler Anwaltskongress: WHO-Pandemievertrag und IHR
Gründung der IAL – International Association of Lawyers for Human Rights

Internationale Anwaltstagung

Rechtsanwälte aus zehn Staaten haben sich auf einem internationalen Anwaltskongress an diesem Wochenende in Köln mit den Themen WHO–Pandemievertrag und der geplanten Änderung der
Internationalen Gesundheitsvorschriften beschäftigt. Als Gastgeber des Kongresses haben wir, die Anwälte für Aufklärung e.V. aus Deutschland heute zu einer Pressekonferenz eingeladen, in der
nahmen unter anderem Juristen aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Spanien, Italien, Tschechien, den Niederlanden, Israel und Deutschland teil.

Ergebnisse der Tagung

Wir Anwälte lehnen den Plan zur Ausarbeitung eines
Pandemievertrages der Weltgesundheitsorganisation WHO und zur Änderung der
Gesundheitsvorschriften IHR ab. Wir fordern insbesondere die Staaten Europas auf, sich nicht an den Plänen zu beteiligen, der WHO künftig weitgehende Rechte bei der Ausrufung zukünftiger
Pandemien wie auch bei der Festlegung von Regelungen zur Bekämpfung solcher Pandemien
einzuräumen, die die Mitgliedsstaaten sodann zwingend und ohne weitere nationale Eingriffs–
oder Überprüfungsmöglichkeit einzuhalten hätten.

International Association of Lawyers for Human Rights

Um zukünftig effektiver und deutlicher auf Verletzungen von fundamentalen Menschenrechten
und auf Einschränkungen von Freiheits– und Grundrechten gegenüber den Bevölkerungen durch demokratische Staaten reagieren zu können, haben sich die in Köln versammelten Anwälte zu
einer Internationalen Anwaltsassoziation, der International Association of Lawyers for Human
Rights (IAL), zusammengeschlossen. 27 Unterschriften der Erstunterzeichner trägt die
Gründungsurkunde der Anwaltsassoziation, die in den nächsten Wochen noch entscheidend
wachsen wird. Hinter der Gründung stehen unter anderen die Rechtsanwälte für
Grundrechte/Anwälte für Aufklärung Österreich, die Anwälte für Aufklärung e.V. Deutschland,
Mitglieder des Juristen Komitees aus der Schweiz, Anwälte der spanischen Vereins Units per la
Veritat, um nur einige exemplarisch zu nennen.
Die Tagung dient dem Ausbau der internationalen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, die
bereits in der Corona–Zeit die Rechtswidrigkeit staatlicher Maßnahmen und die Fragilität
nationaler Rechtsstaatlichkeit kritisch thematisiert haben. Diese Fehlentwicklungen werden
gerade auf die Ebene supranationaler Organisationen wie insbesondere auf die Ebene der
Weltgesundheitsorganisation WHO gehoben, die mit Hilfe des sogenannten Pandemievertrages, in die Lage versetzt werden soll, nationalstaatliche wie auch europäische Souveränitätsrechte in
einem künftigen Pandemiefall zu umgehen.
Hiergegen stellen sich die in Köln versammelten Juristen, die sich demgegenüber zu einer strikten Einhaltung der Menschen–, Grund– und Freiheitsrechte bekennen. Der Kernsatz hierbei ist:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Unabdingbare Geltung beanspruchen die UN–Charta, aus der die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erwächst, der UN–Menschenrechtspakt über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche und soziale Rechte und die
Europäische Menschenrechtskonvention. Diese dürfen keinesfalls durch einen WHO–
Pandemievertrag tatsächlich oder faktisch außer Kraft gesetzt werden, auch und gerade nicht in Zeiten von Pandemien oder sonstigen Gesundheitskrisen.
Wir Anwälte stehen für: den Schutz fundamentaler Grundprinzipien demokratischer
Rechtsstaatlichkeit, für eine strikte Gewaltentrennung im Sinne des Prinzips »Checks and Balances«, für das Legalitätsprinzip, für das Selbstbestimmungsrecht der Völker, für das Prinzip, wonach alle Macht vom Volke auszugehen hat, für die Informationsfreiheit und vor allem für ein umfassendes Zensurverbot in allen Staaten.
Allen diesen Prinzipien widersprechen die bisher bekannt gewordenen Inhalte des derzeit in
Ausarbeitung befindlichen sogenannten »WHO–Pandemievertrages« und die zu erwartenden
Veränderungen der »Internationalen Gesundheitsvorschriften« (International Health Regulations, IHR), die in der Vollversammlung der WHO in 2024 zur Beschlußfassung gestellt werden sollen.

Wider den Pandemievertrag und die neuen WHO-Gesundheitsregeln

Nach derzeitigem Kenntnisstand, der unter anderem auf der Internetseite des Europäischen Rates abgerufen werden kann, zielen Pandemievertrag und Änderungen der IHR darauf ab, die
Weltgesundheitsorganisation als supranationale und weltumspannende Superorganisation in die Rolle einer faktischen »Gesundheitsweltregierung« zu bringen. Der WHO sollen künftig unter
anderem die folgenden Aufgaben zukommen:

• Früherkennung und Prävention von Pandemien, was die Etablierung eines anlaßlosen
weltumspannenden Frühwarn– und Surveillancesystems erforderte,
• Etablierung und Stärkung der WHO als koordinierende Behörde für globale
Gesundheitsfragen, was die nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden praktisch
entmachtet und damit fundamental dem Subsidiaritätsprinzip widerspräche,
• Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Bereichen wie Überwachung, Warnungen
und Reaktion, was der Etablierung eines weltumspannenden Überwachungssystems der
Bürger durch die Staaten, erzwungen durch die WHO, gleichkäme und
• weltweite Bekämpfung von »Falschinformationen«, was der Einführung einer Zensur
entspräche.

Alle vier Ziele würden aus Sicht von uns Anwälten auf eine unerträgliche und vor allem
rechtsstaatlichen Prinzipen fundamental widersprechende Weise zu einem globalen
Überwachungs– und Bevormundungssystem der WHO führen. Unter den unverbrüchliche Geltung beanspruchenden Prinzipien besonders zu nennen ist erstens die individuelle Selbstbestimmung, der gerade in einem Krisenfall wie einer echten Pandemie stets der Vorrang vor staatlicher oder gar supranationaler Bevormundung einzuräumen ist. Zweitens zu nennen ist das
Subsidiaritätsprinzip, das Prinzip, wonach eine höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit erst dann helfend eingreifen und Funktionen an sich ziehen darf, wenn die Kräfte der untergeordneten
Einheit nicht ausreichen, die notwendige Funktion wahrzunehmen. Gerade in einer Pandemie ist
der lokalen Entscheidung über notwendige Maßnahmen stets der Vorrang einzuräumen.
In der vergangenen Corona–Pandemie etwa hat die WHO durch ein Globalversagen gezeigt, daß sie zu keinem Zeitpunkt in der Lage war, die Situation richtig einzuschätzen. Die Übertragung von Macht auf eine anonyme, nicht demokratisch legitimierte, aus dubiosen Geldquellen versorgte,
der Pharmalobby – vorsichtig ausgedrückt – nahestehende Organisation mit mafiösen Strukturen, die künftig unkontrolliert festlegen können soll, wann eine Pandemie ausgebrochen ist, wann
diese zu Ende sei und wie sich die Menschen dann weltweit zu verhalten haben, ist entschieden abzulehnen.

Wir Anwälte sagen: Nein zum WHO–Pandemievertrag und
Nein zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften!

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