Abschaffung von § 188 StGB gefordert: Ein Relikt feudalistischer Amtsführung?

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Goldfarbene Justitia-Statue mit Augenbinde, Waage und Schwert auf schwarzem Hintergrund. Über dem Motiv liegt der großflächige, orangefarbene Schriftzug „§ 188 ABSCHAFFUNG“ in einer markanten Pinsel-Optik.

❗️Auszug 2886 bis 2888 des Koalitionsvertrages (Seite 90):

(…..)

„Modernisierung des Strafrechts

Wir entwickeln das StGB weiter und prüfen, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können“.

(…..)

Dann mal los:

Die Anwälte für Aufklärung fordern seit langem eine Streichung des Paragraph 188 StGB. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung bewirkt eine fortschreitende Einschränkung der Meinungsfreiheit, wie die aktuell skandlösen Fälle vor dem Amtsgericht Bamberg zeigen. Machtkritik ist laut Rechtsprechung des BVerfG besonders geschützt. Immerhin leben wir laut Grundgesetz in einer majestätsfreien Republik. Es kann und darf nicht das Ziel des Strafrechts sein, Kritiker politischer Entwicklungen einzuschüchtern oder erkennbar politische Satire zu kriminalisieren. Politiker jeder Couleur müssen Kritik aushalten können, ohne sich auf Sonderrechte zu berufen, die sie vor der freien Meinungsäußerung einer kritischen Öffentlichkeit schützen.

Hier gibt es größten und eiligen Handlungsbedarf der neuen schwarz-roten Koalition:

Paragraph 188 StGB gehört als Relikt eines feudalistischen Amtsverständnisses ersatzlos abgeschafft ❗️

AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche

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