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11.11.2025

AfA-Pressemitteilung zur Bundespräsident Rede zum neunten November

❗️Der Bundespräsident verliert das Grundgesetz aus den Augen ❗️

Eingebettet in eine geschichtspolitische Rede zum neunten November „Schicksalstag der Deutschen“ stellte Steinmeier klare Forderungen auf: Die Brandmauer muss stehen, kompromisslos und meterhoch. Die AfD müsse man notfalls verbieten (AP 09.11.2025)

"Mit seiner Anti-AfD-Kampfrede zeigt Steinmeier, dass er weder den demokratischen noch den intellektuellen Ansprüchen seines Amtes gewachsen ist" (AP 09.11.2025).

1.
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland (Art. 54 ff GG). Seine zentrale Aufgabe ist es, den Staat nach innen und nach außen zu repräsentieren und die Einheit des Gemeinwesens zu fördern. Daraus folgt das Gebot, über den Parteien zu stehen und parteipolitische Neutralität zu wahren.

2.
Art. 55 Abs. 1 GG:
"Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören".

Diese Vorschrift stellt eine rechtliche Trennung zwischen Amt und parteipolitischem Wirken sicher. Sie dient der institutionellen und politischen Unabhängigkeit des Amtes und soll verhindern, dass der Bundespräsident in den parteipolitischen Wettbewerb eingebunden ist. Nach einhelliger Staatsrechtslehre und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt für den Bundespräsidenten eine Neutralitätspflicht in besonderem Maße, da er keine politische Leitungsfunktion, sondern nur eine repäsentative und vermittelnde Funktion innehat.

3.
Das Grundgesetz sollte man als Bundespräsident schon kennen. Anderenfalls ist man für dieses Amt nicht länger tragbar.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

  1. November 2025
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