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Anwälte für Aufklärung

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08.12.2025

AfA Pressemitteilung zur Justizministerkonferenz

🔷 AfA-Pressemitteilung 🔷

❗️Kritik der Anwälte für Aufklärung an der Justizministerkonferenz: ❗️

● Rückschritt statt Fortschritt.
● Gravierende Defizite für den Rechtsschutz des Angeklagten im Revisionsverfahren bleiben bestehen.
● Geltende Rechtslage ist "absoluter Anachronismus" (Prof. H. Frister).

       "Es ist daher nunmehr höchste Zeit, eine unmittelbare Kontrolle der Beweiswürdigung durch eine objektive und im Revisionsverfahren zu prüfende Dokumentation der Beweisaufnahme zu ermöglichen. Diesem Thema müssten sich die Justizministerinnen und -minister viel eher widmen als einer Reform der Voraussetzungen einer Revisionshauptverhandlung".

Sinn und Zweck des strafrechtlichen Revisionsverfahrens ist es, in einer zweiten Instanz rechtsstaatlich faire und umfassende Überprüfungsmöglichkeiten erstinstanzlicher Entscheidungen zum Schutz vor Fehlurteilen und zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten. Dafür gibt es die Revisionsgerichte. Für die Qualität revisionsrechtlicher Entscheidungen kann keinesfalls ausschlaggebend sein, ausgerechnet die "Ressourcen der Justiz" zu schonen oder die Justizhaushalte von Bund und Ländern zu entlasten, so aber die JuMiKo.

Es gilt vielmehr, Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz konsequent umzusetzen. Davon sind die Beschlüsse der JuMiKo leider meilenweit entfernt.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
Dezember 2025

Bezugsquelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/revision-strafverfahren-ohne-hauptverhandlung-beschlussweg-bgh-jumiko-stv

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