Aufgrund der Umstrukturierung unserer Gesellschaft im großen Stil seit März 2020 müssen wir nunmehr von einem neuen Rechtsgebiet sprechen – dem Corona-Recht

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Frau Justitia mit Waage symbolisiert rechtliche Argumentation nach § 4 Abs. 4 AMG.

Rechtsanwalt Dr. phil. Andreas Neumann beschreibt in seinem Artikel, dass das Corona-Recht wie das Baurecht eine Misch-Materie aus den verschiedenen universitären Rechtsfächern ist und erklärt, warum Corona-Fachanwälte neben dem Medizinrecht und Pharmarecht auch das Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht, das Verwaltungsrecht und Staatsrecht (bzw. Verfassungsrecht) sowie das Arbeitsrecht beherrschen sollten.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-rechtsgebiet-corona-recht-203098.html

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