Aufgrund der Umstrukturierung unserer Gesellschaft im großen Stil seit März 2020 müssen wir nunmehr von einem neuen Rechtsgebiet sprechen – dem Corona-Recht
Rechtsanwalt Dr. phil. Andreas Neumann beschreibt in seinem Artikel, dass das Corona-Recht wie das Baurecht eine Misch-Materie aus den verschiedenen universitären Rechtsfächern ist und erklärt, warum Corona-Fachanwälte neben dem Medizinrecht und Pharmarecht auch das Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht, das Verwaltungsrecht und Staatsrecht (bzw. Verfassungsrecht) sowie das Arbeitsrecht beherrschen sollten.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-rechtsgebiet-corona-recht-203098.html
