Anwälte für Aufklärung

Außerordentliche Mitglieder

Unser Verein AfA e.V. besteht neben den Ehrenmitgliedern aus

  • ordentlichen Mitgliedern,
  • außerordentlichen Mitgliedern und
  • Fördermitgliedern.

Außerordentliche Mitglieder

Sie haben zwar keine juristische Ausbildung, möchten aber die Interessen und Ziele des Vereins durch Ihre aktive Mitarbeit unterstützen. Dann können Sie außerordentliches Mitglied werden. Der Jahresbeitrag beträgt ebenfalls 240,- € (plus einmalige Aufnahme­gebühr in Höhe von 100,- €).

Gemäß Satzung ist der Vereinsaustritt eines Mitgliedes nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig. Er muss gegenüber dem Vorstand mindestens drei Monate vorher schriftlich erklärt werden. Mit der Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke, gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden.

Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten.

Über diesen Link gelangen Sie zur Satzung.

Im Begrüßungsschreiben wird das SEPA Lastschriftmandat durch uns verifiziert.

Flyer

Über diesen Link können Sie den Flyer unseres Vereins herunterladen.