Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“ ab.
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“ nach § 20a Infektionsschutzgesetz ab und konstatiert „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken zum Zeitpunkt der Entscheidung“.
Von Caroline Elsaesser, Rechtsanwältin
„Im Gegenteil hat es Sinn und Ziel des Staates zu sein, die Freiheit des einzelnen Menschen zu befördern und seine Würde auch dann zu achten, wenn im Interesse anderer Menschen oder der Gemeinschaft gehandelt wird.“ – Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des BVerfG (1)
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