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  1. Januar 2026

❗️Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Kennedy-Kritik mit unzutreffenden Behauptungen.❗️

Statt die zunehmende und internationale Kritik aus Washington als Anlass für eine überfällige Corona-Aufarbeitung in Deutschland und Europa zu nehmen, verbreitet das Bundesgesundheitsministerium nach der Kritik aus den USA nachweislich falsche und irreführende Behauptungen.
Hintergrund ist die Stellungnahme des Ministeriums zu Äußerungen des US-Gesundheitsministers:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/warken-widerspricht-us-gesundheitsminister.html

Die Reaktion des Ministeriums ist nicht nur sachlich fehlerhaft, sondern offenbart einen erschreckenden Mangel an Problembewusstsein angesichts der gravierenden Grundrechtsverletzungen in der Corona-Zeit. Dies bestätigen aktuell Stimmen aus langjähriger eigener Erfahrung:

„Die Erwiderung der Bundesgesundheitsministerin ist in Teilen falsch und zeugt im Übrigen von einem eklatanten Mangel an Problembewusstsein.“
(Prof. Dr. Martin Schwab, 12.01.2026).

https://t.me/MartinSchwab/829
https://t.me/MartinSchwab/830

„Die Verurteilung von Ärzten und Patienten wegen Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen ist ein unfassbarer deutscher Justizskandal. Alle damit befassten Anwälte werden diesen Skandal nie vergessen.“
(Rechtsanwältin Beate Bahner, 12.01.2025).

Die kritische Ärzteschaft wurde in der Corona-Zeit systematisch mundtot gemacht durch eine geplante, gezielte, gnadenlose und konsequent durchgesetzte staatliche Verfolgung. Den Anwälten für Aufklärung liegt eine umfangreiche Dokumentation skandalöser Urteile und Verwaltungsentscheidungen vor, die belegt, in welchem erschütternden Ausmaß maßnahmenkritische Ärzte und Patienten kriminalisiert, mit Praxis- und Hausdurchsuchungen drangsaliert und mit massiven berufsrechtlichen Konsequenzen überzogen wurden.

Vor diesem Hintergrund muss sich die Ministerin sehr wohl fragen lassen, weshalb während der Corona-Zeit und bis heute Hunderte Ärztinnen und Ärzte ihre berufliche Existenz verloren haben und teils drastische Strafen verhängt wurden, obwohl sie sich ausdrücklich auf die ärztliche Therapiefreiheit berufen haben, die nun rückblickend als angeblich „uneingeschränkt“ dargestellt wird.

Hat die Ministerin vergessen,
– dass Beschäftigte des Gesundheitswesens Berufsverbote erhielten, wenn sie keine COVID-Injektion nachweisen konnten,
– dass für Soldaten der Bundeswehr eine Impfduldungspflicht bestand und

Ein aktueller und fortdauernder Eingriff in die ärztliche Therapiefreiheit besteht bis heute:
Kassenärztliche Hausärzte verlieren bis zu 40 % ihrer Vorhaltepauschale, wenn sie aus ärztlicher Überzeugung und fachlicher Verantwortung nicht impfen.

🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern die ersatzlose Abschaffung dieser Regelung.

🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern ein Amnestiegesetz sowie die vollständige Rehabilitation aller in der Corona-Zeit Verfolgten, um elementare rechtsstaatliche Prinzipien wiederherzustellen. Ärzte und Patienten dürfen nicht länger von politisch weisungsgebundenen Staatsanwälten und einer aus den Fugen geratenen Strafjustiz verfolgt und sanktioniert werden, nur weil sie eigenverantwortliche medizinische Entscheidungen getroffen haben oder weiterhin treffen.

🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern eine vollständige, transparente und schonungslose Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer jüngeren Geschichte, bis die Grundrechte aller Betroffenen vollständig wiederhergestellt sind.

❗️ Aufklärung statt Vertuschung ❗️

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
12.01.2026

❗️⬛️ AfA-Pressekommentar ◼️❗️

ZDF-Theveßen und Dunja Hayali sollten jetzt sofort zurücktreten oder vom ÖRR gekündigt werden. Dieser ZDF-Müll ist zutiefst menschenverachtend und nicht mehr zu ertragen. Ein Mensch wurde bestial und hinterhältig hingerichtet. Niemand braucht dazu  "Bewertungen" eines Theveßen oder einer Hayali. Wer sind diese beiden sog. "Journalisten", die meinen, sich vor einem Millionen-Publikum Urteile erlauben zu dürfen? Das ist  keine sachliche Berichterstattung. Widerlich. Abstoßend. Mit Zwangsgebühren finanziert. Nicht hinnehmbar.

🔳 Unser tiefstes Mitgefühl gilt der Witwe Erika Kirk und den beiden kleinen Kindern 🔳

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

👉 Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen der WHO ist dringend abzulehnen.👈

Dazu erklärt Dr. Beate Pfeil in einer aktuellen Stellungnahme:

  "Deutschland bzw. die deutsche Bundesregierung hat den IGV-Änderungen bekanntlich nicht 

widersprochen und ist damit völkerrechtlich eigentlich zur deren innerstaatlicher Inkraftsetzung
verpflichtet. Aber: Das innerstaatliche Inkrafttreten der neuen IGV hängt davon ab, ob Bundestag und Bundesrat ein Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen beschließen. Die Regierung hat am 16.7.2025 einen Entwurf für ein solches Zustimmungsgesetz verabschiedet.

Aber: noch ist es nicht zu spät.

Das IGV-Zustimmungsgesetz wird irgendwann ab dem 8.9.2025 im Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung gestellt.

❗️ "'Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen ist abzulehnen. Es gilt, die Bundestags- und Bundesratsabgeordneten davon zu überzeugen", so Dr. Pfeil im Fazit ihrer detailliert begründeten Stellungnahme ❗️

Dr. Beate Pfeil erklärt weiter:

❗️ "Deutschland muss dem von der WHO ausgehenden politischen, faktischen und indirekt-rechtlichen Druck insoweit standhalten, als es seine Verantwortung zur Wahrung seiner Verfassung und elementarer Grundrechte nicht einfach auf die WHO abschieben darf! Ein
entsprechender Automatismus ist unzulässig"❗️

Diesen Forderungen schließen sich die Anwälte für Aufklärung ausdrücklich an.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

Hier das Dokument von Dr. Beate Pfeil

Die Sparda Bank West hat am 26.08.2025 das anwaltliche Treuhandkonto der Prozessbevollmächtigten von Thomas Röper und Alina Lipp ohne jede Mitteilung und Begründung eingefroren. Auf die bereits geleisteten beachtlichen
Zahlungen Dritter zur Prozessfinanzierung hat die Anwältin zur Zeit keinen Zugriff mehr.

Die Maßnahme der Bank ist unzulässig und rechtswidrig. Das Gericht der Europäischen Union hat wiederholt entschieden, dass durch die EU-Sanktionen gegen Russland das Recht natürlicher Personen auf anwaltliche Beratung und Vertretung nicht eingeschränkt werden darf. Dieses Recht ist in Art. 47 EU-Grundrechte-Charta sowie in Art. 6 EMRK verankert. Das Recht auf ein faires Verfahren gilt selbstverständlich auch für sanktionierte Personen. Die Bank verletzt durch die Kontosperre nicht nur unmittelbar geltendes EU-Recht, sondern auch die anerkannten Grundrechte auf wirksamen Rechtsschutz.

Der Bank wurde jetzt unter Klageankündigung aufgefordert, das Treuhandkonto unverzüglich wieder freizugeben. AfA e.V. wird über die weitere Entwicklung informieren.

Pressereferat AfA e.V.
Dr. Christian Knoche

🔷 AfA-Pressemitteilung 🔷

Zensur jetzt auch bei openPetition gGmbH ?

Ende Juli 2025 hat openPetition die online-Petition

„Amnestie für über 1.000 verfolgte Ärzte der Corona-Zeit – Gerechtigkeit jetzt!“

gesperrt, weil angeblich deren Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden. U.a. wurde die Sperrung mit der geradezu abstrusen Behauptung begründet, dasTragen von FFP2 Masken habe - wissenschaftlich bewiesen - keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und sie seien höchstens auf Dauer "unangenehm“.

Die Anwälte für Aufklärung wenden sich jetzt mit einem Offenen Brief an openPetition gGmbH und widerlegen die falsche Behauptung. Wenn openPetition Aufarbeitung löscht und Amnestie nicht einmal diskutieren will, dann zeigt dies, dass die Organisation offenbar nichts verstanden hat und gegen den eigenen Grundsatz der „Überparteilichkeit“ handelt.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

Offener AfA-Brief an openPetitionHerunterladen

Kommentar und Fragen der Anwälte für Aufklärung e.V.

Das ARD / AFD Sommer-Interview war und ist skurriles Theater und zugleich beste Beschreibung über den Zustand eines komplett maroden ÖRR (Kritiker sagen "öffentlich-restlicher Rundfunk").

● Man hört sich nicht mehr zu und will sich nicht mehr verstehen. Weshalb gelingt es Prof. Stefan Homburg, das Interview ohne Störgeräusche zu erstellen?

● Wie kommt der Krawallbus plötzlich in die Bannmeile ins absolute Halteverbot? Weshalb schritt die Berliner Polizei nicht ein?

● Ausgerechnet die ARD fragt im Interview ab Min. 12.21 was in Deutschland besser werde, wenn das Land gespalten ist, nachdem der Hauptspalter und Propagandatreiber in der Coronazeit (ARD) keine Gelegenheit ausgelassen hat, Maßnahmenkritiker und Imfgegner zu diffamieren und rechtswidrig auszugrenzen.

● Ein abgewirtschafteter Staatsfunk (ARD) gibt sich pseudo-objektiv und beginnt jede Anmoderation einer Frage mit Halb- und Unwahrheiten (Beispiel "Fall Brosius-Gersdorf" ab Min. 21).

● Der von heftigsten Skandalen erschütterte ÖRR gibt sich kritiklos und meint, die Wahrheit mit "Löffeln gefressen" zu haben. Ausgerechnet der selbstgefällige ÖRR fragt nach Mäßigung (Min.23.36). Doch was ist eigentlich mit den alles andere als "mäßigen Gehältern" der ÖRR-Protagonisten, zwangsfinanziert durch die Beitragszahler?

● Was hält der ÖRR heute noch vom Rundfunkstaatsvertrag und dem dort normierten Neutralitätsgebot?

● Das personell und technisch überdimensioniert ausgestattete ARD-Hauptstadtstudio war nicht in der Lage (oder nicht willens), einen ordnungsgemäßen Ablauf des Interviews zu garantieren (TE 21.07.2025).

● Kein einziges Wort davon in der Tagesschau am 22.07.2025 ab 20:00 Uhr❗️

● Nebenbei: Die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt heute „Beitragsservice“.

Fazit:

  1. Ein Sommertheater des ÖRR, das an Peinlichkeit, Hilflosigkeit und Unvermögen kaum zu überbieten ist.
  2. Ausschalten.
  3. Programmbeschwerden verfassen.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

Die Anwälte für Aufklärung fordern nach wie vor einen Corona-Untersuchungsausschuss.

Die jetzt beabsichtigte Enquetekommission soll den Namen „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ tragen. Das aber ist nach Überzeugung der Anwälte für Aufklärung ein von vornherein untauglicher Versuch, die massiven Grundrechtseingriffe und rechtswidrigen Corona-Maßnahmen rechtsstaatlich aufzuarbeiten. Das richtige Instrumentarium wäre vielmehr die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Eine Aufarbeitung der Corona-Jahre funktioniert nicht ohne eine lückenlose Aufdeckung der Verantwortlichkeiten für die politischen Missstände der letzten Jahre. Ein Untersuchungsausschuss hat das Recht, Beweise zu erheben, Zeugen zu vernehmen und Akten anzufordern. Er kann die Vorlage von Beweismitteln erzwingen und bei Falschaussagen oder Zeugnisverweigerung Sanktionen verhängen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet. Eine Enquetekommission zielt zwar auf zukunftsorientierte Lösungen ab, jedoch ohne primär Verantwortlichkeiten für vergangene Ereignisse zuzuweisen oder Konsequenzen für Handlungen oder Entscheidungen zu fordern. Die Lockdowns, der Maskenzwang, die Ausgangssperren, Schul- und Kitaschließungen, Besuchsverbote in Pflegeeinrichtungen, Kontaktverbote, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr, die fragwürdige Impfkamagne, die gesellschaftliche Ausgrenzung und Kriminalisierung der Impfgegner und vieles mehr erfordern weiterhin eine lückenlose Aufarbeitung und Aufklärung, statt sich im Wege einer Enquetekommission für fragwürdige künftige Pandemien nach altem Narrativ vorzubereiten.

AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche

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🙏 Wir Anwälte für Aufklärung und das gesamte Organisationsteam sagen herzlichst Danke! 🙏
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Dringender Appell an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Vor dem Hintergrund einer erheblich einseitigen Corona-Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wenden sich aktuell die Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) mit einem Offenen Brief an die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland. Die zentrale Forderung lautet, endlich mit einer differenziert, kritischen und fachlich breit abgestützten Aufarbeitung der Corona-Krise zu beginnen .

In dem Offenen Brief heißt es u.a.:

"Gut fünf Jahre nach Ausrufung der Pandemie durch die WHO im März 2020 ist eine kritische Überprüfung dieser Entwicklungen auch im Hinblick auf den Medienstaatsvertrag überfällig. Denn dort festgeschriebene zentrale Prinzipien wie die Informationspflicht dem Bürger gegenüber, die gebotene Staatsferne, die politische Unabhängigkeit und Ausgewogenheit in der Berichterstattung sind nach wie vor nicht zu erkennen.
(…)
Eine interdisziplinäre Aufarbeitung aller relevanten Kompetenzen ist der einzig seriöse Weg, gleichsam die 'conditio sine qua non', um diesen unerträglichen, festgefahrenen Zustand konstruktiv zu durchbrechen".

Der Offene Brief an ARD, ZDF, Deutschlandfunk und Deutschlandradio ist von den Anwälten für Aufklärung e.V. mit unterzeichnet und wird ausdrücklich unterstützt.

AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche

Link: https://www.mwgfd.org/2025/05/offener-brief-an-die-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten/

weitere Infos: https://www.mwgfd.org/2025/05/unausgewogen-tendenzioes-unsachlich/

❗️zu Markus Lanz / Corona-"Aufarbeitung" / ZDF 10.04.2025 - 23:15 Uhr:

"Zusammengefasst:
Viele Worte ohne jede Konsequenz. Das an der Spaltung der Gesellschaft maßgeblich mitverantwortliche ZDF hat erneut eine Chance verpasst.

Weshalb kommen kritische Persönlichkeiten u.a. wie Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, Dr. Wolfgang Wodarg oder Rechtsanwältin Beate Bahner nicht endlich im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu Wort? Erneut völlige Fehlanzeige im ZDF.

Bemerkenswert war vor allem das Auftreten von Alena Buyx. Sie lag mit ihrer - mit keinem Wort begründeten - Erklärung, der Rechtsstaat habe in der Corona-Zeit "erstaunlich gut funktioniert", knietief neben den verfassungsrechtlichen Realitäten. Ihre "Ethik", so ganz nach der Lesart einer absolut zu bewundernden Bundesordensträgerin und Claqueurin, erimnert fatal an die "aus dem Völkerrecht kommende" Analena B.

Ein untauglicher Versuch des ÖRR, obwohl Markus Lanz (überraschend) durchaus kritische Fragen stelllte. Eine echte Aufarbeitung nach 5 Jahren des Corona-Unrechts erfordert allerdings fundiertere Fragestellungen / journalistische Analysen und vor allem andere Teilnehmer, statt des abgewählten Karl Lauterbach und ausgerechnet Alena Buyx".❗️

AfA-Pressereferat

  1. April 2025
    Dr. Christian Knoche

❗️Auszug 2886 bis 2888 des Koalitionsvertrages (Seite 90):

(…..)

"Modernisierung des Strafrechts

Wir entwickeln das StGB weiter und prüfen, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können".

(…..)

Dann mal los:

Die Anwälte für Aufklärung fordern seit langem eine Streichung des Paragraph 188 StGB. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung bewirkt eine fortschreitende Einschränkung der Meinungsfreiheit, wie die aktuell skandlösen Fälle vor dem Amtsgericht Bamberg zeigen. Machtkritik ist laut Rechtsprechung des BVerfG besonders geschützt. Immerhin leben wir laut Grundgesetz in einer majestätsfreien Republik. Es kann und darf nicht das Ziel des Strafrechts sein, Kritiker politischer Entwicklungen einzuschüchtern oder erkennbar politische Satire zu kriminalisieren. Politiker jeder Couleur müssen Kritik aushalten können, ohne sich auf Sonderrechte zu berufen, die sie vor der freien Meinungsäußerung einer kritischen Öffentlichkeit schützen.

Hier gibt es größten und eiligen Handlungsbedarf der neuen schwarz-roten Koalition:

Paragraph 188 StGB gehört als Relikt eines feudalistischen Amtsverständnisses ersatzlos abgeschafft ❗️

AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche

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