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  1. Januar 2026

❗️Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Kennedy-Kritik mit unzutreffenden Behauptungen.❗️

Statt die zunehmende und internationale Kritik aus Washington als Anlass für eine überfällige Corona-Aufarbeitung in Deutschland und Europa zu nehmen, verbreitet das Bundesgesundheitsministerium nach der Kritik aus den USA nachweislich falsche und irreführende Behauptungen.
Hintergrund ist die Stellungnahme des Ministeriums zu Äußerungen des US-Gesundheitsministers:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/warken-widerspricht-us-gesundheitsminister.html

Die Reaktion des Ministeriums ist nicht nur sachlich fehlerhaft, sondern offenbart einen erschreckenden Mangel an Problembewusstsein angesichts der gravierenden Grundrechtsverletzungen in der Corona-Zeit. Dies bestätigen aktuell Stimmen aus langjähriger eigener Erfahrung:

„Die Erwiderung der Bundesgesundheitsministerin ist in Teilen falsch und zeugt im Übrigen von einem eklatanten Mangel an Problembewusstsein.“
(Prof. Dr. Martin Schwab, 12.01.2026).

https://t.me/MartinSchwab/829
https://t.me/MartinSchwab/830

„Die Verurteilung von Ärzten und Patienten wegen Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen ist ein unfassbarer deutscher Justizskandal. Alle damit befassten Anwälte werden diesen Skandal nie vergessen.“
(Rechtsanwältin Beate Bahner, 12.01.2025).

Die kritische Ärzteschaft wurde in der Corona-Zeit systematisch mundtot gemacht durch eine geplante, gezielte, gnadenlose und konsequent durchgesetzte staatliche Verfolgung. Den Anwälten für Aufklärung liegt eine umfangreiche Dokumentation skandalöser Urteile und Verwaltungsentscheidungen vor, die belegt, in welchem erschütternden Ausmaß maßnahmenkritische Ärzte und Patienten kriminalisiert, mit Praxis- und Hausdurchsuchungen drangsaliert und mit massiven berufsrechtlichen Konsequenzen überzogen wurden.

Vor diesem Hintergrund muss sich die Ministerin sehr wohl fragen lassen, weshalb während der Corona-Zeit und bis heute Hunderte Ärztinnen und Ärzte ihre berufliche Existenz verloren haben und teils drastische Strafen verhängt wurden, obwohl sie sich ausdrücklich auf die ärztliche Therapiefreiheit berufen haben, die nun rückblickend als angeblich „uneingeschränkt“ dargestellt wird.

Hat die Ministerin vergessen,
– dass Beschäftigte des Gesundheitswesens Berufsverbote erhielten, wenn sie keine COVID-Injektion nachweisen konnten,
– dass für Soldaten der Bundeswehr eine Impfduldungspflicht bestand und

Ein aktueller und fortdauernder Eingriff in die ärztliche Therapiefreiheit besteht bis heute:
Kassenärztliche Hausärzte verlieren bis zu 40 % ihrer Vorhaltepauschale, wenn sie aus ärztlicher Überzeugung und fachlicher Verantwortung nicht impfen.

🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern die ersatzlose Abschaffung dieser Regelung.

🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern ein Amnestiegesetz sowie die vollständige Rehabilitation aller in der Corona-Zeit Verfolgten, um elementare rechtsstaatliche Prinzipien wiederherzustellen. Ärzte und Patienten dürfen nicht länger von politisch weisungsgebundenen Staatsanwälten und einer aus den Fugen geratenen Strafjustiz verfolgt und sanktioniert werden, nur weil sie eigenverantwortliche medizinische Entscheidungen getroffen haben oder weiterhin treffen.

🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern eine vollständige, transparente und schonungslose Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer jüngeren Geschichte, bis die Grundrechte aller Betroffenen vollständig wiederhergestellt sind.

❗️ Aufklärung statt Vertuschung ❗️

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
12.01.2026

Von Tobias Pörsel

Ich habe diesen Brief verfasst, weil mich nicht nur der Einzelfall bewegt, sondern auch das Muster dahinter.
Martin Schwab habe ich vorab informiert – aus Fairness.
Moralische Etikettierungen ohne Dialog zerstören Diskursräume und erzeugen Angst.
Darüber müssen wir sprechen.
Hier mein Brief – als Einladung zur Reflexion und zu einem respektvollen Miteinander.

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Deile,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schrader,

mit großer Sorge beobachte ich, wie an Ihrer Universität aktuell über Prof. Martin Schwab gesprochen und mit ihm umgegangen wird. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf die Veröffentlichungen der Gruppe „unilinks_liste“ sowie auf die kurzfristige Absage der von der Fachschaft geplanten Veranstaltung – jeweils verbunden mit schwersten Anschuldigungen, ohne vorherige Anhörung und ohne entsprechende Belege.
Hier wird keine Kritik an einer Veranstaltung geübt. Es handelt sich um die persönliche Diskreditierung eines Menschen. Hier wird (schein-)moralische Gewalt ausgeübt.
Der Psychotherapeut und Entwickler der Gewaltfreien Kommunikation, Marshall Rosenberg, beschreibt dieses Muster sehr präzise:
Menschen werden nicht aufgrund ihres Handelns bewertet, sondern aufgrund einer ihnen zugeschriebenen Identität („gefährlich“, „rechtsextrem“, „antisemitisch“).
Solche Urteile entmenschlichen.
Sie erzeugen Angst, Ohnmacht und sozial höchst destruktive Dynamiken. Genau diese Form sprachlicher Gewalt ist hier zu erkennen.
Es wurden schwerwiegende Zuschreibungen verwendet, die existenzvernichtend wirken können – ohne jeden Nachweis oder eine dezidierte inhaltliche Auseinandersetzung. Gleichzeitig wurde jede Möglichkeit des Dialogs verweigert. Dies verletzt grundlegende Prinzipien eines rechtsstaatlichen, wissenschaftlichen und menschlichen Miteinanders.
Nach meinem Verständnis ist eine Universität ein Ort des Diskurses – ohne Denkverbote und ohne ideologische Vorverurteilungen. Vor allem aber muss sie ein Ort sein, an dem Toleranz, Respekt und Wertschätzung die Basis des Zusammenlebens bilden. Gerade in einer Demokratie tragen Universitäten hier eine besondere Verantwortung.

Ich bin zutiefst besorgt um die Frage, welche Kultur an einer Universität herrschen darf:
• Eine Kultur der Vorverurteilung?
• Eine Kultur, in der politische oder moralische Etiketten wichtiger sind als Gespräche?
• Eine Kultur, in der Studierende um Informationen gebracht werden, weil jemand öffentlich diskreditiert wird?
Oder:
• eine Kultur, in der Würde, Fairness, kritisches Denken und Wissenschaftsfreiheit gelten?
Ich kenne Professor Schwab persönlich.

Nichts liegt ihm ferner als Antisemitismus. Es ist zudem vollkommen absurd, ihn in eine rechtsextreme Ecke zu stellen. Er steht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wie kaum ein Zweiter. Dass er aneckt, mag seiner fachlichen Exzellenz und Klarheit geschuldet sein.
Besorgniserregend ist jedoch, wenn schwerwiegende Anschuldigungen ohne Prüfung übernommen werden und damit destruktive Dynamiken begünstigt werden.
Denn nicht nur Prof. Schwab ist betroffen. Solche Angriffe richten sich mittelbar an die gesamte Universität und können als Einschüchterung – und damit als Verengung des Diskurses – wahrgenommen werden. Sie sind geeignet, ein Klima der Angst zu fördern.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass die durch „unilinks_liste“ verbreiteten Aussagen nach ihrem Inhalt den Anfangsverdacht strafrechtlich relevanter Tatbestände erfüllen können, insbesondere im Bereich der üblen Nachrede und der Verleumdung.
Auch wenn rechtliche Maßnahmen nicht im Vordergrund stehen sollten, verdeutlicht dies die besondere Tragweite der Vorgänge.
Der frühere Verfassungsrichter Prof. Hans Brox formulierte es klar:
„Recht ist ethisches Minimum.“

Eine Universität muss deutlich höhere Standards erfüllen. Gerade weil es sich bei der Universität um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, bestehen besondere Verpflichtungen:

• Art. 5 Abs. 3 GG – Wissenschaftsfreiheit:
Die Universität ist verpflichtet, die freie Lehre zu schützen – auch gegen moralisch oder politisch motivierte Behinderungen.
Neutralitäts- und Objektivitätspflicht:
Universitätsorgane dürfen nicht den Eindruck entstehen lassen, dass politische Bewertungen – insbesondere unbelegte – Grundlage für Eingriffe in Lehr- und Veranstaltungsfreiheit sind.

• Fürsorgepflicht gegenüber Hochschullehrenden:
Die Universität hat Prof. Schwab vor Angriffen zu schützen, die seine berufliche Integrität ohne sachliche Basis beeinträchtigen.

Diese Pflichten sind nicht delegierbar.

Die Grenze zulässiger Kritik wurde durch diese Studenten deutlich überschritten.
Die Vorgänge sind geeignet, sowohl straf- als auch zivilrechtliche Schritte auszulösen.
Um Missverständnissen vorzubeugen:
Prof. Schwab hat mich nicht zu diesem Schreiben aufgefordert. Ich habe ihn lediglich im Sinne fairer Transparenz informiert; eine Absprache über Inhalte hat nicht stattgefunden.
Ich schreibe dies nicht, um juristische Auseinandersetzungen zu forcieren, sondern um zu verdeutlichen:
Sie als Leitung der Universität stehen hier nicht nur moralisch, sondern unter Umständen auch rechtlich in der Verantwortung, den Schaden abzuwenden und klar Stellung zu beziehen. Man kann bekanntlich nicht nicht kommunizieren.

Passivität wird in solchen Fällen entsprechend wahrgenommen. Dieses Land kennt die Folgen eingeschränkter Diskursräume nur zu gut.

Ich darf Sie daher eindringlich bitten,
• die Diskussionskultur wiederherzustellen, die eine Universität ausmacht,
• öffentlich unmissverständlich jeder Form moralisch motivierter Diffamierung entgegenzutreten,
• Prof. Schwab zu schützen – nicht wegen einzelner Positionen, sondern wegen seiner Würde und Integrität als Mensch und Universitätslehrer,
• und sicherzustellen, dass Studierende und Lehrende vor unreflektierten extremen Haltungen geschützt werden – unabhängig von deren politischer Herkunft.
Ich kann lediglich bitten, nicht fordern. Wenn Sie sich gegen eine Reaktion entscheiden, respektiere ich das. Dennoch hoffe ich, dass meine Nachricht zumindest Anlass zu innerer und institutioneller Reflexion gibt.

Nach meiner festen Überzeugung steht eine Universitätsleitung in der Pflicht, gegen jede Form auch sprachlicher Gewalt einzutreten – gleichgültig von wem sie ausgeht oder gegen wen sie sich richtet.

Wo moralische Vorverurteilung beginnt, endet akademische Freiheit.

Wer ihr nicht entgegentritt, fördert sie.
Dies gilt umso mehr, als die erhobenen Vorwürfe einer kritischen inhaltlichen Prüfung in keinem Punkt standhalten.
Eine klare öffentliche Stellungnahme ist daher erforderlich –
nicht, um sich inhaltlich zu positionieren,
sondern um für echte Meinungsvielfalt, Wissenschaftsfreiheit und Fairness einzutreten sowie für eine Kultur, in der Studierende den Mut haben dürfen, sich respektvoll auszutauschen, ohne moralisch – oder gar durch aktive oder passive Gewalt – sanktioniert zu werden.
Ich weise höflich darauf hin, dass ich mich zu dieser Thematik auch öffentlich äußern werde – nicht, um Druck aufzubauen, sondern weil der Umgang miteinander und die zunehmende Normalisierung moralischer Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Thema ist, das weit über diesen Einzelfall hinausreicht und auch an anderen Institutionen sichtbar wird.

Mir geht es um Transparenz, Dialog und die Frage, welche Kultur wir – als Gesellschaft und besonders im akademischen Raum – fördern wollen.
Ich vertraue darauf, dass auch Sie diesen Anspruch teilen.
Mit freundlichen Grüßen

Tobias Pörsel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Emmanuel Kaufmann


Das 4. Corona-Symposium der AfD im Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Haus hat am 07.11. und 08.11.2025 einen spannenden Rückblick auf die Corona-Pandemie präsentiert und die dazu betriebene Politik anschaulich auf den Prüfstand gestellt.

Das Fazit lautet, dass die Aufarbeitung der Coronapolitik nach wie vor verfolgt wird.


Am 1. Tag moderiert von Martin Sichert wurde zur Einstimmung ein Video mit dem Titel

„2020–23: Ein ganzes Land in Geiselhaft“ gezeigt, in dem bekannte Politiker sowie Szenen mit Masken, Polizeieinsätzen und Impfungen in Erinnerung gerufen wurden.


Diesem emotionalen Einstieg folgte die Begrüßungsrede von Frau Dr. Weidel, die per Video von „mit Füßen getretenen Grundrechten“ sprach und wegen der Lockdowns sowie der unsäglichen Masken- und Impfpflichten die Durchführung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Corona-Aufarbeitung für erforderlich gehalten hat.

Per weiterer Videobotschaft in englischer Sprache wurde Robert Malone zugeschaltet.

Der Entdecker und spätere Mahner der mRNA-Technik erneuerte seine Impfkritik und sprach auf das Dilemma mit den Tests während der Pandemie an.

Zur europäischen Situation unter dem Motto „Gesundheit, Freiheit, Verantwortung - Lektionen aus Europa und der Welt“ hat der Niederländer Robert „Rob“ Roos das Problem „Corona“ als noch existent angesehen.

Rob Roos war der EU-Politiker, der im Oktober 2022 die Pfizer-Direktorin Janine Small danach gefragt hat, ob die Impfstoffe darauf untersucht worden sind, die Übertragung des Virus zu verhindern, was die Befragte seinerzeit mit einem erstaunten „Nein, dafür war keine Zeit“ kommentiert hat.

Dr. Alejandro Diaz, Immunologe und Spezialist für globale Gesundheit aus Mexiko hat die nach wie vor bestehende Bedrohung auch unter dem Gesichtspunkt der Involviertheit der WHO bestätigt.

Der österreichische Parlamentsrat Mag. Norbert Nemeth (FPÖ) hat den Umgang mit Personen und deren selbstermittelten Erkenntnisse am Beispiel des BKK-ProVita-Vorständlers Andreas Schöffbeck in Erinnerung gerufen. Dessen Auswertungen zu ärztlich abgerechneten Coronabehandlungen haben nicht ins systemische Konzept gepasst, worauf dieser nach 20jähriger Vorstandstätigkeit entlassen worden ist.

Zu dem von Kay-Uwe Ziegler moderierten Thema „Freiheit unter Druck: Meinung, Macht und Justiz“ haben die top vorbereiteten Referenten Markus Krall, Christoph Barth, Tom Lausen und Kayvan Soufi-Siavash (Ken Jebsen), der vorgab, kein Skript dabei zu haben, ihre Präsentationen ernst, aber auch humorvoll gestaltet und eindeutige Fakten zu der ahndenswerten Falschheit der Coronapolitik geliefert. Dabei konnte man auch Kritik an gleichgültigen Bürgern heraushören, die sich nicht informieren oder die zuteil gewordenen Grundrechtsbeschränkungen nicht kritisch hinterfragen (wollen).

Zu dem von Frau Dr. Christina Baum moderierten Thema „In den Fängen der Corona-Justiz“ haben mit Dr. med. Walter Weber, Dr. med. Monika Jiang, Dr. med. Martina Herrmann sowie die Kreistagsabgeordnete Claudia Ludwig aus Recklinghausen anschaulich und aufrührend eigene und fremde Corona-Erfahrungen vorgetragen. Es wurde mit Trauer, Betroffenheit und kollektivem Kopfschütteln quittiert, wie mit Menschen ohne Ansehen auf deren Reputation und Existenz umgegangen wurde/wird. Im Ergebnis sollten die verfolgten Ärzte rehabilitiert werden, da diese ihre Arbeit verantwortungsbewusst und im Sinne des ärztlichen Leitsatzes „erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen" verrichtet haben.

Masken vor die Nase gezwungen zu bekommen und nicht frei atmen zu können oder im Rahmen der „Impfung“ Seren gespritzt zu bekommen, die nur die Wahl zwischen Genmanipulation oder Vergiftung zugelassen haben, hat jedem medizinischen Auftrag klar entgegen gestanden.

Geimpft wurden gesunde Menschen, denen unter Zwang - um ihre Arbeit behalten zu können und/ oder um sozial nicht ausgegrenzt zu werden - Genmaterial injiziert wurde und die nie als Versuchskaninchen hätten missbraucht werden dürfen.

Nach meiner Auffassung kann man anderer Meinung sein, aber solchen Zwang auf Berufsgruppen auszuüben, dass Mitläuferschaft mit einer Mehrheitsmeinung erzwungen wird, vergrößert sogar die Leistungen derer, die sich dem widersetzt haben.

Am 2. Tag ging es am Samstagmorgen um „Gesundheitspolitik im Ausnahmezustand. - Wie wurden Entscheidungen getroffen und wer trug Verantwortung?“

Der ehemalige Präsident des Landeskriminalamtes Thüringen Uwe Kranz, der Arzt Dr. Andreas Sönnichsen, der Physiker Prof.Dr. Roland Wiesendanger sowie der Arzt und Molekulargenetiker PD Dr. Michael Nehls haben veranschaulicht, dass der Umgang mit den Coronavorschriften rechtsstaatlich bedenklich gewesen sei. Anhand von Grafiken und statistischen Auswertungen hat es im Vergleich zu anderen Grippejahren keine wirklich bedrohliche Pandemie gegeben.

Die häufig vertretene Politikermeinung, dass die Regierung dies nach dem 1. Lockdown noch nicht besser hat wissen können, wurde anschaulich und argumentativ schlüssig als falsch entlarvt.

Prof. Nehls hat noch auf die unvorhersehbaren Folgen hingewiesen, dass die Spike-Proteine die Blut-Hirn-Schranke sowie die Blut-Plazenta-Schranke überwinden und sich diese entgegen politischer Zusagen noch über Jahre im Körper vervielfältigen und Organe erreichen können.

Die viel zitierte Alena Buyx, die Vorsitzende des Ethikrates, lag mit ihrer Einschätzung, „….die mRNA-Impfstoffe, das ist so ein elegantes Verfahren, die zerfallen, werden abgebaut und dann sind die weg. Die kann man nach zwei Wochen überhaupt nicht mehr nachweisen“, brutal falsch.

Zu dem Thema „Politische Aufarbeitung auf dem neuesten Stand“ wurde, moderiert von Frau Claudia Weis MdB, über Ergebnisse und Verfahrensabläufe der Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen in den Ländern und im Bund gesprochen. Dazu haben die MdL Thomas Prantl, Wiebke Muhsal und Kay-Uwe Ziegler MdB referiert. Sie haben u.a auf den Gegenwind hingewiesen, der von den ehemaligen Impfbefürwortern ausgeht, ungehinderte Aufklärung betreiben zu können.

Spannende, mitunter auch zum Schmunzeln anregende Anekdoten machten deutlich, dass jede Form von Corona-Aufarbeitung vordergründig gut ist, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aber nicht ersetzen kann.

Zum Abschluss ging es noch um „vertuschte Aufarbeitung und wenn der Impfschaden zu Long-Covid wird.“

Herr Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer hat eine hervorragende, kurzweilige „Juravorlesung“ mit vielen Paragrafen spritzig vorgetragen, die eine aktuelle Entscheidung des BGH zur Haftung von Impfärzten beleuchtet. Impfärzte sollen danach nun nicht persönlich in die Haftung genommen werden können, weil diese im Auftrag des Staates „geimpft“ haben sollen. Ärzte wären damit als Amtsträger tätig geworden, was ein Überdenken der Passivlegitimation und eine Flut divergierender Rechtsfolgen in schon rechtshängigen und künftigen Fällen auslöst.

Großartige Vorträge gab es abschließend auch von Prof. Dr. med. Paul Cullen, einem Molekularbiologen der Universität Münster, der Aspekte der Unschlüssigkeit der Coronapolitik herausgearbeitet hat sowie dem Arzt und Autor Dr. Gunter Frank, der zu Corona sehr überzeugend über die „Abkehr von der Wirklichkeit“ gesprochen hat.

Last but not least kam Prof. Dr. Stefan Homburg zum Einsatz, der in bekannter Art sachlich, ruhig und mitunter spitzbübisch über Holprigkeiten bei der Enquetekommission in Thüringen referiert hat. Herausragend war die Schilderung der Befragung der ehem. Vorsitzenden des Ethikrates, Alena Buyx, die schon zuvor von Prof. Nehls und Herrn Ziegler erwähnt worden ist.

Frau Buyx hat auf den Vorhalt, was sie zu ihrem oben bereits erwähnten Zitat veranlasst hat, eine plötzliche Hilfestellung durch die Sitzungsleiterin bekommen, wohl um mehr Nachdenkzeit für ihre Antwort zu erhalten. Die Sitzungsleiterin unterbrach Herrn Professor Homburg, die Frage sei nicht zu stellen, weil es im Tagesthema angeblich nicht um Impfpflicht, sondern um Verantwortung gegangen sei.

Bei dem Gespräch über die beanstandete Frage, bei dem sich auch noch eine Stimme aus dem Off gemeldet hat, „die Ausführungen der Sitzungsleitung seien hinzunehmen“, wurde Prof. Homburg zeitweilig sogar das Mikrophon abgestellt und zudem noch die Zeitanhaltung debattiert. Frau Buyx hat dann erst mit mehr als einminütiger Verzögerung kurz erklärt, die zitierte Aussage hätte „ihrer Einschätzung entsprochen.“

Wie ich Herrn Homburg kennengelernt habe, ist das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen und es wird noch Nachfragen geben, da auch diese knappe Antwort regelrecht nach weiterer Aufdeckung schreit.

Als Fazit steht auch mit gewissem Abstand zu den Maßnahmen und den Grundrechtsbeschränkungen fest, dass sich die Corona-Politik und der Umgang mit Menschen als „wirklich böse“ herausgestellt hat.

Einfaches Vergessen und Corona auf sich beruhen zu lassen, ist nicht angezeigt, weil seit der Fernsehansprache der Altkanzlerin Merkel vom 18.03.2020 bis zum offiziellen Ende der Pandemie im April 2023 zu viele Widersprüche zwischen Wissenschaft und Politik aufgetreten sind. Auch heute noch mehren sich ständig Anhaltspunkte, dass führende Politiker und involvierte Personen unter dem Deckmantel, Gesundheit zu bewahren und Sicherheit zu bieten, mit Vorsatz missbräuchlich zum Nachteil der Bevölkerung gehandelt haben könnten und neu aufgekommene Erkenntnisse zu Gunsten der Erreichung der von ihnen verfolgten Maßnahmen- und Impfziele geopfert und den Sinn dieser Maßnahmen wohl bewusst nicht hinterfragt haben.

Ich bedanke mich, dass ich an dem wohl organisierten und souverän moderierten Symposium mit hochkarätigen Referenten teilnehmen durfte. Allen Menschen, die coronabedingt nachteilige Veränderungen bemerkt haben und/oder bereit sind, ihre Impfentscheidung mit heutigem Wissenstand nochmals zu hinterfragen, sollten sich über die auch auf You-Tube veröffentlichten AfD-Symposien informieren, um sich ein eigenes, zusätzliches Bild von der Wirklichkeit zu machen, über die ARD und ZDF nicht berichtet haben, aber hätten berichten sollen, können und MÜSSEN.

E. Kaufmann

❗️Die Anwälte für Aufklärung leiten jetzt rechtliche Schritte gegen das PEI ein. Das öffentliche Interesse an Transparenz erfordert die Freigabe sämtlicher PEI-Protokolle und Dokumente❗️

Die Anwälte für Aufklärung verlangen aktuell lückenlos Auskunft vom Paul-Ehrlich-Institut über die PEI-Protokolle und Dokumente ab Dezember 2020, die im Zusammenhang mit der brisanten (nur bedingten) Zulassung der Covid-19-Impfstoffe existieren. Auch über etwaige Protokolle im Vorfeld der Zulassungen ab Januar 2020 soll Auskunft erteilt werden. Darüber hinaus erstreckt sich der rechtliche Auskunftsanspruch u.a. auf eventuelle Prüfungen und Bewertungen der Impfstoffsicherheit einschließlich Wirksamkeit und Risiko-Nutzen-Abwägung durch das PEI. Rechtsgrundlage ist Paragraph 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

  "Angesichts anhaltender Diskussionen über Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz. Ein umfassender Informationszugang ist für die demokratische Kontrolle, für die wissenschaftliche Diskussion sowie für  das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln von zentraler Bedeutung", heißt es in dem aktuellen Schreiben der Anwälte.

Dem PEI wurde eine Monatsfrist gesetzt. AfA e.V. wird weiter berichten.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

  1. November 2025

Vortrag

6. AfA Bürgerforum Anwälte für Aufklärung

"Europa neu denken"

30. November 2025 | 10:00 – 16:00 Uhr

Rüsselsheim

HINWEIS: Der genaue Veranstaltungsort wird den Ticketkäufern ca. 2–3 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail mitgeteilt. Bitte stelle die Zustellung an dein Postfach sicher (z. B. Spam-Ordner, Postfach voll?). Zögere nicht, uns bei Unklarheiten zu kontaktieren.

Barrierefrei

Freie Platzwahl

6. AfA Bürgerforum Anwälte für Aufklärung

15,00 € – 27,00 €

Während die Rede vom Niedergang Europas weltweit zu einem geflügelten Wort geworden ist, befindet sich der europäische Kontinent selbst in einer tiefen geistigen Krise. Es mangelt an einer Fähigkeit, die eigene Lage zu begreifen und so einer auf Selbstzerstörung programmierten Politik eine neue Vision der eigenen Zukunft entgegenzusetzen. Da die bestehenden Institutionen strukturell nicht in der Lage sind, den Kurs zu korrigieren, wurde bereits vielfach die Gründung eines unabhängigen Think Tanks angedacht.

Ein erster Versuch in diese Richtung soll am 30. November 2025 in Rüsselsheim erfolgen, wo Prof. Dr. Ulrike Guérot und Dr. Hauke Ritz das Konzept des „European Transcontinental Instituts“ vorstellen.

Der Journalist Patrik Baab, der Gründer der Neutrality Studies Pascal Lottaz, der italienische Verleger Thomas Fazi (angefragt), die Künstlerin Valeska Peschke, der türkische Journalist Tunç Akkoç und Peter Klein werden ebenfalls in Rüsselsheim dabei sein und mit Rückgriff auf ihre eigene Arbeit weitere Ideen beisteuern. Der Journalist Flavio von Witzleben wird die Podiumsdiskussion moderieren.

Die Veranstaltung wird zur Verbreitung in den sozialen Medien aufgezeichnet.

Hier gibt es Karten

Quo vadis Justitia ?
Bundesverwaltungsgericht in der Kritik.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig hat aktuell entschieden, dass Ungeimpfte keinen Anspruch auf Entschädigung für Quarantänezeiten während der Corona-Politik haben (Urteil vom 09.10.2025 - 3 C 5.24).

    "Der Staat zeigt mit diesem Urteil unmissverständlich, dass das Corona-Regime kein Unfall war, sondern ein Testlauf. Wer gehorcht, bekommt Rechte. Wer widersteht, wird bestraft. Es geht hier nicht um das Infektionsschutzgesetz, sondern um Disziplin" (Report 24 vom 12.10.2025).

Wer sich aktuell vielleicht freut, dass das oberste deutsche Verwaltungsgericht eine Programmvielfalt beim ÖRR anmahnt - an sich eine rechtliche Selbstverständlichkeit - (gleichwohl den "schwarzen Peter" der Wissenschaft zuschiebt [M. Meyen 16.10.25]), der musste sich vorher spätestens seit der Impfentscheidung des BVerwG im Soldatenprozess grundsätzlich fragen, ob das "Rechtsstaatsprinzip" beim BVerwG noch Gültigkeit hat. Durch das kritiklose Abnicken politischer Fehlentscheidungen offenbarte sich einmal mehr das erschreckende Versagen der meisten Verwaltungsgerichte bei Corona-Fällen. Der Vorwurf "Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit" wurde spätestens seit der "Leipziger Absegnung" der Impflicht bei der Bundeswehr immer lauter. Das aktuelle Quarantäne-Urteil ist ein weiteres Beispiel unter vielen.

Allerdings:

Durchaus berechtigte Formulierungen wie "Skandalurteile" o.ä.
lassen die Ursache für diese Misere außer Acht:

Solange vor allem die oberen Verwaltungsgerichte (wie auch das Bundesverfassungsgericht) weitgehend politisch besetzt werden, ist strikte Gewaltenteilung und damit eine von der Legislative/Exekutive unabhängige Kontrollfunktion der Justiz nicht gewährleistet. "Wes Brot ich ess", des Lied ich sing' '" beschreibt treffend den gegenwärtigen Zustand der deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Die Anwälte für Aufklärung fordern seit langem eine grundlegende Justizreform mit dem Ziel "Wiederherstellung strikter Gewaltenteilung". Dazu gehört an erster Stelle, dass Richterstellen endlich unabhängig von der Parteipolitik besetzt werden. Solange aber die Auswahl der Richter und deren Rechtsprechung dem Machtgerangel von Parteien und Koalitionen im Hinterzimmer folgen, bleibt der Vorwurf "Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit" legitim.

Dr. Christian Knoche
AfA-Pressereferat
18.10.2025.

❗️Drohende Chatkontrolle im letzten Moment verhindern❗️

Die dänische EU-Ratspräsidentschaft
plant am 14. Oktober einen Vorschlag zur Abstimmung zu stellen, der erneut auf verpflichtende Prüfungen von Chat-Inhalten setzt - auch in verschlüsselten Diensten.

"Inzwischen haben mehr als 500 Wissenschaftler und Forscher gegen die geplante Chatkontrolle protestiert, ebenso speziell Sicherheitsforscher, Wirtschaftsverbände der Internetwirtschaft. Das Ausmaß des Protestes ist beachtlich, wie Netzpolitik berichtet: Der Deutsche Anwaltsverein warnt vor einem „massiven Eingriff in die Freiheitsrechte“, auch dem Rechtsausschuss des irischen Parlaments kritisiert den Entwurf angeblich mit deutlichen Worten und umfassend" (TE 02.10.2025).

Die Anwälte für Aufklärung schließen sich der Kritik an dem EU-Vorhaben mit großem Nachdruck an. Das vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung - abgeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) - steht als nationales Recht den EU-Plänen diametral entgegen. Man stelle sich vor, dass sich zu jedem beliebigen Gespräch jemand hinzustellt und jedes Wort mitschreibt. Wer will sich das bieten lassen. Die Pläne verstoßen selbst gegen EU-Recht, insbesondere gegen Artikel 7 der EU-Grundrechte-Charta (Achtung des Privat- und Familienlebens).

Die Bundesregierung und der zuständige Digitalminister werden aufgefordert, die EU-Pläne mit einem klaren "Nein" abzulehnen und den Weg rechtswidriger Zensur im Internet zu stoppen. Die bislang von Deutschland geplante Enthaltung wäre rechtspolitisch fatal.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

  1. Oktober 2025

❗️⬛️ AfA-Pressekommentar ◼️❗️

ZDF-Theveßen und Dunja Hayali sollten jetzt sofort zurücktreten oder vom ÖRR gekündigt werden. Dieser ZDF-Müll ist zutiefst menschenverachtend und nicht mehr zu ertragen. Ein Mensch wurde bestial und hinterhältig hingerichtet. Niemand braucht dazu  "Bewertungen" eines Theveßen oder einer Hayali. Wer sind diese beiden sog. "Journalisten", die meinen, sich vor einem Millionen-Publikum Urteile erlauben zu dürfen? Das ist  keine sachliche Berichterstattung. Widerlich. Abstoßend. Mit Zwangsgebühren finanziert. Nicht hinnehmbar.

🔳 Unser tiefstes Mitgefühl gilt der Witwe Erika Kirk und den beiden kleinen Kindern 🔳

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

👉 Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen der WHO ist dringend abzulehnen.👈

Dazu erklärt Dr. Beate Pfeil in einer aktuellen Stellungnahme:

  "Deutschland bzw. die deutsche Bundesregierung hat den IGV-Änderungen bekanntlich nicht 

widersprochen und ist damit völkerrechtlich eigentlich zur deren innerstaatlicher Inkraftsetzung
verpflichtet. Aber: Das innerstaatliche Inkrafttreten der neuen IGV hängt davon ab, ob Bundestag und Bundesrat ein Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen beschließen. Die Regierung hat am 16.7.2025 einen Entwurf für ein solches Zustimmungsgesetz verabschiedet.

Aber: noch ist es nicht zu spät.

Das IGV-Zustimmungsgesetz wird irgendwann ab dem 8.9.2025 im Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung gestellt.

❗️ "'Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen ist abzulehnen. Es gilt, die Bundestags- und Bundesratsabgeordneten davon zu überzeugen", so Dr. Pfeil im Fazit ihrer detailliert begründeten Stellungnahme ❗️

Dr. Beate Pfeil erklärt weiter:

❗️ "Deutschland muss dem von der WHO ausgehenden politischen, faktischen und indirekt-rechtlichen Druck insoweit standhalten, als es seine Verantwortung zur Wahrung seiner Verfassung und elementarer Grundrechte nicht einfach auf die WHO abschieben darf! Ein
entsprechender Automatismus ist unzulässig"❗️

Diesen Forderungen schließen sich die Anwälte für Aufklärung ausdrücklich an.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

Hier das Dokument von Dr. Beate Pfeil

🔷 AfA-Pressemitteilung 🔷

Zensur jetzt auch bei openPetition gGmbH ?

Ende Juli 2025 hat openPetition die online-Petition

„Amnestie für über 1.000 verfolgte Ärzte der Corona-Zeit – Gerechtigkeit jetzt!“

gesperrt, weil angeblich deren Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden. U.a. wurde die Sperrung mit der geradezu abstrusen Behauptung begründet, dasTragen von FFP2 Masken habe - wissenschaftlich bewiesen - keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und sie seien höchstens auf Dauer "unangenehm“.

Die Anwälte für Aufklärung wenden sich jetzt mit einem Offenen Brief an openPetition gGmbH und widerlegen die falsche Behauptung. Wenn openPetition Aufarbeitung löscht und Amnestie nicht einmal diskutieren will, dann zeigt dies, dass die Organisation offenbar nichts verstanden hat und gegen den eigenen Grundsatz der „Überparteilichkeit“ handelt.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

Offener AfA-Brief an openPetitionHerunterladen
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