Corona-Aufarbeitung: AfA weisen unzutreffende Behauptungen des BMG zurück
- Januar 2026
❗️Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Kennedy-Kritik mit unzutreffenden Behauptungen.❗️
Statt die zunehmende und internationale Kritik aus Washington als Anlass für eine überfällige Corona-Aufarbeitung in Deutschland und Europa zu nehmen, verbreitet das Bundesgesundheitsministerium nach der Kritik aus den USA nachweislich falsche und irreführende Behauptungen.
Hintergrund ist die Stellungnahme des Ministeriums zu Äußerungen des US-Gesundheitsministers:
Die Reaktion des Ministeriums ist nicht nur sachlich fehlerhaft, sondern offenbart einen erschreckenden Mangel an Problembewusstsein angesichts der gravierenden Grundrechtsverletzungen in der Corona-Zeit. Dies bestätigen aktuell Stimmen aus langjähriger eigener Erfahrung:
„Die Erwiderung der Bundesgesundheitsministerin ist in Teilen falsch und zeugt im Übrigen von einem eklatanten Mangel an Problembewusstsein.“
(Prof. Dr. Martin Schwab, 12.01.2026).
https://t.me/MartinSchwab/829
https://t.me/MartinSchwab/830
„Die Verurteilung von Ärzten und Patienten wegen Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen ist ein unfassbarer deutscher Justizskandal. Alle damit befassten Anwälte werden diesen Skandal nie vergessen.“
(Rechtsanwältin Beate Bahner, 12.01.2025).
Die kritische Ärzteschaft wurde in der Corona-Zeit systematisch mundtot gemacht durch eine geplante, gezielte, gnadenlose und konsequent durchgesetzte staatliche Verfolgung. Den Anwälten für Aufklärung liegt eine umfangreiche Dokumentation skandalöser Urteile und Verwaltungsentscheidungen vor, die belegt, in welchem erschütternden Ausmaß maßnahmenkritische Ärzte und Patienten kriminalisiert, mit Praxis- und Hausdurchsuchungen drangsaliert und mit massiven berufsrechtlichen Konsequenzen überzogen wurden.
Vor diesem Hintergrund muss sich die Ministerin sehr wohl fragen lassen, weshalb während der Corona-Zeit und bis heute Hunderte Ärztinnen und Ärzte ihre berufliche Existenz verloren haben und teils drastische Strafen verhängt wurden, obwohl sie sich ausdrücklich auf die ärztliche Therapiefreiheit berufen haben, die nun rückblickend als angeblich „uneingeschränkt“ dargestellt wird.
Hat die Ministerin vergessen,
– dass Beschäftigte des Gesundheitswesens Berufsverbote erhielten, wenn sie keine COVID-Injektion nachweisen konnten,
– dass für Soldaten der Bundeswehr eine Impfduldungspflicht bestand und
- dass zahlreiche kritische Soldaten unehrenhaft entlassen und strafrechtlich verfolgt wurden wegen angeblicher Gehorsamsverweigerung?
Ein aktueller und fortdauernder Eingriff in die ärztliche Therapiefreiheit besteht bis heute:
Kassenärztliche Hausärzte verlieren bis zu 40 % ihrer Vorhaltepauschale, wenn sie aus ärztlicher Überzeugung und fachlicher Verantwortung nicht impfen.
Die Anwälte für Aufklärung fordern die ersatzlose Abschaffung dieser Regelung.
Die Anwälte für Aufklärung fordern ein Amnestiegesetz sowie die vollständige Rehabilitation aller in der Corona-Zeit Verfolgten, um elementare rechtsstaatliche Prinzipien wiederherzustellen. Ärzte und Patienten dürfen nicht länger von politisch weisungsgebundenen Staatsanwälten und einer aus den Fugen geratenen Strafjustiz verfolgt und sanktioniert werden, nur weil sie eigenverantwortliche medizinische Entscheidungen getroffen haben oder weiterhin treffen.
Die Anwälte für Aufklärung fordern eine vollständige, transparente und schonungslose Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer jüngeren Geschichte, bis die Grundrechte aller Betroffenen vollständig wiederhergestellt sind.
❗️ Aufklärung statt Vertuschung ❗️
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
12.01.2026
