Corona-Aufarbeitung: Warum eine Enquetekommission nicht ausreicht
Die Anwälte für Aufklärung fordern nach wie vor einen Corona-Untersuchungsausschuss.
Die jetzt beabsichtigte Enquetekommission soll den Namen „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ tragen. Das aber ist nach Überzeugung der Anwälte für Aufklärung ein von vornherein untauglicher Versuch, die massiven Grundrechtseingriffe und rechtswidrigen Corona-Maßnahmen rechtsstaatlich aufzuarbeiten. Das richtige Instrumentarium wäre vielmehr die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Eine Aufarbeitung der Corona-Jahre funktioniert nicht ohne eine lückenlose Aufdeckung der Verantwortlichkeiten für die politischen Missstände der letzten Jahre. Ein Untersuchungsausschuss hat das Recht, Beweise zu erheben, Zeugen zu vernehmen und Akten anzufordern. Er kann die Vorlage von Beweismitteln erzwingen und bei Falschaussagen oder Zeugnisverweigerung Sanktionen verhängen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet. Eine Enquetekommission zielt zwar auf zukunftsorientierte Lösungen ab, jedoch ohne primär Verantwortlichkeiten für vergangene Ereignisse zuzuweisen oder Konsequenzen für Handlungen oder Entscheidungen zu fordern. Die Lockdowns, der Maskenzwang, die Ausgangssperren, Schul- und Kitaschließungen, Besuchsverbote in Pflegeeinrichtungen, Kontaktverbote, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr, die fragwürdige Impfkamagne, die gesellschaftliche Ausgrenzung und Kriminalisierung der Impfgegner und vieles mehr erfordern weiterhin eine lückenlose Aufarbeitung und Aufklärung, statt sich im Wege einer Enquetekommission für fragwürdige künftige Pandemien nach altem Narrativ vorzubereiten.
AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche
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