„Das hatte ich in dreißig Jahren noch nie“

| |
Impfstoffsicherheit und mRNA-Impfstoffe im AfA Magazin Nr. 5.


Ärztliche Aufklärung in Zeiten von Corona

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Ocke Thomas Jürs


Ärzte, die ihre bisherige Beratungspraxis nach Beginn der Pandemie beibehielten, mussten
verwundert feststellen, dass sie hiermit allein auf weiter Flur standen.


Erlernte und jahrelang praktizierte Vorgehensweisen in der Coronazeit weiterhin anzuwenden,
führte im mildesten Fall dazu, von Kollegen belächelt zu werden und im schlimmsten Fall zu
strafrechtlichen oder berufsrechtlichen Konsequenzen.


Hierbei wurde von der Mehrheit der dem offiziellen Narrativ folgenden Ärzte u.a. ausgeblendet,
dass der Gesetz- und Verordnungsgeber entgegen des in den Medien kolportierten Bildes
keineswegs eine Haftungsfreistellung sondern lediglich eine Haftungsprivilegierung eingeführt
hatte.


Ein im Rahmen der MedBVSV ( Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung) zugelassener Impfstoff entbindet die Ärzte keineswegs von einer ordnungsgemäßen Anamnese und Aufklärung, da gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MedBVSV im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes die in § 3 Abs. 4 S. 1 MedBVSV normierte Haftungsprivilegierung entfällt.


Soweit die Aufgabe bisheriger Standards in Bezug auf Anamnese und Aufklärung der Patienten als
grob fahrlässig zu bewerten sind, schwebt eine Haftung trotz entsprechender
Haftungsgprivilegierung wie ein Damoklesschwert über den Köpfen vieler Ärzte.


Die Beibehaltung bisheriger Standards wurde allerdings sowohl von staatlicher Seite als auch von
den Ärztekammern systematisch unterlaufen und sanktioniert.
Hinzu kam der von Kollegen, Arbeitgebern und Patienten ausgehende Druck.


Um in das Visier von Staatsanwaltschaften und Ärztekammern zu gelangen, reichte es aus, sich
kritisch zu den Coronamaßnahmen geäußert oder in Einzelfällen Impfunfähigkeitsbescheinigungen
ausgestellt zu haben.


Trotz dieser widrigen Rahmenbedingungen klärte ein Teil der Ärzteschaft über die
Zulassungsanforderungen und die Art des Impfstoffes auf, führte umfassende Anamnesen durch
und informierte über mögliche Nebenwirkungen des Impfstoffes.


Das Spannungsfeld, in dem sich maßnahmekritische Ärzte bewegten, gibt folgender Bericht aus
einer gynäkologischen Kassenpraxis wieder:


„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hatte uns existentielle Sorgen bereitet, da wir nicht wussten,
ob wir unsere Arbeit zukünftig fortsetzen konnten.


Zudem war unsere Arbeit u.a. durch „Besuche“ des Ordnungsamtes wegen vermeintlich nicht
eingehaltener Maskenpflicht beeinträchtigt worden.


Aber auch das Spannungsfeld innerhalb der Patientenschaft belastete die Arbeit.


Auf der einen Seite wurden wir von Patienten denunziert, die der Ansicht waren, dass wir gegen
die Hygienemaßnahmen verstießen.
Auf der anderen Seite traten Menschen an uns heran, denen trotz gesundheitlicher
Beeinträchtigungen keine Maskenbefreiungsatteste oder Impfunfähigkeitsatteste ausgestellt
worden waren. Häufig ging dies soweit, dass Ärzte eine Untersuchung von vorne herein abgelehnt
hatten.


Schwangere waren verzweifelt, da sie ohne Partner entbinden mussten.“


Diese Drucksituation hat in vielen Arztpraxen zu einem Vermeidungsverhalten geführt. Es wurde
hierdurch verhindert, dass unvoreingenommen und differenziert beraten wurde.


Wie wichtig eine Aufklärung – insbesondere durch die Hausärzte – gewesen wäre, lässt sich an den
nunmehr vermehrt auftretenden Krankheitsbildern ablesen.


Ich schließe diesen Beitrag mit folgendem eindrücklichen Zitat ab, welchem nichts hinzufügen ist:

„Abgesehen von den vielen Menschen, die seit dieser Zeit mit Depressionen, wirtschaftlichen
Existenzproblemen, Konflikten in Ehe und Familie wegen polarer Ansichten zum Thema Corona,
Einsamkeit und Angststörungen leiden, fällt uns seit ca. 6-9 Monaten auf, dass wir in einem so
kurzen Zeitraum noch nie so viele Patientinnen mit ungewöhnlichen Krebserkrankungen hatten:

  • eine Frau mit ausgedehnten Bauchraum-Metastasen, die dann letztendlich auf ein bis dahin
    unbekanntes Mammakarzinom zurückzuführen war,
  • zwei junge Frauen mit Erstdiagnose Ovarialkarzinom, eine davon fortgeschritten,
  • vier Frauen die ihre Brustkrebsbehandlung schon etwas länger abgeschlossen hatten und
    plötzlich multiple Knochenmetastasen haben,
  • vier Frauen nach Brustkrebs, die nach mehreren Jahren erneut Brustkrebs oder einen Rezidiv
    bekamen,
  • zwei Frauen mit Gebärmutterkrebs,
  • drei Frauen mit Erstdiagnose Brustkrebs.

    Eine solche Häufung hatte ich in 30 Jahren Praxis noch nie.“

Weitere Artikel