Das Skandalurteil von Erfurt
Meinungen zur Verurteilung des Richters am Amtsgericht Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe durch das Landgerichts Erfurt
Rechtsanwältin Beate Bahner:
Diese Entscheidung des Landgerichts Erfurt gegen den Richter Christian Dettmar zeigt: Wer nicht mitläuft, der wird unterworfen.
Corona, insbesondere die Maskentyrannei, die Impftyrannei und alles, was damit zusammenhängt, wird als ein weiteres sehr dunkles Kapitel der deutschen Justiz im 21. Jahrhundert eingehen. Nach fast 30-jähriger Anwaltstätigkeit bin ich wirklich zutiefst bestürzt.
In 23 Teilen habe ich die Erwiderung des Richters Dettmar auf die Anklageschrift gegen ihn vorgelesen.
Diese Erwiderung zeigt, dass das Urteil, welches Dettmar gegenüber zwei Schulen gefällt hat, zwar aufgehoben werden konnte – was jeder Richter riskiert und wie es ja auch passierte! Aber dass ein Richter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, weil er das Maskennarrativ überprüft und mit Sachverständigengutachten widerlegt, das ist ungeheuerlich.
Nie hätten wir „brave“ Anwälte und Juristen uns vorstellen können, dass die deutsche Justiz das Buch „Furchtbare Juristen“ von Prof. Ingo Müller nicht gelesen haben könnte.
Rechtsanwalt Holger Fischer:
Wenn es geschieht, wenn die Corona-Maßnahmen zurückkehren, werden wir es hoffentlich sofort anders anpacken als damals. Kein Kompromiss, nicht zusehen, wie der Druck zusehends erhöht wird, keine Versuche, die Politik zu erreichen. Für jeden Politiker, der die menschenverachtenden und menschenrechtswidigen Maßnahmen wieder einführt, gilt nur noch Verachtung, ebenso für jeden ihrer ausführenden Roboter. Von ihnen ist nichts zu erwarten, und für sie ist jeder Andersdenkende sowieso ein Querdenker, ein Rechtsextremer, ein Nazi. Wer mich dafür hält und selbst totalitär oder faschistisch handelt, ohne dies zu bemerken oder zuzugeben, mit dem rede ich erst gar nicht.
Jedes Rathaus, jeder Einzelhandel wird, wo es Gründe gibt, die es auch ohne Corona gäbe, von Gruppen ohne Maske und zur gegenseitigen Unterstützung betreten. Rausgeworfen zu werden ist besser, als mit Maske reinzugehen.
Jede Versammlung ist masken- und abstandsfrei, oder sie ist keine Versammlung, ich protestiere dann woanders. Kein Polizist soll mich mehr schikanieren, wenn ihm mein Abstand oder der Sitz der Maske nicht passt.
Jede Arbeitsstätte, jede Schule wird (in letzterer gemeinsam mit dem Kind) ohne Maske und Test betreten, immer wieder, und dies wird dokumentiert.
Keine Arbeits-, keine Unterrichtsverweigerung mehr sollen sie vorwerfen können, weil ihnen unser Verhalten, unser Maskenattest, unser Test- und Impfstatus nicht passt.
Und keiner verstecke sich mehr hinter seinem Arzt und dessen Mut, Atteste auszustellen, die diesen dann der Strafverfolgung aussetzen. Niemand verlange den Mut vom Arzt, den er selbst nicht hat. Ein jeder halte seinen Kopf selbst hin, oder er laufe selbst weg. Aber ein jeder stelle sich der Situation und handele eigenverantwortlich.
Und was vielleicht am Wichtigsten ist: Nicht zu hoffen, dass irgendein alternativer Medienschaffender, irgendwelche Demoveranstalter, irgendein Anwalt in irgendeinem Gerichtsprozess des Jahrtausends, irgendeine Partei, irgendjemand, der die Rede seines Lebens oder des Jahrtausends hält, irgendein spirituelles Ereignis, irgendeine ausländische oder gar außerirdische Macht Euch retten werden.
Rechtsanwalt Frank Großenbach:
Ok, parteiisch sei er gewesen, befangen, voreingenommen. Deswegen hätte der Richter aus Weimar nicht über das Kindeswohl entscheiden dürfen. Ok. Ich selbst bin in einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht in der Erlanger Fußgängerzone von einem Amtsrichter verurteilt worden, der eine FFP2-Maske getragen hat und alle im Gerichtssaal dazu verpflichtet hat, Plexiglasscheiben hat aufstellen lassen, das Fenster im Winter aufgerissen hat, fünf Meter Abstand eingefordert hat, und einen Befund eines Schnelltests, und der alle Beweisanträge abgewiesen hat. Ok. Der war nach der Definition des Landgerichts in Erfurt in jedem Falle vollkommen befangen in seiner Meinung, in seinem Desinteresse an Aufklärung, in seinem Wahn der Gefährlichkeit, war parteiisch durch und durch. Wenn jemand sogar Gutachten einholt, wie in Weimar, dann ist ein Richter zumindest noch wissensorientiert. Zumindest hätte sich der Richter in Erlangen ablehnen müssen wegen Befangenheit, weil er selber von seiner Neurose Kenntnis gehabt haben muss, weil er von seiner vollständigen Durchimmunisierung Kenntnis genommen haben muss. Ich denke, wir fangen an. Wenn in Weimar ein Richter wegen „Voreingenommenheit“ parteiisch gehandelt haben soll, dann haben diese Richter mit „Vollausstattung“ mindestens ebenso voreingenommen zutiefst wahnhaft parteiisch gehandelt. Lasst uns alle diese Richter dieses Wahns anzeigen wegen offensichtlicher Voreingenommenheit und deswegen wegen der offensichtlichen Befangenheit. Über den Weg ließe sich auch ein Wiederaufnahmeverfahren in den Verfahren der Maßnahmen einleiten. Sobald uns die vollständige Begründung des Urteils aus Erfurt vorliegt, werden wir starten. Wir werden die Begründung unserer Strafanzeigen gegen die wahnhaften Maßnahmenrichter von dort abschreiben. Liebe Grüße, Frank Großenbach
Rechtsanwalt Tobias Pörsel
Macht es eigentlich noch Sinn Organ dieser Rechtspflege zu sein? Einem System, dass mit Gewaltenteilung nichts mehr zu tun hat. Eine Justiz, die nur noch Schwert der Regierung ist.
Als Anwalt, der hier mitspielt trage ich dazu bei den Schein zu wahren.
Wenn gendernde Kolleginnen medial präsent mit Samthandschuhen Kritik erahnen lassen, vorsichtig mit Feigenblatt agiert wird, wem nutzt es dann noch?
Stütze ich nicht genau dadurch diesen aufkommenden Totalitarismus?
Ich weiß nicht, ob die Rückgabe der Zulassung nicht doch angezeigt ist.
Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche
Man wirft dem mutigen und feinsinnigen Richter Christian Dettmar, der als Familienrichter stets das Wohl der Kinder im Auge hatte und haben musste, exakt das vor, was unzählige Richter landauf und landab seit mindestens 2020 waren und bis heute sind: voreingenommen, schlimmer noch „Corona-Maßnahmen-gläubig“, angepasst und obrigkeitshörig, ohne aber auf das materielle Unrecht zu achten, das mit den (verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen) Maßnahmen tatsächlich verbunden war.
Christian Dettmar wollte den Kindern Luft zum atmen verschaffen. Er bezog sich dafür auf fundierte wissenschaftliche Expertisen. Niemandem ist dadurch Schaden entstanden.
Das Gegenteil passierte und passiert bis heute im Justizalltag seit 2020. Es existieren unzählige richterliche Beschlüsse und Urteile, die das Unrecht der Maßnahmen legitimieren, ohne sie wissenschaftlich zu hinterfragen. Man hat fundierte Kritik nicht einmal zugelassen, geschweige denn sie berücksichtigt. Wir Anwälte für Aufklärung können ein langes und leidvolles Lied davon singen.
Wer also bitte ist befangen? Man kann es nicht trefflicher formulieren: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“.
Dieses Erfurter Urteil vom 23. August 2023 ist letztendlich nur Ausdruck staatlicher Macht und alles andere als ausgewogen. Gott sei Dank gibt es das Rechtsmittel der Revision.
wird fortgesetzt….
