Der Fall Spahn: Wenn Rechtsstaatlichkeit zur bloßen Illusion wird

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Die Kuppel des Reichstags in Berlin als Symbol für die politische Dimension des Falls Jens Spahn.

Eine investigative Analyse des AfA-Pressereferates

Die Nachricht verbreitete sich in den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Telegram, wie ein Lauffeuer: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin lehnt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ab. Trotz einer Flut von über 170 Strafanzeigen und dokumentierten Milliardenverlusten für den Steuerzahler sieht die Behörde nicht einmal den für eine Untersuchung notwendigen „Anfangsverdacht“. Für die Anwälte für Aufklärung (AfA) ist diese Entscheidung mehr als nur eine juristische Randnotiz – sie ist ein Alarmzeichen für den Zustand unseres Rechtsstaats.

Die Hürde des Anfangsverdachts: Juristische Akrobatik in Berlin?

Im Zentrum der Empörung steht ein technischer, aber entscheidender Begriff der Strafprozessordnung: der Anfangsverdacht gemäß § 152 Abs. 2 StPO. Dieser besagt, dass die Staatsanwaltschaft zur Einleitung von Ermittlungen verpflichtet ist, sofern „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine Straftat vorliegen. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Anfangsverdacht die niedrigste Schwelle im Strafverfahren darstellt. Es geht hier noch nicht um eine Verurteilung oder gar eine Anklage, sondern lediglich um die Erlaubnis – und Pflicht – des Staates, überhaupt erst einmal nachzusehen, was geschehen ist.

Im Fall der Maskenbeschaffung unter Jens Spahn liegen diese Anhaltspunkte nicht nur vor, sie sind durch offizielle Berichte des Bundesrechnungshofs schwarz auf weiß belegt. Die Rede ist von sogenannten „Open-House-Verfahren“, bei denen ohne Mengenbegrenzung Masken zu völlig überhöhten Preisen eingekauft wurden. Dass die Berliner Justiz hier bereits die Tür zuschlägt, bevor der erste Ermittler eine Akte öffnen konnte, wirkt aus rechtsstaatlicher Sicht wie eine bewusste Verweigerung der Aufklärung. Wenn ein Milliarden-Schaden und massive Kritik der Rechnungsprüfer nicht einmal für einen „Hauch von Verdacht“ ausreichen, muss man sich fragen, unter welchen Bedingungen gegen Spitzenpolitiker überhaupt noch ermittelt werden kann.

Die Schande der Justiz: Ein eklatanter Doppelstandard

Besonders bitter stößt die Entscheidung im Vergleich zur Behandlung jener Bürger auf, die sich während der Pandemie kritisch zu den staatlichen Maßnahmen äußerten. Während die politische Exekutive offenbar einen Freifahrtschein für fiskalisches Fehlverhalten genießt, wird gegen Kritiker mit einer härte vorgegangen, die jeden Rahmen sprengt.

Rechtsanwältin Beate Bahner, Mitglied der Anwälte für Aufklärung, bringt diesen Kontrast in einer Stellungnahme zur aktuellen Entscheidung unmissverständlich auf den Punkt:

„Das ist die große Schande der deutschen Justiz: Obwohl der Bundesrechnungshof gravierende Fehler nachgewiesen hat, bleiben die Profiteure ungestraft. Und redliche Ärzte, die Masken- und Impfunfähigkeitsatteste ausstellen, werden strafrechtlich verfolgt – und teilweise sogar mit Gefängnis bestraft.“

Diese Worte verdeutlichen das Kernproblem: Die Justiz scheint auf dem rechten Auge blind zu sein, wenn es um die Mächtigen geht, während sie bei jenen, die aus Gewissensgründen handelten, jeden Stein umdreht. Wir erleben eine Kriminalisierung von Ärzten, die ihrer ärztlichen Sorgfaltspflicht nachkamen, während die Protagonisten einer verfehlten Beschaffungspolitik unbehelligt bleiben. Diese Ungleichbehandlung erschüttert das Vertrauen in den Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Es entsteht der fatale Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz.

Der Schatten der Weisungsgebundenheit

Ein wesentlicher Faktor, der in dieser Analyse nicht fehlen darf, ist die strukturelle Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften. Deutschland nimmt hier eine Sonderrolle in Europa ein, die bereits mehrfach international kritisiert wurde. Staatsanwälte unterstehen hierzulande den Justizministern der Länder oder des Bundes. Diese Minister sind Politiker, Angehörige einer Partei und Teil der Exekutive.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland bereits bescheinigt, dass seine Staatsanwaltschaften nicht die notwendige Unabhängigkeit besitzen, um bestimmte EU-weite Haftbefehle auszustellen. Auch wenn im Fall Spahn bisher keine direkte Weisung „von oben“ öffentlich wurde, ist allein die Möglichkeit einer solchen Einflussnahme Gift für das Ansehen der Justiz. Ein Staatsanwalt, der weiß, dass seine Karriere von der Gunst eines Parteikollegen des Beschuldigten abhängen könnte, wird sich dreimal überlegen, wie scharf er den „Anfangsverdacht“ prüft. Die AfA fordern seit langem eine vollständige Entkopplung der Staatsanwaltschaften von der politischen Führung, um solche Interessenskonflikte im Keim zu ersticken.

Milliarden-Fiasko ohne Verantwortung?

Die finanziellen Dimensionen der Spahn’schen Maskenpolitik sind atemberaubend. Es wurden Verträge geschlossen, die den Staat langfristig binden, oft zu Preisen, die weit über dem Marktüblichem lagen. Teilweise wurden Masken geliefert, die qualitativ minderwertig waren und später vernichtet werden mussten. Der Vorwurf der Untreue (§ 266 StGB) steht hier im Raum. Untreue begeht, wer die ihm obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch demjenigen, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt.

Wer, wenn nicht der Bundesgesundheitsminister, hat die Pflicht, die Vermögensinteressen des Steuerzahlers bei der Beschaffung von medizinischen Gütern zu schützen? Wenn durch handwerkliche Fehler in den Verträgen Milliarden versenkt werden, ist die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz zwingend. Dass die Justiz diese Frage nicht einmal durch Ermittlungen klären will, hinterlässt einen sehr bitteren Beigeschmack. Es scheint, als solle die politische Verantwortungslosigkeit durch juristisches Schweigen gedeckt werden.

Fazit: Rechtsstaatlichkeit verlangt Transparenz

Die Anwälte für Aufklärung werden diese Entscheidung nicht unkommentiert lassen. Ein Rechtsstaat, der seine eigenen Kontrollmechanismen gegenüber der Macht ausschaltet, handelt rechts- und verfassungswidrig. Die Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie mit ihren Steuergeldern umgegangen wurde und ob Gesetze verletzt wurden – völlig ungeachtet des Parteibuchs der Beteiligten.

Die Entscheidung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft ist ein Rückschlag für die Aufarbeitung der Corona-Jahre. Doch sie ist auch ein Weckruf. Sie zeigt, wie notwendig die Arbeit unabhängiger Juristenvereinigungen wie der AfA ist. Wir werden weiterhin jeden Fall von staatlicher Willkür oder juristischer Untätigkeit dokumentieren und öffentlich machen. Die Forderung nach einer unabhängigen Justiz und einer lückenlosen Aufarbeitung der Pandemie-Politik bleibt unser oberstes Gebot.

Rechtsstaatlichkeit darf keine Illusion sein, die nur für Sonntagsreden bemüht wird. Sie muss sich dort beweisen, wo es für die Mächtigen ungemütlich wird. Im Fall Jens Spahn hat sie diese Probe vorerst nicht bestanden.

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