Der Kampf gegen Rechts oder der Kampf gegen die Wahrheit ❗️

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Anwälte für Aufklärung bei der Arbeit im Rahmen der Bilanz 2030.

Von Emmanuel Kaufmann

Gegner der Impfung wurden schon wie selbstverständlich als Dumme, Blinddärme, Terroristen oder solche, die geschlagen werden müssen und unsolidarisch sind, bezeichnet.

Weil sie die Coronamaßnahmen und Impfungen für falsch und gefährlich gehalten haben, wurden und werden diese Kritiker, um sie politisch einordnen zu können, als Rechtsrechtsradikale oder „Rechte“ gelabelt.

Rechts sein, als verwerflichste Ausgestaltung niedrigster politischer Gesinnung gilt als Ausschlussgrund, überhaupt eine richtige Meinung vertreten zu können. Es bedarf dann auch keiner Erklärung mehr, dass der, der „gegen Rechts“ ist, zu den „Guten“ gehört und die richtige Meinung vertritt.

Die dann gegenteilig „Bösen“ werden allerdings nicht vergessen, wie Antifas auf Montagsdemonstrationen in Endlosschleife lautstark skandiert haben, „WIR IMPFEN EUCH ALLE“ oder die „Omas gegen Rechts“ die Impfung, die keine war, als Bürgerpflicht verteidigt und die Demonstranten mit Schildern und Sprache als Rechtsradikale tituliert haben.

Die Verwendung dieser ehrenrührigen Bezeichnung dient den vermeintlich Guten wie ein Ausweis „gut zu sein“ und dazu, die Benennung von Gründen, was rechts oder rechtsradikal ist, entbehrlich zu machen.

Diese Vereinfachung macht es der Regierung leicht, den Vorwurf der Rechtsradikalität auch gegen die zu benutzen, die sich heute gegen die Kriegs-, die Klima- und die Migrationspolitik aussprechen.

Von obiger Gegen-Rechts-Bewegung, werden solch kritische Ansichten nicht einmal als zu tolerierende freie Meinungen akzeptiert, weil die, die so denken, dann Coronaleugner, Putinversteher, Antisemiten, Klimaschweine oder Rassisten, also ohnehin „rechts bzw rechtsradikal“ sind. Damit können diese Kritiker auch automatisch als undemokratisch und verfassungsfeindlich verschrien werden, vor denen die Demokratie angeblich geschützt werden muss.

A B E R,

wie kann jemand in Bezug auf die letztjährig erlebten 4 Einschläge durch Corona, Krieg, Klima u Migration (CKKM) angemaßt rechtsradikal sein,

  • der n i c h t an einer unerforschten Gentherapie teilnehmen wollte und will ❓
  • der für Frieden, für Verhandlungen und g e g e n Krieg ist❓
  • der den Klimawandel nicht mit CO2-bedingtem Massensterben in Verbindung bringt ❓
  • der die Migrationspolitik der für falsch hält ❓

Diese Meinungen muss man nicht teilen, aber ist nicht eher anzunehmen, dass diejenigen eine bedenkliche Einstellung zu ihrem Amtseid „zum Wohle des deutschen Volkes“ (Art. 56 GG) haben, die weiterhin für modRNA-Therapien sind, für Krieg plädieren, eine unsere Wirtschaft offensichtlich vernichtende Klimapolitik betreiben sowie ungehinderter und illegaler Migration keinen Einhalt gebieten ?

Aufgrund der uns aufgetischten Lügen und vorenthaltenen Informationen zu obigen Top-4-Themen (CKKM), die uns von der Politik, deren Wissenschaftlern und den Medien als Wahrheiten verkauft worden sind, möge doch erst einmal nachgedacht werden, ob, wer, und durch welche Handlungen oder Aussagen diejenigen, die „rechts oder rechtsradikal“ geframed werden, wirklich undemokratisch gehandelt haben und laut Innenministerin Fäser eine Gefahr für die Verfassung darstellen. Dem steht eindeutig entgegen, dass angebliche Verschwörungstheorien und Lügen kritischer, aber rechts geframter Menschen mittlerweile zur Wahrheit geworden und die Protagonisten der Macht als Lügner entlarvt worden sind.

Ohne Einsicht in ihre Fehlverhalten treten diese aber nicht von ihren Ämtern zurück, sondern versuchen ihr Handeln zu nivellieren und die Aufklärungsbemühungen ihrer Kritiker zu erschweren und, je weitreichender diese sind, sogar zu verbieten. Vertreter aus Politik und Medien suggerieren dabei die Verfassungsfeindlichkeit dieser Meinungsabweichler und dichten diesen an, eine Gefahr für die Demokratie darzustellen, unterstellen diesen sogar Umsturzphantasien.

Diese angeblichen Rechten sind aber keine Radikalen, sondern Menschen aus der bürgerlichen Mitte, die an den genannten 4 Einschlägen (CKKM) ihren Glauben an die Politik verloren haben, und die immer häufiger zitierte Transformation ablehnen.

Sie wollen keinen Umsturz oder die verfassungsgemäße Grundordnung beseitigen, sie wollen diese extrem linksideologische, inkompetente, bevormundende Politik nicht, die den Stand, die Errungenschaften und die Kultur der Bundesrepublik Deutschland in allen Belangen opfert und zerstört.

An der Aufdeckung dieser Lügen im Rahmen der Pandemiebekämpfung haben die Anwälte für Aufklärung einen maßgeblichen Anteil, indem wir mitunter gegen Widerstände aus der Kollegen- und Richterschaft durch unsere Präsenz in der Öffentlichkeit und vor Gericht für die Bewahrung von demokratischer Rechte aufgetreten sind und fortgesetzt auftreten.

Es sollen wieder die Gesetzmäßigkeiten von Logik und Wissen, nicht aber von Lüge und Unkenntnis gelten.

Dafür, nämlich als Verfechter der freiheitlich demokratischen Grundordnung und als Wächter für die Umsetzung der Demokratie stehen „die Anwälte für Aufklärung“

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    AfA-Pressekommentar ÖRR Charlie Kirk

    ❗️⬛️ AfA-Pressekommentar ◼️❗️

    ZDF-Theveßen und Dunja Hayali sollten jetzt sofort zurücktreten oder vom ÖRR gekündigt werden. Dieser ZDF-Müll ist zutiefst menschenverachtend und nicht mehr zu ertragen. Ein Mensch wurde bestial und hinterhältig hingerichtet. Niemand braucht dazu „Bewertungen“ eines Theveßen oder einer Hayali. Wer sind diese beiden sog. „Journalisten“, die meinen, sich vor einem Millionen-Publikum Urteile erlauben zu dürfen? Das ist keine sachliche Berichterstattung. Widerlich. Abstoßend. Mit Zwangsgebühren finanziert. Nicht hinnehmbar.

    Unser tiefstes Mitgefühl gilt der Witwe Erika Kirk und den beiden kleinen Kindern

    AfA-Pressereferat
    Dr. Christian Knoche

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    Schiffbruch erlitten?

    Zur torpedierten Bodenseefahrt des Kontrafunks am 5.7.2025 und Vicky Leandros Engagement für Toleranz im Rahmen der Regensburger Festspiele

    Am 5.7.2025 erfolgte wieder einmal das, was seit 2020 zum guten Ton im „besten Deutschland aller Zeiten“ gehört – das faktische Verbot einer vermeintlich rechten Veranstaltung – in diesem Fall einer durch den Kontrafunk geplanten Bodenseefahrt.

    Wenig später wurde das mit der Vorsitzenden der AfD Bundestagsfraktion Alice Weidel geführte Sommerinterview massiv durch das „Zentrum für politische Schönheit“ gestört. Die ARD war nicht in der Lage oder wahrscheinlich eher nicht willens, das Interview ohne die deutlich hörbaren Schmähgesänge auszustrahlen.

    Auch war Weidel veranlasst, ihren geplanten Besuch der Regensburger Festspiele den Erfordernissen der derzeitigen Cancel-Culture anzupassen. Weidel sei bei ihrem Konzert nicht willkommen, so die im Rahmen der Festspiele auftretende Vicky Leandros, die nach ihren eigenen Worten für Vielfalt, Toleranz, Menschenwürde, Menschenrechte und Internationalität eintritt.

    Freifrau von Ruffin, so der bürgerliche Name, der sich ehemals für die gesamtgriechische sozialistische Bewegung PASOK engagierenden Leandros, spricht dies damit wohl der Politikerin Weidel ab.

    Dass die promovierte Volkswirtin Weidel in Lebenspartnerschaft mit einer Frau lebt, in Deutschland und der Schweiz wohnt und jahrelang beruflich international tätig war, ist der sozialistischen Freifrau unter Umständen verborgen geblieben – immerhin lautete
    ihr letztes Studioalbum „Ich weiß, dass ich nichts weiß“.

    Interessant ist in diesen Zusammenhang, dass am Sonntag, den 27. Juli 2025 Anna Netrebko im Rahmen der Festspiele auftritt – jemand, der noch nicht vor allzu langer Zeit ebenfalls die Gemüter erregte und deren Konzerte boykottiert respektive abgesagt
    wurden.

    In einem Rechtsstaat sind Verbote und Ausgrenzungen ein für den Betroffenen zwar ärgerlicher, aber ggf. zu beseitigender Akt, soweit es sich um ein vom Staat ausgehendes justiziables Vorgehen handelt. Dieses System rechtlicher Kontrolle versagt, soweit nichtstaatliche Akteure Druck auf Betreiber von Gaststätten, Konzerthallen, Kinos oder in diesen Fällen eines Schiffbetriebs bzw. der Besucherin einer Konzertreihe ausüben und dies zum Aus der geplanten Veranstaltung oder deren Teilnahme führt.

    Im Fall Weidel nahm diese nicht am Konzert teil und machte es sich mit der Schirmherrin der Festspiele – Gloria von Thurn und Taxis – in deren Regensburger Schloss gemütlich, während im Schlosshof die griechische Nachtigall trällerte. Einige Gäste des Konzerts verließen aus Solidarität mit Weidel demonstrativ kurz nach dem Auftritt der Sängerin das Konzert und gesellten sich zur Schlossherrin und deren Besuch.

    In der „Causa Kontrafunk“ beugte sich der Schiffsbetreiber dem Druck des Bündnisses „Konstanz für Demokratie“ und sagte die geplante Bodenseefahrt des Kontrafunks ab.

    Dies kommentierte das Bündnis mit dem Schlagwort „Rechte Hetze? Schiffbruch erlitten! Die Kontrafunk Bootsfahrt auf dem Bodensee ist abgesagt.“

    Auf die Idee, dass durch einen solchen „Erfolg“ nicht der Kontrafunk, sondern die zu schützende demokratische Ordnung beschädigt, wenn nicht gar Schiffbruch erleiden könnte, kommt bei den Konstanzer Aktivisten niemand.

    Entsprechende Vorkommnisse sind mittlerweile Legion.

    Kurzfristige Absagen von Veranstaltungen aufgrund vermeintlicher Terminkollisionen, Demonstrationen vor Kinos, tendenziöse Berichterstattungen in der lokalen und überregionalen Presse, die zu Absagen geplanter Veranstaltungen führen, Kündigungen von Geschäftsbeziehungen oder unverhohlene Drohungen gegen Veranstaltungsorte gehören zum Repertoire der selbsternannten Demokratieschützer.

    Dass man damit weder das selbsterklärte Ziel, für Toleranz und Vielfalt einzutreten, erreicht und der Demokratie einen Bärendienst erweist, liegt auf der Hand.

    Demokratie braucht einen offenen Diskurs widerstreitender Meinungen.

    Eine offene und fortschrittliche Bürgergesellschaft lebt vom freien Gedankenaustausch, des Wettstreits der Ideen und Sichtweisen und der Möglichkeit, das Altbekannte und vermeintlich Bewährte durch neue Blickwinkel einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Nur so gelingt es, eingetretene Denkpfade zu verlassen, ein Gemeinwesen den ständig sich verändernden Gegebenheiten anzupassen und damit eine freie gegen alle extremistischen Tendenzen resiliente Zivilgesellschaft zu bewahren.

    Nun könnte man einwenden, dass kein Bürger sich dem Druck des anderen zu beugen brauche, ein freier Diskurs in der Bundesrepublik möglich sei und die Justiz sicherstelle, dass keine rechtswidrigen Einflussnahmen – sei es durch den Staat oder den Bürger – erfolgen bzw. Bestand haben.

    Eine solche Sichtweise verkennt die Wirkungsmechanismen eines in der Angst vor wirtschaftlichen Einbußen und sozialer Ausgrenzung begründeten, nicht justiziablen gesellschaftlichen Anpassungsdrucks. Sie verkennt zudem, dass keine Waffengleichheit der widerstreitenden Meinungen und Interessen gegeben ist, soweit politisch gewünschte Vorfeldorganisationen sich massiver finanzieller Zuwendungen des Staates erfreuen und auch personell eng mit dem politischen Establishment verwoben sind.

    Allein das Bundesfamilienministerium wendet diesen Vorfeldorganisationen unter dem Schlagwort „Demokratie leben“ über 180 Millionen Euro pro Jahr zu. Diese Organisationen führen hierbei u.a. das aus, was dem Staat mangels gesetzlicher Grundlage nicht erlaubt ist. Dies führt zur Aushöhlung des Rechtsstaats, insbesondere dann, wenn Staat und Gesellschaft nicht klar und unmissverständlich dafür eintreten, dass auch Andersdenkende sich frei äußern und im Rahmen von Konzerten, Vorträgen, Debatten etc. zusammen kommen und austauschen können. Soweit dies nicht gewährleistet ist, trägt dies zum Ausblenden (eines Teils) der Wirklichkeit bei. Die Wirklichkeit zu ignorieren und bis zum bitteren Ende am Glauben an die fortwährende Existenz der eigenen Überlegenheit festzuhalten, steht in einer unguten deutschen Tradition.

    Wohin dies – verbunden mit dem Verschanzen der politischen Parteien hinter einer Brandmauer – führen kann, zeigt das Schicksal eines Mauerregimes, dessen Weigerung, die Wirklichkeit zur Kenntnis zu nehmen, zu dessen – zum Glück friedlichen – sang- und klanglosen Endes führte.

    Für den Vorstand
    Anwälte für Aufklärung e.V.
    Rechtsanwalt Ocke Jürs

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    ÖRR in der Kritik: Analyse zum ARD-Sommerinterview der Anwälte für Aufklärung

    Kommentar und Fragen der Anwälte für Aufklärung e.V.

    Das ARD / AFD Sommer-Interview war und ist skurriles Theater und zugleich beste Beschreibung über den Zustand eines komplett maroden ÖRR (Kritiker sagen „öffentlich-restlicher Rundfunk“).

    ● Man hört sich nicht mehr zu und will sich nicht mehr verstehen. Weshalb gelingt es Prof. Stefan Homburg, das Interview ohne Störgeräusche zu erstellen?

    ● Wie kommt der Krawallbus plötzlich in die Bannmeile ins absolute Halteverbot? Weshalb schritt die Berliner Polizei nicht ein?

    ● Ausgerechnet die ARD fragt im Interview ab Min. 12.21 was in Deutschland besser werde, wenn das Land gespalten ist, nachdem der Hauptspalter und Propagandatreiber in der Coronazeit (ARD) keine Gelegenheit ausgelassen hat, Maßnahmenkritiker und Imfgegner zu diffamieren und rechtswidrig auszugrenzen.

    ● Ein abgewirtschafteter Staatsfunk (ARD) gibt sich pseudo-objektiv und beginnt jede Anmoderation einer Frage mit Halb- und Unwahrheiten (Beispiel „Fall Brosius-Gersdorf“ ab Min. 21).

    ● Der von heftigsten Skandalen erschütterte ÖRR gibt sich kritiklos und meint, die Wahrheit mit „Löffeln gefressen“ zu haben. Ausgerechnet der selbstgefällige ÖRR fragt nach Mäßigung (Min.23.36). Doch was ist eigentlich mit den alles andere als „mäßigen Gehältern“ der ÖRR-Protagonisten, zwangsfinanziert durch die Beitragszahler?

    ● Was hält der ÖRR heute noch vom Rundfunkstaatsvertrag und dem dort normierten Neutralitätsgebot?

    ● Das personell und technisch überdimensioniert ausgestattete ARD-Hauptstadtstudio war nicht in der Lage (oder nicht willens), einen ordnungsgemäßen Ablauf des Interviews zu garantieren (TE 21.07.2025).

    ● Kein einziges Wort davon in der Tagesschau am 22.07.2025 ab 20:00 Uhr❗️

    ● Nebenbei: Die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt heute „Beitragsservice“.

    Fazit:

    Ein Sommertheater des ÖRR, das an Peinlichkeit, Hilflosigkeit und Unvermögen kaum zu überbieten ist.

    Ausschalten.

    Programmbeschwerden verfassen.

    AfA-Pressereferat
    Dr. Christian Knoche

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    Propaganda, Parole, Meinung „Die (Vor-)Verurteilung von Prof. Homburg“ (Kommentar)

    Ein Kommentar von Emmanuel Kaufmann

    Prof. Homburg, vielen von euch als früher Aufklärer während der Coronapandemie bekannt, der letztjährig die vollständigen RKI-Protokolle als einer der ersten Wissenschaftler ausgewertet hat, ist durch das AG Hannover zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 130,00 €, mithin zu 10.400,00 € verurteilt worden.

    Was hat dieser Mann, der so viel für die Aufklärung der Coronamythen geleistet und in letzter Konsequenz auch Recht behalten hat, getan, um eine solche Strafe zu verdienen ?

    Prof. Homburg hat angeblich eine SA-Parole „Alles für Deutschland“ verschriftlicht und sich damit nach §§ 86a, 86 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht.

    An 2 Tweetstellen auf „X“ hat er berichtet, türkische Fußballfans hätten das Symbol der rechtsextremistischen, türkischen Organisation Graue Wölfe während eines Spiels der Fußball-EM im vergangenen Jahr gezeigt. Diese Zeichenge-bung hat Prof. Homburg dahingehend kommentiert:

    „Für türkische Fans sei der Wolfsgruß schlicht eine patriotische Geste. So wie für Deutsche der Satz, „Alles für Deutschland“.

    In einem weiteren Post zeigte Prof. Homburg das Lichtbild einer Wolfsstatue und schrieb die unterschiedlichen Bedeutungen dazu auf. U. a. stehe der Wolfsgruß in der Türkei für Patriotismus. Dabei hat er noch angemerkt, Patriotismus werde leider oft angefeindet, wie der Allerweltssatz „Alles für Deutschland“.

    Mit diesen Posts soll Prof. Homburg nach Ansicht des Gerichts das in Deutschland nicht unter § 86a StGB strafbare Wolfs-Symbol als legitimen Patriotismus heruntergespielt und durch seinen Vergleich mit der angeblichen SA-Parole „Alles für Deutschland“, strafrechtlich relevant, Nazi- und Neonazi-Symbole verharmlost haben.