Die Covidiotin – die wirkliche Bedeutung der »Versprecher« von Angela Merkel

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Illustration einer Frau ohne Gesicht, symbolisch für Meinungsfreiheit und Aufklärung.

Ein Kommentar von Rechtsanwalt Tobias Gall, Berlin

In der 235. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Juni 2021, die die Befragung der Bundesregierung zum Gegenstand hatte, wirkte die Bundeskanzlerin insbesondere bei Fragen eines AfD Bundestagsabgeordneten zwar herablassend und arrogant wie immer und vor allem ausgesprochen konzentriert, äußerte dabei jedoch fachliche Unsinnigkeiten, Fehler, Versprecher und Verdrehungen, die auch nach einer nachsichtigen Bereinigung nur auf eine bestürzende Unkenntnis schließen lassen und die bei der faktischen Hauptverantwortlichen der Corona-Verfassungskrise nur als skandalös bezeichnet werden können.

Bei der politischen und verfassungsrechtlichen Beurteilung der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundesländer geht es um die Grundfrage, ob von einer wirklichen Pandemie im Sinne einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgegangen werden kann. Das wäre sicher dann nicht der Fall, wenn es sich lediglich um eine sogenannte »Test-Pandemie« handelte. Von einer Test-Pandemie muss man sprechen, wenn die PCR-Tests statistische Zahlenwerte belegen, die auf ein relevantes Infektionsrisiko lediglich scheinbar schließen lassen, beziehungsweise wenn die Anzahl von solchen Infektionen, die die Infizierten selbst infektiös erscheinen lassen, völlig abweichende statistische Werte ergäben. Mit anderen Worten: Wenn also kein dramatisches Krankheitsgeschehen, sondern nur eine vergleichsweise wenig Besorgnis erregende Verbreitung von Viren festzustellen ist, die nicht zu einem wirklich gefährlichen Krankheits- oder gar Sterbegeschehen führen kann.

Zur Beurteilung dieser Fragen, wie praktisch aller Fragen der Bewertung der sogenannten »Corona-Pandemie«, müssen zumindest drei Begrifflichkeiten voneinander unterschieden werden: Infektion, Infektiösität und Krankheit.

Eine Infektion liegt bereits dann vor, wenn im Körper eines Menschen frisches, d.h. intaktes Genmaterial des Virus SARS-CoV-2 festgestellt werden kann. Wer infiziert ist, ist zunächst weder infektiös noch gar erkrankt. Um frisches Virus-Material in einem Organismus feststellen zu können, ist der PCR-Test entwickelt worden. Bei diesem wird aufgespaltene Virus-RNA zunächst künstlich zu einer DNA vervollständigt und dann in einer bestimmten Anzahl von Zyklen so oft vervielfältigt, bis die DNA chemisch identifiziert bzw. gemessen werden kann. Die Anzahl der zur Sichtbarmachung jeweils erforderlichen Zyklen nennt man dabei Ct-Wert. Ergebnis des PCR-Tests ist lediglich die Feststellung, dass im Körper eines Menschen frisches DNA-Material des Virus vorhanden ist. Wenn der PCR-Test dies nur scheinbar belegt, in Wirklichkeit jedoch keinerlei SARS-CoV-2-Material vorhanden war, so spricht man von einem falsch positiven Test.

Der PCR-Test ist ursprünglich entwickelt worden, um bei einem Menschen, der Symptome zeigt abzuklären, ob diese durch einen bestimmten Virus hervorgerufen wurden. Im Hinblick auf den Umgang mit der PCR-Diagnostik in der Coronakrise muss man den Vorwurf machen, dass der PCR-Test praktisch als einziges diagnostisches Instrument Verwendung fand. Mit der PCR-Diagnostik werden jedoch winzige Mengen Viren-RNA durch exponentielle Vervielfältigung gigantisch aufgebläht. Je höher der nötige Ct-Wert ist, desto unbrauchbarer ist der PCR-Test für diagnostische Zwecke. Ab einem bestimmten Ct-Wert kann man weder von einer Infektion noch von Infektiösität noch gar von Krankheit ausgehen.

Mit der Nennung der Zahl 25 hat sich die Bundeskanzlerin die wohl zutreffende These zu eigen gemacht, das mit einem Ct-Wert von 25 (also mit 25 Vervielfältungszyklen) der PCR-Test praktisch keine Aussagekraft hat. Wenn es nämlich 25 oder mehr Vervielfältigungszyklen braucht, um überhaupt Viren-RNA Identifizieren zu können, kann die Ausgangsmenge nicht mehr die Anwesenheit frischer Viren-RNA als naheliegend erscheinen lassen. Der getestete Mensch ist dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einmal infiziert.

Eine völlig andere Frage ist jedoch ohnehin, ob der Getestete infektiös ist. Infektiös ist ein Mensch, wenn er infektiöse d.h. lebende Viren in einer relevanten Menge von sich gibt. Die Infektion erfolgt bei Sars-CoV-2 wohl ausschließlich als Tröpfcheninfektion ausgehend von den Atemwegsschleimhäuten, wobei dies auch durch so genannte Aerosole, d.h. frei schwebende Tröpfchen erfolgen kann. Es ist jedoch bereits seit Monaten wissenschaftlich nicht mehr weiter umstritten, dass eine Infektiösität das Vorliegen irgendwelcher Krankheitssymptome bei dem Infizierenden zur Voraussetzung hat. Nach internationalen Meta-Studien geht von Symptomlosen (“Asymptomatischen oder Präsymptomatischen”) keine Infektionsgefahr aus beziehungsweise ist der Anteil der infektiösen Symptomlosen statistisch durchschnittlich mit rund 0 % einzuschätzen. Grund dafür dürfte sein, dass es für die Infektion einer bestimmten Virenlast im Körper bedarf, die nur entsteht, wenn der Vervielfältigungsprozess der Viren in den Wirtszellen in ernstzunehmenden Größenordnungen eingesetzt hat. Das kann jedoch nicht geschehen, wenn das Immunsystem des Menschen auf einem gesunden Niveau funktioniert. Ebenfalls als tragfähige Hypothese der medizinischen bzw. epidemiologischen oder immunologischen Forschung kann gelten, dass schwere Verläufe der Krankheit COVID-19 praktisch ausschließlich bei immungeschwächten Patienten vorkommen. Bei einem gesunden Menschen, also einem Menschen, der über ein normal starkes Immunsystem verfügt, und der auch keine Atemwegssymptome zeigt, ist es auch bei einem Ct-Wert von über 25 Zyklen nachgerade ausgeschlossen, dass von einer Infektiösität auszugehen ist. Die Virenlast im Körper ist dann offenkundig so gering, dass die Immunantwort des Körpers mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einmal Symptome hervorbringt. Von einer Infektiösität könnte dann allerdings ohnehin mangels Symptomen nicht ausgegangen werden.

Völlig abwegig ist es jedoch Infektion, Infektiösität und Erkrankung oder Krankheit begrifflich gleichzusetzen. Die weite Verbreitung dieser Gleichsetzung ist gewissermaßen das Grundproblem der Epidemie-Betrachtung. Trauen Sie niemandem, der bei seinen Äußerungen oder gar Maßnahmenbegründungen erkennen lässt, dass er diese drei Begriffe nicht jederzeit völlig klar auseinanderhalten kann.

Von einer Krankheit infolge des Virus Sars-CoV-2 wird man nur sprechen können, wenn die Diagnose der Krankheit COVID-19 vorliegt. Covid-19 ist die Corona-Virus-Krankheit (Corona Virus disease) die im Jahr 2019 erstmals auftrat. Es handelt sich um ein schweres akutes Atemwegssyndrom (SARS). Wer an dieser Krankheit wirklich erkrankt, so könnte man sagen, verpasst die Krankheit deshalb nicht, weil sie mit schweren Atemwegssymptomen verbunden ist und auch häufig lange Folgeerscheinungen zeitigt (“Long COVID”). Ob man bei Symptomen, die stets mit einer Immunantwort auf Atemwegsinfektionen verbunden sind, wie Husten, Schnupfen und sonstigen Schleimhautreaktionen, schon von dem Krankheitsbild Covid-19 sprechen kann, wird man sicher in Frage stellen müssen. Hierauf kommt es jedoch bei der Beurteilung der Merkel-Aussagen insofern nicht an, als man bei solchen Symptomen infolge einer SARS-CoV-2-Infektion mit einiger Sicherheit auch von einer (gewissen) Infektiösität ausgehen muss.

Festzustellen ist jedoch zunächst einmal, dass die durch PCR-Test belegte Anwesenheit von SARS-CoV-2-Material im menschlichen Körper (Infektion) nicht ohne Weiteres auf eine Krankheit Covid-19 oder auch nur eine Infektiösität des Infizierten schließen lässt.

Wer die Tatsache leugnet, dass Infektion, Infektiösität und Krankheit zu trennen sind, wird in seiner Inkompetenz diejenigen, die hier sehr wohl unterscheiden, wahrscheinlich »Coronaleugner« nennen. Das Gegenteil ist der »Covidiot« – also jemand, der all diese Begriffe ständig durcheinander wirft beziehungsweise synonym verwendet.

Die Bundeskanzlerin ist in diesem Sinne offenbar eine »Covidiotin«, und zwar wie folgt:

Wenn dies das offizielle Sitzungsprotokoll so auch nicht mehr wiedergibt, hat Angela Merkel auf Fragen des AfD-MdB Münzenmaier (u.A.) geantwortet:

»Sie können mit einem PCR-Test, mit dem sie zu 100 Prozent herausbekommen, ob jemand die Krankheit hat, nicht sagen, ob er sich mit seinem PCR-Wert auf dem absteigenden oder auf dem aufsteigenden Ast befindet, in welchem Stadium der Infektion er ist.«

Auf Nachfrage erläuterte die Bundeskanzlerin im belehrenden Ton der Besserinformierten:

»Jetzt will ich noch mal versuchen, zu ordnen, was Sie jetzt hier gesagt haben.

Erstens. Wenn ein PCR-Test positiv ist, dann hat der Mensch SARS-CoV-19.

Zweitens. Mit einem PCR Test ist ein Ct-Wert verbunden. Irgendeine Konzentration in Abhängigkeit von der Zeit. Dieser Ct-Wert kann über oder unter 25 sein. Ist er über 25, ist der Mensch ansteckend, ist er unter 25, ist er nicht ansteckend. Sie wissen aber nicht, in welchem Moment des Krankheitsverlaufes sie diese Messung machen, also hat er morgen einen höheren Ct-Wert oder einen niedrigeren Ct-Wert, und davon hängt aber ab, ob er morgen noch ansteckend ist oder nicht. D.h., im Grundsatz ist der PCR-Test immer ein hervorragender Indikator für die Antwort auf die Frage, ob jemand krank ist.«

Nichts – aber auch wirklich gar nichts – von diesen Aussagen ist in irgendeinem Aspekt zutreffend. Alle Aussagen und Sätze, ja jeder Nebensatz stecken voller Fehler. Fehler, die weit über irgendwelche Versprecher oder Lapsus Linguae hinaus gehen.

Ganz offenkundig hat sich die für sämtliche Corona-Maßnahmen der letzten 15 Monate federführend zuständige Politikerin nicht einmal mit den Grundfragen der Epidemie, dem Virus SARS-CoV-2, der Krankheit Covid-19 oder den infektiologischen, immunologischen bzw. epidemiologischen Zusammenhängen in irgendeiner Weise vertieft befasst. Gleichzeitig belehrt sie jedoch ausgewiesene Fachpolitiker der Opposition.

Mit einem PCR-Test kann man natürlich keinesfalls »zu 100 Prozent herausbekommen, ob jemand die Krankheit hat« (die selbstverständlich nicht »SARS-CoV-19« heißt, sondern »Covid-19«). Man kann vielmehr nicht einmal mit 100-prozentiger Sicherheit herausbekommen, ob frisches Virus-Material bei dem Getesteten im Körper vorlag. Von einer Krankheit kann aufgrund eines PCR-Testergebnisses ohnehin niemals gesprochen werden. Der PCR-Test darf vielmehr eigentlich gar nicht angewendet werden, wenn keine Krankheits-Symptome vorliegen, weil er dann nämlich ohne Aussagekraft für Infektiösität und Erkrankung ist.

Man kann auch nicht der Bundeskanzlerin zugute halten, dass sie versehentlich die Begriffe Krankheit und Infektion vertauscht oder verwechselt hat. Denn sie spricht ausdrücklich im Zusammenhang mit der Krankheit schon im ersten Zitat davon, »ob man sich auf dem aufsteigenden oder absteigenden Ast befindet«. Das ergibt nur Sinn, wenn man von einer Krankheit spricht, die sich in einem Zustand der Besserung oder Verschlechterung befinden kann. Eine Infektion verbessert oder verschlechtert sich nicht, sondern ist gegeben oder nicht mehr gegeben.

Auch für die Bundeskanzlerin »ist ein PCR-Test mit einem Ct-Wert verbunden«. Der Ct-Wert soll »irgendeine Konzentration in Abhängigkeit von der Zeit« darstellen. Eine derartige Formulierung repräsentiert einen Kenntnisstand, den man hat, wenn man vor langer Zeit einmal einen Informationsfetzen gelesen und dann aber komplett vergessen hat, was der eigentliche Informationsgehalt war.

Auch bei ihren »gelehrten«, aber selbstverständlich völlig falschen Ausführungen zur Höhe des Ct-Wertes, kann man nicht einfach davon sprechen, dass sie die beiden Werte verwechselt. Zunächst einmal weiß sie ja schon nicht, was ein Ct-Wert ungefähr ist. Zum anderen wiederholt sie den Verwechslungsfehler sogar präzise und erscheint auch ausgesprochen konzentriert bei der Wahl ihrer Worte.

Vor allem aber weiß sie nichts von der Aussagekraft des Ct-Wertes und kennt offenbar nicht nur nicht den Unterschied zwischen Infektion und Infektiösität, sondern hat über diese Begrifflichkeiten ganz offenkundig noch nie nachgedacht. Ohne Zweifel geht die Bundeskanzlerin – und mit ihr vermutlich wesentliche Teile von Politik, Rechtsprechung und Medien – schlicht und ergreifend davon aus, eine Infektion gehe stets mit einer Infektiösität einher. Die für die Coronapolitik der letzten Monate quasi allein verantwortliche Politikerin scheint alle ihre Entscheidungen auf Grundlage der Annahme zu treffen, dass jeder, bei dem ein positiver PCR-Test vorliegt, zwingend in der Lage ist, andere mit dem SARS-CoV-2 Virus anzustecken.

Erschwerend kommt hinzu, dass sie nicht einmal die Unterscheidung zwischen Infektion und Erkrankung verstanden hat. Auch hier hat man den Eindruck, dass sie das tatsächlich für das Gleiche hält.

Das alles bedeutete aber, dass alle Kritiker der Corona-Maßnahmen und der für sie verantwortlichen Politiker, die von der zugespitzten Annahme kompletter Ahnungslosigkeit und vollkommener Inkompetenz ausgingen, genau ins Schwarze getroffen haben. Wir werden offenbar von vollkommen Ahnungslosen regiert, die in ihrer Inkompetenz nicht einmal vor einer weitgehenden Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats zurückschrecken, sich aber weigern, sich zunächst einmal ein bisschen sachkundig zu machen. Auch in »höchsten Regierungskreisen« hat man sich offenbar zu keinem Zeitpunkt die Mühe gemacht, zumindest die Grundlagen des Problems in einer Weise zu ergründen, wie sich ein durchschnittlicher Oberschüler auf das Thema einer Unterrichtsstunde vorbereitet: Zumindest einmal die jeweils ersten Absätze der einschlägigen Wikipedia-Artikel querlesen, damit man zumindest ein bisschen mitreden kann.

Vor diesem Hintergrund erscheint es plötzlich nachvollziehbar, dass natürlich auch die gefahrenabwehrrechtlichen Grundprobleme in der Politik in keiner Weise auch nur ansatzweise verstanden wurden. Offenbar ging ja selbst die bestberatene Politikerin des Landes davon aus, dass von allen zumindest positiv getesteten eine Ebola-ähnliche Ansteckungsgefahr ausging beziehungsweise zumindest alle positiv getesteten sogar Kranke waren. Offenbar gab es auch keinen Juristen im Umfeld des Kanzleramtes, der der Frau Bundeskanzlerin einmal erläutert hat, warum § 28 des Infektionsschutzgesetzes zwischen »Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen« unterscheidet. Und warum in dieser Unterscheidung die Grundannahme zum Ausdruck kommt, dass es auch sogenannte gefahrenabwehrrechtliche Nichtstörer gibt, die gar keinen Maßnahmen ausgesetzt werden dürfen, weil von Ihnen keine Gefahr ausgeht.

Ganz offenkundig waren sämtliche Entscheidungsprozesse im Bundeskanzleramt und der berüchtigten Ministerpräsidentenrunde (sowie wahrscheinlich auch in den Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht) von medizinischen, immunologischen, epidemiologischen, gesundheitspolitischen, aber eben auch gefahrenabwehrrechtlichen Desinformationen und Unkenntnissen in einer Weise gezeichnet, dass man nur von einer vollkommen inkompetenten Ahnungslosigkeit sprechen kann.

Wer zu solchen Fehleinschätzungen gelangt, nachdem er in politischen Spitzenämtern, von Beratern umgeben, monatelang sich mit kaum etwas anderem befasst hat, dem kann man keine redliche intellektuelle Haltung mehr zugestehen. So jemand ist in kognitiver Dissonanz hoffnungslos verfangen, wahrscheinlich von Angststörungen gezeichnet und nicht mehr in der Lage, vernünftige, halbwegs informierte oder gar verantwortungsvolle Einschätzungen und Entscheidungen vorzunehmen.

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    ZDF-Theveßen und Dunja Hayali sollten jetzt sofort zurücktreten oder vom ÖRR gekündigt werden. Dieser ZDF-Müll ist zutiefst menschenverachtend und nicht mehr zu ertragen. Ein Mensch wurde bestial und hinterhältig hingerichtet. Niemand braucht dazu „Bewertungen“ eines Theveßen oder einer Hayali. Wer sind diese beiden sog. „Journalisten“, die meinen, sich vor einem Millionen-Publikum Urteile erlauben zu dürfen? Das ist keine sachliche Berichterstattung. Widerlich. Abstoßend. Mit Zwangsgebühren finanziert. Nicht hinnehmbar.

    Unser tiefstes Mitgefühl gilt der Witwe Erika Kirk und den beiden kleinen Kindern

    AfA-Pressereferat
    Dr. Christian Knoche

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    Schiffbruch erlitten?

    Zur torpedierten Bodenseefahrt des Kontrafunks am 5.7.2025 und Vicky Leandros Engagement für Toleranz im Rahmen der Regensburger Festspiele

    Am 5.7.2025 erfolgte wieder einmal das, was seit 2020 zum guten Ton im „besten Deutschland aller Zeiten“ gehört – das faktische Verbot einer vermeintlich rechten Veranstaltung – in diesem Fall einer durch den Kontrafunk geplanten Bodenseefahrt.

    Wenig später wurde das mit der Vorsitzenden der AfD Bundestagsfraktion Alice Weidel geführte Sommerinterview massiv durch das „Zentrum für politische Schönheit“ gestört. Die ARD war nicht in der Lage oder wahrscheinlich eher nicht willens, das Interview ohne die deutlich hörbaren Schmähgesänge auszustrahlen.

    Auch war Weidel veranlasst, ihren geplanten Besuch der Regensburger Festspiele den Erfordernissen der derzeitigen Cancel-Culture anzupassen. Weidel sei bei ihrem Konzert nicht willkommen, so die im Rahmen der Festspiele auftretende Vicky Leandros, die nach ihren eigenen Worten für Vielfalt, Toleranz, Menschenwürde, Menschenrechte und Internationalität eintritt.

    Freifrau von Ruffin, so der bürgerliche Name, der sich ehemals für die gesamtgriechische sozialistische Bewegung PASOK engagierenden Leandros, spricht dies damit wohl der Politikerin Weidel ab.

    Dass die promovierte Volkswirtin Weidel in Lebenspartnerschaft mit einer Frau lebt, in Deutschland und der Schweiz wohnt und jahrelang beruflich international tätig war, ist der sozialistischen Freifrau unter Umständen verborgen geblieben – immerhin lautete
    ihr letztes Studioalbum „Ich weiß, dass ich nichts weiß“.

    Interessant ist in diesen Zusammenhang, dass am Sonntag, den 27. Juli 2025 Anna Netrebko im Rahmen der Festspiele auftritt – jemand, der noch nicht vor allzu langer Zeit ebenfalls die Gemüter erregte und deren Konzerte boykottiert respektive abgesagt
    wurden.

    In einem Rechtsstaat sind Verbote und Ausgrenzungen ein für den Betroffenen zwar ärgerlicher, aber ggf. zu beseitigender Akt, soweit es sich um ein vom Staat ausgehendes justiziables Vorgehen handelt. Dieses System rechtlicher Kontrolle versagt, soweit nichtstaatliche Akteure Druck auf Betreiber von Gaststätten, Konzerthallen, Kinos oder in diesen Fällen eines Schiffbetriebs bzw. der Besucherin einer Konzertreihe ausüben und dies zum Aus der geplanten Veranstaltung oder deren Teilnahme führt.

    Im Fall Weidel nahm diese nicht am Konzert teil und machte es sich mit der Schirmherrin der Festspiele – Gloria von Thurn und Taxis – in deren Regensburger Schloss gemütlich, während im Schlosshof die griechische Nachtigall trällerte. Einige Gäste des Konzerts verließen aus Solidarität mit Weidel demonstrativ kurz nach dem Auftritt der Sängerin das Konzert und gesellten sich zur Schlossherrin und deren Besuch.

    In der „Causa Kontrafunk“ beugte sich der Schiffsbetreiber dem Druck des Bündnisses „Konstanz für Demokratie“ und sagte die geplante Bodenseefahrt des Kontrafunks ab.

    Dies kommentierte das Bündnis mit dem Schlagwort „Rechte Hetze? Schiffbruch erlitten! Die Kontrafunk Bootsfahrt auf dem Bodensee ist abgesagt.“

    Auf die Idee, dass durch einen solchen „Erfolg“ nicht der Kontrafunk, sondern die zu schützende demokratische Ordnung beschädigt, wenn nicht gar Schiffbruch erleiden könnte, kommt bei den Konstanzer Aktivisten niemand.

    Entsprechende Vorkommnisse sind mittlerweile Legion.

    Kurzfristige Absagen von Veranstaltungen aufgrund vermeintlicher Terminkollisionen, Demonstrationen vor Kinos, tendenziöse Berichterstattungen in der lokalen und überregionalen Presse, die zu Absagen geplanter Veranstaltungen führen, Kündigungen von Geschäftsbeziehungen oder unverhohlene Drohungen gegen Veranstaltungsorte gehören zum Repertoire der selbsternannten Demokratieschützer.

    Dass man damit weder das selbsterklärte Ziel, für Toleranz und Vielfalt einzutreten, erreicht und der Demokratie einen Bärendienst erweist, liegt auf der Hand.

    Demokratie braucht einen offenen Diskurs widerstreitender Meinungen.

    Eine offene und fortschrittliche Bürgergesellschaft lebt vom freien Gedankenaustausch, des Wettstreits der Ideen und Sichtweisen und der Möglichkeit, das Altbekannte und vermeintlich Bewährte durch neue Blickwinkel einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Nur so gelingt es, eingetretene Denkpfade zu verlassen, ein Gemeinwesen den ständig sich verändernden Gegebenheiten anzupassen und damit eine freie gegen alle extremistischen Tendenzen resiliente Zivilgesellschaft zu bewahren.

    Nun könnte man einwenden, dass kein Bürger sich dem Druck des anderen zu beugen brauche, ein freier Diskurs in der Bundesrepublik möglich sei und die Justiz sicherstelle, dass keine rechtswidrigen Einflussnahmen – sei es durch den Staat oder den Bürger – erfolgen bzw. Bestand haben.

    Eine solche Sichtweise verkennt die Wirkungsmechanismen eines in der Angst vor wirtschaftlichen Einbußen und sozialer Ausgrenzung begründeten, nicht justiziablen gesellschaftlichen Anpassungsdrucks. Sie verkennt zudem, dass keine Waffengleichheit der widerstreitenden Meinungen und Interessen gegeben ist, soweit politisch gewünschte Vorfeldorganisationen sich massiver finanzieller Zuwendungen des Staates erfreuen und auch personell eng mit dem politischen Establishment verwoben sind.

    Allein das Bundesfamilienministerium wendet diesen Vorfeldorganisationen unter dem Schlagwort „Demokratie leben“ über 180 Millionen Euro pro Jahr zu. Diese Organisationen führen hierbei u.a. das aus, was dem Staat mangels gesetzlicher Grundlage nicht erlaubt ist. Dies führt zur Aushöhlung des Rechtsstaats, insbesondere dann, wenn Staat und Gesellschaft nicht klar und unmissverständlich dafür eintreten, dass auch Andersdenkende sich frei äußern und im Rahmen von Konzerten, Vorträgen, Debatten etc. zusammen kommen und austauschen können. Soweit dies nicht gewährleistet ist, trägt dies zum Ausblenden (eines Teils) der Wirklichkeit bei. Die Wirklichkeit zu ignorieren und bis zum bitteren Ende am Glauben an die fortwährende Existenz der eigenen Überlegenheit festzuhalten, steht in einer unguten deutschen Tradition.

    Wohin dies – verbunden mit dem Verschanzen der politischen Parteien hinter einer Brandmauer – führen kann, zeigt das Schicksal eines Mauerregimes, dessen Weigerung, die Wirklichkeit zur Kenntnis zu nehmen, zu dessen – zum Glück friedlichen – sang- und klanglosen Endes führte.

    Für den Vorstand
    Anwälte für Aufklärung e.V.
    Rechtsanwalt Ocke Jürs

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    ÖRR in der Kritik: Analyse zum ARD-Sommerinterview der Anwälte für Aufklärung

    Kommentar und Fragen der Anwälte für Aufklärung e.V.

    Das ARD / AFD Sommer-Interview war und ist skurriles Theater und zugleich beste Beschreibung über den Zustand eines komplett maroden ÖRR (Kritiker sagen „öffentlich-restlicher Rundfunk“).

    ● Man hört sich nicht mehr zu und will sich nicht mehr verstehen. Weshalb gelingt es Prof. Stefan Homburg, das Interview ohne Störgeräusche zu erstellen?

    ● Wie kommt der Krawallbus plötzlich in die Bannmeile ins absolute Halteverbot? Weshalb schritt die Berliner Polizei nicht ein?

    ● Ausgerechnet die ARD fragt im Interview ab Min. 12.21 was in Deutschland besser werde, wenn das Land gespalten ist, nachdem der Hauptspalter und Propagandatreiber in der Coronazeit (ARD) keine Gelegenheit ausgelassen hat, Maßnahmenkritiker und Imfgegner zu diffamieren und rechtswidrig auszugrenzen.

    ● Ein abgewirtschafteter Staatsfunk (ARD) gibt sich pseudo-objektiv und beginnt jede Anmoderation einer Frage mit Halb- und Unwahrheiten (Beispiel „Fall Brosius-Gersdorf“ ab Min. 21).

    ● Der von heftigsten Skandalen erschütterte ÖRR gibt sich kritiklos und meint, die Wahrheit mit „Löffeln gefressen“ zu haben. Ausgerechnet der selbstgefällige ÖRR fragt nach Mäßigung (Min.23.36). Doch was ist eigentlich mit den alles andere als „mäßigen Gehältern“ der ÖRR-Protagonisten, zwangsfinanziert durch die Beitragszahler?

    ● Was hält der ÖRR heute noch vom Rundfunkstaatsvertrag und dem dort normierten Neutralitätsgebot?

    ● Das personell und technisch überdimensioniert ausgestattete ARD-Hauptstadtstudio war nicht in der Lage (oder nicht willens), einen ordnungsgemäßen Ablauf des Interviews zu garantieren (TE 21.07.2025).

    ● Kein einziges Wort davon in der Tagesschau am 22.07.2025 ab 20:00 Uhr❗️

    ● Nebenbei: Die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt heute „Beitragsservice“.

    Fazit:

    Ein Sommertheater des ÖRR, das an Peinlichkeit, Hilflosigkeit und Unvermögen kaum zu überbieten ist.

    Ausschalten.

    Programmbeschwerden verfassen.

    AfA-Pressereferat
    Dr. Christian Knoche

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    Propaganda, Parole, Meinung „Die (Vor-)Verurteilung von Prof. Homburg“ (Kommentar)

    Ein Kommentar von Emmanuel Kaufmann

    Prof. Homburg, vielen von euch als früher Aufklärer während der Coronapandemie bekannt, der letztjährig die vollständigen RKI-Protokolle als einer der ersten Wissenschaftler ausgewertet hat, ist durch das AG Hannover zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 130,00 €, mithin zu 10.400,00 € verurteilt worden.

    Was hat dieser Mann, der so viel für die Aufklärung der Coronamythen geleistet und in letzter Konsequenz auch Recht behalten hat, getan, um eine solche Strafe zu verdienen ?

    Prof. Homburg hat angeblich eine SA-Parole „Alles für Deutschland“ verschriftlicht und sich damit nach §§ 86a, 86 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht.

    An 2 Tweetstellen auf „X“ hat er berichtet, türkische Fußballfans hätten das Symbol der rechtsextremistischen, türkischen Organisation Graue Wölfe während eines Spiels der Fußball-EM im vergangenen Jahr gezeigt. Diese Zeichenge-bung hat Prof. Homburg dahingehend kommentiert:

    „Für türkische Fans sei der Wolfsgruß schlicht eine patriotische Geste. So wie für Deutsche der Satz, „Alles für Deutschland“.

    In einem weiteren Post zeigte Prof. Homburg das Lichtbild einer Wolfsstatue und schrieb die unterschiedlichen Bedeutungen dazu auf. U. a. stehe der Wolfsgruß in der Türkei für Patriotismus. Dabei hat er noch angemerkt, Patriotismus werde leider oft angefeindet, wie der Allerweltssatz „Alles für Deutschland“.

    Mit diesen Posts soll Prof. Homburg nach Ansicht des Gerichts das in Deutschland nicht unter § 86a StGB strafbare Wolfs-Symbol als legitimen Patriotismus heruntergespielt und durch seinen Vergleich mit der angeblichen SA-Parole „Alles für Deutschland“, strafrechtlich relevant, Nazi- und Neonazi-Symbole verharmlost haben.