Die gemeldeten Arbeitsunfähigkeitstage nach der Corona-Impfung waren höher als nach einer Corona-Infektion
Der Informatiker Tom Lausen war am 14.03.2022 geladen als Einzelsachverständiger im Gesundheitsausschusses des Bundestags bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften BT-Drucksache 20/958.
Die Auswertung der Krankenkassen-Daten der BKK haben folgendes gezeigt:
die gemeldeten Arbeitsunfähigkeitstage nach der Corona-Impfung waren höher als nach einer Corona-Infektion.
Lausen und sein Team haben zu zwei Fragestellungen umfangreiche Daten gesichtet:
- „Systemische Überlastung des Gesundheitssystems“
- „Untererfassung von Impfnebenwirkungen“
Auszug aus dem Fazit zu Frage 1 lautet:
„Es ergibt sich offenkundig eine signifikante Menge ungenutzter Kapazitäten
in deutschen Krankenhäusern. Durch die stark verringerte Fallzahl waren
Personalengpässe ebenfalls nicht anzunehmen. Ein Ausfall von
Krankenhauspersonal, welches im Jahr 2019 noch 2,5 Millionen Fälle mehr
versorgt hatte, ist öffentlich nicht bekannt geworden. Eine Überlastung der
Krankenhäuser, insbesondere durch COVID-19 Patienten hat
dementsprechend niemals stattgefunden.“
Auszug aus dem Fazit zu Frage 2 lautet:
„Es wird angeraten, nicht erfasste Nebenwirkungen unverzüglich zu ermitteln und
nachzuerfassen, bis eine korrekte Datengrundlage für einwandfreie Risiko-Nutzen
Bewertungen der COVID-19 Impfstoffe von dieser Behörde erstellt werden können.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind ebenfalls die Empfehlungen der STIKO zu prüfen.
Eine Aussetzung der Impfkampagne vor dem Hintergrund des §5 in Verbindung mit
§62 ff. Arzneimittelgesetz (AMG) wäre ernsthaft in Erwägung zu ziehen.“
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier einsehen.
