Handlungsalternativen für Selbständige, die von der Impfpflicht im Gesundheitswesen betroffen sind

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Zwei Personen tauschen Dokumente bei Covid-19 Schnelltest-Analyse.

Selbständige im Gesundheitswesen, die sich nicht impfen lassen wollen, stehen vor der Frage, ob sie im März automatisch ihre Existenz verlieren oder was im Zweifel passieren kann. Haben sie keinen gültigen Genesenennachweis, so stehen sie vor der Wahl, eine vergleichsweise sehr gefährliche Impfung auf sich zu nehmen oder Alternativen zu suchen. Am 16.03.2022 ist Stichtag.
Was sind die rechtlichen Folgen, wenn ich der staatlich angeordneten Nachweispflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkomme? Gibt es Alternativen? Kann ich Zeit gewinnen? Was passiert, wenn meine Impfunfähigkeitsbescheinigung angezweifelt wird? Wie kann ich gegen Maßnahmen des Gesundheitsamts rechtlich vorgehen? – Keiner hilft mir: vielleicht kann ich mir selbst helfen?
Betroffen sind Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind: Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, aber auch Selbständige, die in anderen Einrichtungen oder Unternehmen nach § 21a Absatz 1 Ziffer 1 Infektionsschutzgesetz tätig sind.
Beachte: bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die rechtliche Situation für Einzel-Selbständige nicht genau gleich derjenigen für Angestellte ist. Daher lohnt ein Blick auf die Details.
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