Hinweis zur Argumentation aus § 4 Abs. 4 AMG

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Frau Justitia mit Waage symbolisiert rechtliche Argumentation nach § 4 Abs. 4 AMG.

Nach den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Arzneimittelgesetz hätten die mRNA- und die Vektor-Wirkstoffe Schutzstoffe zu erzeugen. Tatsächlich erzeugt der mRNA-Wirkstoff allerdings Spike-Proteine – das als körperfremdes Protein für die menschlichen Zellen wie ein Schadstoff wirkt. Deswegen dürfte die mRNA- und der Vektor-Wirkstoffe in Deutschland weder als Impfstoffe bezeichnet, noch als Impfstoffe vertrieben werden.

Entwickelt wurde das Argument im Rahmen der Beschwerdeschrift von RA Frank Großenbach vor dem Bundesverfassungsgericht – die zwischenzeitlich nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Das Argument aus § 4 Abs. 4 AMG hat RA Frank Großenbach danach mit Dr. Sucharit Bhakdi, Prof. Ulrike Kämmerer, Prof. Martin Schwab, Fachanwältin für Arzneimittelrecht, Frau Dr. Brigitte Röhrig und weiteren Fachkollegen erörtert. Alle sind zum Ergebnis gelangt, dass die Bedenken und diese Argumentation zu § 4 Abs. 4 Arzneimittelgesetz zutreffend und schlüssig sei.

Diese Argumentation ist durchschlagend und überraschend und sollte deswegen auch genau der Breite und mit der Tautologie veröffentlicht und in den jeweiligen Verfahren in der Ausführlichkeit eingebracht werden, damit diese Argumentation nicht einfach „überlesen“ wird und damit sang- und klanglos „untergeht“.

Die Argumentation kann in jedes verfahren sofort eingebracht werden.

Bei den Familiengerichten, bei den Gerichten des Standesrechts (bei den Ärzten und auch bei den Rechtsanwälten), in den Strafverfahren, bei den Verwaltungsgerichten, insbesondere um sich gegen Betretungsverbote zur Wehr zu setzen, die zukünftig von den Gesundheitsämtern ausgesprochen werden.

Angehängt werden hier die „Argumentation aus § 4 Abs. 4 Arzneimittelgesetz“ als PDF-Datei sowie die Beschwerdeschrift von RA Frank Großenbach.

PDF-Datei Nr. 1 (§ 4 Abs. 4 AMG)

Link zur § 4 Abs. 4 AMG

PDF-Datei Nr. 2 (Beschwerdeschrift vor dem BVerfG)

Link zur Beschwerde:

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    Dass aber zum Beispiel die Abstandsregelung eine bloße Erfindung von Fauci ohne jede wissenschaftliche Evidenz war, wird mit keinem Wort erwähnt.

    Dazu FOCUS-online-Redaktion
    Donnerstag, 05.12.2024, 14:27:

    Social Distancing:

    Die „2 Meter Abstand“-Empfehlung, die zu Schließungen von Schulen und kleinen Geschäften im ganzen Land geführt hat, war willkürlich und nicht wissenschaftlich fundiert. Anthony Fauci, oberster Corona-Berater der Regierung, erklärte im Zuge einer „Zeugenaussage hinter verschlossenen Türen“, dass diese Richtlinie „irgendwie einfach auftauchte“ (US-Untersuchungsausschss des Repräsentantenhauses).

    ❗️Nichts war verhältnismäßig ❗️

    Allmählich sollte auch die Berliner Polizei die Fakten zur Kenntnis nehmen und sich der Corona-Aufarbeitung stellen.

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    ❗️⬛️ AfA-Pressekommentar ◼️❗️

    ZDF-Theveßen und Dunja Hayali sollten jetzt sofort zurücktreten oder vom ÖRR gekündigt werden. Dieser ZDF-Müll ist zutiefst menschenverachtend und nicht mehr zu ertragen. Ein Mensch wurde bestial und hinterhältig hingerichtet. Niemand braucht dazu „Bewertungen“ eines Theveßen oder einer Hayali. Wer sind diese beiden sog. „Journalisten“, die meinen, sich vor einem Millionen-Publikum Urteile erlauben zu dürfen? Das ist keine sachliche Berichterstattung. Widerlich. Abstoßend. Mit Zwangsgebühren finanziert. Nicht hinnehmbar.

    Unser tiefstes Mitgefühl gilt der Witwe Erika Kirk und den beiden kleinen Kindern

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    darauf. Nicht zuletzt sollten auch diverse Fortsetzungen von „Corona“ durch die WHO-IGV (die
    Neuauflage der Internationalen Gesundheitsvorschriften – IGV – liegt Ihnen als Kabinettsvor
    lage zur Entscheidung nach der Sommerpause vor) unbedingt verhindert werden.

    Für Ihre zeitnahe Antwort / Ihr baldiges Handeln wäre ich Ihnen sehr verbunden. Vielen Dank.
    Hochachtungsvoll
    gez. Sünwoldt
    Vater, Rechtsanwalt, Bürgermeister a.D., Regierungsrat a.D.