Noch keine Entscheidung für die Corona-Impfpflicht für Soldaten
Gestern fand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verhandlung über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr statt. Nach einem langen Verhandlungstag bis in den späten Abend kam es zu keiner Entscheidung. Am 7.6.22 und eventuell am 8.6.22 finden Fortsetzungstermine statt.
Zwei Soldaten, die sich durch die Aufnahme der Corona-„Impfung“ in das Basis-Impfschema der Bundeswehr u. a. in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt sehen, haben ein Wehrbeschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht eingeleitet. Im Verfahren geht es um die Duldungspflicht der Covid-19-„Impfung“ für Soldaten der Bundeswehr. Diese Duldungspflicht ergibt sich aus § 17a Abs. 2 Nr. 1 SG und wird konkretisiert in der Vorschrift Impf- und ausgewählte Prophylaxe-Maßnahmen – Fachlicher Teil- A1-840/8-4000. Aus den Regelungen ergibt sich u. a., dass nur gesundheitliche Gründe oder eine Unzumutbarkeit gegen diese „Impfung“ sprechen und einen betroffenen Soldaten von dieser befreien.
Die Antragsteller wurden u.a. von der Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner und von RA Göran Thoms vertreten. Als Zeugen wurden u.a. Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der Datenanalyst Tom Lausen und der Pathologe Prof. Dr. Arne Burkhardt vernommen, die sehr gut vorbereitet waren.
Die Anwälte und Vertreter der Gegenseite hingegen konnten gezielte Fragen nach belastbaren Zahlen, Daten und Fakten nicht ausreichend beantworten. Die Anwälte der Beschwerdeführer haben die Herausgabe weiterer Daten rund um die Coronalage und die Impfnebenwirkungen bei der Bundewehr beantragt. Weitere Beweisanträge werden gestellt. Eine Entscheidung im Eilverfahren musste das Gericht nicht mehr treffen, da sich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) verpflichtet hat, kein Disziplinarverfahren gegen die Antragsteller einzuleiten, solange dieses Verfahren nicht beendet ist. Eine Entscheidung in der Hauptsache wurde noch nicht getroffen. Im Fortsetzungstermin am 7.6.22 soll nunmehr ein Sachverständiger des Paul Ehrlich Institutes (PEI) gehört werden, welcher erläutern soll, wie das PEI arbeitet und insbesondere die Daten über Covid-19-Impfnebenwirkungen erfasst.
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