Reservestärkungsgesetz: Kommt die Impfpflicht durch die Hintertür für Reservisten?

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Apolut Interview „Im Gespräch“ mit Dr. Christian Knoche zum Reservestärkungsgesetz und der Impfpflicht.

Das Bundesverteidigungsministerium treibt die personelle und konzeptionelle Neuausrichtung der Bundeswehr mit Nachdruck voran. Unter dem euphemistischen Schlagwort der sogenannten „Kriegstauglichkeit“ soll der Personalumfang massiv auf bis zu 460.000 Soldaten aufstockt werden. Mindestens 200.000 Reservisten sollen dabei eine zentrale Rolle einnehmen. Doch hinter den juristischen Verweisungsnormen des neuen Reservestärkungsgesetzes verbirgt sich nach Auffassung von Rechtsexperten eine alarmierende Entwicklung: eine drohende Impfpflicht durch die Hintertür für weite Teile der Bevölkerung.

Paragraf 15 und die verhängnisvolle Verweisung auf das Soldatengesetz

Ein genauer Blick in den Entwurf des Reservestärkungsgesetzes offenbart in Paragraf 15 eine Bestimmung, die bei kritischen Beobachtern und Grundrechtsschützern die Alarmglocken schrillen lässt. Die Norm verweist für ärztliche Untersuchungen unmissverständlich auf den Paragrafen 17a Absatz 2 bis 4 des Soldatengesetzes.

Jener besagte Paragraf bildet die rechtliche Grundlage für den Impfzwang innerhalb der Streitkräfte. Er ermächtigt den Dienstherrn dazu, Soldaten ärztliche Maßnahmen gegen deren Willen aufzuerlegen, sofern diese der Verhütung übertragbarer Krankheiten dienen – und schränkt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz) explizit ein. Wenn dieser Zwang nun über eine einfache Verweisungsnorm auf Reservisten, frühere Wehrpflichtige und ungediente Personen ausgeweitet wird, entsteht ein massiver Grundrechtseingriff ohne verfassungsrechtliche Rechtfertigung in Friedenszeiten.

Im Gespräch: Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche bei Apolut

Über die Hintergründe dieses brisanten Gesetzentwurfs hat sich Apolut in einem ausführlichen Interview mit dem Juristen Dr. Christian Knoche unterhalten, der die Positionen der Anwälte für Aufklärung vertritt. Im Gespräch beleuchtet Dr. Knoche die juristischen Abgründe des 97-seitigen Entwurfs, der nach Kabinettsgenehmigung nun den parlamentarischen Weg beschreitet.

Das Video bietet einen tiefen Einblick in Mechanismen, die in der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden.

Dr. Knoche macht im Gespräch unmissverständlich deutlich, dass die Abschaffung der doppelten Freiwilligkeit bei Reserveübungen – gekoppelt mit den medizinischen Duldungspflichten – einen besorgniserregenden Realitätsverlust in den Ministerien offenbart. In Friedenszeiten fehlen jegliche epidemiologische Evidenzen oder Notlagen, die einen solch massiven Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung rechtfertigen könnten.

Fazit und Forderung

Das Reservestärkungsgesetz in seiner vorliegenden Form muss gestoppt werden. Die Anwälte für Aufklärung fordern eine unmissverständliche, gesetzliche Garantie der körperlichen Selbstbestimmung ohne verdeckte Verweisungsnormen. Die Grundrechte der Bürger dürfen kein Papiertiger sein. Es bedarf einer unabhängigen verfassungsrechtlichen Prüfung und echter Transparenz seitens des Verteidigungsministeriums, anstatt Vertrauen durch den Griff zur Impfspritze durch die Hintertür weiter zu verspielen.

Quelle des Videos: apolut.net

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