Souveränitätsverlust oder Systemversagen?

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Weltgesundheitsorganisation-Logo mit Schlange und Weltkarte auf blauer Hintergrund.

Eine Meinung von Tobias Gall

Der Pandemievertrag der WHO und seine unkritische Unterstützung durch den Deutschen Bundestag wird landauf, landab in unseren kritischen Kreisen skandalisiert und ist Gegenstand von mannigfaltigen Warnungen vor einem endgültigen Souveränitätsverlust Deutschlands und einer drohenden „WHO-Diktatur“. Rechtlich und politisch betrachtet erscheinen mir diese Warnungen allerdings einerseits übertrieben und andererseits als Ablenkung vor den wirklich relevanten Problemstellungen.

Übertrieben erscheinen die dramatischen Warnungen aus völker- und staatsrechtlichen (faktischen) Gründen: Zum einen sind völkerrechtliche Verträge zwar schon auf eine zwingende Verbindlichkeit ausgerichtet, allerdings kann ein Staat faktisch ohne wirklich substanzielle Konsequenzen die materielle Unverbindlichkeit einwenden, den Anwendungsfall einfach leugnen oder den Vertrag kündigen. Das ggf. folgende Vertragsverletzungsverfahren wird nicht zu Vollstreckungsmaßnahmen führen, sondern allenfalls diplomatische Konsequenzen haben. Zum anderen ist aber jede völkerrechtliche Verpflichtung nur über nationale staatliche Gewalten umsetzbar, die in Deutschland an die verfassungsmäßige Ordnung, Gesetz und Recht gebunden bleiben, auch wenn ein völkerrechtlicher Vertrag insofern gewisse rechtliche „Vereinfachungen“ vorsieht.

Ein politischer Skandal liegt aber dennoch vor – wenn er auch weniger in der unmittelbaren Abgabe nationaler staatlicher Souveränität liegen dürfte. Die hinter den staatlichen Gewalten stehenden Personen und Parteien machen nämlich deutlich, dass sie weder aus der systematischen Verletzung des Rechtsstaatsprinzips in der Corona-Zeit gelernt noch überhaupt nur das Grundproblem erkannt haben: Wenn ein wie auch immer geartetes Großproblem (scheinbar) auftritt, darf darauf eben gerade nicht in einem Notstandsprozedere vor allem dadurch reagiert werden, dass man irgendwelche Experten um ebenso einfache wie drastische Lösungen bittet, die dann nicht weiter hinterfragt, sondern abseits aller rechtsstaatlichen Grenzen durchgezogen werden. Besonders die Bundesrepublik ist keine Epistokratie „der Wissenschaft“, die alle Krisenlösungen zuallererst mit pseudomoralischen Leitlinien versieht, die dann nie wieder hinterfragt werden dürfen. Vielmehr brauchen große und ungewöhnliche Problemstellungen eine ebenso große und außergewöhnliche Anstrengung aller gesellschaftlichen und staatlichen Kompetenzträger, die täglich aktualisierte Diagnosen und Prognosen anstellen, um faktisch und rechtlich geeignete und angemessene Lösungen zu formulieren und sogleich wieder zu hinterfragen, um zu bestmöglichen Ergebnissen zu gelangen. Das bedeutet eine Herangehensweise, die vollkommen ungeeignet ist, Politiker als omnipotente Krisenmanager erscheinen zu lassen. Allerdings können sich so mit der polymorph-komplexen Wirklichkeit ringende Politiker und Institutionen als verantwortlich handelnde Menschen erweisen, die zurecht in ihre Positionen gekommen sind. In der Corona-Krise hat sich dagegen erwiesen, dass der ganz überwiegende Teil der Amtsinhaber zumindest vollkommen versagt haben.

Die mehrheitliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zur sog. weltweiten Gesundheitsarchitektur des WHO-Pandemievertrages lässt erkennen, dass die deutsche Politik weiter Verantwortung delegieren möchte und sich vor allem darum sorgt, wie sie selbst aus der Verantwortung entkommt. Politiker, die vor allem Verantwortung scheuen und nur die schlichten Entscheidungen von sachfernen Stakeholder-Gremien exekutieren wollen, um als „Macher“ gut dazustehen, statt sich mit den Themen oder Problemen selbst verantwortungsvoll und verantwortlich auseinanderzusetzen, braucht kein Mensch – weltweit. Dass wir an solchem Personal festhalten müssen, ist der eigentliche Skandal.

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    AfA-Pressekommentar ÖRR Charlie Kirk

    ❗️⬛️ AfA-Pressekommentar ◼️❗️

    ZDF-Theveßen und Dunja Hayali sollten jetzt sofort zurücktreten oder vom ÖRR gekündigt werden. Dieser ZDF-Müll ist zutiefst menschenverachtend und nicht mehr zu ertragen. Ein Mensch wurde bestial und hinterhältig hingerichtet. Niemand braucht dazu „Bewertungen“ eines Theveßen oder einer Hayali. Wer sind diese beiden sog. „Journalisten“, die meinen, sich vor einem Millionen-Publikum Urteile erlauben zu dürfen? Das ist keine sachliche Berichterstattung. Widerlich. Abstoßend. Mit Zwangsgebühren finanziert. Nicht hinnehmbar.

    Unser tiefstes Mitgefühl gilt der Witwe Erika Kirk und den beiden kleinen Kindern

    AfA-Pressereferat
    Dr. Christian Knoche

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    Schiffbruch erlitten?

    Zur torpedierten Bodenseefahrt des Kontrafunks am 5.7.2025 und Vicky Leandros Engagement für Toleranz im Rahmen der Regensburger Festspiele

    Am 5.7.2025 erfolgte wieder einmal das, was seit 2020 zum guten Ton im „besten Deutschland aller Zeiten“ gehört – das faktische Verbot einer vermeintlich rechten Veranstaltung – in diesem Fall einer durch den Kontrafunk geplanten Bodenseefahrt.

    Wenig später wurde das mit der Vorsitzenden der AfD Bundestagsfraktion Alice Weidel geführte Sommerinterview massiv durch das „Zentrum für politische Schönheit“ gestört. Die ARD war nicht in der Lage oder wahrscheinlich eher nicht willens, das Interview ohne die deutlich hörbaren Schmähgesänge auszustrahlen.

    Auch war Weidel veranlasst, ihren geplanten Besuch der Regensburger Festspiele den Erfordernissen der derzeitigen Cancel-Culture anzupassen. Weidel sei bei ihrem Konzert nicht willkommen, so die im Rahmen der Festspiele auftretende Vicky Leandros, die nach ihren eigenen Worten für Vielfalt, Toleranz, Menschenwürde, Menschenrechte und Internationalität eintritt.

    Freifrau von Ruffin, so der bürgerliche Name, der sich ehemals für die gesamtgriechische sozialistische Bewegung PASOK engagierenden Leandros, spricht dies damit wohl der Politikerin Weidel ab.

    Dass die promovierte Volkswirtin Weidel in Lebenspartnerschaft mit einer Frau lebt, in Deutschland und der Schweiz wohnt und jahrelang beruflich international tätig war, ist der sozialistischen Freifrau unter Umständen verborgen geblieben – immerhin lautete
    ihr letztes Studioalbum „Ich weiß, dass ich nichts weiß“.

    Interessant ist in diesen Zusammenhang, dass am Sonntag, den 27. Juli 2025 Anna Netrebko im Rahmen der Festspiele auftritt – jemand, der noch nicht vor allzu langer Zeit ebenfalls die Gemüter erregte und deren Konzerte boykottiert respektive abgesagt
    wurden.

    In einem Rechtsstaat sind Verbote und Ausgrenzungen ein für den Betroffenen zwar ärgerlicher, aber ggf. zu beseitigender Akt, soweit es sich um ein vom Staat ausgehendes justiziables Vorgehen handelt. Dieses System rechtlicher Kontrolle versagt, soweit nichtstaatliche Akteure Druck auf Betreiber von Gaststätten, Konzerthallen, Kinos oder in diesen Fällen eines Schiffbetriebs bzw. der Besucherin einer Konzertreihe ausüben und dies zum Aus der geplanten Veranstaltung oder deren Teilnahme führt.

    Im Fall Weidel nahm diese nicht am Konzert teil und machte es sich mit der Schirmherrin der Festspiele – Gloria von Thurn und Taxis – in deren Regensburger Schloss gemütlich, während im Schlosshof die griechische Nachtigall trällerte. Einige Gäste des Konzerts verließen aus Solidarität mit Weidel demonstrativ kurz nach dem Auftritt der Sängerin das Konzert und gesellten sich zur Schlossherrin und deren Besuch.

    In der „Causa Kontrafunk“ beugte sich der Schiffsbetreiber dem Druck des Bündnisses „Konstanz für Demokratie“ und sagte die geplante Bodenseefahrt des Kontrafunks ab.

    Dies kommentierte das Bündnis mit dem Schlagwort „Rechte Hetze? Schiffbruch erlitten! Die Kontrafunk Bootsfahrt auf dem Bodensee ist abgesagt.“

    Auf die Idee, dass durch einen solchen „Erfolg“ nicht der Kontrafunk, sondern die zu schützende demokratische Ordnung beschädigt, wenn nicht gar Schiffbruch erleiden könnte, kommt bei den Konstanzer Aktivisten niemand.

    Entsprechende Vorkommnisse sind mittlerweile Legion.

    Kurzfristige Absagen von Veranstaltungen aufgrund vermeintlicher Terminkollisionen, Demonstrationen vor Kinos, tendenziöse Berichterstattungen in der lokalen und überregionalen Presse, die zu Absagen geplanter Veranstaltungen führen, Kündigungen von Geschäftsbeziehungen oder unverhohlene Drohungen gegen Veranstaltungsorte gehören zum Repertoire der selbsternannten Demokratieschützer.

    Dass man damit weder das selbsterklärte Ziel, für Toleranz und Vielfalt einzutreten, erreicht und der Demokratie einen Bärendienst erweist, liegt auf der Hand.

    Demokratie braucht einen offenen Diskurs widerstreitender Meinungen.

    Eine offene und fortschrittliche Bürgergesellschaft lebt vom freien Gedankenaustausch, des Wettstreits der Ideen und Sichtweisen und der Möglichkeit, das Altbekannte und vermeintlich Bewährte durch neue Blickwinkel einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Nur so gelingt es, eingetretene Denkpfade zu verlassen, ein Gemeinwesen den ständig sich verändernden Gegebenheiten anzupassen und damit eine freie gegen alle extremistischen Tendenzen resiliente Zivilgesellschaft zu bewahren.

    Nun könnte man einwenden, dass kein Bürger sich dem Druck des anderen zu beugen brauche, ein freier Diskurs in der Bundesrepublik möglich sei und die Justiz sicherstelle, dass keine rechtswidrigen Einflussnahmen – sei es durch den Staat oder den Bürger – erfolgen bzw. Bestand haben.

    Eine solche Sichtweise verkennt die Wirkungsmechanismen eines in der Angst vor wirtschaftlichen Einbußen und sozialer Ausgrenzung begründeten, nicht justiziablen gesellschaftlichen Anpassungsdrucks. Sie verkennt zudem, dass keine Waffengleichheit der widerstreitenden Meinungen und Interessen gegeben ist, soweit politisch gewünschte Vorfeldorganisationen sich massiver finanzieller Zuwendungen des Staates erfreuen und auch personell eng mit dem politischen Establishment verwoben sind.

    Allein das Bundesfamilienministerium wendet diesen Vorfeldorganisationen unter dem Schlagwort „Demokratie leben“ über 180 Millionen Euro pro Jahr zu. Diese Organisationen führen hierbei u.a. das aus, was dem Staat mangels gesetzlicher Grundlage nicht erlaubt ist. Dies führt zur Aushöhlung des Rechtsstaats, insbesondere dann, wenn Staat und Gesellschaft nicht klar und unmissverständlich dafür eintreten, dass auch Andersdenkende sich frei äußern und im Rahmen von Konzerten, Vorträgen, Debatten etc. zusammen kommen und austauschen können. Soweit dies nicht gewährleistet ist, trägt dies zum Ausblenden (eines Teils) der Wirklichkeit bei. Die Wirklichkeit zu ignorieren und bis zum bitteren Ende am Glauben an die fortwährende Existenz der eigenen Überlegenheit festzuhalten, steht in einer unguten deutschen Tradition.

    Wohin dies – verbunden mit dem Verschanzen der politischen Parteien hinter einer Brandmauer – führen kann, zeigt das Schicksal eines Mauerregimes, dessen Weigerung, die Wirklichkeit zur Kenntnis zu nehmen, zu dessen – zum Glück friedlichen – sang- und klanglosen Endes führte.

    Für den Vorstand
    Anwälte für Aufklärung e.V.
    Rechtsanwalt Ocke Jürs

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    ÖRR in der Kritik: Analyse zum ARD-Sommerinterview der Anwälte für Aufklärung

    Kommentar und Fragen der Anwälte für Aufklärung e.V.

    Das ARD / AFD Sommer-Interview war und ist skurriles Theater und zugleich beste Beschreibung über den Zustand eines komplett maroden ÖRR (Kritiker sagen „öffentlich-restlicher Rundfunk“).

    ● Man hört sich nicht mehr zu und will sich nicht mehr verstehen. Weshalb gelingt es Prof. Stefan Homburg, das Interview ohne Störgeräusche zu erstellen?

    ● Wie kommt der Krawallbus plötzlich in die Bannmeile ins absolute Halteverbot? Weshalb schritt die Berliner Polizei nicht ein?

    ● Ausgerechnet die ARD fragt im Interview ab Min. 12.21 was in Deutschland besser werde, wenn das Land gespalten ist, nachdem der Hauptspalter und Propagandatreiber in der Coronazeit (ARD) keine Gelegenheit ausgelassen hat, Maßnahmenkritiker und Imfgegner zu diffamieren und rechtswidrig auszugrenzen.

    ● Ein abgewirtschafteter Staatsfunk (ARD) gibt sich pseudo-objektiv und beginnt jede Anmoderation einer Frage mit Halb- und Unwahrheiten (Beispiel „Fall Brosius-Gersdorf“ ab Min. 21).

    ● Der von heftigsten Skandalen erschütterte ÖRR gibt sich kritiklos und meint, die Wahrheit mit „Löffeln gefressen“ zu haben. Ausgerechnet der selbstgefällige ÖRR fragt nach Mäßigung (Min.23.36). Doch was ist eigentlich mit den alles andere als „mäßigen Gehältern“ der ÖRR-Protagonisten, zwangsfinanziert durch die Beitragszahler?

    ● Was hält der ÖRR heute noch vom Rundfunkstaatsvertrag und dem dort normierten Neutralitätsgebot?

    ● Das personell und technisch überdimensioniert ausgestattete ARD-Hauptstadtstudio war nicht in der Lage (oder nicht willens), einen ordnungsgemäßen Ablauf des Interviews zu garantieren (TE 21.07.2025).

    ● Kein einziges Wort davon in der Tagesschau am 22.07.2025 ab 20:00 Uhr❗️

    ● Nebenbei: Die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt heute „Beitragsservice“.

    Fazit:

    Ein Sommertheater des ÖRR, das an Peinlichkeit, Hilflosigkeit und Unvermögen kaum zu überbieten ist.

    Ausschalten.

    Programmbeschwerden verfassen.

    AfA-Pressereferat
    Dr. Christian Knoche

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    Propaganda, Parole, Meinung „Die (Vor-)Verurteilung von Prof. Homburg“ (Kommentar)

    Ein Kommentar von Emmanuel Kaufmann

    Prof. Homburg, vielen von euch als früher Aufklärer während der Coronapandemie bekannt, der letztjährig die vollständigen RKI-Protokolle als einer der ersten Wissenschaftler ausgewertet hat, ist durch das AG Hannover zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 130,00 €, mithin zu 10.400,00 € verurteilt worden.

    Was hat dieser Mann, der so viel für die Aufklärung der Coronamythen geleistet und in letzter Konsequenz auch Recht behalten hat, getan, um eine solche Strafe zu verdienen ?

    Prof. Homburg hat angeblich eine SA-Parole „Alles für Deutschland“ verschriftlicht und sich damit nach §§ 86a, 86 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht.

    An 2 Tweetstellen auf „X“ hat er berichtet, türkische Fußballfans hätten das Symbol der rechtsextremistischen, türkischen Organisation Graue Wölfe während eines Spiels der Fußball-EM im vergangenen Jahr gezeigt. Diese Zeichenge-bung hat Prof. Homburg dahingehend kommentiert:

    „Für türkische Fans sei der Wolfsgruß schlicht eine patriotische Geste. So wie für Deutsche der Satz, „Alles für Deutschland“.

    In einem weiteren Post zeigte Prof. Homburg das Lichtbild einer Wolfsstatue und schrieb die unterschiedlichen Bedeutungen dazu auf. U. a. stehe der Wolfsgruß in der Türkei für Patriotismus. Dabei hat er noch angemerkt, Patriotismus werde leider oft angefeindet, wie der Allerweltssatz „Alles für Deutschland“.

    Mit diesen Posts soll Prof. Homburg nach Ansicht des Gerichts das in Deutschland nicht unter § 86a StGB strafbare Wolfs-Symbol als legitimen Patriotismus heruntergespielt und durch seinen Vergleich mit der angeblichen SA-Parole „Alles für Deutschland“, strafrechtlich relevant, Nazi- und Neonazi-Symbole verharmlost haben.