Souveränitätsverlust oder Systemversagen?
Eine Meinung von Tobias Gall
Der Pandemievertrag der WHO und seine unkritische Unterstützung durch den Deutschen Bundestag wird landauf, landab in unseren kritischen Kreisen skandalisiert und ist Gegenstand von mannigfaltigen Warnungen vor einem endgültigen Souveränitätsverlust Deutschlands und einer drohenden „WHO-Diktatur“. Rechtlich und politisch betrachtet erscheinen mir diese Warnungen allerdings einerseits übertrieben und andererseits als Ablenkung vor den wirklich relevanten Problemstellungen.
Übertrieben erscheinen die dramatischen Warnungen aus völker- und staatsrechtlichen (faktischen) Gründen: Zum einen sind völkerrechtliche Verträge zwar schon auf eine zwingende Verbindlichkeit ausgerichtet, allerdings kann ein Staat faktisch ohne wirklich substanzielle Konsequenzen die materielle Unverbindlichkeit einwenden, den Anwendungsfall einfach leugnen oder den Vertrag kündigen. Das ggf. folgende Vertragsverletzungsverfahren wird nicht zu Vollstreckungsmaßnahmen führen, sondern allenfalls diplomatische Konsequenzen haben. Zum anderen ist aber jede völkerrechtliche Verpflichtung nur über nationale staatliche Gewalten umsetzbar, die in Deutschland an die verfassungsmäßige Ordnung, Gesetz und Recht gebunden bleiben, auch wenn ein völkerrechtlicher Vertrag insofern gewisse rechtliche „Vereinfachungen“ vorsieht.
Ein politischer Skandal liegt aber dennoch vor – wenn er auch weniger in der unmittelbaren Abgabe nationaler staatlicher Souveränität liegen dürfte. Die hinter den staatlichen Gewalten stehenden Personen und Parteien machen nämlich deutlich, dass sie weder aus der systematischen Verletzung des Rechtsstaatsprinzips in der Corona-Zeit gelernt noch überhaupt nur das Grundproblem erkannt haben: Wenn ein wie auch immer geartetes Großproblem (scheinbar) auftritt, darf darauf eben gerade nicht in einem Notstandsprozedere vor allem dadurch reagiert werden, dass man irgendwelche Experten um ebenso einfache wie drastische Lösungen bittet, die dann nicht weiter hinterfragt, sondern abseits aller rechtsstaatlichen Grenzen durchgezogen werden. Besonders die Bundesrepublik ist keine Epistokratie „der Wissenschaft“, die alle Krisenlösungen zuallererst mit pseudomoralischen Leitlinien versieht, die dann nie wieder hinterfragt werden dürfen. Vielmehr brauchen große und ungewöhnliche Problemstellungen eine ebenso große und außergewöhnliche Anstrengung aller gesellschaftlichen und staatlichen Kompetenzträger, die täglich aktualisierte Diagnosen und Prognosen anstellen, um faktisch und rechtlich geeignete und angemessene Lösungen zu formulieren und sogleich wieder zu hinterfragen, um zu bestmöglichen Ergebnissen zu gelangen. Das bedeutet eine Herangehensweise, die vollkommen ungeeignet ist, Politiker als omnipotente Krisenmanager erscheinen zu lassen. Allerdings können sich so mit der polymorph-komplexen Wirklichkeit ringende Politiker und Institutionen als verantwortlich handelnde Menschen erweisen, die zurecht in ihre Positionen gekommen sind. In der Corona-Krise hat sich dagegen erwiesen, dass der ganz überwiegende Teil der Amtsinhaber zumindest vollkommen versagt haben.
Die mehrheitliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zur sog. weltweiten Gesundheitsarchitektur des WHO-Pandemievertrages lässt erkennen, dass die deutsche Politik weiter Verantwortung delegieren möchte und sich vor allem darum sorgt, wie sie selbst aus der Verantwortung entkommt. Politiker, die vor allem Verantwortung scheuen und nur die schlichten Entscheidungen von sachfernen Stakeholder-Gremien exekutieren wollen, um als „Macher“ gut dazustehen, statt sich mit den Themen oder Problemen selbst verantwortungsvoll und verantwortlich auseinanderzusetzen, braucht kein Mensch – weltweit. Dass wir an solchem Personal festhalten müssen, ist der eigentliche Skandal.
