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Die Grundfesten unserer Rechtsordnung sind gefährdet. Was als Ausnahmezustand begann, droht sich zu einer dauerhaften Umgestaltung des Rechtsstaats zu verfestigen, die bis in die Strukturen europäischer Institutionen reicht. Im März rufen die Anwälte für Aufklärung (AfA) zum 7. Bürgerforum auf – eine Veranstaltung, die dringlicher ist denn je. Wir bieten keine bloßen Debatten, sondern einen konkreten Fahrplan zur juristischen Aufarbeitung und ein Manifest gegen behördliche Willkür.

EU-Sanktionen gegen Journalisten: Wenn Pressefreiheit zur Verfügungsmasse wird

Ein beispielloser Vorgang erschüttert Europa: Mit dem 17. Sanktionspaket vom 20. Mai 2025 hat der EU-Rat eine rote Linie überschritten. Erstmals wurden mit Thomas Röper und Alina Lipp zwei EU-Bürger allein aufgrund ihrer Berichterstattung auf eine Sanktionsliste gesetzt. Die Folgen sind existenzbedrohend: Vermögenseinfrierung, Reiseverbote und die Vernichtung der beruflichen Existenz.

Rechtsanwältin Dr. Verena Wester, Spezialistin für EU-Recht, berichtet im März über die von ihr erhobenen Klagen vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg. Sie legt gravierende Begründungsfehler des EU-Rates offen und analysiert den Fall anhand der EU-Grundrechte-Charta. Es geht um das fundamentale Recht auf freie Berichterstattung; wenn dieses durch administrative Willkür ausgehöhlt wird, ist die Pressefreiheit in Gefahr.

Wehrrecht im Umbruch: Die Entwertung soldatischer Schutzrechte

Auch in der Bundeswehr findet eine bedenkliche Rechtsentwicklung statt. Rechtsanwalt Göran Thoms analysiert die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), die einen dogmatischen Bruch markiert. Unter dem Deckmantel überzogener Gehorsamspflichten werden Schutzmechanismen für Untergebene zurückgedrängt.

Exemplarisch steht hierfür die Normalisierung massiver Grundrechtseingriffe bei der Impfpflicht für Soldaten (2022/2023). Das Gericht hat Abwägungsmaßstäbe verschoben und den soldatischen Remonstrationsschutz gefährlich verengt. Thoms zeigt auf, warum das BVerwG seine eigene Linie verlässt und welche Folgen dies für die „Innere Führung“ der Truppe hat. Ein Vortrag für ein Publikum, das juristische Autorität kritisch hinterfragt.

Corona-Aufarbeitung: Warum Schweigen keine Option ist

Das Herzstück der gesellschaftlichen Versöhnung bleibt die Aufarbeitung der Corona-Jahre. Rechtsanwältin Beate Bahner thematisiert die systematische Verfolgung maßnahmenkritischer Ärzte, die aufgrund ihrer Meinung ins Visier von Justiz und Berufsrecht geraten sind. Die aktuelle Debatte zwischen dem US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. und der Bundespolitik verdeutlicht, dass Deutschland unter internationaler Beobachtung steht.

Die Forderung nach einem Corona-Rehabilitierungsgesetz

Ohne ein umfassendes Rehabilitierungsgesetz kann es keine Versöhnung geben. Zu tief sind die Gräben, zu massiv waren die Eingriffe in Existenzen. Beate Bahner fordert eine notwendige Korrektur staatlichen Unrechts: Was bedeutet Rechtsstaatlichkeit noch, wenn Recht rückwirkend politisch instrumentalisiert wird? Wir dürfen Erinnerung nicht mit Vergessen verwechseln. Nur durch die Aufdeckung der Mechanismen von Ausgrenzung und Strafverfolgung lässt sich ein künftiger Missbrauch verhindern.

Vernetzung und Diskurs

Das 7. AfA-Bürgerforum bietet eine Plattform für echten, unzensierten Austausch. Wir laden alle Bürger ein, die für Freiheit und Eigenverantwortung einstehen. Der Rechtsstaat braucht Wächter – Anwälte, die sich gegen übermächtige Institutionen stellen, und eine Öffentlichkeit, die Aufklärung verlangt.

Fazit: Setzen Sie ein Zeichen!

Seien Sie dabei, wenn Dr. Verena Wester, Göran Thoms und Beate Bahner die juristischen Frontlinien vermessen. Informieren Sie sich über Klagen in Luxemburg, Fehlentwicklungen im Wehrrecht und Konzepte zur Rehabilitierung. Gemeinsam stoppen wir die Erosion des Rechtsstaats.

Anmeldung unter: https://krasser.guru/veranstaltungen/7-afa-buergerforum-anwaelte-fuer-aufklaerung/

  1. Januar 2026

❗️Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Kennedy-Kritik mit unzutreffenden Behauptungen.❗️

Statt die zunehmende und internationale Kritik aus Washington als Anlass für eine überfällige Corona-Aufarbeitung in Deutschland und Europa zu nehmen, verbreitet das Bundesgesundheitsministerium nach der Kritik aus den USA nachweislich falsche und irreführende Behauptungen.
Hintergrund ist die Stellungnahme des Ministeriums zu Äußerungen des US-Gesundheitsministers:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/warken-widerspricht-us-gesundheitsminister.html

Die Reaktion des Ministeriums ist nicht nur sachlich fehlerhaft, sondern offenbart einen erschreckenden Mangel an Problembewusstsein angesichts der gravierenden Grundrechtsverletzungen in der Corona-Zeit. Dies bestätigen aktuell Stimmen aus langjähriger eigener Erfahrung:

„Die Erwiderung der Bundesgesundheitsministerin ist in Teilen falsch und zeugt im Übrigen von einem eklatanten Mangel an Problembewusstsein.“
(Prof. Dr. Martin Schwab, 12.01.2026).

https://t.me/MartinSchwab/829
https://t.me/MartinSchwab/830

„Die Verurteilung von Ärzten und Patienten wegen Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen ist ein unfassbarer deutscher Justizskandal. Alle damit befassten Anwälte werden diesen Skandal nie vergessen.“
(Rechtsanwältin Beate Bahner, 12.01.2025).

Die kritische Ärzteschaft wurde in der Corona-Zeit systematisch mundtot gemacht durch eine geplante, gezielte, gnadenlose und konsequent durchgesetzte staatliche Verfolgung. Den Anwälten für Aufklärung liegt eine umfangreiche Dokumentation skandalöser Urteile und Verwaltungsentscheidungen vor, die belegt, in welchem erschütternden Ausmaß maßnahmenkritische Ärzte und Patienten kriminalisiert, mit Praxis- und Hausdurchsuchungen drangsaliert und mit massiven berufsrechtlichen Konsequenzen überzogen wurden.

Vor diesem Hintergrund muss sich die Ministerin sehr wohl fragen lassen, weshalb während der Corona-Zeit und bis heute Hunderte Ärztinnen und Ärzte ihre berufliche Existenz verloren haben und teils drastische Strafen verhängt wurden, obwohl sie sich ausdrücklich auf die ärztliche Therapiefreiheit berufen haben, die nun rückblickend als angeblich „uneingeschränkt“ dargestellt wird.

Hat die Ministerin vergessen,
– dass Beschäftigte des Gesundheitswesens Berufsverbote erhielten, wenn sie keine COVID-Injektion nachweisen konnten,
– dass für Soldaten der Bundeswehr eine Impfduldungspflicht bestand und

Ein aktueller und fortdauernder Eingriff in die ärztliche Therapiefreiheit besteht bis heute:
Kassenärztliche Hausärzte verlieren bis zu 40 % ihrer Vorhaltepauschale, wenn sie aus ärztlicher Überzeugung und fachlicher Verantwortung nicht impfen.

🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern die ersatzlose Abschaffung dieser Regelung.

🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern ein Amnestiegesetz sowie die vollständige Rehabilitation aller in der Corona-Zeit Verfolgten, um elementare rechtsstaatliche Prinzipien wiederherzustellen. Ärzte und Patienten dürfen nicht länger von politisch weisungsgebundenen Staatsanwälten und einer aus den Fugen geratenen Strafjustiz verfolgt und sanktioniert werden, nur weil sie eigenverantwortliche medizinische Entscheidungen getroffen haben oder weiterhin treffen.

🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern eine vollständige, transparente und schonungslose Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer jüngeren Geschichte, bis die Grundrechte aller Betroffenen vollständig wiederhergestellt sind.

❗️ Aufklärung statt Vertuschung ❗️

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
12.01.2026

Berliner Polizei: „In der Rückschau bleibt festzustellen, dass die Polizei Berlin geltendes Recht unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchgesetzt hat.“

Dass aber zum Beispiel die Abstandsregelung eine bloße Erfindung von Fauci ohne jede wissenschaftliche Evidenz war, wird mit keinem Wort erwähnt.

Dazu FOCUS-online-Redaktion
Donnerstag, 05.12.2024, 14:27:

Social Distancing:

Die „2 Meter Abstand“-Empfehlung, die zu Schließungen von Schulen und kleinen Geschäften im ganzen Land geführt hat, war willkürlich und nicht wissenschaftlich fundiert. Anthony Fauci, oberster Corona-Berater der Regierung, erklärte im Zuge einer „Zeugenaussage hinter verschlossenen Türen“, dass diese Richtlinie „irgendwie einfach auftauchte“ (US-Untersuchungsausschss des Repräsentantenhauses).

❗️Nichts war verhältnismäßig ❗️

Allmählich sollte auch die Berliner Polizei die Fakten zur Kenntnis nehmen und sich der Corona-Aufarbeitung stellen.

AfA e.V.
Pressereferat
Dr. Christian Knoche

Bezugsquelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/corona-dokumente-zeigen-wochenmarktbesuch-als-ordnungswidrigkeit-und-eine-demo-als-staatsfeindlicher-akt-li.10008938

Von Tobias Pörsel

Ich habe diesen Brief verfasst, weil mich nicht nur der Einzelfall bewegt, sondern auch das Muster dahinter.
Martin Schwab habe ich vorab informiert – aus Fairness.
Moralische Etikettierungen ohne Dialog zerstören Diskursräume und erzeugen Angst.
Darüber müssen wir sprechen.
Hier mein Brief – als Einladung zur Reflexion und zu einem respektvollen Miteinander.

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Deile,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schrader,

mit großer Sorge beobachte ich, wie an Ihrer Universität aktuell über Prof. Martin Schwab gesprochen und mit ihm umgegangen wird. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf die Veröffentlichungen der Gruppe „unilinks_liste“ sowie auf die kurzfristige Absage der von der Fachschaft geplanten Veranstaltung – jeweils verbunden mit schwersten Anschuldigungen, ohne vorherige Anhörung und ohne entsprechende Belege.
Hier wird keine Kritik an einer Veranstaltung geübt. Es handelt sich um die persönliche Diskreditierung eines Menschen. Hier wird (schein-)moralische Gewalt ausgeübt.
Der Psychotherapeut und Entwickler der Gewaltfreien Kommunikation, Marshall Rosenberg, beschreibt dieses Muster sehr präzise:
Menschen werden nicht aufgrund ihres Handelns bewertet, sondern aufgrund einer ihnen zugeschriebenen Identität („gefährlich“, „rechtsextrem“, „antisemitisch“).
Solche Urteile entmenschlichen.
Sie erzeugen Angst, Ohnmacht und sozial höchst destruktive Dynamiken. Genau diese Form sprachlicher Gewalt ist hier zu erkennen.
Es wurden schwerwiegende Zuschreibungen verwendet, die existenzvernichtend wirken können – ohne jeden Nachweis oder eine dezidierte inhaltliche Auseinandersetzung. Gleichzeitig wurde jede Möglichkeit des Dialogs verweigert. Dies verletzt grundlegende Prinzipien eines rechtsstaatlichen, wissenschaftlichen und menschlichen Miteinanders.
Nach meinem Verständnis ist eine Universität ein Ort des Diskurses – ohne Denkverbote und ohne ideologische Vorverurteilungen. Vor allem aber muss sie ein Ort sein, an dem Toleranz, Respekt und Wertschätzung die Basis des Zusammenlebens bilden. Gerade in einer Demokratie tragen Universitäten hier eine besondere Verantwortung.

Ich bin zutiefst besorgt um die Frage, welche Kultur an einer Universität herrschen darf:
• Eine Kultur der Vorverurteilung?
• Eine Kultur, in der politische oder moralische Etiketten wichtiger sind als Gespräche?
• Eine Kultur, in der Studierende um Informationen gebracht werden, weil jemand öffentlich diskreditiert wird?
Oder:
• eine Kultur, in der Würde, Fairness, kritisches Denken und Wissenschaftsfreiheit gelten?
Ich kenne Professor Schwab persönlich.

Nichts liegt ihm ferner als Antisemitismus. Es ist zudem vollkommen absurd, ihn in eine rechtsextreme Ecke zu stellen. Er steht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wie kaum ein Zweiter. Dass er aneckt, mag seiner fachlichen Exzellenz und Klarheit geschuldet sein.
Besorgniserregend ist jedoch, wenn schwerwiegende Anschuldigungen ohne Prüfung übernommen werden und damit destruktive Dynamiken begünstigt werden.
Denn nicht nur Prof. Schwab ist betroffen. Solche Angriffe richten sich mittelbar an die gesamte Universität und können als Einschüchterung – und damit als Verengung des Diskurses – wahrgenommen werden. Sie sind geeignet, ein Klima der Angst zu fördern.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass die durch „unilinks_liste“ verbreiteten Aussagen nach ihrem Inhalt den Anfangsverdacht strafrechtlich relevanter Tatbestände erfüllen können, insbesondere im Bereich der üblen Nachrede und der Verleumdung.
Auch wenn rechtliche Maßnahmen nicht im Vordergrund stehen sollten, verdeutlicht dies die besondere Tragweite der Vorgänge.
Der frühere Verfassungsrichter Prof. Hans Brox formulierte es klar:
„Recht ist ethisches Minimum.“

Eine Universität muss deutlich höhere Standards erfüllen. Gerade weil es sich bei der Universität um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, bestehen besondere Verpflichtungen:

• Art. 5 Abs. 3 GG – Wissenschaftsfreiheit:
Die Universität ist verpflichtet, die freie Lehre zu schützen – auch gegen moralisch oder politisch motivierte Behinderungen.
Neutralitäts- und Objektivitätspflicht:
Universitätsorgane dürfen nicht den Eindruck entstehen lassen, dass politische Bewertungen – insbesondere unbelegte – Grundlage für Eingriffe in Lehr- und Veranstaltungsfreiheit sind.

• Fürsorgepflicht gegenüber Hochschullehrenden:
Die Universität hat Prof. Schwab vor Angriffen zu schützen, die seine berufliche Integrität ohne sachliche Basis beeinträchtigen.

Diese Pflichten sind nicht delegierbar.

Die Grenze zulässiger Kritik wurde durch diese Studenten deutlich überschritten.
Die Vorgänge sind geeignet, sowohl straf- als auch zivilrechtliche Schritte auszulösen.
Um Missverständnissen vorzubeugen:
Prof. Schwab hat mich nicht zu diesem Schreiben aufgefordert. Ich habe ihn lediglich im Sinne fairer Transparenz informiert; eine Absprache über Inhalte hat nicht stattgefunden.
Ich schreibe dies nicht, um juristische Auseinandersetzungen zu forcieren, sondern um zu verdeutlichen:
Sie als Leitung der Universität stehen hier nicht nur moralisch, sondern unter Umständen auch rechtlich in der Verantwortung, den Schaden abzuwenden und klar Stellung zu beziehen. Man kann bekanntlich nicht nicht kommunizieren.

Passivität wird in solchen Fällen entsprechend wahrgenommen. Dieses Land kennt die Folgen eingeschränkter Diskursräume nur zu gut.

Ich darf Sie daher eindringlich bitten,
• die Diskussionskultur wiederherzustellen, die eine Universität ausmacht,
• öffentlich unmissverständlich jeder Form moralisch motivierter Diffamierung entgegenzutreten,
• Prof. Schwab zu schützen – nicht wegen einzelner Positionen, sondern wegen seiner Würde und Integrität als Mensch und Universitätslehrer,
• und sicherzustellen, dass Studierende und Lehrende vor unreflektierten extremen Haltungen geschützt werden – unabhängig von deren politischer Herkunft.
Ich kann lediglich bitten, nicht fordern. Wenn Sie sich gegen eine Reaktion entscheiden, respektiere ich das. Dennoch hoffe ich, dass meine Nachricht zumindest Anlass zu innerer und institutioneller Reflexion gibt.

Nach meiner festen Überzeugung steht eine Universitätsleitung in der Pflicht, gegen jede Form auch sprachlicher Gewalt einzutreten – gleichgültig von wem sie ausgeht oder gegen wen sie sich richtet.

Wo moralische Vorverurteilung beginnt, endet akademische Freiheit.

Wer ihr nicht entgegentritt, fördert sie.
Dies gilt umso mehr, als die erhobenen Vorwürfe einer kritischen inhaltlichen Prüfung in keinem Punkt standhalten.
Eine klare öffentliche Stellungnahme ist daher erforderlich –
nicht, um sich inhaltlich zu positionieren,
sondern um für echte Meinungsvielfalt, Wissenschaftsfreiheit und Fairness einzutreten sowie für eine Kultur, in der Studierende den Mut haben dürfen, sich respektvoll auszutauschen, ohne moralisch – oder gar durch aktive oder passive Gewalt – sanktioniert zu werden.
Ich weise höflich darauf hin, dass ich mich zu dieser Thematik auch öffentlich äußern werde – nicht, um Druck aufzubauen, sondern weil der Umgang miteinander und die zunehmende Normalisierung moralischer Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Thema ist, das weit über diesen Einzelfall hinausreicht und auch an anderen Institutionen sichtbar wird.

Mir geht es um Transparenz, Dialog und die Frage, welche Kultur wir – als Gesellschaft und besonders im akademischen Raum – fördern wollen.
Ich vertraue darauf, dass auch Sie diesen Anspruch teilen.
Mit freundlichen Grüßen

Tobias Pörsel
Rechtsanwalt

🔷 AfA-Pressemitteilung 🔷

❗️Kritik der Anwälte für Aufklärung an der Justizministerkonferenz: ❗️

● Rückschritt statt Fortschritt.
● Gravierende Defizite für den Rechtsschutz des Angeklagten im Revisionsverfahren bleiben bestehen.
● Geltende Rechtslage ist "absoluter Anachronismus" (Prof. H. Frister).

       "Es ist daher nunmehr höchste Zeit, eine unmittelbare Kontrolle der Beweiswürdigung durch eine objektive und im Revisionsverfahren zu prüfende Dokumentation der Beweisaufnahme zu ermöglichen. Diesem Thema müssten sich die Justizministerinnen und -minister viel eher widmen als einer Reform der Voraussetzungen einer Revisionshauptverhandlung".

Sinn und Zweck des strafrechtlichen Revisionsverfahrens ist es, in einer zweiten Instanz rechtsstaatlich faire und umfassende Überprüfungsmöglichkeiten erstinstanzlicher Entscheidungen zum Schutz vor Fehlurteilen und zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten. Dafür gibt es die Revisionsgerichte. Für die Qualität revisionsrechtlicher Entscheidungen kann keinesfalls ausschlaggebend sein, ausgerechnet die "Ressourcen der Justiz" zu schonen oder die Justizhaushalte von Bund und Ländern zu entlasten, so aber die JuMiKo.

Es gilt vielmehr, Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz konsequent umzusetzen. Davon sind die Beschlüsse der JuMiKo leider meilenweit entfernt.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
Dezember 2025

Bezugsquelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/revision-strafverfahren-ohne-hauptverhandlung-beschlussweg-bgh-jumiko-stv

❗️Die Anwälte für Aufklärung leiten jetzt rechtliche Schritte gegen das PEI ein. Das öffentliche Interesse an Transparenz erfordert die Freigabe sämtlicher PEI-Protokolle und Dokumente❗️

Die Anwälte für Aufklärung verlangen aktuell lückenlos Auskunft vom Paul-Ehrlich-Institut über die PEI-Protokolle und Dokumente ab Dezember 2020, die im Zusammenhang mit der brisanten (nur bedingten) Zulassung der Covid-19-Impfstoffe existieren. Auch über etwaige Protokolle im Vorfeld der Zulassungen ab Januar 2020 soll Auskunft erteilt werden. Darüber hinaus erstreckt sich der rechtliche Auskunftsanspruch u.a. auf eventuelle Prüfungen und Bewertungen der Impfstoffsicherheit einschließlich Wirksamkeit und Risiko-Nutzen-Abwägung durch das PEI. Rechtsgrundlage ist Paragraph 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

  "Angesichts anhaltender Diskussionen über Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz. Ein umfassender Informationszugang ist für die demokratische Kontrolle, für die wissenschaftliche Diskussion sowie für  das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln von zentraler Bedeutung", heißt es in dem aktuellen Schreiben der Anwälte.

Dem PEI wurde eine Monatsfrist gesetzt. AfA e.V. wird weiter berichten.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

  1. November 2025

❗️Der Bundespräsident verliert das Grundgesetz aus den Augen ❗️

Eingebettet in eine geschichtspolitische Rede zum neunten November „Schicksalstag der Deutschen“ stellte Steinmeier klare Forderungen auf: Die Brandmauer muss stehen, kompromisslos und meterhoch. Die AfD müsse man notfalls verbieten (AP 09.11.2025)

"Mit seiner Anti-AfD-Kampfrede zeigt Steinmeier, dass er weder den demokratischen noch den intellektuellen Ansprüchen seines Amtes gewachsen ist" (AP 09.11.2025).

1.
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland (Art. 54 ff GG). Seine zentrale Aufgabe ist es, den Staat nach innen und nach außen zu repräsentieren und die Einheit des Gemeinwesens zu fördern. Daraus folgt das Gebot, über den Parteien zu stehen und parteipolitische Neutralität zu wahren.

2.
Art. 55 Abs. 1 GG:
"Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören".

Diese Vorschrift stellt eine rechtliche Trennung zwischen Amt und parteipolitischem Wirken sicher. Sie dient der institutionellen und politischen Unabhängigkeit des Amtes und soll verhindern, dass der Bundespräsident in den parteipolitischen Wettbewerb eingebunden ist. Nach einhelliger Staatsrechtslehre und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt für den Bundespräsidenten eine Neutralitätspflicht in besonderem Maße, da er keine politische Leitungsfunktion, sondern nur eine repäsentative und vermittelnde Funktion innehat.

3.
Das Grundgesetz sollte man als Bundespräsident schon kennen. Anderenfalls ist man für dieses Amt nicht länger tragbar.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

  1. November 2025

Vortrag

6. AfA Bürgerforum Anwälte für Aufklärung

"Europa neu denken"

30. November 2025 | 10:00 – 16:00 Uhr

Rüsselsheim

HINWEIS: Der genaue Veranstaltungsort wird den Ticketkäufern ca. 2–3 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail mitgeteilt. Bitte stelle die Zustellung an dein Postfach sicher (z. B. Spam-Ordner, Postfach voll?). Zögere nicht, uns bei Unklarheiten zu kontaktieren.

Barrierefrei

Freie Platzwahl

6. AfA Bürgerforum Anwälte für Aufklärung

15,00 € – 27,00 €

Während die Rede vom Niedergang Europas weltweit zu einem geflügelten Wort geworden ist, befindet sich der europäische Kontinent selbst in einer tiefen geistigen Krise. Es mangelt an einer Fähigkeit, die eigene Lage zu begreifen und so einer auf Selbstzerstörung programmierten Politik eine neue Vision der eigenen Zukunft entgegenzusetzen. Da die bestehenden Institutionen strukturell nicht in der Lage sind, den Kurs zu korrigieren, wurde bereits vielfach die Gründung eines unabhängigen Think Tanks angedacht.

Ein erster Versuch in diese Richtung soll am 30. November 2025 in Rüsselsheim erfolgen, wo Prof. Dr. Ulrike Guérot und Dr. Hauke Ritz das Konzept des „European Transcontinental Instituts“ vorstellen.

Der Journalist Patrik Baab, der Gründer der Neutrality Studies Pascal Lottaz, der italienische Verleger Thomas Fazi (angefragt), die Künstlerin Valeska Peschke, der türkische Journalist Tunç Akkoç und Peter Klein werden ebenfalls in Rüsselsheim dabei sein und mit Rückgriff auf ihre eigene Arbeit weitere Ideen beisteuern. Der Journalist Flavio von Witzleben wird die Podiumsdiskussion moderieren.

Die Veranstaltung wird zur Verbreitung in den sozialen Medien aufgezeichnet.

Hier gibt es Karten

Hier ein Beitrag bei Kontrafunk von unserem Pressesprecher RA Dr. Knoche.

Viel Spaß beim hören!

Das Minenfeld auf dem Meinungsparkett


Das juristische Meinungsparkett der Republik erscheint uns in diesen Tagen voller Tretminen. Durch die Möglichkeit, in sozialen Netzwerken immer und praktisch überall seine Ansichten zu gesellschaftspolitischen Themen äußern zu können, laufen die Menschen durch ein scheinbar immer enger werdendes Minenfeld. Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche spricht über zwei Publizisten, die auf der EU-Sanktionsliste gegen Russland stehen. Dr. Ulrich Vosgerau gibt uns Einblick in die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verfahren zum Verbot des „Compact“-Magazins und übt Kritik. Und schließlich erörtert der Kölner Medienanwalt Markus Haintz anhand des Falles von Prof. Norbert Bolz Doppelstandards in der deutschen Strafjustiz.

00.00 Intro
00.21 Begrüßung
02.20 Interview RA Dr. Knoche: Publizisten ohne Rechtsschutz ?
20.03 Interview Dr. Ulrich Vosgerau: Alles gut im Compact-Fall ?
33.54 Interview RA Markus Haintz: Der Fall Bolz - Ein weiterer Fall von Doppelstandards in der Strafjustiz?
48.38 Nachrichten aus dem Rechtsstaat

Quo vadis Justitia ?
Bundesverwaltungsgericht in der Kritik.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig hat aktuell entschieden, dass Ungeimpfte keinen Anspruch auf Entschädigung für Quarantänezeiten während der Corona-Politik haben (Urteil vom 09.10.2025 - 3 C 5.24).

    "Der Staat zeigt mit diesem Urteil unmissverständlich, dass das Corona-Regime kein Unfall war, sondern ein Testlauf. Wer gehorcht, bekommt Rechte. Wer widersteht, wird bestraft. Es geht hier nicht um das Infektionsschutzgesetz, sondern um Disziplin" (Report 24 vom 12.10.2025).

Wer sich aktuell vielleicht freut, dass das oberste deutsche Verwaltungsgericht eine Programmvielfalt beim ÖRR anmahnt - an sich eine rechtliche Selbstverständlichkeit - (gleichwohl den "schwarzen Peter" der Wissenschaft zuschiebt [M. Meyen 16.10.25]), der musste sich vorher spätestens seit der Impfentscheidung des BVerwG im Soldatenprozess grundsätzlich fragen, ob das "Rechtsstaatsprinzip" beim BVerwG noch Gültigkeit hat. Durch das kritiklose Abnicken politischer Fehlentscheidungen offenbarte sich einmal mehr das erschreckende Versagen der meisten Verwaltungsgerichte bei Corona-Fällen. Der Vorwurf "Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit" wurde spätestens seit der "Leipziger Absegnung" der Impflicht bei der Bundeswehr immer lauter. Das aktuelle Quarantäne-Urteil ist ein weiteres Beispiel unter vielen.

Allerdings:

Durchaus berechtigte Formulierungen wie "Skandalurteile" o.ä.
lassen die Ursache für diese Misere außer Acht:

Solange vor allem die oberen Verwaltungsgerichte (wie auch das Bundesverfassungsgericht) weitgehend politisch besetzt werden, ist strikte Gewaltenteilung und damit eine von der Legislative/Exekutive unabhängige Kontrollfunktion der Justiz nicht gewährleistet. "Wes Brot ich ess", des Lied ich sing' '" beschreibt treffend den gegenwärtigen Zustand der deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Die Anwälte für Aufklärung fordern seit langem eine grundlegende Justizreform mit dem Ziel "Wiederherstellung strikter Gewaltenteilung". Dazu gehört an erster Stelle, dass Richterstellen endlich unabhängig von der Parteipolitik besetzt werden. Solange aber die Auswahl der Richter und deren Rechtsprechung dem Machtgerangel von Parteien und Koalitionen im Hinterzimmer folgen, bleibt der Vorwurf "Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit" legitim.

Dr. Christian Knoche
AfA-Pressereferat
18.10.2025.

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