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Quo vadis Justitia ?
Bundesverwaltungsgericht in der Kritik.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig hat aktuell entschieden, dass Ungeimpfte keinen Anspruch auf Entschädigung für Quarantänezeiten während der Corona-Politik haben (Urteil vom 09.10.2025 - 3 C 5.24).

    "Der Staat zeigt mit diesem Urteil unmissverständlich, dass das Corona-Regime kein Unfall war, sondern ein Testlauf. Wer gehorcht, bekommt Rechte. Wer widersteht, wird bestraft. Es geht hier nicht um das Infektionsschutzgesetz, sondern um Disziplin" (Report 24 vom 12.10.2025).

Wer sich aktuell vielleicht freut, dass das oberste deutsche Verwaltungsgericht eine Programmvielfalt beim ÖRR anmahnt - an sich eine rechtliche Selbstverständlichkeit - (gleichwohl den "schwarzen Peter" der Wissenschaft zuschiebt [M. Meyen 16.10.25]), der musste sich vorher spätestens seit der Impfentscheidung des BVerwG im Soldatenprozess grundsätzlich fragen, ob das "Rechtsstaatsprinzip" beim BVerwG noch Gültigkeit hat. Durch das kritiklose Abnicken politischer Fehlentscheidungen offenbarte sich einmal mehr das erschreckende Versagen der meisten Verwaltungsgerichte bei Corona-Fällen. Der Vorwurf "Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit" wurde spätestens seit der "Leipziger Absegnung" der Impflicht bei der Bundeswehr immer lauter. Das aktuelle Quarantäne-Urteil ist ein weiteres Beispiel unter vielen.

Allerdings:

Durchaus berechtigte Formulierungen wie "Skandalurteile" o.ä.
lassen die Ursache für diese Misere außer Acht:

Solange vor allem die oberen Verwaltungsgerichte (wie auch das Bundesverfassungsgericht) weitgehend politisch besetzt werden, ist strikte Gewaltenteilung und damit eine von der Legislative/Exekutive unabhängige Kontrollfunktion der Justiz nicht gewährleistet. "Wes Brot ich ess", des Lied ich sing' '" beschreibt treffend den gegenwärtigen Zustand der deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Die Anwälte für Aufklärung fordern seit langem eine grundlegende Justizreform mit dem Ziel "Wiederherstellung strikter Gewaltenteilung". Dazu gehört an erster Stelle, dass Richterstellen endlich unabhängig von der Parteipolitik besetzt werden. Solange aber die Auswahl der Richter und deren Rechtsprechung dem Machtgerangel von Parteien und Koalitionen im Hinterzimmer folgen, bleibt der Vorwurf "Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit" legitim.

Dr. Christian Knoche
AfA-Pressereferat
18.10.2025.

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