Die Grundfesten unserer Rechtsordnung sind gefährdet. Was als Ausnahmezustand begann, droht sich zu einer dauerhaften Umgestaltung des Rechtsstaats zu verfestigen, die bis in die Strukturen europäischer Institutionen reicht. Im März rufen die Anwälte für Aufklärung (AfA) zum 7. Bürgerforum auf – eine Veranstaltung, die dringlicher ist denn je. Wir bieten keine bloßen Debatten, sondern einen konkreten Fahrplan zur juristischen Aufarbeitung und ein Manifest gegen behördliche Willkür.
Ein beispielloser Vorgang erschüttert Europa: Mit dem 17. Sanktionspaket vom 20. Mai 2025 hat der EU-Rat eine rote Linie überschritten. Erstmals wurden mit Thomas Röper und Alina Lipp zwei EU-Bürger allein aufgrund ihrer Berichterstattung auf eine Sanktionsliste gesetzt. Die Folgen sind existenzbedrohend: Vermögenseinfrierung, Reiseverbote und die Vernichtung der beruflichen Existenz.
Rechtsanwältin Dr. Verena Wester, Spezialistin für EU-Recht, berichtet im März über die von ihr erhobenen Klagen vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg. Sie legt gravierende Begründungsfehler des EU-Rates offen und analysiert den Fall anhand der EU-Grundrechte-Charta. Es geht um das fundamentale Recht auf freie Berichterstattung; wenn dieses durch administrative Willkür ausgehöhlt wird, ist die Pressefreiheit in Gefahr.
Auch in der Bundeswehr findet eine bedenkliche Rechtsentwicklung statt. Rechtsanwalt Göran Thoms analysiert die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), die einen dogmatischen Bruch markiert. Unter dem Deckmantel überzogener Gehorsamspflichten werden Schutzmechanismen für Untergebene zurückgedrängt.
Exemplarisch steht hierfür die Normalisierung massiver Grundrechtseingriffe bei der Impfpflicht für Soldaten (2022/2023). Das Gericht hat Abwägungsmaßstäbe verschoben und den soldatischen Remonstrationsschutz gefährlich verengt. Thoms zeigt auf, warum das BVerwG seine eigene Linie verlässt und welche Folgen dies für die „Innere Führung“ der Truppe hat. Ein Vortrag für ein Publikum, das juristische Autorität kritisch hinterfragt.
Das Herzstück der gesellschaftlichen Versöhnung bleibt die Aufarbeitung der Corona-Jahre. Rechtsanwältin Beate Bahner thematisiert die systematische Verfolgung maßnahmenkritischer Ärzte, die aufgrund ihrer Meinung ins Visier von Justiz und Berufsrecht geraten sind. Die aktuelle Debatte zwischen dem US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. und der Bundespolitik verdeutlicht, dass Deutschland unter internationaler Beobachtung steht.
Ohne ein umfassendes Rehabilitierungsgesetz kann es keine Versöhnung geben. Zu tief sind die Gräben, zu massiv waren die Eingriffe in Existenzen. Beate Bahner fordert eine notwendige Korrektur staatlichen Unrechts: Was bedeutet Rechtsstaatlichkeit noch, wenn Recht rückwirkend politisch instrumentalisiert wird? Wir dürfen Erinnerung nicht mit Vergessen verwechseln. Nur durch die Aufdeckung der Mechanismen von Ausgrenzung und Strafverfolgung lässt sich ein künftiger Missbrauch verhindern.
Das 7. AfA-Bürgerforum bietet eine Plattform für echten, unzensierten Austausch. Wir laden alle Bürger ein, die für Freiheit und Eigenverantwortung einstehen. Der Rechtsstaat braucht Wächter – Anwälte, die sich gegen übermächtige Institutionen stellen, und eine Öffentlichkeit, die Aufklärung verlangt.
Seien Sie dabei, wenn Dr. Verena Wester, Göran Thoms und Beate Bahner die juristischen Frontlinien vermessen. Informieren Sie sich über Klagen in Luxemburg, Fehlentwicklungen im Wehrrecht und Konzepte zur Rehabilitierung. Gemeinsam stoppen wir die Erosion des Rechtsstaats.
Anmeldung unter: https://krasser.guru/veranstaltungen/7-afa-buergerforum-anwaelte-fuer-aufklaerung/

❗️Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Kennedy-Kritik mit unzutreffenden Behauptungen.❗️
Statt die zunehmende und internationale Kritik aus Washington als Anlass für eine überfällige Corona-Aufarbeitung in Deutschland und Europa zu nehmen, verbreitet das Bundesgesundheitsministerium nach der Kritik aus den USA nachweislich falsche und irreführende Behauptungen.
Hintergrund ist die Stellungnahme des Ministeriums zu Äußerungen des US-Gesundheitsministers:
Die Reaktion des Ministeriums ist nicht nur sachlich fehlerhaft, sondern offenbart einen erschreckenden Mangel an Problembewusstsein angesichts der gravierenden Grundrechtsverletzungen in der Corona-Zeit. Dies bestätigen aktuell Stimmen aus langjähriger eigener Erfahrung:
„Die Erwiderung der Bundesgesundheitsministerin ist in Teilen falsch und zeugt im Übrigen von einem eklatanten Mangel an Problembewusstsein.“
(Prof. Dr. Martin Schwab, 12.01.2026).
https://t.me/MartinSchwab/829
https://t.me/MartinSchwab/830
„Die Verurteilung von Ärzten und Patienten wegen Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen ist ein unfassbarer deutscher Justizskandal. Alle damit befassten Anwälte werden diesen Skandal nie vergessen.“
(Rechtsanwältin Beate Bahner, 12.01.2025).
Die kritische Ärzteschaft wurde in der Corona-Zeit systematisch mundtot gemacht durch eine geplante, gezielte, gnadenlose und konsequent durchgesetzte staatliche Verfolgung. Den Anwälten für Aufklärung liegt eine umfangreiche Dokumentation skandalöser Urteile und Verwaltungsentscheidungen vor, die belegt, in welchem erschütternden Ausmaß maßnahmenkritische Ärzte und Patienten kriminalisiert, mit Praxis- und Hausdurchsuchungen drangsaliert und mit massiven berufsrechtlichen Konsequenzen überzogen wurden.
Vor diesem Hintergrund muss sich die Ministerin sehr wohl fragen lassen, weshalb während der Corona-Zeit und bis heute Hunderte Ärztinnen und Ärzte ihre berufliche Existenz verloren haben und teils drastische Strafen verhängt wurden, obwohl sie sich ausdrücklich auf die ärztliche Therapiefreiheit berufen haben, die nun rückblickend als angeblich „uneingeschränkt“ dargestellt wird.
Hat die Ministerin vergessen,
– dass Beschäftigte des Gesundheitswesens Berufsverbote erhielten, wenn sie keine COVID-Injektion nachweisen konnten,
– dass für Soldaten der Bundeswehr eine Impfduldungspflicht bestand und
Ein aktueller und fortdauernder Eingriff in die ärztliche Therapiefreiheit besteht bis heute:
Kassenärztliche Hausärzte verlieren bis zu 40 % ihrer Vorhaltepauschale, wenn sie aus ärztlicher Überzeugung und fachlicher Verantwortung nicht impfen.
🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern die ersatzlose Abschaffung dieser Regelung.
🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern ein Amnestiegesetz sowie die vollständige Rehabilitation aller in der Corona-Zeit Verfolgten, um elementare rechtsstaatliche Prinzipien wiederherzustellen. Ärzte und Patienten dürfen nicht länger von politisch weisungsgebundenen Staatsanwälten und einer aus den Fugen geratenen Strafjustiz verfolgt und sanktioniert werden, nur weil sie eigenverantwortliche medizinische Entscheidungen getroffen haben oder weiterhin treffen.
🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern eine vollständige, transparente und schonungslose Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer jüngeren Geschichte, bis die Grundrechte aller Betroffenen vollständig wiederhergestellt sind.
❗️ Aufklärung statt Vertuschung ❗️
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
12.01.2026
Berliner Polizei: „In der Rückschau bleibt festzustellen, dass die Polizei Berlin geltendes Recht unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchgesetzt hat.“
Dass aber zum Beispiel die Abstandsregelung eine bloße Erfindung von Fauci ohne jede wissenschaftliche Evidenz war, wird mit keinem Wort erwähnt.
Dazu FOCUS-online-Redaktion
Donnerstag, 05.12.2024, 14:27:
Social Distancing:
Die „2 Meter Abstand“-Empfehlung, die zu Schließungen von Schulen und kleinen Geschäften im ganzen Land geführt hat, war willkürlich und nicht wissenschaftlich fundiert. Anthony Fauci, oberster Corona-Berater der Regierung, erklärte im Zuge einer „Zeugenaussage hinter verschlossenen Türen“, dass diese Richtlinie „irgendwie einfach auftauchte“ (US-Untersuchungsausschss des Repräsentantenhauses).
❗️Nichts war verhältnismäßig ❗️
Allmählich sollte auch die Berliner Polizei die Fakten zur Kenntnis nehmen und sich der Corona-Aufarbeitung stellen.
AfA e.V.
Pressereferat
Dr. Christian Knoche
Rechtsanwalt Emmanuel Kaufmann
Das 4. Corona-Symposium der AfD im Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Haus hat am 07.11. und 08.11.2025 einen spannenden Rückblick auf die Corona-Pandemie präsentiert und die dazu betriebene Politik anschaulich auf den Prüfstand gestellt.
Das Fazit lautet, dass die Aufarbeitung der Coronapolitik nach wie vor verfolgt wird.
Am 1. Tag moderiert von Martin Sichert wurde zur Einstimmung ein Video mit dem Titel
„2020–23: Ein ganzes Land in Geiselhaft“ gezeigt, in dem bekannte Politiker sowie Szenen mit Masken, Polizeieinsätzen und Impfungen in Erinnerung gerufen wurden.
Diesem emotionalen Einstieg folgte die Begrüßungsrede von Frau Dr. Weidel, die per Video von „mit Füßen getretenen Grundrechten“ sprach und wegen der Lockdowns sowie der unsäglichen Masken- und Impfpflichten die Durchführung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Corona-Aufarbeitung für erforderlich gehalten hat.
Per weiterer Videobotschaft in englischer Sprache wurde Robert Malone zugeschaltet.
Der Entdecker und spätere Mahner der mRNA-Technik erneuerte seine Impfkritik und sprach auf das Dilemma mit den Tests während der Pandemie an.
Zur europäischen Situation unter dem Motto „Gesundheit, Freiheit, Verantwortung - Lektionen aus Europa und der Welt“ hat der Niederländer Robert „Rob“ Roos das Problem „Corona“ als noch existent angesehen.
Rob Roos war der EU-Politiker, der im Oktober 2022 die Pfizer-Direktorin Janine Small danach gefragt hat, ob die Impfstoffe darauf untersucht worden sind, die Übertragung des Virus zu verhindern, was die Befragte seinerzeit mit einem erstaunten „Nein, dafür war keine Zeit“ kommentiert hat.
Dr. Alejandro Diaz, Immunologe und Spezialist für globale Gesundheit aus Mexiko hat die nach wie vor bestehende Bedrohung auch unter dem Gesichtspunkt der Involviertheit der WHO bestätigt.
Der österreichische Parlamentsrat Mag. Norbert Nemeth (FPÖ) hat den Umgang mit Personen und deren selbstermittelten Erkenntnisse am Beispiel des BKK-ProVita-Vorständlers Andreas Schöffbeck in Erinnerung gerufen. Dessen Auswertungen zu ärztlich abgerechneten Coronabehandlungen haben nicht ins systemische Konzept gepasst, worauf dieser nach 20jähriger Vorstandstätigkeit entlassen worden ist.
Zu dem von Kay-Uwe Ziegler moderierten Thema „Freiheit unter Druck: Meinung, Macht und Justiz“ haben die top vorbereiteten Referenten Markus Krall, Christoph Barth, Tom Lausen und Kayvan Soufi-Siavash (Ken Jebsen), der vorgab, kein Skript dabei zu haben, ihre Präsentationen ernst, aber auch humorvoll gestaltet und eindeutige Fakten zu der ahndenswerten Falschheit der Coronapolitik geliefert. Dabei konnte man auch Kritik an gleichgültigen Bürgern heraushören, die sich nicht informieren oder die zuteil gewordenen Grundrechtsbeschränkungen nicht kritisch hinterfragen (wollen).
Zu dem von Frau Dr. Christina Baum moderierten Thema „In den Fängen der Corona-Justiz“ haben mit Dr. med. Walter Weber, Dr. med. Monika Jiang, Dr. med. Martina Herrmann sowie die Kreistagsabgeordnete Claudia Ludwig aus Recklinghausen anschaulich und aufrührend eigene und fremde Corona-Erfahrungen vorgetragen. Es wurde mit Trauer, Betroffenheit und kollektivem Kopfschütteln quittiert, wie mit Menschen ohne Ansehen auf deren Reputation und Existenz umgegangen wurde/wird. Im Ergebnis sollten die verfolgten Ärzte rehabilitiert werden, da diese ihre Arbeit verantwortungsbewusst und im Sinne des ärztlichen Leitsatzes „erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen" verrichtet haben.
Masken vor die Nase gezwungen zu bekommen und nicht frei atmen zu können oder im Rahmen der „Impfung“ Seren gespritzt zu bekommen, die nur die Wahl zwischen Genmanipulation oder Vergiftung zugelassen haben, hat jedem medizinischen Auftrag klar entgegen gestanden.
Geimpft wurden gesunde Menschen, denen unter Zwang - um ihre Arbeit behalten zu können und/ oder um sozial nicht ausgegrenzt zu werden - Genmaterial injiziert wurde und die nie als Versuchskaninchen hätten missbraucht werden dürfen.
Nach meiner Auffassung kann man anderer Meinung sein, aber solchen Zwang auf Berufsgruppen auszuüben, dass Mitläuferschaft mit einer Mehrheitsmeinung erzwungen wird, vergrößert sogar die Leistungen derer, die sich dem widersetzt haben.
Am 2. Tag ging es am Samstagmorgen um „Gesundheitspolitik im Ausnahmezustand. - Wie wurden Entscheidungen getroffen und wer trug Verantwortung?“
Der ehemalige Präsident des Landeskriminalamtes Thüringen Uwe Kranz, der Arzt Dr. Andreas Sönnichsen, der Physiker Prof.Dr. Roland Wiesendanger sowie der Arzt und Molekulargenetiker PD Dr. Michael Nehls haben veranschaulicht, dass der Umgang mit den Coronavorschriften rechtsstaatlich bedenklich gewesen sei. Anhand von Grafiken und statistischen Auswertungen hat es im Vergleich zu anderen Grippejahren keine wirklich bedrohliche Pandemie gegeben.
Die häufig vertretene Politikermeinung, dass die Regierung dies nach dem 1. Lockdown noch nicht besser hat wissen können, wurde anschaulich und argumentativ schlüssig als falsch entlarvt.
Prof. Nehls hat noch auf die unvorhersehbaren Folgen hingewiesen, dass die Spike-Proteine die Blut-Hirn-Schranke sowie die Blut-Plazenta-Schranke überwinden und sich diese entgegen politischer Zusagen noch über Jahre im Körper vervielfältigen und Organe erreichen können.
Die viel zitierte Alena Buyx, die Vorsitzende des Ethikrates, lag mit ihrer Einschätzung, „….die mRNA-Impfstoffe, das ist so ein elegantes Verfahren, die zerfallen, werden abgebaut und dann sind die weg. Die kann man nach zwei Wochen überhaupt nicht mehr nachweisen“, brutal falsch.
Zu dem Thema „Politische Aufarbeitung auf dem neuesten Stand“ wurde, moderiert von Frau Claudia Weis MdB, über Ergebnisse und Verfahrensabläufe der Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen in den Ländern und im Bund gesprochen. Dazu haben die MdL Thomas Prantl, Wiebke Muhsal und Kay-Uwe Ziegler MdB referiert. Sie haben u.a auf den Gegenwind hingewiesen, der von den ehemaligen Impfbefürwortern ausgeht, ungehinderte Aufklärung betreiben zu können.
Spannende, mitunter auch zum Schmunzeln anregende Anekdoten machten deutlich, dass jede Form von Corona-Aufarbeitung vordergründig gut ist, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aber nicht ersetzen kann.
Zum Abschluss ging es noch um „vertuschte Aufarbeitung und wenn der Impfschaden zu Long-Covid wird.“
Herr Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer hat eine hervorragende, kurzweilige „Juravorlesung“ mit vielen Paragrafen spritzig vorgetragen, die eine aktuelle Entscheidung des BGH zur Haftung von Impfärzten beleuchtet. Impfärzte sollen danach nun nicht persönlich in die Haftung genommen werden können, weil diese im Auftrag des Staates „geimpft“ haben sollen. Ärzte wären damit als Amtsträger tätig geworden, was ein Überdenken der Passivlegitimation und eine Flut divergierender Rechtsfolgen in schon rechtshängigen und künftigen Fällen auslöst.
Großartige Vorträge gab es abschließend auch von Prof. Dr. med. Paul Cullen, einem Molekularbiologen der Universität Münster, der Aspekte der Unschlüssigkeit der Coronapolitik herausgearbeitet hat sowie dem Arzt und Autor Dr. Gunter Frank, der zu Corona sehr überzeugend über die „Abkehr von der Wirklichkeit“ gesprochen hat.
Last but not least kam Prof. Dr. Stefan Homburg zum Einsatz, der in bekannter Art sachlich, ruhig und mitunter spitzbübisch über Holprigkeiten bei der Enquetekommission in Thüringen referiert hat. Herausragend war die Schilderung der Befragung der ehem. Vorsitzenden des Ethikrates, Alena Buyx, die schon zuvor von Prof. Nehls und Herrn Ziegler erwähnt worden ist.
Frau Buyx hat auf den Vorhalt, was sie zu ihrem oben bereits erwähnten Zitat veranlasst hat, eine plötzliche Hilfestellung durch die Sitzungsleiterin bekommen, wohl um mehr Nachdenkzeit für ihre Antwort zu erhalten. Die Sitzungsleiterin unterbrach Herrn Professor Homburg, die Frage sei nicht zu stellen, weil es im Tagesthema angeblich nicht um Impfpflicht, sondern um Verantwortung gegangen sei.
Bei dem Gespräch über die beanstandete Frage, bei dem sich auch noch eine Stimme aus dem Off gemeldet hat, „die Ausführungen der Sitzungsleitung seien hinzunehmen“, wurde Prof. Homburg zeitweilig sogar das Mikrophon abgestellt und zudem noch die Zeitanhaltung debattiert. Frau Buyx hat dann erst mit mehr als einminütiger Verzögerung kurz erklärt, die zitierte Aussage hätte „ihrer Einschätzung entsprochen.“
Wie ich Herrn Homburg kennengelernt habe, ist das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen und es wird noch Nachfragen geben, da auch diese knappe Antwort regelrecht nach weiterer Aufdeckung schreit.
Als Fazit steht auch mit gewissem Abstand zu den Maßnahmen und den Grundrechtsbeschränkungen fest, dass sich die Corona-Politik und der Umgang mit Menschen als „wirklich böse“ herausgestellt hat.
Einfaches Vergessen und Corona auf sich beruhen zu lassen, ist nicht angezeigt, weil seit der Fernsehansprache der Altkanzlerin Merkel vom 18.03.2020 bis zum offiziellen Ende der Pandemie im April 2023 zu viele Widersprüche zwischen Wissenschaft und Politik aufgetreten sind. Auch heute noch mehren sich ständig Anhaltspunkte, dass führende Politiker und involvierte Personen unter dem Deckmantel, Gesundheit zu bewahren und Sicherheit zu bieten, mit Vorsatz missbräuchlich zum Nachteil der Bevölkerung gehandelt haben könnten und neu aufgekommene Erkenntnisse zu Gunsten der Erreichung der von ihnen verfolgten Maßnahmen- und Impfziele geopfert und den Sinn dieser Maßnahmen wohl bewusst nicht hinterfragt haben.
Ich bedanke mich, dass ich an dem wohl organisierten und souverän moderierten Symposium mit hochkarätigen Referenten teilnehmen durfte. Allen Menschen, die coronabedingt nachteilige Veränderungen bemerkt haben und/oder bereit sind, ihre Impfentscheidung mit heutigem Wissenstand nochmals zu hinterfragen, sollten sich über die auch auf You-Tube veröffentlichten AfD-Symposien informieren, um sich ein eigenes, zusätzliches Bild von der Wirklichkeit zu machen, über die ARD und ZDF nicht berichtet haben, aber hätten berichten sollen, können und MÜSSEN.
E. Kaufmann
❗️Die Anwälte für Aufklärung leiten jetzt rechtliche Schritte gegen das PEI ein. Das öffentliche Interesse an Transparenz erfordert die Freigabe sämtlicher PEI-Protokolle und Dokumente❗️
Die Anwälte für Aufklärung verlangen aktuell lückenlos Auskunft vom Paul-Ehrlich-Institut über die PEI-Protokolle und Dokumente ab Dezember 2020, die im Zusammenhang mit der brisanten (nur bedingten) Zulassung der Covid-19-Impfstoffe existieren. Auch über etwaige Protokolle im Vorfeld der Zulassungen ab Januar 2020 soll Auskunft erteilt werden. Darüber hinaus erstreckt sich der rechtliche Auskunftsanspruch u.a. auf eventuelle Prüfungen und Bewertungen der Impfstoffsicherheit einschließlich Wirksamkeit und Risiko-Nutzen-Abwägung durch das PEI. Rechtsgrundlage ist Paragraph 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
"Angesichts anhaltender Diskussionen über Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz. Ein umfassender Informationszugang ist für die demokratische Kontrolle, für die wissenschaftliche Diskussion sowie für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln von zentraler Bedeutung", heißt es in dem aktuellen Schreiben der Anwälte.
Dem PEI wurde eine Monatsfrist gesetzt. AfA e.V. wird weiter berichten.
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
Quo vadis Justitia ?
Bundesverwaltungsgericht in der Kritik.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig hat aktuell entschieden, dass Ungeimpfte keinen Anspruch auf Entschädigung für Quarantänezeiten während der Corona-Politik haben (Urteil vom 09.10.2025 - 3 C 5.24).
"Der Staat zeigt mit diesem Urteil unmissverständlich, dass das Corona-Regime kein Unfall war, sondern ein Testlauf. Wer gehorcht, bekommt Rechte. Wer widersteht, wird bestraft. Es geht hier nicht um das Infektionsschutzgesetz, sondern um Disziplin" (Report 24 vom 12.10.2025).
Wer sich aktuell vielleicht freut, dass das oberste deutsche Verwaltungsgericht eine Programmvielfalt beim ÖRR anmahnt - an sich eine rechtliche Selbstverständlichkeit - (gleichwohl den "schwarzen Peter" der Wissenschaft zuschiebt [M. Meyen 16.10.25]), der musste sich vorher spätestens seit der Impfentscheidung des BVerwG im Soldatenprozess grundsätzlich fragen, ob das "Rechtsstaatsprinzip" beim BVerwG noch Gültigkeit hat. Durch das kritiklose Abnicken politischer Fehlentscheidungen offenbarte sich einmal mehr das erschreckende Versagen der meisten Verwaltungsgerichte bei Corona-Fällen. Der Vorwurf "Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit" wurde spätestens seit der "Leipziger Absegnung" der Impflicht bei der Bundeswehr immer lauter. Das aktuelle Quarantäne-Urteil ist ein weiteres Beispiel unter vielen.
Allerdings:
Durchaus berechtigte Formulierungen wie "Skandalurteile" o.ä.
lassen die Ursache für diese Misere außer Acht:
Solange vor allem die oberen Verwaltungsgerichte (wie auch das Bundesverfassungsgericht) weitgehend politisch besetzt werden, ist strikte Gewaltenteilung und damit eine von der Legislative/Exekutive unabhängige Kontrollfunktion der Justiz nicht gewährleistet. "Wes Brot ich ess", des Lied ich sing' '" beschreibt treffend den gegenwärtigen Zustand der deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit.
Die Anwälte für Aufklärung fordern seit langem eine grundlegende Justizreform mit dem Ziel "Wiederherstellung strikter Gewaltenteilung". Dazu gehört an erster Stelle, dass Richterstellen endlich unabhängig von der Parteipolitik besetzt werden. Solange aber die Auswahl der Richter und deren Rechtsprechung dem Machtgerangel von Parteien und Koalitionen im Hinterzimmer folgen, bleibt der Vorwurf "Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit" legitim.
Dr. Christian Knoche
AfA-Pressereferat
18.10.2025.
❗️Also doch politische Justiz ❗️
Man höre und staune:
"Das Robert-Koch-Institut (RKI) kann nicht dafür sorgen, dass gesundheitspolitische Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden" (Berliner Zeitung 19.09.2025).
Gleichwohl haben sich das Bundesverfassungsgericht sowie nahezu alle Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte unter Mißachtung der Gewaltenteilung stets auf die "wissenschaftlichen" Erkenntnisse des RKI verlassen, indem sie maßgeblich auf die sog. Einschätzungsprärogative des RKI abgestellt haben. Soweit Lars Schaade vom RKI heute zu dem Ergebnis kommt, die wissenschaftlichen Ergebnisse des RKI spielten lediglich eine "dienende Rolle für die Politik", wird damit einmal mehr das Justizversagen während der Corona-Krise bestätigt. Die Gerichte folgten höchst zweifelhaften politischen Vorgaben. Das aber war und ist nicht die Aufgabe einer unabhängigen Justiz. Die Politik hat gegen jede Vernunft hochgestuft und bizarre Maßnahmen verhängt, während die Gerichte die Grundrechtsverstöße abgenickt haben.
Beispielsweise urteilte das BVerfG im April 2022:
"Denn mit dem Robert-Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut sind ihr (gemeint: der damaligen Bundesregierung) mit spezifisch wissenschaftlicher Fachkompetenz ausgestattete selbständige Bundesbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Geundheit zugeordnet, die insoweit besonders geeignet sind, hoch dynamische Veränderungsprozesse nachzuvollziehen und zu bewerten" (BVerfG, Beschluss vom 27.04.2022 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, 1 BvR 2649/21, Rn. 137).
Wie ungeeignet jedoch das RKI war und unter dem Druck absurder Politik eingeknickt ist, belegen die freigeklagten und geleakten RKI-Protokolle. "Follow the Science" war schnell vergessen. "Follow the Politics (oder Follow the Bullshit) hätte es im Rückblick besser heißen müssen" (Elke Bodderas in Bastian Barucker, Vereinnahmte Wissenschaft, S. 59 - lesenswert).
Auch der aktuelle Skandal um die Verzögerung der Datenveröffentlichung der SafeVac-Nebenwirkungen durch das PEI spricht für sich.
❗️Es wird höchste Zeit auch für eine lückenlose Aufarbeitung der fragwürdigen Corona-Justiz und des damit verbundenen Corona-Unrechts. ❗️
Die Anwälte für Aufklärung wiederholen ihre Forderung, dass im Deutschen Bundestag und in allen Landtagen parlamentarische Corona-Untersuchungsausschüsse eingerichtet werden müssen, statt "zahnlose Papiertiger" in Form von Enquetekommissionen.
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
👉 Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen der WHO ist dringend abzulehnen.👈
Dazu erklärt Dr. Beate Pfeil in einer aktuellen Stellungnahme:
"Deutschland bzw. die deutsche Bundesregierung hat den IGV-Änderungen bekanntlich nicht
widersprochen und ist damit völkerrechtlich eigentlich zur deren innerstaatlicher Inkraftsetzung
verpflichtet. Aber: Das innerstaatliche Inkrafttreten der neuen IGV hängt davon ab, ob Bundestag und Bundesrat ein Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen beschließen. Die Regierung hat am 16.7.2025 einen Entwurf für ein solches Zustimmungsgesetz verabschiedet.
Aber: noch ist es nicht zu spät.
Das IGV-Zustimmungsgesetz wird irgendwann ab dem 8.9.2025 im Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung gestellt.
❗️ "'Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen ist abzulehnen. Es gilt, die Bundestags- und Bundesratsabgeordneten davon zu überzeugen", so Dr. Pfeil im Fazit ihrer detailliert begründeten Stellungnahme ❗️
Dr. Beate Pfeil erklärt weiter:
❗️ "Deutschland muss dem von der WHO ausgehenden politischen, faktischen und indirekt-rechtlichen Druck insoweit standhalten, als es seine Verantwortung zur Wahrung seiner Verfassung und elementarer Grundrechte nicht einfach auf die WHO abschieben darf! Ein
entsprechender Automatismus ist unzulässig"❗️
Diesen Forderungen schließen sich die Anwälte für Aufklärung ausdrücklich an.
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
Hier das Dokument von Dr. Beate Pfeil
🔷 AfA-Pressemitteilung 🔷
Zensur jetzt auch bei openPetition gGmbH ?
Ende Juli 2025 hat openPetition die online-Petition
„Amnestie für über 1.000 verfolgte Ärzte der Corona-Zeit – Gerechtigkeit jetzt!“
gesperrt, weil angeblich deren Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden. U.a. wurde die Sperrung mit der geradezu abstrusen Behauptung begründet, dasTragen von FFP2 Masken habe - wissenschaftlich bewiesen - keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und sie seien höchstens auf Dauer "unangenehm“.
Die Anwälte für Aufklärung wenden sich jetzt mit einem Offenen Brief an openPetition gGmbH und widerlegen die falsche Behauptung. Wenn openPetition Aufarbeitung löscht und Amnestie nicht einmal diskutieren will, dann zeigt dies, dass die Organisation offenbar nichts verstanden hat und gegen den eigenen Grundsatz der „Überparteilichkeit“ handelt.
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
Ein Kommentar von Emmanuel Kaufmann
Prof. Homburg, vielen von euch als früher Aufklärer während der Coronapandemie bekannt, der letztjährig die vollständigen RKI-Protokolle als einer der ersten Wissenschaftler ausgewertet hat, ist durch das AG Hannover zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 130,00 €, mithin zu 10.400,00 € verurteilt worden.
Was hat dieser Mann, der so viel für die Aufklärung der Coronamythen geleistet und in letzter Konsequenz auch Recht behalten hat, getan, um eine solche Strafe zu verdienen ?
Prof. Homburg hat angeblich eine SA-Parole "Alles für Deutschland" verschriftlicht und sich damit nach §§ 86a, 86 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht.
An 2 Tweetstellen auf „X“ hat er berichtet, türkische Fußballfans hätten das Symbol der rechtsextremistischen, türkischen Organisation Graue Wölfe während eines Spiels der Fußball-EM im vergangenen Jahr gezeigt. Diese Zeichenge-bung hat Prof. Homburg dahingehend kommentiert:
„Für türkische Fans sei der Wolfsgruß schlicht eine patriotische Geste. So wie für Deutsche der Satz, „Alles für Deutschland".
In einem weiteren Post zeigte Prof. Homburg das Lichtbild einer Wolfsstatue und schrieb die unterschiedlichen Bedeutungen dazu auf. U. a. stehe der Wolfsgruß in der Türkei für Patriotismus. Dabei hat er noch angemerkt, Patriotismus werde leider oft angefeindet, wie der Allerweltssatz „Alles für Deutschland“.
Mit diesen Posts soll Prof. Homburg nach Ansicht des Gerichts das in Deutschland nicht unter § 86a StGB strafbare Wolfs-Symbol als legitimen Patriotismus heruntergespielt und durch seinen Vergleich mit der angeblichen SA-Parole "Alles für Deutschland", strafrechtlich relevant, Nazi- und Neonazi-Symbole verharmlost haben.
Nationalsozialistische Texte, Gesten und Symbole verdienen eine klare Ächtung, die auch ohne Weiteres durch eine strafrechtliche Ahndung umzusetzen ist. Durch diese Form öffentlicher Abstandnahme zeigt Deutschland der ganzen Welt, sein verheerendes geschichtliches Erbe aus der Zeit der Hitlerdiktatur aufbereitet zu haben und alles zu tun, dass sich dieser finstere Teil dt. Geschichte nie mehr wiederholt.
Es fragt sich aber, ob, wie und wann die strafrechtliche Umsetzung zu geschehen hat. Wegen meiner bisherigen Ausführungen muss ich dem Grunde nach nun auch schon selbst fürchten, mich strafbar gemacht zu haben, weil ich den „ bösen “ Satz in diesem Text schon zweimal verwendet habe.
Tatbestandlich fehl dieser Verwendung allerdings die Qualifizierung als Propagandamittel. Propagandamittel im Sinne von § 86a StGB sind nur solche Inhalte, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen den Bestand oder die Sicherheit eines Staates, einer internationalen Organisation oder gegen die Verfassungs-grundsätze der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.
Für meine Begriffe hat Prof. Homburg nur eine nüchtern beschreibende Erklärung zu einem allgemeinen Sachverhalt mit Sport- und Politikbezug abgegeben, der am Spielfeldrand eines Fußballspiels sichtbar geworden ist. Vorgenannt zitierte Verstöße sind erkennbar nicht verwirklicht.
Als Rechtsanwalt und damit als Organ der Rechtspflege, der von diesem Urteil erfahren hat, kann ich nun aber doch nicht schweigen
m ü s s e n, wenn ich dieses Urteil und den Umgang mit diesem tabuisierten Satz in den Posts von Prof. Homburg für falsch halte.
Sprache lebt von Geist und vermitteltem Ausdruck, wobei in der Regel erkennbar ist, ob ein Absender von Worten oder Sätzen in guter, feindlicher oder bspw. propagandistisch rechtsverletzender Willensausrichtung kommuniziert.
Diese Einordnung ist dem AG Hannover m.E. nicht gelungen, weil es den Erklärungsinhalt des Tabu-Satzes im Vergleich mit dem Wolfsgruß verkennt.
Weder die Benennung der Geste noch der Satz, …die Parole oder …der Slogan „ Alles für Deutschland“ werden in der Beschreibung des „Angeklagten“ verherrlicht oder in einer positiven, geschweige denn einer propagandistischen Deutung geäußert.
Um mich mit meiner Umwelt auseinanderzusetzen, muss ich von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG geschützt, jedoch gefahrlos in der Lage sein, „auch den bösen, tabuisierten Satz“ sprechen oder schreiben zu dürfen, wenn dieser nicht mit propagandistischem Geist kommuniziert wird.
Aus dieser unterbliebenen Unterscheidung dünstet das Urteil regelrecht die Botschaft aus, „bestrafe Einen, erziehe Alle“, wie dies wiederholt mit kritischen Personen während der Coronazeit geschehen ist, deren Kritik und deren abweichende Meinungen von dem Mainstream nicht gewünscht worden ist.
Egal, ob jemand Herrn Homburg kennt oder nicht, erfahren Millionen Menschen von diesem Urteil, die dieses mitunter unreflektiert übernehmen, aber auch dann die Botschaft vermittelt bekommen, „sei still, sage nichts und schweige, sonst droht ein Strafverfahren und es kostet Geld .“
Die Entscheidung gegen Prof. Homburg dient in Abgrenzung zu dem erstinstanzlichen Urteil gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, dem ein durchaus komplizierterer, wenngleich auch längst noch nicht sicher strafbarer Sachverhalt zugrunde liegt, schon auf allerniedrigstem Toleranzniveau dazu, kritische Personen mundtot zu machen. Solch folgenreiche Konsequenzen im 5-stelligen €-Bereich führen natürlich zu Ängsten in der Gesellschaft, Meinungen zu Politthemen frei zu äußern, weil selbst eine als Allerweltssatz angenommene Aussage ohne viel Federlesen zu einer empfindlichen strafrechtlichen Verurteilung führen kann.
Vorliegend dürfte eine Strafbarkeit von Prof. Homberg aber nicht angenommen werden, weil der sensible Satz keinesfalls propagandistisch verlautbart, sondern in nüchterner Auseinandersetzung mit dem Wolfsgruß anlässlich einer Sportveranstaltung verschriftlicht worden ist.
Dem Verlust der Meinungsfreiheit, dem als Vorstufe der Wandel zu immer eingeschränkterer Meinung vorausgeht, kann nur dadurch begegnet werden, tabuisierte Sätze, also hier das Tabu, „Alles für Deutschland“ sachlich in Berichten benennen zu können, ohne dafür kriminalisiert zu werden.
Als Außenstehender werde ich das Gefühl nicht los, dass die kritische Haltung von Prof. Homburg zu der maßgeblich auch von ihm als falsch entlarvten Coronapolitik den Grund und die Höhe der Bestrafung bestimmt hat.
Ich begrüße daher die Rechtsmitteleinlegung gegen das Urteil des AG Hannover und wünsche Herrn Prof. Homburg in zweiter Instanz einen Freispruch, denn dessen Meinungsfreiheit ist auch unsere und auch meine Meinungsfreiheit.
Zudem wünsche ich mir, dass er nicht nur von mir öffentlich mentale Unterstützung dafür erfährt, dass er jetzt dem ausgesetzt ist, was in der Zeit vor der Pandemie undenkbar gewesen wäre.
Emmanuel Kaufmann
Rechtsanwalt