Von Tobias Pörsel
Ich habe diesen Brief verfasst, weil mich nicht nur der Einzelfall bewegt, sondern auch das Muster dahinter.
Martin Schwab habe ich vorab informiert – aus Fairness.
Moralische Etikettierungen ohne Dialog zerstören Diskursräume und erzeugen Angst.
Darüber müssen wir sprechen.
Hier mein Brief – als Einladung zur Reflexion und zu einem respektvollen Miteinander.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Deile,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schrader,
mit großer Sorge beobachte ich, wie an Ihrer Universität aktuell über Prof. Martin Schwab gesprochen und mit ihm umgegangen wird. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf die Veröffentlichungen der Gruppe „unilinks_liste“ sowie auf die kurzfristige Absage der von der Fachschaft geplanten Veranstaltung – jeweils verbunden mit schwersten Anschuldigungen, ohne vorherige Anhörung und ohne entsprechende Belege.
Hier wird keine Kritik an einer Veranstaltung geübt. Es handelt sich um die persönliche Diskreditierung eines Menschen. Hier wird (schein-)moralische Gewalt ausgeübt.
Der Psychotherapeut und Entwickler der Gewaltfreien Kommunikation, Marshall Rosenberg, beschreibt dieses Muster sehr präzise:
Menschen werden nicht aufgrund ihres Handelns bewertet, sondern aufgrund einer ihnen zugeschriebenen Identität („gefährlich“, „rechtsextrem“, „antisemitisch“).
Solche Urteile entmenschlichen.
Sie erzeugen Angst, Ohnmacht und sozial höchst destruktive Dynamiken. Genau diese Form sprachlicher Gewalt ist hier zu erkennen.
Es wurden schwerwiegende Zuschreibungen verwendet, die existenzvernichtend wirken können – ohne jeden Nachweis oder eine dezidierte inhaltliche Auseinandersetzung. Gleichzeitig wurde jede Möglichkeit des Dialogs verweigert. Dies verletzt grundlegende Prinzipien eines rechtsstaatlichen, wissenschaftlichen und menschlichen Miteinanders.
Nach meinem Verständnis ist eine Universität ein Ort des Diskurses – ohne Denkverbote und ohne ideologische Vorverurteilungen. Vor allem aber muss sie ein Ort sein, an dem Toleranz, Respekt und Wertschätzung die Basis des Zusammenlebens bilden. Gerade in einer Demokratie tragen Universitäten hier eine besondere Verantwortung.
Ich bin zutiefst besorgt um die Frage, welche Kultur an einer Universität herrschen darf:
• Eine Kultur der Vorverurteilung?
• Eine Kultur, in der politische oder moralische Etiketten wichtiger sind als Gespräche?
• Eine Kultur, in der Studierende um Informationen gebracht werden, weil jemand öffentlich diskreditiert wird?
Oder:
• eine Kultur, in der Würde, Fairness, kritisches Denken und Wissenschaftsfreiheit gelten?
Ich kenne Professor Schwab persönlich.
Nichts liegt ihm ferner als Antisemitismus. Es ist zudem vollkommen absurd, ihn in eine rechtsextreme Ecke zu stellen. Er steht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wie kaum ein Zweiter. Dass er aneckt, mag seiner fachlichen Exzellenz und Klarheit geschuldet sein.
Besorgniserregend ist jedoch, wenn schwerwiegende Anschuldigungen ohne Prüfung übernommen werden und damit destruktive Dynamiken begünstigt werden.
Denn nicht nur Prof. Schwab ist betroffen. Solche Angriffe richten sich mittelbar an die gesamte Universität und können als Einschüchterung – und damit als Verengung des Diskurses – wahrgenommen werden. Sie sind geeignet, ein Klima der Angst zu fördern.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass die durch „unilinks_liste“ verbreiteten Aussagen nach ihrem Inhalt den Anfangsverdacht strafrechtlich relevanter Tatbestände erfüllen können, insbesondere im Bereich der üblen Nachrede und der Verleumdung.
Auch wenn rechtliche Maßnahmen nicht im Vordergrund stehen sollten, verdeutlicht dies die besondere Tragweite der Vorgänge.
Der frühere Verfassungsrichter Prof. Hans Brox formulierte es klar:
„Recht ist ethisches Minimum.“
Eine Universität muss deutlich höhere Standards erfüllen. Gerade weil es sich bei der Universität um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, bestehen besondere Verpflichtungen:
• Art. 5 Abs. 3 GG – Wissenschaftsfreiheit:
Die Universität ist verpflichtet, die freie Lehre zu schützen – auch gegen moralisch oder politisch motivierte Behinderungen.
Neutralitäts- und Objektivitätspflicht:
Universitätsorgane dürfen nicht den Eindruck entstehen lassen, dass politische Bewertungen – insbesondere unbelegte – Grundlage für Eingriffe in Lehr- und Veranstaltungsfreiheit sind.
• Fürsorgepflicht gegenüber Hochschullehrenden:
Die Universität hat Prof. Schwab vor Angriffen zu schützen, die seine berufliche Integrität ohne sachliche Basis beeinträchtigen.
Diese Pflichten sind nicht delegierbar.
Die Grenze zulässiger Kritik wurde durch diese Studenten deutlich überschritten.
Die Vorgänge sind geeignet, sowohl straf- als auch zivilrechtliche Schritte auszulösen.
Um Missverständnissen vorzubeugen:
Prof. Schwab hat mich nicht zu diesem Schreiben aufgefordert. Ich habe ihn lediglich im Sinne fairer Transparenz informiert; eine Absprache über Inhalte hat nicht stattgefunden.
Ich schreibe dies nicht, um juristische Auseinandersetzungen zu forcieren, sondern um zu verdeutlichen:
Sie als Leitung der Universität stehen hier nicht nur moralisch, sondern unter Umständen auch rechtlich in der Verantwortung, den Schaden abzuwenden und klar Stellung zu beziehen. Man kann bekanntlich nicht nicht kommunizieren.
Passivität wird in solchen Fällen entsprechend wahrgenommen. Dieses Land kennt die Folgen eingeschränkter Diskursräume nur zu gut.
Ich darf Sie daher eindringlich bitten,
• die Diskussionskultur wiederherzustellen, die eine Universität ausmacht,
• öffentlich unmissverständlich jeder Form moralisch motivierter Diffamierung entgegenzutreten,
• Prof. Schwab zu schützen – nicht wegen einzelner Positionen, sondern wegen seiner Würde und Integrität als Mensch und Universitätslehrer,
• und sicherzustellen, dass Studierende und Lehrende vor unreflektierten extremen Haltungen geschützt werden – unabhängig von deren politischer Herkunft.
Ich kann lediglich bitten, nicht fordern. Wenn Sie sich gegen eine Reaktion entscheiden, respektiere ich das. Dennoch hoffe ich, dass meine Nachricht zumindest Anlass zu innerer und institutioneller Reflexion gibt.
Nach meiner festen Überzeugung steht eine Universitätsleitung in der Pflicht, gegen jede Form auch sprachlicher Gewalt einzutreten – gleichgültig von wem sie ausgeht oder gegen wen sie sich richtet.
Wo moralische Vorverurteilung beginnt, endet akademische Freiheit.
Wer ihr nicht entgegentritt, fördert sie.
Dies gilt umso mehr, als die erhobenen Vorwürfe einer kritischen inhaltlichen Prüfung in keinem Punkt standhalten.
Eine klare öffentliche Stellungnahme ist daher erforderlich –
nicht, um sich inhaltlich zu positionieren,
sondern um für echte Meinungsvielfalt, Wissenschaftsfreiheit und Fairness einzutreten sowie für eine Kultur, in der Studierende den Mut haben dürfen, sich respektvoll auszutauschen, ohne moralisch – oder gar durch aktive oder passive Gewalt – sanktioniert zu werden.
Ich weise höflich darauf hin, dass ich mich zu dieser Thematik auch öffentlich äußern werde – nicht, um Druck aufzubauen, sondern weil der Umgang miteinander und die zunehmende Normalisierung moralischer Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Thema ist, das weit über diesen Einzelfall hinausreicht und auch an anderen Institutionen sichtbar wird.
Mir geht es um Transparenz, Dialog und die Frage, welche Kultur wir – als Gesellschaft und besonders im akademischen Raum – fördern wollen.
Ich vertraue darauf, dass auch Sie diesen Anspruch teilen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Pörsel
Rechtsanwalt