👉 Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen der WHO ist dringend abzulehnen.👈
Dazu erklärt Dr. Beate Pfeil in einer aktuellen Stellungnahme:
"Deutschland bzw. die deutsche Bundesregierung hat den IGV-Änderungen bekanntlich nicht
widersprochen und ist damit völkerrechtlich eigentlich zur deren innerstaatlicher Inkraftsetzung
verpflichtet. Aber: Das innerstaatliche Inkrafttreten der neuen IGV hängt davon ab, ob Bundestag und Bundesrat ein Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen beschließen. Die Regierung hat am 16.7.2025 einen Entwurf für ein solches Zustimmungsgesetz verabschiedet.
Aber: noch ist es nicht zu spät.
Das IGV-Zustimmungsgesetz wird irgendwann ab dem 8.9.2025 im Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung gestellt.
❗️ "'Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen ist abzulehnen. Es gilt, die Bundestags- und Bundesratsabgeordneten davon zu überzeugen", so Dr. Pfeil im Fazit ihrer detailliert begründeten Stellungnahme ❗️
Dr. Beate Pfeil erklärt weiter:
❗️ "Deutschland muss dem von der WHO ausgehenden politischen, faktischen und indirekt-rechtlichen Druck insoweit standhalten, als es seine Verantwortung zur Wahrung seiner Verfassung und elementarer Grundrechte nicht einfach auf die WHO abschieben darf! Ein
entsprechender Automatismus ist unzulässig"❗️
Diesen Forderungen schließen sich die Anwälte für Aufklärung ausdrücklich an.
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
Hier das Dokument von Dr. Beate Pfeil
Die Anwälte für Aufklärung unterstützen - neben zahlreichen weiteren Kooperationspartnern und Organisationen - die Petition des Ärztlichen Berufsverbandes "Hippokratischer Eid" gegen die neuen IGV. Wir rufen dazu auf, diese wichtige Petition zu verbreiten und persönlich zu unterzeichnen. Das Ziel ist, mindestens 50.000 Unterschriften zu sammeln, damit die Petition im Deutschen Bundestag behandelt werden muss. Jede Stimme zählt.
Der Vorstand der Anwälte für Aufklärung.
Petition zum Download hier