AfA logo

Corona-WHO-Energie
und Klimawandel-Frieden vom 07.03.2025 bis 09.03.2025
Öffentliche Veranstaltung der
Anwälte für Aufklärung e.V.

nähere Infos / Trailer

Der Spannungsbogen im 1. Fahrenbacher Symposium begann mit der Entstehung der „Corona Pandemie“ und deren juristischer und gesellschaftlicher Aufarbeitung. Er erstreckte sich weiter auf die sich anschließende Problematik der beabsichtigten WHO-Verträge bis hin zum Thema menschengemachter Klimawandel und die Bedeutung von CO2.


Das 2. Fahrenbacher Symposium erweitert die bisherigen Themen um den Schwerpunkt Biologie durch neue Erkenntnisse zur Herstellung der injizierten gentechnischen Substanzen und deren Inhalt. Die veröffentlichten RKI-Protokolle bestätigen unsere letztjährigen Thesen und Feststellungen. Gefordert wird weiter wie bisher die notwendige Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen im Lichte der Verantwortung von Ärzteschaft, Justiz, Beamtentum und Politik sowie maßgeblichen Entscheidern in der Pharmaindustrie.


Mit einem großen Friedensappell beenden wir das Symposium


Film von Mario Nieswandt: "Nur ein Piks - Im Schatten der Impfung"
Vorrangig für interessiertes Publikum der Region - Eintritt 15,- €
Vorstellung des Films durch Sabrina Kollmorgen und Mario Nieswandt

Tom Lausen, Datenanalyst und Autor
Update: Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen
Zahlen, Daten, Fakten: immer wieder Neues

Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen, Arzt und Autor (evtl. via Video zugeschaltet)
Fakten oder Fake News - Hat die Wissenschaft versagt?

Phillipp Kruse, LL.M,. Rechtsanwalt und Autor
Strafanzeige gegen Swissmedic: Update

Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter Dr. Josef Hingerl und Jürgen Müller
Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen: Zweite Chance für die Justiz
Strafverfahren gegen die Ärzte, die Maskenbefreiungsatteste und Impfbefreiungsatteste ausstellten
Strafanzeigen und Strafanträge gegen Impfärzte, Beamte und Politiker
Bericht über den Verlauf der ab Juli 2024 eingereichten Strafanzeigen
Indirekte Masernimpfpflicht verfassungswidrig?

Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Biologin und Autorin
Menschliche Zellen werden durch Comirnaty genetisch verändert

Dr. rer. nat. Sabine Stebel, Biologin und Autorin
Was Pfizer wusste
Holger Reissner, Privatdozent
Spikopathie: Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten
Impfung und Fortpflanzung

Dr. Martin J.F. Steiner und Prof. Werner Bergholz
Die Energiewende in Deutschland und der EU:
Mangelnde Energieversorgungssicherheit - das Black Out Risiko?

Tom Lausen, Datenanalyst und Autor -> Ausgefallen
Künstliche Intelligenz: Update

Dr. Brigitte Röhrig, Rechtsanwältin und Autorin -> Ausgefallen
Änderungen des europäischen Arzneimittelzulassungsrechts

Dr. Beate Pfeil, Selbstständige Wissenschaftlerin, Autorin
Die WHO und ihre Pläne - Umsetzung und Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland


Dr. Phillipp Kruse, LL.M,. Rechtsanwalt und Autor -> Ausgefallen
Die WHO und ihre Pläne - Umsetzung und Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz

Dr. Martin J.F. Steiner und Prof. Werner Bergholz
Das Klima und der Mensch: Ist CO2 der Stoff des Lebens oder der Stoff der Katastrophe -
Neueste ICR-Forschungsergebnisse!

Prof. a. D. Dr. Andreas Sönnichsen, Arzt und Autor
Krieg und Frieden im 21. Jahrhundert

Hier finden Sie die Broschüre

! Aufarbeitung jetzt !
Zehn Forderungen der Anwälte für Aufklärung

Mit den freigeklagten RKI-Protokollen und den weiteren geleakten RKI-Daten steht jetzt fest, dass es von 2020 bis 2023 keinen medizinischen Corona-Notstand gab und die Coronakrise auf medialen Illusionen beruhte. Die RKI-Protokolle zeigen, dass die Bundesregierung, anders als stets behauptet, in der Corona-Zeit nicht der Wissenschaft folgte. Vielmehr formulierten Politiker - allen voran die Bundesgesundheitsminister - die Vorgaben, diktierten rechtswidrige Maßnahmen und beispiellose Grundrechtseinschränkungen, während das RKI entgegen dem Rat der eigenen Fachleute die gewünschten Rechtfertigungen lieferte.


Dazu der Journalist Paul Schreyer am 28.07.2024:
„Die Folgen waren weitreichend. Denn der aus der Luft gegriffene Inzidenzwert als Schwelle für Grundrechtseinschränkungen wurde in diversen Gerichtsverfahren zur Legitimität der Maßnahmen zum Argument. Ein solcher Wert sei gerechtfertigt, wenn er denn wissenschaftlich begründet werden könne, so die Richter, die eine solche Wissenschaftlichkeit den Aussagen des RKI blind attestierten. Ein schwerer Fehler der Justiz, die es in der Corona-Zeit vermied, RKI-Aussagen etwa mithilfe externer Gutachter zu überprüfen. (…)


FFP2-Maskenpflicht „nicht evidenzbasiert“
Die RKI-Protokolle enthalten mehrere solcher Passagen, die zeigen, wie die Behörde Entscheidungen der Regierung intern kritisierte oder für unsinnig erklärte, nach außen hin aber mittrug. „FFP2-Masken sind eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert“, so das RKI-Protokoll vom 30. Oktober 2020. Der „breite Einsatz“ dieser Masken sei „nicht evidenzbasiert“. Dies „könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“. Wenige Wochen später wurde hingegen die FFP2-Maske in verschiedenen Bundesländern verpflichtend gemacht. Eine Pflicht, die man rigoros durchsetzte:

Bei Nichttragen der Masken gab es Strafen, Ärzte, die Masken-Atteste ausstellten, stehen noch heute vor Gericht. Das RKI äußerte nie öffentliche Kritik an dieser Maskenpflicht, sondern deckte die unwissenschaftlichen Regierungsbeschlüsse, die Millionen Menschen das Atmen erschwerten und schikanierten oder sogar gesundheitlich schädigten. (…)

3G und 2G „fachlich nicht begründbar“
Ähnlich das Verhalten bezüglich der 3G- und 2G-Regeln, also der Diskriminierung von Menschen, die sich nicht auf Corona testen lassen wollten und die es ablehnten, sich die neuartigen mRNA-Präparate spritzen zu lassen. (…)

Risikobewertung auf Zuruf
Rechtliche Grundlage aller Corona-Maßnahmen war die Hochstufung der Risikobewertung des RKI von „mäßig“ auf „hoch“ im März 2020. Fast alle Gerichte, die Klagen von Betroffenen gegen die Maßnahmen zurückwiesen, beriefen sich in der Folge darauf. (…).

Wie Recht er hat, der mutige Journalist Paul Schreyer, bedenkt man wie viele Menschen zu Unrecht in Quarantäne geschickt wurden, wie viele Geschäfte bis hin zur Existenzvernichtung geschlossen werden mussten, wie viele Maskenbefreiungsatteste nicht anerkannt wurden, wie viele Schulkinder im Winter bei offenem Fenster frieren mussten und last but not least wie viele Menschen in die mRNA-Spritze getrieben wurden mit verheerenden Nebenwirkungen und unzähligen Todesfällen („plötzlich und unerwartet“). Die Politik mit der vom Grundgesetz nicht vorgesehenen Ministerpräsidentenkonferenz war es, die mit teils haarsträubenden Maßnahmen voranpreschte.

In einer vertraulichen E-Mail äußerte zum Beispiel der damalige RKI-Präsident Lothar Wieler schon am 16. April 2021 erhebliche Zweifel an der langfristigen Schutzwirkung der Impfungen gegen Übertragungen. Er vermutete schon zu diesem Zeitpunkt, dass die relevanten Antikörper nur etwa zwei Monate wirksam seien und sprach von einer Überschätzung des Übertragungsschutzes in bisherigen Studien. Trotz dieser fachlichen Einschätzung hielt die Politik an der Behauptung fest, dass Impfungen ein wirksames Mittel gegen die Pandemie und zur Verhinderung von Ansteckungen seien. Gesundheitsminister Jens Spahn, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und viele andere Politiker hielten am Märchen des Übertragungsschutzes fest, was nicht einmal die Hersteller behaupteten. Sie propagierten weiter die Impfung und beschimpften Kritiker als Treiber einer „Pandemie der Ungeimpften“.

Mit den RKI-Protokollen muss jetzt ausgewertet werden, wer für was genau verantwortlich war in den Corona-Jahren, in denen eine verantwortungslose Politik Lockdowns und Schul schließungen verhängte, einen Impfzwang einführen wollte bzw. im Gesundheitsbereich und bei der Bundeswehr den Impfzwang sogar einführte und zuvor die Bevölkerung mit Schock- und Strategiepapieren in Angst und Schrecken versetzte. Das Leid der Menschen und der wirtschaftliche Schaden sind bis heute unermesslich.

Die Anwälte für Aufklärung e.V. fordern daher eine lückenlose Aufarbeitung des Corona-Unrechts. Im Einzelnen fordern wir:

  1. Die sofortige Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag.
  2. Die Verabschiedung eines Corona-Amnestiegesetzes nach dem Vorbild Sloweniens. Jeder Slowene, der wegen eines Verstoßes gegen die COVID Beschränkungen zu einer Geldstrafe verurteilte wurde, bekommt diese erstattet einschließlich Tilgung aus dem Strafregister. Ein Amnestiegesetz ist auch in Deutschland das Mindeste für eine Wiedergutmachung des Unrechts, das den Menschen durch den Missbrauch des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts sowie durch verfassungswidrige und übermäßige Eingriffe in die Grund- und Menschen rechte angetan wurde.
  3. Die Verabschiedung eines Maßnahmen-Entschädigungsgesetzes, um die von den Corona-Maßnahmen betroffenen Menschen zu rehabilitieren und zu entschädigen.
  4. Sofortige Einstellung aller noch gerichtlich anhängigen Corona-Straf- und Bußgeldverfahren, insbesondere gegen maßnahmenkritische Ärzte.
  5. Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Impfschadensregisters und die Verabschiedung eines neuen Impffolgen-Entschädigungsgesetzes.
  6. Sofortige Einleitung einer Justizreform, um die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften zu beenden.
  7. Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Corona-Unrechts.
  8. Sofortiger Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der WHO und Ablehnung der von der WHO „verabschiedeten“ Änderungen der Internationalen Gesundheits vorschriften (IGV-neu) durch den Deutschen Bundestag.
  9. Sofortiger Rücktritt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Dr. Stephan Harbarth und des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach.
  10. Reform des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks gemäß Manifest für einen neuen ÖRR von April 2024 und sofortige Aussetzung der Rundfunkbeitragspflicht.

    Anwälte für Aufklärung e.V.
    Der Vorstand

Hier der Link zum Download der Forderungen!

Rechtsanwälte setzen sich für mehr Rechtsstaatlichkeit in Deutschland ein


Die Anwälte für Aufklärung haben für den 24. Mai 2024 im Zeitraum 17 bis 20 Uhr eine
Versammlung auf dem Platz vor dem Bundesverfassungsgericht angemeldet.


Erwartet werden ca. 50 Teilnehmer.


Mit dieser Versammlung setzen die Anwälte für Aufklärung, die zuvor bereits vier Mal
vor dem Bundesverfassungsgericht demonstriert haben, ihre Tradition fort, ihrem Standpunkt direkt vor dem höchsten deutschen Gericht Ausdruck zu verleihen.


Bei den letzten vier Demonstrationen vor dem Bundesverfassungsgericht wurde von den
Anwälten für Aufklärung wiederholt der Rücktritt des umstrittenen CDU-Präsidenten des
BVerfG gefordert. Daran halten die Anwälte für Aufklärung uneingeschränkt fest.


Mehr als 40-mal trafen sich die obersten Richter seit Amtsantritt der Ampel mit Regierungsvertretern. Am 24. Mai wird es darüber weitere Reden und spannende Vorträge zu aktuellen rechtspolitischen Themen und zu den skandalösen Gerichtsentscheidungen der letzten Monate geben".

Die vorgesehenen Redner, zu denen auch Beate Bahner und Ivan Künnemann gehören,
werden u.a. sprechen über

Rednerliste (alphabetisch):

Beate Bahner
Martina Döben-Koch
Josef Hingerl
Helmut Krause
Ivan Künnemann
Tobias Pörsel
David Schneider.Addae-Mensah
Katja Wörmer u.a.


Ärztliche Aufklärung in Zeiten von Corona

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Ocke Thomas Jürs


Ärzte, die ihre bisherige Beratungspraxis nach Beginn der Pandemie beibehielten, mussten
verwundert feststellen, dass sie hiermit allein auf weiter Flur standen.


Erlernte und jahrelang praktizierte Vorgehensweisen in der Coronazeit weiterhin anzuwenden,
führte im mildesten Fall dazu, von Kollegen belächelt zu werden und im schlimmsten Fall zu
strafrechtlichen oder berufsrechtlichen Konsequenzen.


Hierbei wurde von der Mehrheit der dem offiziellen Narrativ folgenden Ärzte u.a. ausgeblendet,
dass der Gesetz- und Verordnungsgeber entgegen des in den Medien kolportierten Bildes
keineswegs eine Haftungsfreistellung sondern lediglich eine Haftungsprivilegierung eingeführt
hatte.


Ein im Rahmen der MedBVSV ( Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung) zugelassener Impfstoff entbindet die Ärzte keineswegs von einer ordnungsgemäßen Anamnese und Aufklärung, da gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MedBVSV im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes die in § 3 Abs. 4 S. 1 MedBVSV normierte Haftungsprivilegierung entfällt.


Soweit die Aufgabe bisheriger Standards in Bezug auf Anamnese und Aufklärung der Patienten als
grob fahrlässig zu bewerten sind, schwebt eine Haftung trotz entsprechender
Haftungsgprivilegierung wie ein Damoklesschwert über den Köpfen vieler Ärzte.


Die Beibehaltung bisheriger Standards wurde allerdings sowohl von staatlicher Seite als auch von
den Ärztekammern systematisch unterlaufen und sanktioniert.
Hinzu kam der von Kollegen, Arbeitgebern und Patienten ausgehende Druck.


Um in das Visier von Staatsanwaltschaften und Ärztekammern zu gelangen, reichte es aus, sich
kritisch zu den Coronamaßnahmen geäußert oder in Einzelfällen Impfunfähigkeitsbescheinigungen
ausgestellt zu haben.


Trotz dieser widrigen Rahmenbedingungen klärte ein Teil der Ärzteschaft über die
Zulassungsanforderungen und die Art des Impfstoffes auf, führte umfassende Anamnesen durch
und informierte über mögliche Nebenwirkungen des Impfstoffes.


Das Spannungsfeld, in dem sich maßnahmekritische Ärzte bewegten, gibt folgender Bericht aus
einer gynäkologischen Kassenpraxis wieder:


„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hatte uns existentielle Sorgen bereitet, da wir nicht wussten,
ob wir unsere Arbeit zukünftig fortsetzen konnten.


Zudem war unsere Arbeit u.a. durch „Besuche“ des Ordnungsamtes wegen vermeintlich nicht
eingehaltener Maskenpflicht beeinträchtigt worden.


Aber auch das Spannungsfeld innerhalb der Patientenschaft belastete die Arbeit.


Auf der einen Seite wurden wir von Patienten denunziert, die der Ansicht waren, dass wir gegen
die Hygienemaßnahmen verstießen.
Auf der anderen Seite traten Menschen an uns heran, denen trotz gesundheitlicher
Beeinträchtigungen keine Maskenbefreiungsatteste oder Impfunfähigkeitsatteste ausgestellt
worden waren. Häufig ging dies soweit, dass Ärzte eine Untersuchung von vorne herein abgelehnt
hatten.


Schwangere waren verzweifelt, da sie ohne Partner entbinden mussten.“


Diese Drucksituation hat in vielen Arztpraxen zu einem Vermeidungsverhalten geführt. Es wurde
hierdurch verhindert, dass unvoreingenommen und differenziert beraten wurde.


Wie wichtig eine Aufklärung - insbesondere durch die Hausärzte - gewesen wäre, lässt sich an den
nunmehr vermehrt auftretenden Krankheitsbildern ablesen.


Ich schließe diesen Beitrag mit folgendem eindrücklichen Zitat ab, welchem nichts hinzufügen ist:

„Abgesehen von den vielen Menschen, die seit dieser Zeit mit Depressionen, wirtschaftlichen
Existenzproblemen, Konflikten in Ehe und Familie wegen polarer Ansichten zum Thema Corona,
Einsamkeit und Angststörungen leiden, fällt uns seit ca. 6-9 Monaten auf, dass wir in einem so
kurzen Zeitraum noch nie so viele Patientinnen mit ungewöhnlichen Krebserkrankungen hatten:

Der Flyer "Das Leben ist viel schöner ohne Maske" des Vereins Eltern stehen auf e.V. liefert eine gute übersichtliche Erklärung über die gesundheitsschädliche Wirkung der Masken und der Corona-Maßnahmen. Den Flyer können Sie hier öffnen: https://afaev.de/wp-content/uploads/2023/01/Flyer-Maske-1.pdf

Mehr Informationen über Eltern stehen auf e.V. und deren Aktivitäten finden Sie auf der Internetseite von Eltern stehen auf e.V.

Unser neues Magazin Nr. 4 . zum Thema "Staatlicher Schutz zum Schaden der Kinder? - Kinderrechte und Kindeswohl in Coronazeiten" ist erschienen.

Dieses und die vorhergehenden AfA Magazine stehen nun auch als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Druckexemplare sind auf Anfrage an kontakt@afaev.de und solange Vorrat reicht erhältlich.

Klicken Sie auf den entsprechenden nachfolgenden Link, um sich das gewünschte Magazin herunter zu laden:

Magazin Nr. 1: Wissenswertes rund um die Corona-Impfung

Magazin Nr. 2: Qualitätsanforderungen bei Impfungen

Magazin Nr. 3: Berufsverbote im Gesundheitswesen und Krisen-Psychologie

Magazin Nr. 4: Staatlicher Schutz zum Schaden der Kinder? - Kinderrechte und Kindeswohl in Coronazeiten

Wenn Sie unseren Verein unterstützen möchten, dann können Sie hier spenden.

crossmenu