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Hier ein Beitrag bei Kontrafunk von unserem Pressesprecher RA Dr. Knoche.

Viel Spaß beim hören!

Das Minenfeld auf dem Meinungsparkett


Das juristische Meinungsparkett der Republik erscheint uns in diesen Tagen voller Tretminen. Durch die Möglichkeit, in sozialen Netzwerken immer und praktisch überall seine Ansichten zu gesellschaftspolitischen Themen äußern zu können, laufen die Menschen durch ein scheinbar immer enger werdendes Minenfeld. Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche spricht über zwei Publizisten, die auf der EU-Sanktionsliste gegen Russland stehen. Dr. Ulrich Vosgerau gibt uns Einblick in die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verfahren zum Verbot des „Compact“-Magazins und übt Kritik. Und schließlich erörtert der Kölner Medienanwalt Markus Haintz anhand des Falles von Prof. Norbert Bolz Doppelstandards in der deutschen Strafjustiz.

00.00 Intro
00.21 Begrüßung
02.20 Interview RA Dr. Knoche: Publizisten ohne Rechtsschutz ?
20.03 Interview Dr. Ulrich Vosgerau: Alles gut im Compact-Fall ?
33.54 Interview RA Markus Haintz: Der Fall Bolz - Ein weiterer Fall von Doppelstandards in der Strafjustiz?
48.38 Nachrichten aus dem Rechtsstaat

Kommentar und Fragen der Anwälte für Aufklärung e.V.

Das ARD / AFD Sommer-Interview war und ist skurriles Theater und zugleich beste Beschreibung über den Zustand eines komplett maroden ÖRR (Kritiker sagen "öffentlich-restlicher Rundfunk").

● Man hört sich nicht mehr zu und will sich nicht mehr verstehen. Weshalb gelingt es Prof. Stefan Homburg, das Interview ohne Störgeräusche zu erstellen?

● Wie kommt der Krawallbus plötzlich in die Bannmeile ins absolute Halteverbot? Weshalb schritt die Berliner Polizei nicht ein?

● Ausgerechnet die ARD fragt im Interview ab Min. 12.21 was in Deutschland besser werde, wenn das Land gespalten ist, nachdem der Hauptspalter und Propagandatreiber in der Coronazeit (ARD) keine Gelegenheit ausgelassen hat, Maßnahmenkritiker und Imfgegner zu diffamieren und rechtswidrig auszugrenzen.

● Ein abgewirtschafteter Staatsfunk (ARD) gibt sich pseudo-objektiv und beginnt jede Anmoderation einer Frage mit Halb- und Unwahrheiten (Beispiel "Fall Brosius-Gersdorf" ab Min. 21).

● Der von heftigsten Skandalen erschütterte ÖRR gibt sich kritiklos und meint, die Wahrheit mit "Löffeln gefressen" zu haben. Ausgerechnet der selbstgefällige ÖRR fragt nach Mäßigung (Min.23.36). Doch was ist eigentlich mit den alles andere als "mäßigen Gehältern" der ÖRR-Protagonisten, zwangsfinanziert durch die Beitragszahler?

● Was hält der ÖRR heute noch vom Rundfunkstaatsvertrag und dem dort normierten Neutralitätsgebot?

● Das personell und technisch überdimensioniert ausgestattete ARD-Hauptstadtstudio war nicht in der Lage (oder nicht willens), einen ordnungsgemäßen Ablauf des Interviews zu garantieren (TE 21.07.2025).

● Kein einziges Wort davon in der Tagesschau am 22.07.2025 ab 20:00 Uhr❗️

● Nebenbei: Die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt heute „Beitragsservice“.

Fazit:

  1. Ein Sommertheater des ÖRR, das an Peinlichkeit, Hilflosigkeit und Unvermögen kaum zu überbieten ist.
  2. Ausschalten.
  3. Programmbeschwerden verfassen.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

Ein Kommentar von Emmanuel Kaufmann

Prof. Homburg, vielen von euch als früher Aufklärer während der Coronapandemie bekannt, der letztjährig die vollständigen RKI-Protokolle als einer der ersten Wissenschaftler ausgewertet hat, ist durch das AG Hannover zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 130,00 €, mithin zu 10.400,00 € verurteilt worden.

Was hat dieser Mann, der so viel für die Aufklärung der Coronamythen geleistet und in letzter Konsequenz auch Recht behalten hat, getan, um eine solche Strafe zu verdienen ?

Prof. Homburg hat angeblich eine SA-Parole "Alles für Deutschland" verschriftlicht und sich damit nach §§ 86a, 86 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht.

An 2 Tweetstellen auf „X“ hat er berichtet, türkische Fußballfans hätten das Symbol der rechtsextremistischen, türkischen Organisation Graue Wölfe während eines Spiels der Fußball-EM im vergangenen Jahr gezeigt. Diese Zeichenge-bung hat Prof. Homburg dahingehend kommentiert:

„Für türkische Fans sei der Wolfsgruß schlicht eine patriotische Geste. So wie für Deutsche der Satz, „Alles für Deutschland".

In einem weiteren Post zeigte Prof. Homburg das Lichtbild einer Wolfsstatue und schrieb die unterschiedlichen Bedeutungen dazu auf. U. a. stehe der Wolfsgruß in der Türkei für Patriotismus. Dabei hat er noch angemerkt, Patriotismus werde leider oft angefeindet, wie der Allerweltssatz „Alles für Deutschland“.

Mit diesen Posts soll Prof. Homburg nach Ansicht des Gerichts das in Deutschland nicht unter § 86a StGB strafbare Wolfs-Symbol als legitimen Patriotismus heruntergespielt und durch seinen Vergleich mit der angeblichen SA-Parole "Alles für Deutschland", strafrechtlich relevant, Nazi- und Neonazi-Symbole verharmlost haben.

Nationalsozialistische Texte, Gesten und Symbole verdienen eine klare Ächtung, die auch ohne Weiteres durch eine strafrechtliche Ahndung umzusetzen ist. Durch diese Form öffentlicher Abstandnahme zeigt Deutschland der ganzen Welt, sein verheerendes geschichtliches Erbe aus der Zeit der Hitlerdiktatur aufbereitet zu haben und alles zu tun, dass sich dieser finstere Teil dt. Geschichte nie mehr wiederholt.

Es fragt sich aber, ob, wie und wann die strafrechtliche Umsetzung zu geschehen hat. Wegen meiner bisherigen Ausführungen muss ich dem Grunde nach nun auch schon selbst fürchten, mich strafbar gemacht zu haben, weil ich den „ bösen “ Satz in diesem Text schon zweimal verwendet habe.

Tatbestandlich fehl dieser Verwendung allerdings die Qualifizierung als Propagandamittel. Propagandamittel im Sinne von § 86a StGB sind nur solche Inhalte, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen den Bestand oder die Sicherheit eines Staates, einer internationalen Organisation oder gegen die Verfassungs-grundsätze der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.

Für meine Begriffe hat Prof. Homburg nur eine nüchtern beschreibende Erklärung zu einem allgemeinen Sachverhalt mit Sport- und Politikbezug abgegeben, der am Spielfeldrand eines Fußballspiels sichtbar geworden ist. Vorgenannt zitierte Verstöße sind erkennbar nicht verwirklicht.

Als Rechtsanwalt und damit als Organ der Rechtspflege, der von diesem Urteil erfahren hat, kann ich nun aber doch nicht schweigen
m ü s s e n, wenn ich dieses Urteil und den Umgang mit diesem tabuisierten Satz in den Posts von Prof. Homburg für falsch halte.

Sprache lebt von Geist und vermitteltem Ausdruck, wobei in der Regel erkennbar ist, ob ein Absender von Worten oder Sätzen in guter, feindlicher oder bspw. propagandistisch rechtsverletzender Willensausrichtung kommuniziert.

Diese Einordnung ist dem AG Hannover m.E. nicht gelungen, weil es den Erklärungsinhalt des Tabu-Satzes im Vergleich mit dem Wolfsgruß verkennt.

Weder die Benennung der Geste noch der Satz, …die Parole oder …der Slogan „ Alles für Deutschland“ werden in der Beschreibung des „Angeklagten“ verherrlicht oder in einer positiven, geschweige denn einer propagandistischen Deutung geäußert.

Um mich mit meiner Umwelt auseinanderzusetzen, muss ich von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG geschützt, jedoch gefahrlos in der Lage sein, „auch den bösen, tabuisierten Satz“ sprechen oder schreiben zu dürfen, wenn dieser nicht mit propagandistischem Geist kommuniziert wird.

Aus dieser unterbliebenen Unterscheidung dünstet das Urteil regelrecht die Botschaft aus, „bestrafe Einen, erziehe Alle“, wie dies wiederholt mit kritischen Personen während der Coronazeit geschehen ist, deren Kritik und deren abweichende Meinungen von dem Mainstream nicht gewünscht worden ist.

Egal, ob jemand Herrn Homburg kennt oder nicht, erfahren Millionen Menschen von diesem Urteil, die dieses mitunter unreflektiert übernehmen, aber auch dann die Botschaft vermittelt bekommen, „sei still, sage nichts und schweige, sonst droht ein Strafverfahren und es kostet Geld .“

Die Entscheidung gegen Prof. Homburg dient in Abgrenzung zu dem erstinstanzlichen Urteil gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, dem ein durchaus komplizierterer, wenngleich auch längst noch nicht sicher strafbarer Sachverhalt zugrunde liegt, schon auf allerniedrigstem Toleranzniveau dazu, kritische Personen mundtot zu machen. Solch folgenreiche Konsequenzen im 5-stelligen €-Bereich führen natürlich zu Ängsten in der Gesellschaft, Meinungen zu Politthemen frei zu äußern, weil selbst eine als Allerweltssatz angenommene Aussage ohne viel Federlesen zu einer empfindlichen strafrechtlichen Verurteilung führen kann.

Vorliegend dürfte eine Strafbarkeit von Prof. Homberg aber nicht angenommen werden, weil der sensible Satz keinesfalls propagandistisch verlautbart, sondern in nüchterner Auseinandersetzung mit dem Wolfsgruß anlässlich einer Sportveranstaltung verschriftlicht worden ist.

Dem Verlust der Meinungsfreiheit, dem als Vorstufe der Wandel zu immer eingeschränkterer Meinung vorausgeht, kann nur dadurch begegnet werden, tabuisierte Sätze, also hier das Tabu, „Alles für Deutschland“ sachlich in Berichten benennen zu können, ohne dafür kriminalisiert zu werden.

Als Außenstehender werde ich das Gefühl nicht los, dass die kritische Haltung von Prof. Homburg zu der maßgeblich auch von ihm als falsch entlarvten Coronapolitik den Grund und die Höhe der Bestrafung bestimmt hat.

Ich begrüße daher die Rechtsmitteleinlegung gegen das Urteil des AG Hannover und wünsche Herrn Prof. Homburg in zweiter Instanz einen Freispruch, denn dessen Meinungsfreiheit ist auch unsere und auch meine Meinungsfreiheit.

Zudem wünsche ich mir, dass er nicht nur von mir öffentlich mentale Unterstützung dafür erfährt, dass er jetzt dem ausgesetzt ist, was in der Zeit vor der Pandemie undenkbar gewesen wäre.

Emmanuel Kaufmann
Rechtsanwalt

❗️Auszug 2886 bis 2888 des Koalitionsvertrages (Seite 90):

(…..)

"Modernisierung des Strafrechts

Wir entwickeln das StGB weiter und prüfen, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können".

(…..)

Dann mal los:

Die Anwälte für Aufklärung fordern seit langem eine Streichung des Paragraph 188 StGB. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung bewirkt eine fortschreitende Einschränkung der Meinungsfreiheit, wie die aktuell skandlösen Fälle vor dem Amtsgericht Bamberg zeigen. Machtkritik ist laut Rechtsprechung des BVerfG besonders geschützt. Immerhin leben wir laut Grundgesetz in einer majestätsfreien Republik. Es kann und darf nicht das Ziel des Strafrechts sein, Kritiker politischer Entwicklungen einzuschüchtern oder erkennbar politische Satire zu kriminalisieren. Politiker jeder Couleur müssen Kritik aushalten können, ohne sich auf Sonderrechte zu berufen, die sie vor der freien Meinungsäußerung einer kritischen Öffentlichkeit schützen.

Hier gibt es größten und eiligen Handlungsbedarf der neuen schwarz-roten Koalition:

Paragraph 188 StGB gehört als Relikt eines feudalistischen Amtsverständnisses ersatzlos abgeschafft ❗️

AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche

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