❗️Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Kennedy-Kritik mit unzutreffenden Behauptungen.❗️
Statt die zunehmende und internationale Kritik aus Washington als Anlass für eine überfällige Corona-Aufarbeitung in Deutschland und Europa zu nehmen, verbreitet das Bundesgesundheitsministerium nach der Kritik aus den USA nachweislich falsche und irreführende Behauptungen.
Hintergrund ist die Stellungnahme des Ministeriums zu Äußerungen des US-Gesundheitsministers:
Die Reaktion des Ministeriums ist nicht nur sachlich fehlerhaft, sondern offenbart einen erschreckenden Mangel an Problembewusstsein angesichts der gravierenden Grundrechtsverletzungen in der Corona-Zeit. Dies bestätigen aktuell Stimmen aus langjähriger eigener Erfahrung:
„Die Erwiderung der Bundesgesundheitsministerin ist in Teilen falsch und zeugt im Übrigen von einem eklatanten Mangel an Problembewusstsein.“
(Prof. Dr. Martin Schwab, 12.01.2026).
https://t.me/MartinSchwab/829
https://t.me/MartinSchwab/830
„Die Verurteilung von Ärzten und Patienten wegen Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen ist ein unfassbarer deutscher Justizskandal. Alle damit befassten Anwälte werden diesen Skandal nie vergessen.“
(Rechtsanwältin Beate Bahner, 12.01.2025).
Die kritische Ärzteschaft wurde in der Corona-Zeit systematisch mundtot gemacht durch eine geplante, gezielte, gnadenlose und konsequent durchgesetzte staatliche Verfolgung. Den Anwälten für Aufklärung liegt eine umfangreiche Dokumentation skandalöser Urteile und Verwaltungsentscheidungen vor, die belegt, in welchem erschütternden Ausmaß maßnahmenkritische Ärzte und Patienten kriminalisiert, mit Praxis- und Hausdurchsuchungen drangsaliert und mit massiven berufsrechtlichen Konsequenzen überzogen wurden.
Vor diesem Hintergrund muss sich die Ministerin sehr wohl fragen lassen, weshalb während der Corona-Zeit und bis heute Hunderte Ärztinnen und Ärzte ihre berufliche Existenz verloren haben und teils drastische Strafen verhängt wurden, obwohl sie sich ausdrücklich auf die ärztliche Therapiefreiheit berufen haben, die nun rückblickend als angeblich „uneingeschränkt“ dargestellt wird.
Hat die Ministerin vergessen,
– dass Beschäftigte des Gesundheitswesens Berufsverbote erhielten, wenn sie keine COVID-Injektion nachweisen konnten,
– dass für Soldaten der Bundeswehr eine Impfduldungspflicht bestand und
Ein aktueller und fortdauernder Eingriff in die ärztliche Therapiefreiheit besteht bis heute:
Kassenärztliche Hausärzte verlieren bis zu 40 % ihrer Vorhaltepauschale, wenn sie aus ärztlicher Überzeugung und fachlicher Verantwortung nicht impfen.
🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern die ersatzlose Abschaffung dieser Regelung.
🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern ein Amnestiegesetz sowie die vollständige Rehabilitation aller in der Corona-Zeit Verfolgten, um elementare rechtsstaatliche Prinzipien wiederherzustellen. Ärzte und Patienten dürfen nicht länger von politisch weisungsgebundenen Staatsanwälten und einer aus den Fugen geratenen Strafjustiz verfolgt und sanktioniert werden, nur weil sie eigenverantwortliche medizinische Entscheidungen getroffen haben oder weiterhin treffen.
🔴 Die Anwälte für Aufklärung fordern eine vollständige, transparente und schonungslose Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer jüngeren Geschichte, bis die Grundrechte aller Betroffenen vollständig wiederhergestellt sind.
❗️ Aufklärung statt Vertuschung ❗️
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
12.01.2026
👉 Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen der WHO ist dringend abzulehnen.👈
Dazu erklärt Dr. Beate Pfeil in einer aktuellen Stellungnahme:
"Deutschland bzw. die deutsche Bundesregierung hat den IGV-Änderungen bekanntlich nicht
widersprochen und ist damit völkerrechtlich eigentlich zur deren innerstaatlicher Inkraftsetzung
verpflichtet. Aber: Das innerstaatliche Inkrafttreten der neuen IGV hängt davon ab, ob Bundestag und Bundesrat ein Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen beschließen. Die Regierung hat am 16.7.2025 einen Entwurf für ein solches Zustimmungsgesetz verabschiedet.
Aber: noch ist es nicht zu spät.
Das IGV-Zustimmungsgesetz wird irgendwann ab dem 8.9.2025 im Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung gestellt.
❗️ "'Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen ist abzulehnen. Es gilt, die Bundestags- und Bundesratsabgeordneten davon zu überzeugen", so Dr. Pfeil im Fazit ihrer detailliert begründeten Stellungnahme ❗️
Dr. Beate Pfeil erklärt weiter:
❗️ "Deutschland muss dem von der WHO ausgehenden politischen, faktischen und indirekt-rechtlichen Druck insoweit standhalten, als es seine Verantwortung zur Wahrung seiner Verfassung und elementarer Grundrechte nicht einfach auf die WHO abschieben darf! Ein
entsprechender Automatismus ist unzulässig"❗️
Diesen Forderungen schließen sich die Anwälte für Aufklärung ausdrücklich an.
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
Hier das Dokument von Dr. Beate Pfeil
Die Sparda Bank West hat am 26.08.2025 das anwaltliche Treuhandkonto der Prozessbevollmächtigten von Thomas Röper und Alina Lipp ohne jede Mitteilung und Begründung eingefroren. Auf die bereits geleisteten beachtlichen
Zahlungen Dritter zur Prozessfinanzierung hat die Anwältin zur Zeit keinen Zugriff mehr.
Die Maßnahme der Bank ist unzulässig und rechtswidrig. Das Gericht der Europäischen Union hat wiederholt entschieden, dass durch die EU-Sanktionen gegen Russland das Recht natürlicher Personen auf anwaltliche Beratung und Vertretung nicht eingeschränkt werden darf. Dieses Recht ist in Art. 47 EU-Grundrechte-Charta sowie in Art. 6 EMRK verankert. Das Recht auf ein faires Verfahren gilt selbstverständlich auch für sanktionierte Personen. Die Bank verletzt durch die Kontosperre nicht nur unmittelbar geltendes EU-Recht, sondern auch die anerkannten Grundrechte auf wirksamen Rechtsschutz.
Der Bank wurde jetzt unter Klageankündigung aufgefordert, das Treuhandkonto unverzüglich wieder freizugeben. AfA e.V. wird über die weitere Entwicklung informieren.
Pressereferat AfA e.V.
Dr. Christian Knoche
Artikel 22 Abs. 2 Grundgesetz lautet:
"Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold", Herr Ramelow.
Als Bundestagsvizepräsident sollte man eigentlich wissen, dass eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit erfordert (Art. 79 GG). Im 21. Deutschen Bundestag (seit 2025) ist die Linke aber nur mit 64 Sitzen von insgesamt 630 vertreten. Viel Erfolg bei dieser abstrus-peinlichen Idee, noch dazu ohne demokratisches Geschichtsverständnis.
Schon mal gehört, Herr Ramelow? Nur drei historische Aspekte von vielen:
Hambacher Fest (1832):
Die schwarz-rot-goldene Fahne wurde bei diesem Fest als Symbol für Freiheit und Gerechtigkeit geschwenkt.
Paulskirchenparlament (1848):
Die Farben wurden offiziell als Farben des Deutschen Bundes angenommen und waren ein wichtiges Symbol der deutschen Demokratiebewegung.
Bundesfarben der Bundesrepublik. Der Streit im parlamentarischen Rat 1948/49:
Durchgesetzt hat sich schließlich Schwarz-Rot-Gold – seit Mai 1949 im Grundgesetz fest verankert. Es gilt Artikel 22 Abs. 2. GG. Dort sind die Farben der Bundesrepublik Deutschland bis heute festgelegt, und zwar als Symbol für demokratische Kultur.
Quo vadis Linke?
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
🔷 AfA-Pressemitteilung 🔷
Zensur jetzt auch bei openPetition gGmbH ?
Ende Juli 2025 hat openPetition die online-Petition
„Amnestie für über 1.000 verfolgte Ärzte der Corona-Zeit – Gerechtigkeit jetzt!“
gesperrt, weil angeblich deren Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden. U.a. wurde die Sperrung mit der geradezu abstrusen Behauptung begründet, dasTragen von FFP2 Masken habe - wissenschaftlich bewiesen - keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und sie seien höchstens auf Dauer "unangenehm“.
Die Anwälte für Aufklärung wenden sich jetzt mit einem Offenen Brief an openPetition gGmbH und widerlegen die falsche Behauptung. Wenn openPetition Aufarbeitung löscht und Amnestie nicht einmal diskutieren will, dann zeigt dies, dass die Organisation offenbar nichts verstanden hat und gegen den eigenen Grundsatz der „Überparteilichkeit“ handelt.
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
Die Anwälte für Aufklärung fordern nach wie vor einen Corona-Untersuchungsausschuss.
Die jetzt beabsichtigte Enquetekommission soll den Namen „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ tragen. Das aber ist nach Überzeugung der Anwälte für Aufklärung ein von vornherein untauglicher Versuch, die massiven Grundrechtseingriffe und rechtswidrigen Corona-Maßnahmen rechtsstaatlich aufzuarbeiten. Das richtige Instrumentarium wäre vielmehr die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Eine Aufarbeitung der Corona-Jahre funktioniert nicht ohne eine lückenlose Aufdeckung der Verantwortlichkeiten für die politischen Missstände der letzten Jahre. Ein Untersuchungsausschuss hat das Recht, Beweise zu erheben, Zeugen zu vernehmen und Akten anzufordern. Er kann die Vorlage von Beweismitteln erzwingen und bei Falschaussagen oder Zeugnisverweigerung Sanktionen verhängen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet. Eine Enquetekommission zielt zwar auf zukunftsorientierte Lösungen ab, jedoch ohne primär Verantwortlichkeiten für vergangene Ereignisse zuzuweisen oder Konsequenzen für Handlungen oder Entscheidungen zu fordern. Die Lockdowns, der Maskenzwang, die Ausgangssperren, Schul- und Kitaschließungen, Besuchsverbote in Pflegeeinrichtungen, Kontaktverbote, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr, die fragwürdige Impfkamagne, die gesellschaftliche Ausgrenzung und Kriminalisierung der Impfgegner und vieles mehr erfordern weiterhin eine lückenlose Aufarbeitung und Aufklärung, statt sich im Wege einer Enquetekommission für fragwürdige künftige Pandemien nach altem Narrativ vorzubereiten.
AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche
🔷 Sie wollen gerne AfA unterstützen? So einfach geht es:
👉👉 Per Überweisung an AfA "Spende für AfA"
Bankverbindung IBAN: DE22830654080004273567 (einfach die IBAN hier kopieren und für Ihre Überweisung wieder einfügen…,
gerne auch als monatlicher Dauerauftrag)
👉👉oder per PayPal über unsere Homepage https://afaev.de/spenden/
🙏 Wir Anwälte für Aufklärung und das gesamte Organisationsteam sagen herzlichst Danke! 🙏
www.afaev.de 🔷
Dringender Appell an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Vor dem Hintergrund einer erheblich einseitigen Corona-Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wenden sich aktuell die Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) mit einem Offenen Brief an die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland. Die zentrale Forderung lautet, endlich mit einer differenziert, kritischen und fachlich breit abgestützten Aufarbeitung der Corona-Krise zu beginnen .
In dem Offenen Brief heißt es u.a.:
"Gut fünf Jahre nach Ausrufung der Pandemie durch die WHO im März 2020 ist eine kritische Überprüfung dieser Entwicklungen auch im Hinblick auf den Medienstaatsvertrag überfällig. Denn dort festgeschriebene zentrale Prinzipien wie die Informationspflicht dem Bürger gegenüber, die gebotene Staatsferne, die politische Unabhängigkeit und Ausgewogenheit in der Berichterstattung sind nach wie vor nicht zu erkennen.
(…)
Eine interdisziplinäre Aufarbeitung aller relevanten Kompetenzen ist der einzig seriöse Weg, gleichsam die 'conditio sine qua non', um diesen unerträglichen, festgefahrenen Zustand konstruktiv zu durchbrechen".
Der Offene Brief an ARD, ZDF, Deutschlandfunk und Deutschlandradio ist von den Anwälten für Aufklärung e.V. mit unterzeichnet und wird ausdrücklich unterstützt.
AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche
Link: https://www.mwgfd.org/2025/05/offener-brief-an-die-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten/
weitere Infos: https://www.mwgfd.org/2025/05/unausgewogen-tendenzioes-unsachlich/
❗️Auszug 2886 bis 2888 des Koalitionsvertrages (Seite 90):
(…..)
"Modernisierung des Strafrechts
Wir entwickeln das StGB weiter und prüfen, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können".
(…..)
Dann mal los:
Die Anwälte für Aufklärung fordern seit langem eine Streichung des Paragraph 188 StGB. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung bewirkt eine fortschreitende Einschränkung der Meinungsfreiheit, wie die aktuell skandlösen Fälle vor dem Amtsgericht Bamberg zeigen. Machtkritik ist laut Rechtsprechung des BVerfG besonders geschützt. Immerhin leben wir laut Grundgesetz in einer majestätsfreien Republik. Es kann und darf nicht das Ziel des Strafrechts sein, Kritiker politischer Entwicklungen einzuschüchtern oder erkennbar politische Satire zu kriminalisieren. Politiker jeder Couleur müssen Kritik aushalten können, ohne sich auf Sonderrechte zu berufen, die sie vor der freien Meinungsäußerung einer kritischen Öffentlichkeit schützen.
Hier gibt es größten und eiligen Handlungsbedarf der neuen schwarz-roten Koalition:
Paragraph 188 StGB gehört als Relikt eines feudalistischen Amtsverständnisses ersatzlos abgeschafft ❗️
AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche
! Anwälte für Aufklärung fordern:
Sofortige Freilassung von Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich !
Der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich befindet sich inzwischen seit über 10 Monaten in Untersuchungshaft, nachdem er am 13. Oktober 2023 am Frankfurter Flughafen verhaftet wurde. Die maximale Dauer für eine Untersuchungshaft darf in Deutschland grundsätzlich „nur“ 6 Monate betragen (§ 121 Abs. 1 StPO). „Besondere oder wichtige Gründe für eine Verlängerung der U-Haft über die 6 Monate hinaus sind nicht ersichtlich“, so die Verteidigerin Katja Wörmer in einer Stellungnahme gegenüber den Anwälten für Aufklärung.
Dr. Reiner Füllmich wurde zuvor aus Mexiko, wo er sich bis dahin aufhielt, regelrecht „entführt“. Es gab nur einen deutschen und einen europäischen Haftbefehl gegen ihn. Ein langwieriges internationales Auslieferungsverfahren sollte umgangen werden. Hierfür arbeitete die Staatsanwaltschaft Göttingen eng mit Verbindungsbeamten des LKA Interpol Niedersachsen und des Bundeskriminalamtes zusammen, die sich vor Ort in Mexiko befanden. Man tauschte sich dazu aus, wie aus den Strafakten hervorgeht, unter welchem „Vorwand“ man „den Reiner Füllmich“ in das mexikanische Konsulat „locken“ könne, damit er noch eine Unterschrift unter seinen Reisepass leistet, um ihn dann von der mexikanischen Migrationsbehörde festnehmen zu lassen. Dies erfolgte trickreich am 11.10.2023.
„Auf die rechtswidrige Ausweisung aus Mexiko ohne gültige Rechtsgrundlage ist seitens der Verteidigung und auch von Dr. Reiner Füllmich selbst mehrfach hingewiesen worden, und zwar schon im ersten Vorführungstermin vor dem Amtsgericht Göttingen und später wiederholt während der Hauptverhandlungen“, so Rechtsanwältin Wörmer. „Die Entführung meines Mandanten aus Mexiko nach Frankfurt wirft wesentliche nationale und internationale Rechtsfragen auf, die einer Fortdauer der U-Haft entgegen stehen“, erklärt Katja Wörmer.
In der JVA Rosdorf bei Göttingen ist Dr. Reiner Füllmich von sämtlichen Mithäftlingen isoliert, die täglichen Hofgänge muss er allein durchführen, Unterhaltungen oder eine anderweitige Kontaktaufnahmen zu den Mitgefangenen sind ihm vollständig untersagt. Telefonate mit seinen Verteidigern darf er nur führen, sofern die anderen Mitgefangenen auf seiner Station sich in ihren Zellen befinden. Private Besuche sind auf 3 Stunden im Monat beschränkt.
Doch nicht nur die fragwürdige Abschiebung von Dr. Reiner Füllmich aus Mexiko und die lange U-Haft mit unverhältnismäßigen Haftbedingungen, sondern vor allem der Strafprozess vor dem Göttinger Landgericht wegen des Verdachts der Untreue hat längst den üblichen Rahmen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gesprengt. Die Verteidigung ist davon überzeugt, dass es sich um einen rein politischen Prozess handelt und einer der prominentesten Corona-Maßnahmen-Kritiker langfristig mundtot gemacht werden soll.
Während des Prozesses tauschte das Gericht plötzlich die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit aus, ohne dem Angeklagten hierzu rechtliches Gehör zu erteilen. Alle Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter sowie die weiteren Mitglieder der Strafkammer wurden zurückgewiesen.
Sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden bislang abgewiesen bis auf die Vernehmung von zwei durch die Verteidigung im Selbstladeverfahren geladenen Zeugen. Die 5. Wirtschaftsstrafkammer des Landgericht Göttingen weigert sich seit Anfang Mai 2024, eine weitere Beweisaufnahme mit Entlastungszeigen durchzuführen. Zur Verfahrens beschleunigung hätten in den vergangenen 3 Monaten längst sämtliche von der Verteidigung vorgeschlagenen Zeugen gehört werden können und müssen.
Seit Mitte Juli 2024 sind Beweisanträge und auch alle weiteren Anträge sowie die Abgabe prozessualer Erklärungen in der Hauptverhandlung nur noch schriftlich möglich, d.h. es finden keine mündliche Erörterungen mehr in der Hauptverhandlung statt. Alle Beweisanträge werden den Mitgliedern der 5. Strafkammer im Selbstleseverfahren sowie den weiteren Prozessbeteiligten nur noch schriftlich zur Kenntnis gebracht. Zuschauer und Prozess beobachter erhalten aufgrund dieser strikten gerichtlichen Anordnung des schriftlichen Verfahrens keinen Einblick mehr in den Prozessstoff. Ein mündlicher Vortrag über Anträge oder Erklärungen der Verteidigung oder ein Diktieren in das Protokoll ist seit diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Der im Strafrecht geltende oberste Grundsatz der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung wird auf diese Weise umgangen und ausgehebelt.
Rechtlich höchst fragwürdige Sicherheitsmaßnahmen bestimmen, dass Dr. Reiner Füllmich an den Händen und Füßen (!) gefesselt zu den Gerichtsverhandlungen verbracht wird, dies auch noch unter strenger Bewachung von mit Maschinenpistolen bewaffneten Polizeibeamten. Vor dem Landgericht Göttingen stehen während der Gerichtstermine regelmäßig mehrere Einsatzfahrzeug mit bewaffneten Polizisten. „Die während des Prozesses und in der Untersuchungshaft des Angeklagten angeordneten Sicherheitsmaßnahmen erinnern an die Strafprozesse früherer Jahre gegen die RAF Terroristen“, kritisiert Rechtsanwältin Wörmer. Die Verhältnismäßigkeit ist insgesamt nicht mehr gewahrt. Eine sofortige Freilassung des Kollegen Dr. Reiner Füllmich ist überfällig.
Pressereferat der Anwälte für Aufklärung e.V. / Berlin
i.A. Dr. Christian Knoche
Hier der Download: https://afaev.de/wp-content/uploads/2024/08/Presserklaerung-Reiner-Fuellmich-4.pdf