AfA logo

Berliner Polizei: „In der Rückschau bleibt festzustellen, dass die Polizei Berlin geltendes Recht unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchgesetzt hat.“

Dass aber zum Beispiel die Abstandsregelung eine bloße Erfindung von Fauci ohne jede wissenschaftliche Evidenz war, wird mit keinem Wort erwähnt.

Dazu FOCUS-online-Redaktion
Donnerstag, 05.12.2024, 14:27:

Social Distancing:

Die „2 Meter Abstand“-Empfehlung, die zu Schließungen von Schulen und kleinen Geschäften im ganzen Land geführt hat, war willkürlich und nicht wissenschaftlich fundiert. Anthony Fauci, oberster Corona-Berater der Regierung, erklärte im Zuge einer „Zeugenaussage hinter verschlossenen Türen“, dass diese Richtlinie „irgendwie einfach auftauchte“ (US-Untersuchungsausschss des Repräsentantenhauses).

❗️Nichts war verhältnismäßig ❗️

Allmählich sollte auch die Berliner Polizei die Fakten zur Kenntnis nehmen und sich der Corona-Aufarbeitung stellen.

AfA e.V.
Pressereferat
Dr. Christian Knoche

Bezugsquelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/corona-dokumente-zeigen-wochenmarktbesuch-als-ordnungswidrigkeit-und-eine-demo-als-staatsfeindlicher-akt-li.10008938

🔷 AfA-Pressemitteilung 🔷

❗️Kritik der Anwälte für Aufklärung an der Justizministerkonferenz: ❗️

● Rückschritt statt Fortschritt.
● Gravierende Defizite für den Rechtsschutz des Angeklagten im Revisionsverfahren bleiben bestehen.
● Geltende Rechtslage ist "absoluter Anachronismus" (Prof. H. Frister).

       "Es ist daher nunmehr höchste Zeit, eine unmittelbare Kontrolle der Beweiswürdigung durch eine objektive und im Revisionsverfahren zu prüfende Dokumentation der Beweisaufnahme zu ermöglichen. Diesem Thema müssten sich die Justizministerinnen und -minister viel eher widmen als einer Reform der Voraussetzungen einer Revisionshauptverhandlung".

Sinn und Zweck des strafrechtlichen Revisionsverfahrens ist es, in einer zweiten Instanz rechtsstaatlich faire und umfassende Überprüfungsmöglichkeiten erstinstanzlicher Entscheidungen zum Schutz vor Fehlurteilen und zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten. Dafür gibt es die Revisionsgerichte. Für die Qualität revisionsrechtlicher Entscheidungen kann keinesfalls ausschlaggebend sein, ausgerechnet die "Ressourcen der Justiz" zu schonen oder die Justizhaushalte von Bund und Ländern zu entlasten, so aber die JuMiKo.

Es gilt vielmehr, Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz konsequent umzusetzen. Davon sind die Beschlüsse der JuMiKo leider meilenweit entfernt.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
Dezember 2025

Bezugsquelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/revision-strafverfahren-ohne-hauptverhandlung-beschlussweg-bgh-jumiko-stv

❗️Die Anwälte für Aufklärung leiten jetzt rechtliche Schritte gegen das PEI ein. Das öffentliche Interesse an Transparenz erfordert die Freigabe sämtlicher PEI-Protokolle und Dokumente❗️

Die Anwälte für Aufklärung verlangen aktuell lückenlos Auskunft vom Paul-Ehrlich-Institut über die PEI-Protokolle und Dokumente ab Dezember 2020, die im Zusammenhang mit der brisanten (nur bedingten) Zulassung der Covid-19-Impfstoffe existieren. Auch über etwaige Protokolle im Vorfeld der Zulassungen ab Januar 2020 soll Auskunft erteilt werden. Darüber hinaus erstreckt sich der rechtliche Auskunftsanspruch u.a. auf eventuelle Prüfungen und Bewertungen der Impfstoffsicherheit einschließlich Wirksamkeit und Risiko-Nutzen-Abwägung durch das PEI. Rechtsgrundlage ist Paragraph 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

  "Angesichts anhaltender Diskussionen über Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz. Ein umfassender Informationszugang ist für die demokratische Kontrolle, für die wissenschaftliche Diskussion sowie für  das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln von zentraler Bedeutung", heißt es in dem aktuellen Schreiben der Anwälte.

Dem PEI wurde eine Monatsfrist gesetzt. AfA e.V. wird weiter berichten.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

  1. November 2025

❗️Der Bundespräsident verliert das Grundgesetz aus den Augen ❗️

Eingebettet in eine geschichtspolitische Rede zum neunten November „Schicksalstag der Deutschen“ stellte Steinmeier klare Forderungen auf: Die Brandmauer muss stehen, kompromisslos und meterhoch. Die AfD müsse man notfalls verbieten (AP 09.11.2025)

"Mit seiner Anti-AfD-Kampfrede zeigt Steinmeier, dass er weder den demokratischen noch den intellektuellen Ansprüchen seines Amtes gewachsen ist" (AP 09.11.2025).

1.
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland (Art. 54 ff GG). Seine zentrale Aufgabe ist es, den Staat nach innen und nach außen zu repräsentieren und die Einheit des Gemeinwesens zu fördern. Daraus folgt das Gebot, über den Parteien zu stehen und parteipolitische Neutralität zu wahren.

2.
Art. 55 Abs. 1 GG:
"Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören".

Diese Vorschrift stellt eine rechtliche Trennung zwischen Amt und parteipolitischem Wirken sicher. Sie dient der institutionellen und politischen Unabhängigkeit des Amtes und soll verhindern, dass der Bundespräsident in den parteipolitischen Wettbewerb eingebunden ist. Nach einhelliger Staatsrechtslehre und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt für den Bundespräsidenten eine Neutralitätspflicht in besonderem Maße, da er keine politische Leitungsfunktion, sondern nur eine repäsentative und vermittelnde Funktion innehat.

3.
Das Grundgesetz sollte man als Bundespräsident schon kennen. Anderenfalls ist man für dieses Amt nicht länger tragbar.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

  1. November 2025

Quo vadis Justitia ?
Bundesverwaltungsgericht in der Kritik.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig hat aktuell entschieden, dass Ungeimpfte keinen Anspruch auf Entschädigung für Quarantänezeiten während der Corona-Politik haben (Urteil vom 09.10.2025 - 3 C 5.24).

    "Der Staat zeigt mit diesem Urteil unmissverständlich, dass das Corona-Regime kein Unfall war, sondern ein Testlauf. Wer gehorcht, bekommt Rechte. Wer widersteht, wird bestraft. Es geht hier nicht um das Infektionsschutzgesetz, sondern um Disziplin" (Report 24 vom 12.10.2025).

Wer sich aktuell vielleicht freut, dass das oberste deutsche Verwaltungsgericht eine Programmvielfalt beim ÖRR anmahnt - an sich eine rechtliche Selbstverständlichkeit - (gleichwohl den "schwarzen Peter" der Wissenschaft zuschiebt [M. Meyen 16.10.25]), der musste sich vorher spätestens seit der Impfentscheidung des BVerwG im Soldatenprozess grundsätzlich fragen, ob das "Rechtsstaatsprinzip" beim BVerwG noch Gültigkeit hat. Durch das kritiklose Abnicken politischer Fehlentscheidungen offenbarte sich einmal mehr das erschreckende Versagen der meisten Verwaltungsgerichte bei Corona-Fällen. Der Vorwurf "Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit" wurde spätestens seit der "Leipziger Absegnung" der Impflicht bei der Bundeswehr immer lauter. Das aktuelle Quarantäne-Urteil ist ein weiteres Beispiel unter vielen.

Allerdings:

Durchaus berechtigte Formulierungen wie "Skandalurteile" o.ä.
lassen die Ursache für diese Misere außer Acht:

Solange vor allem die oberen Verwaltungsgerichte (wie auch das Bundesverfassungsgericht) weitgehend politisch besetzt werden, ist strikte Gewaltenteilung und damit eine von der Legislative/Exekutive unabhängige Kontrollfunktion der Justiz nicht gewährleistet. "Wes Brot ich ess", des Lied ich sing' '" beschreibt treffend den gegenwärtigen Zustand der deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Die Anwälte für Aufklärung fordern seit langem eine grundlegende Justizreform mit dem Ziel "Wiederherstellung strikter Gewaltenteilung". Dazu gehört an erster Stelle, dass Richterstellen endlich unabhängig von der Parteipolitik besetzt werden. Solange aber die Auswahl der Richter und deren Rechtsprechung dem Machtgerangel von Parteien und Koalitionen im Hinterzimmer folgen, bleibt der Vorwurf "Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit" legitim.

Dr. Christian Knoche
AfA-Pressereferat
18.10.2025.

❗️Drohende Chatkontrolle im letzten Moment verhindern❗️

Die dänische EU-Ratspräsidentschaft
plant am 14. Oktober einen Vorschlag zur Abstimmung zu stellen, der erneut auf verpflichtende Prüfungen von Chat-Inhalten setzt - auch in verschlüsselten Diensten.

"Inzwischen haben mehr als 500 Wissenschaftler und Forscher gegen die geplante Chatkontrolle protestiert, ebenso speziell Sicherheitsforscher, Wirtschaftsverbände der Internetwirtschaft. Das Ausmaß des Protestes ist beachtlich, wie Netzpolitik berichtet: Der Deutsche Anwaltsverein warnt vor einem „massiven Eingriff in die Freiheitsrechte“, auch dem Rechtsausschuss des irischen Parlaments kritisiert den Entwurf angeblich mit deutlichen Worten und umfassend" (TE 02.10.2025).

Die Anwälte für Aufklärung schließen sich der Kritik an dem EU-Vorhaben mit großem Nachdruck an. Das vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung - abgeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) - steht als nationales Recht den EU-Plänen diametral entgegen. Man stelle sich vor, dass sich zu jedem beliebigen Gespräch jemand hinzustellt und jedes Wort mitschreibt. Wer will sich das bieten lassen. Die Pläne verstoßen selbst gegen EU-Recht, insbesondere gegen Artikel 7 der EU-Grundrechte-Charta (Achtung des Privat- und Familienlebens).

Die Bundesregierung und der zuständige Digitalminister werden aufgefordert, die EU-Pläne mit einem klaren "Nein" abzulehnen und den Weg rechtswidriger Zensur im Internet zu stoppen. Die bislang von Deutschland geplante Enthaltung wäre rechtspolitisch fatal.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

  1. Oktober 2025

❗️Also doch politische Justiz ❗️

        Man höre und staune:

"Das Robert-Koch-Institut (RKI) kann nicht dafür sorgen, dass gesundheitspolitische Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden" (Berliner Zeitung 19.09.2025).

Gleichwohl haben sich das Bundesverfassungsgericht sowie nahezu alle Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte unter Mißachtung der Gewaltenteilung stets auf die "wissenschaftlichen" Erkenntnisse des RKI verlassen, indem sie maßgeblich auf die sog. Einschätzungsprärogative des RKI abgestellt haben. Soweit Lars Schaade vom RKI heute zu dem Ergebnis kommt, die wissenschaftlichen Ergebnisse des RKI spielten lediglich eine "dienende Rolle für die Politik", wird damit einmal mehr das Justizversagen während der Corona-Krise bestätigt. Die Gerichte folgten höchst zweifelhaften politischen Vorgaben. Das aber war und ist nicht die Aufgabe einer unabhängigen Justiz. Die Politik hat gegen jede Vernunft hochgestuft und bizarre Maßnahmen verhängt, während die Gerichte die Grundrechtsverstöße abgenickt haben.

Beispielsweise urteilte das BVerfG im April 2022:

   "Denn mit dem Robert-Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut sind ihr (gemeint: der damaligen Bundesregierung) mit spezifisch wissenschaftlicher Fachkompetenz ausgestattete selbständige Bundesbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Geundheit zugeordnet, die insoweit besonders geeignet sind, hoch dynamische Veränderungsprozesse nachzuvollziehen und zu bewerten" (BVerfG, Beschluss vom 27.04.2022 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, 1 BvR 2649/21, Rn. 137). 

Wie ungeeignet jedoch das RKI war und unter dem Druck absurder Politik eingeknickt ist, belegen die freigeklagten und geleakten RKI-Protokolle. "Follow the Science" war schnell vergessen. "Follow the Politics (oder Follow the Bullshit) hätte es im Rückblick besser heißen müssen" (Elke Bodderas in Bastian Barucker, Vereinnahmte Wissenschaft, S. 59 - lesenswert).
Auch der aktuelle Skandal um die Verzögerung der Datenveröffentlichung der SafeVac-Nebenwirkungen durch das PEI spricht für sich.

❗️Es wird höchste Zeit auch für eine lückenlose Aufarbeitung der fragwürdigen Corona-Justiz und des damit verbundenen Corona-Unrechts. ❗️

Die Anwälte für Aufklärung wiederholen ihre Forderung, dass im Deutschen Bundestag und in allen Landtagen parlamentarische Corona-Untersuchungsausschüsse eingerichtet werden müssen, statt "zahnlose Papiertiger" in Form von Enquetekommissionen.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/professoren-decken-auf-im-rki-schlaegt-die-politik-die-wissenschaft-li.2357637

Artikel 22 Abs. 2 Grundgesetz lautet:
"Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold", Herr Ramelow.

Als Bundestagsvizepräsident sollte man eigentlich wissen, dass eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit erfordert (Art. 79 GG). Im 21. Deutschen Bundestag (seit 2025) ist die Linke aber nur mit 64 Sitzen von insgesamt 630 vertreten. Viel Erfolg bei dieser abstrus-peinlichen Idee, noch dazu ohne demokratisches Geschichtsverständnis.

Schon mal gehört, Herr Ramelow? Nur drei historische Aspekte von vielen:

Hambacher Fest (1832):

Die schwarz-rot-goldene Fahne wurde bei diesem Fest als Symbol für Freiheit und Gerechtigkeit geschwenkt.

Paulskirchenparlament (1848):

Die Farben wurden offiziell als Farben des Deutschen Bundes angenommen und waren ein wichtiges Symbol der deutschen Demokratiebewegung.

Bundesfarben der Bundesrepublik. Der Streit im parlamentarischen Rat 1948/49:

Durchgesetzt hat sich schließlich Schwarz-Rot-Gold – seit Mai 1949 im Grundgesetz fest verankert. Es gilt Artikel 22 Abs. 2. GG. Dort sind die Farben der Bundesrepublik Deutschland bis heute festgelegt, und zwar als Symbol für demokratische Kultur.

Quo vadis Linke?

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

🔷 AfA-Pressemitteilung 🔷

Zensur jetzt auch bei openPetition gGmbH ?

Ende Juli 2025 hat openPetition die online-Petition

„Amnestie für über 1.000 verfolgte Ärzte der Corona-Zeit – Gerechtigkeit jetzt!“

gesperrt, weil angeblich deren Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden. U.a. wurde die Sperrung mit der geradezu abstrusen Behauptung begründet, dasTragen von FFP2 Masken habe - wissenschaftlich bewiesen - keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und sie seien höchstens auf Dauer "unangenehm“.

Die Anwälte für Aufklärung wenden sich jetzt mit einem Offenen Brief an openPetition gGmbH und widerlegen die falsche Behauptung. Wenn openPetition Aufarbeitung löscht und Amnestie nicht einmal diskutieren will, dann zeigt dies, dass die Organisation offenbar nichts verstanden hat und gegen den eigenen Grundsatz der „Überparteilichkeit“ handelt.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

Offener AfA-Brief an openPetitionHerunterladen

🔷 Pressemitteilung 🔷
Anwälte für Aufklärung e.V.

❗️HerzlichenGlückwunsch,  
           Michael Ballweg
❗️

Am 44. Verhandlungstag hatte der Spuk endlich ein (vorläufiges?) Ende:

Freispruch

für Michael Ballweg auf nahezu ganzer Linie und eine schallende Ohrfeige für eine politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Stuttgart. Am Ende ging es nur noch um 19,53 €.

Ab jetzt gilt es, mit journalistischer Akribie  auch die politischen Hintergründe im Bundesland Baden-Württemberg, die politischen Strippenzieher und Denunzianten zu benennen. Wahrheit und Aufklärung sind untrennbare Geschwister.

Die Freiheitsbewegung wird den Erfolg vor dem Landgericht Stuttgart mit der Urteilsverkündung zunächst gebührend  feiern dürfen.

AfA e.V. dankt neben Michael Ballweg dem Verteidigerteam für die engagierte juristische Arbeit.
Besonderen Dank gebührt unserem AfA-Kollegen RA Gregor Samimi aus Berlin, dem Kollegen und Mitinitiator der AfA RA Ralf Ludwig, dem mutigen CDU-Landtagsabgeordneten RA Reinhard Löffler und dem Kollegen RA Hans Böhme. Chapeau für Euer besonnenes Engagement als Verteidiger.

Der Prozess gibt aber auch Anlass  zum Nachdenken über eine Justiz voller eklatanter Krisen und größtem Reformbedarf.

● Weshalb wird nicht endlich die politische Weisungsgebundenheit der ohnehin überforderten Staatsanwaltschaften  abgeschafft?

● Weshalb versuchten die zuständigen Finanzbehörden - aufgestachelt durch Böhmermänner, grüne Kommunalpolitiker und andere -  steuerliche Aspekte, die sich im Nachhinein als "Peanuts" herausstellten (Stichworte: 'Hundematte" und "19,53 €"), über die Grundrechte, insbesondete über die  Versammlungsfreiheit zu stellen?

● Neun Monate Untersuchungshaft, vor allem aber die entsprechenden unwürdigen U-Haftbedingungen landauf und landab erfordern dringend  humanitäre Korrekturen. Die Anwälte für Aufklärung fordern dies aus rechtsstaatlichen Gründen seit langem.

● "Bestrafe einen und erziehe 1000" wird im Zeitalter alternativer Medien künftig nicht mehr funktionieren. Die Zeiten von Ludwig XIV. sind vorbei, Herr Merz,   Frau von der Leyen und andere❗️
So gesehen ist der Freispruch für Michael Ballweg auch ein Erfolg des alternativen Journalismus, der sich die Freiheit herausnimmt, den langjährigen und sündhaft teuren Prozess entgegen ÖRR-Vertuschungen und skurrilen Verdrehungen als eindeutig "politisches Verfahren" zu benennen (Quellen: Apollo News 01.08.2025 und andere). AfA e.V. begrüsst diese klare Art von Aufarbeitung und journalistischer Aufklärung.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

crossmenu