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„Verhältnis von Politik und Rechtsstaatlichkeit“

➤ Einlass: 14:45 Uhr

22. März 2025 15:00 - 18:00 Nordloher Straße 25, 26689 Godensholt

Das 5. Bürgerforum der Anwälte für Aufklärung e.V. am 22. März 2025 ab 15:00 Uhr in Bad Zwischenahn mit dem Thema „Verhältnis von Politik und Rechtsstaatlichkeit“ greift aktuelle und brisante rechtspolitische Fragen auf:

Steuert Deutschland immer mehr auf einen Unrechtsstaat zu? Wird der Grundsatz „Keine Demokratie ohne Rechtsstaat, kein Rechtsstaat ohne Demokratie“ zunehmend aufgeweicht?

Für die schleichende Demontage unseres Rechtsstaates und Missachtung unserer Gesetze gibt es aktuell unzählige Beispiele:

Die Anwälte für Aufklärung beobachten eine unverhältnismäßig rigorose Verfolgung von Bagatelldelikten mit rechtswidrigen Hausdurchsuchungen einerseits und ein Wegschauen bei schweren Kapitaldelikten andererseits. Weshalb wird in der Justiz zunehmend mit zweierlei Maß entschieden? Rechtsstaatliche Prinzipien wie die Beweislastumkehr im Beamtenrecht werden abgeschafft. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz bei Verhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle ist längst eingeführt. Ist die Meinungsfreiheit überhaupt noch geschützt? Ist das Denken noch frei?

Dazu wird es im 5. AfA-Bürgerforum drei Vorträge namhafter Persönlichkeiten geben:

  1. Professor Dr. Martin Schwab referiert über das aktuelle Thema „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Prof. Dr. Schwab ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld.
  2. Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier berichtet über seine bundesweiten Erfahrungen als Strafverteidiger in einem spannenden Vortrag: „Der Strafprozess als politisches Verfahren“. Dirk Sattelmaier aus Köln ist einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger, der vor allem in der Corona-Zeit unzählige Strafprozesse als Verteidiger begleitet hat.
  3. Richter a.D. Dr. Manfred Kölsch beleuchtet die „Illegale Maskenbeschaffung verursacht durch das Bundesgesundheitsministerium“.

Wenn Sie an der Erhaltung des Rechtsstaats und an aktuellen rechtspolitischen Themen interessiert sind, sind Sie bei dem 5. AfA-Bürgerforum genau richtig. Alle drei Referenten werden nach ihren Vorträgen gern mit Ihnen als interessierte Bürgerinnen und Bürger diskutieren. Unser gemeinsames Anliegen ist es, den Abbau des Rechtsstaates zu stoppen und ihm Geltung zu verschaffen. Wehret den Anfängen!

Hier die Videos:

Hier der Link für Karten: https://krasser.guru/veranstaltungen/buergerforum-anwaelte-fuer-aufklaerung/

In der aktuellen Rechtspolitik beherrschen drei hochbrisante Themen das tägliche Geschehen:

  1. Die durch Multipolar freigeklagten und die geleakten RKI-Protokolle.
  2. Massive Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit (beispielsweise das Verbot des COMPACT-Verlages durch Innenministerin Faeser am 16. Juli 2024).
  3. Die zunehmende Kriegsgefahr in Deutschland.

Im 3. AfA Bürgerforum gehen unabhängige Rechtsanwälte der Anwälte für Aufklärung e.V. (AfA e.V.) auf diese brisanten Themen ein und werden darüber informieren. Zum Thema „Krieg und Frieden“ ist es gelungen, den Journalist, Autor, Drehbuchautor und Regisseur Dirk Pohlmann als Gastreferenten zu gewinnen.

1. Thema: RKI-Protokolle

Referenten:

Luitwin Kiefer (Rechtsanwalt und Vorsitzender der Anwälte für Aufklärung).

Prof. Dr. Werner Bergholz (ehem. Professor of Electrical Engineering / AfA-Ehrenmitglied).

Mit den freigeklagten RKI-Protokollen und den weiteren geleakten RKI-Daten steht jetzt fest, dass es von 2020 bis 2023 keinen medizinischen Corona-Notstand gab und die Coronakrise auf medialen Illusionen beruhte. Die RKI-Protokolle zeigen, dass die Bundesregierung, anders als stets behauptet, in der Corona-Zeit nicht der Wissenschaft folgte. Vielmehr formulierten Politiker - allen voran die Bundesgesundheitsminister - die Vorgaben, diktierten rechtswidrige Maßnahmen und beispiellose Grundrechtseinschränkungen, während das RKI entgegen dem Rat der eigenen Fachleute die gewünschten Rechtfertigungen lieferte.

Die Anwälte für Aufklärung e.V. fordern eine lückenlose Aufarbeitung des Corona-Unrechts, u.a. die sofortige Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag und die Verabschiedung eines Corona-Amnestiegesetzes nach dem Vorbild Sloweniens. Im 3. AfA-Bürgerforum soll über weitere rechtliche Möglichkeiten informiert werden, insbesondere über Wiederaufnahmeverfahren im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht aufgrund der RKI-Protokolle (z.B. anhand einer Musterklage).

2. Thema: Staatliche Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit

Referent:

Dr. Christian Knoche (Rechtsanwalt, Buchautor, AfA-Vorstandsmitglied).

Dem Verbot des Compact-Verlages im Juli 2024 gingen weitere staatliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit voraus. Im Februar 2024 wurde eine 16-jährige Schülerin in Mecklenburg-Vorpommern auf Betreiben des Schulleiters von der Polizei aus dem Unterricht für eine polizeiliche Gefährderansprache geholt. Sie hatte harmlose Tiktok-Videos mit blauen Schlümpfen hochgeladen und Sympathie für die AfD bekundet. Der Fall beschäftigte später den Landtag. Im Juni 2024 sorgte das Partylied „L-Amour Tojours“ („Döp dödö döp“) für Aufsehen, nachdem ganze fünf junge Leute auf Sylt beim Feiern zu dem Lied „Ausländer raus“ riefen. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren wegen Volksverhetzung. Bundesweit witterten Politiker Angriffe von rechts. Ein Meisterstück verfassungsrechtlicher Demontage war schließlich das Verbot des Magazins Compact. Egal, ob man das Magazin mag oder nicht: Compact hatte keinen einzigen Prozess wegen strafbarerer oder sonst unzulässiger Behauptungen verloren und wurde dennoch verboten. AfA e.V. wird u.a. über diese drei Fälle im 3. Bürgerforum informieren.

3. Thema: Krieg und Frieden:

Gastreferent: Dirk Pohlmann

Dirk Pohlmann ist Journalist, Autor, Drehbuchautor und Regisseur von mehr als 20 historischen Dokumentationen für Arte, ARD und ZDF. Er ist aktuell Chefredakteur von Free21, einem politischen Blog und Magazin. Seit 2004 beschäftigt sich Pohlmann vorwiegend mit Geheimdienstoperationen des Kalten Krieges. AfA e.V. freut sich außerordentlich auf Dirk Pohlmann und auf seinen Vortrag zum Thema „Krieg und Frieden“.

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Die AfA e. V. ist eine Vereinigung unabhängiger Anwälte, die sich zum Zwecke der Förderung des demokratischen Staatswesens in einem Verein zusammengeschlossen haben. Der ausschließliche Maßstab für das Wirken ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

von Dr. Christian Steidl

Die öffentliche Werbung für Impfungen ist verboten, wird aber trotzdem gemacht. Klingt komisch. Ist aber so. In Fachkreisen nennt man das „Rechtsstaat 4.0“. Er folgt dem Rechtsstaatsprinzip des legendären Taxifahrers Joschka Fischer: „Legal, illegal, scheißegal.“ Daher muss nachjustiert werden, damit die Impfpropaganda-Dauerberieselung tatsächlich gestoppt wird.

Die Frage ist nur: „WAS muss nachjustiert werden?“

Wenn man Politiker auf Missstände anspricht, bekommt man oft die Antwort: „Die Gesetze sind ausreichend. Sie hätten halt einfach angewendet werden müssen. Ausreichend qualifiziertes Personal haben wir eingestellt.“ Dazu passen die weisen Aussprüche von Sigmar Gabriel („Hätte, hätte, Fahrradkette“) und von Helmut Kohl: „Entscheidend ist, was hinten raus kommt.“ Was nützt eine theoretisch voll korrekte Gesetzeslage, die aber selbst von qualifiziertem Personal fehlinterpretiert wird? Wie konnte es dazu kommen?

Dazu lesen wir in einem Aufsatz der Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, nach, wie die Rechtlage ist: „Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) war angesichts der traurigen Auswirkungen der Werbung für das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan (auch und gerade) für schwangere Frauen im Jahr 1965 zur Beschränkung der Werbung für Arznei- und Heilmittel erlassen worden. Das Heilmittelwerbegesetz enthält seither eine Vielzahl von Werbeverboten und -beschränkungen. Es gilt auch für die Werbung für Impfungen und damit freilich auch für die Corona-Impfungen, da diese Arzneimittel im Sinne des § 1 Abs. 1 HWG sind.“

Das klingt jetzt so, als dürften nur die Ärzte direkt die Patienten informieren und ansonsten seien Werbemaßnahmen für Impfstoffe genauso verboten wie für andere verschreibungspflichtige Medikamente. Allerdings gibt es auch noch das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das zulässige Information definiert. Dazu schreibt Frau Bahner: „Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die obersten Landesgesundheitsbehörden und die von ihnen beauftragten Stellen sowie die Gesundheitsämter informieren die Bevölkerung zielgruppenspezifisch über die Bedeutung von Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten (§ 20 Abs. 1 IfSG).“

Nach der persönlichen Einschätzung von Beate Bahner hat „diese Informationspflicht der Behörden allerdings nichts zu tun mit der Impfkampagne, wie sie seit Monaten geführt wird.“ Das ist natürlich sehr subjektiv. Wer glaubt, das Corona-Virus könnte die gesamte Menschheit ausrotten, der wünscht sich vielleicht noch mehr TV-Werbung und zusätzliche Großflächenplakate und Zeitungsanzeigen für die vermeintlich „hochwirksame und nebenwirkungsfreie Impfung“.

Beate Bahner schreibt weiter: „Zunächst ist festzustellen, dass jedwede Werbung für Impfungen außerhalb von Fachkreisen verboten ist. Denn nach dem allgemeinen Grundsatz des § 10 HWG darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel — zu denen Impfstoffe gehören — nur in Fachkreisen, also bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und bei Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Für die Impfung darf somit gegenüber Bürgern und Patienten überhaupt nicht geworben werden.“

Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürften die umstrittene „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)“ und die Gesundheitsämter nur Ärzte, Apotheker und Medikamentenhändler informieren. Nach dem Infektionsschutzgesetz hat sie die Aufgabe, die allgemeine Bevölkerung zu „informieren“. Und das Heilmittelwerbegesetz sieht auch sachlich nüchtern formulierte Informationen über Arzneimittel als Werbung an, wenn sie dem Ziel der verstärkten Nutzung des Präparats dienen. Und genau diese „Erhöhung der Impfquote“ war ja das erklärte Ziel von BZgA und Behörden. Auch für hochqualifizierte Richter ist es daher schwer zu entscheiden, welches Gesetz nun höher zu bewerten ist - HWG oder IfSG. Daher sollte das Infektionsschutzgesetz geändert werden und der umstrittenen BZgA, sowie den ebenfalls erwiesenermaßen medizinisch inkompetenten Gesundheitsbehörden die Erlaubnis entzogen werden, die allgemeine Bevölkerung mit Impfempfehlungen zu verunsichern.

Schon jetzt ist es rechtlich eindeutig, dass Privatunternehmen wie McDonalds nicht befugt sind, Impfwerbung zu kommunizieren. Hier handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld gestraft werden können (§ 15 HWG). Schwierig wird es rechtlich, wenn McDonalds in Zusammenarbeit mit einem Impfzentrum oder einem Gesundheitsamt eine Impfaktion oder eine Impfwerbemaßnahme durchführt. Noch ein Grund mehr, den Gesundheitsämtern keine Impfwerbung zu erlauben. Und Impfzentren sollte es sowieso niemals geben, weil dort erfahrungsgemäß keine ordentliche Impfaufklärung stattfindet. Im Heilmittelwerbegesetz sollte zudem ergänzt werden, dass das Werbeverbot auch für Politiker gilt, die meist noch deutlich inkompetenter sind als die Gesundheitsämter.

Irreführende Werbung ist grundsätzlich verboten und sogar mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestrafbar (§ 3 und § 14 HWG). Das gilt für Unternehmen und Behörden. Dazu schreibt Beate Bahner: „Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,

Nach Einschätzung von Frau Bahner macht sich damit jeder strafbar, der „behauptet, die Impfung sei wirksam und sicher“. In der real-existierenden Rechtsprechung ist es jedoch genau umgekehrt: Praxisdurchsuchungen, Entzug der Zulassung und sogar der Einzug der Fluglizenz fanden bei Ärzten statt, die vor der neuartigen Gentherapie gewarnt haben und nicht die, die irreführende Werbung machten. Der Grund dafür könnte sein, dass es sich um anständige Deutsche handelt, die das machen, was sie von oben gesagt bekommen, weil man ihnen erklärt hat, „für´s Denken werdet ihr nicht bezahlt“. Eine andere Erklärungsmöglichkeit wäre, dass die Richterinnen und Richter, sowie die diversen Richtenden der globalen Massenhysterie erlegen waren und daher das Denken vorübergehend eingestellt haben. Dieses Problem könnte man angehen, in dem man die juristische Ausbildung verbessert. Dabei muss auch der Nürnberger Kodex thematisiert werden, denn bei den Corona-Impfstoffen war die klinische Prüfphase 2021 noch nicht abgeschlossen. (Der aktuelle Status ist umstritten.) Daher liegt bei der irreführenden Werbung für diese experimentellen „Impfstoffe“ auch ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex vor. In Nachschulungsseminaren soll das juristische Personal darüber und auch über massenpsychologische Phänomene aufgeklärt werden. Wenn man weiß, wie einen die Pharmakonzerne manipulieren wollen, kann man dem besser widerstehen.

Grundlage für die Corona-Massenpsychose und für die Impfgläubigkeit waren aber nicht nur die staatlichen Maßnahmen und die offensichtlichen PR-Kampagnen der Impfstoffhersteller. Die Impfpropaganda wurde auch von vielen Zeitungen und Influenzern verbreitet. Das wurde als „Journalismus“ getarnt, war aber oft bezahlte Werbung. Die Gelder für sogenannte „Gesundheitskommunikation“ flossen von der Bill & Melinda Gates Stiftung zum Beispiel an den Spiegel und an den Arzt und Aktivisten Eckart von Hirschhausen. Zudem gab es in den sogenannten „sozialen Medien“ zahlreiche Fake-Profile, die dramatische Berichte über erfundene Coronaerkrankungsschicksale publizierten oder zum Impfen aufriefen. Welche PR-Agentur diese Fake-Profile betrieb und von wem diese finanziert wurden (Gesundheitsministerium, Pharmaindustrie oder Bill & Melinda Gates Stiftung ?), sollte ein Untersuchungsausschuss und die Staatsanwaltschaften ermitteln, denn hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vor – zumeist auch eine „irreführende Werbung“.

Darüber hinaus hat uns die Plandemie gelehrt, dass Bill Gates kein Philanthrop, sondern ein knallharter Geschäftsmann ist, der achselzuckend über Impftote hinweg geht. Seine „Stiftung“ finanziert die Werbung und er profitiert von der Wertsteigerung seiner BioNTech-Aktien. Die Bill & Melinda Gates Stiftung ist eine riesige PR-Agentur, die dem Zweck dient, den Reichtum von Bill Gates weiter zu steigern. Daher muss dieser „Stiftung“ das Steuerprivileg gestrichen werden. Sie muss steuerlich gehandelt werden wie jede andere PR-Agentur. Und wenn sie gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden.

[1] https://gesetze-ganz-einfach.de/impfwerbung-trotz-werbeverbot/

von Rechtsanwalt Tobias Gall

Laut 13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz IfSG (in der Fassung vom November 2020) haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (und die Impfzentren) dem Robert-Koch-Instititut (RKI) - zur Impfsurveillance (also zum Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten) - und dem PEI - zur Pharmakovigilanz (also zum Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen) u.a. (Nr. 9) ICD-Diagnosecodes, Diagnosesicherheit und Diagnosetyp (Akut- oder Dauerdiagnose) in selbst festgelegten Zeitabständen mitzuteilen.

Der diese Überwachung einführende Änderungsantrag der großen Koalition stellte seinerzeit heraus, dass es eines zuverlässigen und besonders strengen Monitoring- und Surveillance-Systems bereits in Phase 1 der Verimpfung von Corona-Impfstoffen bedürfe, insbesondere auch mit Blick auf die völlig ungewisse Impfmittelsicherheit.

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit hat es (zumindest bis Mai 2022) keinerlei Gespräche zum Monitoring nach § 13 Abs. 5 IfSG mit den Kassenärztlichen Vereinigungen gegeben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben bis zum Dezember 2022 weder dem RKI Daten oder Informationen zur Impfeffektivität noch dem PEI zur Impfmittelsicherheit (Pharmakovigilanz) übermittelt.

Nach § 69 AMG sind RKI und PEI verpflichtet, Maßnahmen der Arzneimittelsicherheit zu ergreifen und insbesondere das (weitere) Inverkehrbringen von sogenannten Impfstoffen zu untersagen, den Rückruf anzuordnen und zu sichern, wenn der Verdacht von über ein vertretbares Maß hinausgehender schädlicher Wirkungen von Arzneimitteln entsteht.

Sowohl das Robert-Koch-Institut als auch das Paul-Ehrlich-Institut sind selbständige Bundesoberbehörden, die der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit unterstehen und weisungsgebunden handeln.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen unterstehen der Rechtsaufsicht der Landesgesundheitsbehörden und die Kassenärztliche Bundesvereinigung als Dachverband untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Gesundheit. Zur Rechtsaufsicht gehört auch die Prüfung, ob den gesetzlichen Aufgaben gemäß Tätigkeiten entfaltet werden.

Alle vorgenannten Behörden und der Behördenaufsicht unterstehenden Einrichtungen hatten bereits vor Inkrafttreten des § 13 Abs. 5 IfSG im November 2020 Kenntnis davon, dass die Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 experimentelle Arzneimittel sein würden, die ohne eine reguläre Zulassung im Rolling-Review-Verfahren bedingt zugelassen wurden. Gerade deshalb wurde eine verschärfte Überwachung sowohl für die Impfeffektivität als auch die Arzneimittelsicherheit gesetzlich vorgeschrieben. Auch in Deutschland ging es dabei um die bei weitem größte Impfaktion der Menschheitsgeschichte, die zudem unter hohem politischen Druck und teilweise mit Zwangsinstrumenten durchgeführt wurde.

Dennoch haben die Kassenärztlichen Vereinigungen, das RKI, das PEI und das Bundesministerium für Gesundheit zwei ganze Jahre lang jedwede Aktivität von Datenübermittlung, Monitoring, Surveillance, Informationserteilung oder Aufsicht unterlassen. Über fast zwei Jahre wurde die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben systematisch verweigert. Und dies, obwohl eine klare und gesteigerte gesetzliche Verpflichtung zum Tätigwerden gerade für die Corona-Impfstoffe bestand.

Wären die genannten Behörden und Einrichtungen ihren Verpflichtungen nachgekommen, wären spätestens im zweiten Quartal des Jahres 2021 ebenso durchgreifende Zweifel an der Wirksamkeit der Impfungen, wie gewichtige Verdachtsmomente zu deren lebensbedrohlicher Schädlichkeit aufgekommen, die einen Rückruf der Impfstoffe unabdingbar gemacht hätten.

Insoweit alles dafür spricht, dass die Zahlen der KBV dahingehend gedeutet werden müssen, dass zehntausende Menschen in Folge der Impfung gestorben sind, stellt das unterbliebene Tätigwerden gemäß § 16 Abs. 5 IfSG und das unterlassene Einschreiten im Sinne des § 69 AMG eine ganz wesentliche Ursache für den Tod zahlloser Menschen dar. Wer aber eine zur Abwendung des Todes eines Menschen objektiv erforderliche und rechtlich gebotene Handlung (trotz physisch-realer Handlungsmöglichkeit) nicht vornimmt und dabei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (nämlich einer konkreten gesetzlichen Pflicht zuwider handelt), der macht sich einer fahrlässigen Tötung schuldig.

Herr Prof. Lauterbach, Herr Prof. Wieler, Herr Prof. Schaade, Herr Prof. Cichutek, Herr Prof. Vieths, Frau Prof. Bekeredjian-Ding, Herr Dr. Gassen und alle Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen, Sie alle haben schwere Schuld auf sich geladen und den Tod zahlloser Menschen zu verantworten.

Treten Sie umgehend von Ihren Ämtern zurück, übernehmen Sie Verantwortung und ermöglichen dadurch eine lückenlose Aufklärung und strafprozessuale Verhandlung Ihrer ungeheuerlichen Taten.

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