Von Tobias Pörsel
Ich habe diesen Brief verfasst, weil mich nicht nur der Einzelfall bewegt, sondern auch das Muster dahinter.
Martin Schwab habe ich vorab informiert – aus Fairness.
Moralische Etikettierungen ohne Dialog zerstören Diskursräume und erzeugen Angst.
Darüber müssen wir sprechen.
Hier mein Brief – als Einladung zur Reflexion und zu einem respektvollen Miteinander.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Deile,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schrader,
mit großer Sorge beobachte ich, wie an Ihrer Universität aktuell über Prof. Martin Schwab gesprochen und mit ihm umgegangen wird. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf die Veröffentlichungen der Gruppe „unilinks_liste“ sowie auf die kurzfristige Absage der von der Fachschaft geplanten Veranstaltung – jeweils verbunden mit schwersten Anschuldigungen, ohne vorherige Anhörung und ohne entsprechende Belege.
Hier wird keine Kritik an einer Veranstaltung geübt. Es handelt sich um die persönliche Diskreditierung eines Menschen. Hier wird (schein-)moralische Gewalt ausgeübt.
Der Psychotherapeut und Entwickler der Gewaltfreien Kommunikation, Marshall Rosenberg, beschreibt dieses Muster sehr präzise:
Menschen werden nicht aufgrund ihres Handelns bewertet, sondern aufgrund einer ihnen zugeschriebenen Identität („gefährlich“, „rechtsextrem“, „antisemitisch“).
Solche Urteile entmenschlichen.
Sie erzeugen Angst, Ohnmacht und sozial höchst destruktive Dynamiken. Genau diese Form sprachlicher Gewalt ist hier zu erkennen.
Es wurden schwerwiegende Zuschreibungen verwendet, die existenzvernichtend wirken können – ohne jeden Nachweis oder eine dezidierte inhaltliche Auseinandersetzung. Gleichzeitig wurde jede Möglichkeit des Dialogs verweigert. Dies verletzt grundlegende Prinzipien eines rechtsstaatlichen, wissenschaftlichen und menschlichen Miteinanders.
Nach meinem Verständnis ist eine Universität ein Ort des Diskurses – ohne Denkverbote und ohne ideologische Vorverurteilungen. Vor allem aber muss sie ein Ort sein, an dem Toleranz, Respekt und Wertschätzung die Basis des Zusammenlebens bilden. Gerade in einer Demokratie tragen Universitäten hier eine besondere Verantwortung.
Ich bin zutiefst besorgt um die Frage, welche Kultur an einer Universität herrschen darf:
• Eine Kultur der Vorverurteilung?
• Eine Kultur, in der politische oder moralische Etiketten wichtiger sind als Gespräche?
• Eine Kultur, in der Studierende um Informationen gebracht werden, weil jemand öffentlich diskreditiert wird?
Oder:
• eine Kultur, in der Würde, Fairness, kritisches Denken und Wissenschaftsfreiheit gelten?
Ich kenne Professor Schwab persönlich.
Nichts liegt ihm ferner als Antisemitismus. Es ist zudem vollkommen absurd, ihn in eine rechtsextreme Ecke zu stellen. Er steht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wie kaum ein Zweiter. Dass er aneckt, mag seiner fachlichen Exzellenz und Klarheit geschuldet sein.
Besorgniserregend ist jedoch, wenn schwerwiegende Anschuldigungen ohne Prüfung übernommen werden und damit destruktive Dynamiken begünstigt werden.
Denn nicht nur Prof. Schwab ist betroffen. Solche Angriffe richten sich mittelbar an die gesamte Universität und können als Einschüchterung – und damit als Verengung des Diskurses – wahrgenommen werden. Sie sind geeignet, ein Klima der Angst zu fördern.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass die durch „unilinks_liste“ verbreiteten Aussagen nach ihrem Inhalt den Anfangsverdacht strafrechtlich relevanter Tatbestände erfüllen können, insbesondere im Bereich der üblen Nachrede und der Verleumdung.
Auch wenn rechtliche Maßnahmen nicht im Vordergrund stehen sollten, verdeutlicht dies die besondere Tragweite der Vorgänge.
Der frühere Verfassungsrichter Prof. Hans Brox formulierte es klar:
„Recht ist ethisches Minimum.“
Eine Universität muss deutlich höhere Standards erfüllen. Gerade weil es sich bei der Universität um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, bestehen besondere Verpflichtungen:
• Art. 5 Abs. 3 GG – Wissenschaftsfreiheit:
Die Universität ist verpflichtet, die freie Lehre zu schützen – auch gegen moralisch oder politisch motivierte Behinderungen.
Neutralitäts- und Objektivitätspflicht:
Universitätsorgane dürfen nicht den Eindruck entstehen lassen, dass politische Bewertungen – insbesondere unbelegte – Grundlage für Eingriffe in Lehr- und Veranstaltungsfreiheit sind.
• Fürsorgepflicht gegenüber Hochschullehrenden:
Die Universität hat Prof. Schwab vor Angriffen zu schützen, die seine berufliche Integrität ohne sachliche Basis beeinträchtigen.
Diese Pflichten sind nicht delegierbar.
Die Grenze zulässiger Kritik wurde durch diese Studenten deutlich überschritten.
Die Vorgänge sind geeignet, sowohl straf- als auch zivilrechtliche Schritte auszulösen.
Um Missverständnissen vorzubeugen:
Prof. Schwab hat mich nicht zu diesem Schreiben aufgefordert. Ich habe ihn lediglich im Sinne fairer Transparenz informiert; eine Absprache über Inhalte hat nicht stattgefunden.
Ich schreibe dies nicht, um juristische Auseinandersetzungen zu forcieren, sondern um zu verdeutlichen:
Sie als Leitung der Universität stehen hier nicht nur moralisch, sondern unter Umständen auch rechtlich in der Verantwortung, den Schaden abzuwenden und klar Stellung zu beziehen. Man kann bekanntlich nicht nicht kommunizieren.
Passivität wird in solchen Fällen entsprechend wahrgenommen. Dieses Land kennt die Folgen eingeschränkter Diskursräume nur zu gut.
Ich darf Sie daher eindringlich bitten,
• die Diskussionskultur wiederherzustellen, die eine Universität ausmacht,
• öffentlich unmissverständlich jeder Form moralisch motivierter Diffamierung entgegenzutreten,
• Prof. Schwab zu schützen – nicht wegen einzelner Positionen, sondern wegen seiner Würde und Integrität als Mensch und Universitätslehrer,
• und sicherzustellen, dass Studierende und Lehrende vor unreflektierten extremen Haltungen geschützt werden – unabhängig von deren politischer Herkunft.
Ich kann lediglich bitten, nicht fordern. Wenn Sie sich gegen eine Reaktion entscheiden, respektiere ich das. Dennoch hoffe ich, dass meine Nachricht zumindest Anlass zu innerer und institutioneller Reflexion gibt.
Nach meiner festen Überzeugung steht eine Universitätsleitung in der Pflicht, gegen jede Form auch sprachlicher Gewalt einzutreten – gleichgültig von wem sie ausgeht oder gegen wen sie sich richtet.
Wo moralische Vorverurteilung beginnt, endet akademische Freiheit.
Wer ihr nicht entgegentritt, fördert sie.
Dies gilt umso mehr, als die erhobenen Vorwürfe einer kritischen inhaltlichen Prüfung in keinem Punkt standhalten.
Eine klare öffentliche Stellungnahme ist daher erforderlich –
nicht, um sich inhaltlich zu positionieren,
sondern um für echte Meinungsvielfalt, Wissenschaftsfreiheit und Fairness einzutreten sowie für eine Kultur, in der Studierende den Mut haben dürfen, sich respektvoll auszutauschen, ohne moralisch – oder gar durch aktive oder passive Gewalt – sanktioniert zu werden.
Ich weise höflich darauf hin, dass ich mich zu dieser Thematik auch öffentlich äußern werde – nicht, um Druck aufzubauen, sondern weil der Umgang miteinander und die zunehmende Normalisierung moralischer Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Thema ist, das weit über diesen Einzelfall hinausreicht und auch an anderen Institutionen sichtbar wird.
Mir geht es um Transparenz, Dialog und die Frage, welche Kultur wir – als Gesellschaft und besonders im akademischen Raum – fördern wollen.
Ich vertraue darauf, dass auch Sie diesen Anspruch teilen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Pörsel
Rechtsanwalt
! Aufarbeitung jetzt !
Zehn Forderungen der Anwälte für Aufklärung
Mit den freigeklagten RKI-Protokollen und den weiteren geleakten RKI-Daten steht jetzt fest, dass es von 2020 bis 2023 keinen medizinischen Corona-Notstand gab und die Coronakrise auf medialen Illusionen beruhte. Die RKI-Protokolle zeigen, dass die Bundesregierung, anders als stets behauptet, in der Corona-Zeit nicht der Wissenschaft folgte. Vielmehr formulierten Politiker - allen voran die Bundesgesundheitsminister - die Vorgaben, diktierten rechtswidrige Maßnahmen und beispiellose Grundrechtseinschränkungen, während das RKI entgegen dem Rat der eigenen Fachleute die gewünschten Rechtfertigungen lieferte.
Dazu der Journalist Paul Schreyer am 28.07.2024:
„Die Folgen waren weitreichend. Denn der aus der Luft gegriffene Inzidenzwert als Schwelle für Grundrechtseinschränkungen wurde in diversen Gerichtsverfahren zur Legitimität der Maßnahmen zum Argument. Ein solcher Wert sei gerechtfertigt, wenn er denn wissenschaftlich begründet werden könne, so die Richter, die eine solche Wissenschaftlichkeit den Aussagen des RKI blind attestierten. Ein schwerer Fehler der Justiz, die es in der Corona-Zeit vermied, RKI-Aussagen etwa mithilfe externer Gutachter zu überprüfen. (…)
FFP2-Maskenpflicht „nicht evidenzbasiert“
Die RKI-Protokolle enthalten mehrere solcher Passagen, die zeigen, wie die Behörde Entscheidungen der Regierung intern kritisierte oder für unsinnig erklärte, nach außen hin aber mittrug. „FFP2-Masken sind eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert“, so das RKI-Protokoll vom 30. Oktober 2020. Der „breite Einsatz“ dieser Masken sei „nicht evidenzbasiert“. Dies „könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“. Wenige Wochen später wurde hingegen die FFP2-Maske in verschiedenen Bundesländern verpflichtend gemacht. Eine Pflicht, die man rigoros durchsetzte:
Bei Nichttragen der Masken gab es Strafen, Ärzte, die Masken-Atteste ausstellten, stehen noch heute vor Gericht. Das RKI äußerte nie öffentliche Kritik an dieser Maskenpflicht, sondern deckte die unwissenschaftlichen Regierungsbeschlüsse, die Millionen Menschen das Atmen erschwerten und schikanierten oder sogar gesundheitlich schädigten. (…)
3G und 2G „fachlich nicht begründbar“
Ähnlich das Verhalten bezüglich der 3G- und 2G-Regeln, also der Diskriminierung von Menschen, die sich nicht auf Corona testen lassen wollten und die es ablehnten, sich die neuartigen mRNA-Präparate spritzen zu lassen. (…)
Risikobewertung auf Zuruf
Rechtliche Grundlage aller Corona-Maßnahmen war die Hochstufung der Risikobewertung des RKI von „mäßig“ auf „hoch“ im März 2020. Fast alle Gerichte, die Klagen von Betroffenen gegen die Maßnahmen zurückwiesen, beriefen sich in der Folge darauf. (…).
Wie Recht er hat, der mutige Journalist Paul Schreyer, bedenkt man wie viele Menschen zu Unrecht in Quarantäne geschickt wurden, wie viele Geschäfte bis hin zur Existenzvernichtung geschlossen werden mussten, wie viele Maskenbefreiungsatteste nicht anerkannt wurden, wie viele Schulkinder im Winter bei offenem Fenster frieren mussten und last but not least wie viele Menschen in die mRNA-Spritze getrieben wurden mit verheerenden Nebenwirkungen und unzähligen Todesfällen („plötzlich und unerwartet“). Die Politik mit der vom Grundgesetz nicht vorgesehenen Ministerpräsidentenkonferenz war es, die mit teils haarsträubenden Maßnahmen voranpreschte.
In einer vertraulichen E-Mail äußerte zum Beispiel der damalige RKI-Präsident Lothar Wieler schon am 16. April 2021 erhebliche Zweifel an der langfristigen Schutzwirkung der Impfungen gegen Übertragungen. Er vermutete schon zu diesem Zeitpunkt, dass die relevanten Antikörper nur etwa zwei Monate wirksam seien und sprach von einer Überschätzung des Übertragungsschutzes in bisherigen Studien. Trotz dieser fachlichen Einschätzung hielt die Politik an der Behauptung fest, dass Impfungen ein wirksames Mittel gegen die Pandemie und zur Verhinderung von Ansteckungen seien. Gesundheitsminister Jens Spahn, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und viele andere Politiker hielten am Märchen des Übertragungsschutzes fest, was nicht einmal die Hersteller behaupteten. Sie propagierten weiter die Impfung und beschimpften Kritiker als Treiber einer „Pandemie der Ungeimpften“.
Mit den RKI-Protokollen muss jetzt ausgewertet werden, wer für was genau verantwortlich war in den Corona-Jahren, in denen eine verantwortungslose Politik Lockdowns und Schul schließungen verhängte, einen Impfzwang einführen wollte bzw. im Gesundheitsbereich und bei der Bundeswehr den Impfzwang sogar einführte und zuvor die Bevölkerung mit Schock- und Strategiepapieren in Angst und Schrecken versetzte. Das Leid der Menschen und der wirtschaftliche Schaden sind bis heute unermesslich.
Die Anwälte für Aufklärung e.V. fordern daher eine lückenlose Aufarbeitung des Corona-Unrechts. Im Einzelnen fordern wir:
Hier der Link zum Download der Forderungen!
Eine persönliche Kolumne als Prozessbeobachter
VORSICHT: ENTHÄLT TEILE VON SATIRE
Von Frank Großenbach
Der Fall Höcke und sein Sonderwissen
oder: Wenn den Richter die Lust packt, einen Lehrer belehren zu können,
weil der Lehrer so klug ist und der Verfassungsschutz so dumm ist.
Eine persönliche Kolumne als Prozessbeobachter
VORSICHT: ENTHÄLT TEILE VON SATIRE
Der mitlesende „Verfassungsschutz“ wird gebeten, das zu beachten.
Wer gesichert rechtsextrem ist, wie die Partei Alles für Deutschland (AfD) in Thüringen, der hat natürlich ALLE historischen Quellen der NAZIS gelesen und der weiß natürlich, dass "Alles für Deutschland" ein Spruch der SA war. Das ist doch klar. OK. Gesichert rechtsextrem. Also, das hat dieser Herr hier festgestellt:
Ein Herr Stephan Kramer als Präsident des Verfassungsschutzes in Thüringen
Kramer warnt vor einer Radikalisierung der AfD im Öffentlichen Rundfunk.
Kramer selbst schreibt sein Gutachten über die AfD von einem linken Journal ab.
Kramer vergleicht als SPD-Mitglied seinen Genossen Sarrazin mit Hitler.
Kramer sitzt im Stiftungsrat der Amadeu-Antonio-Stiftung.
Kramer hat mit drei Anläufen Jura studiert, ohne in Jura einen Abschluss zu erreichen.
OK. Das erklärt vielleicht einiges. Dann kann man auch nicht wissen, dass „Alles für Deutschland“ eine Parole sein könnte. Das weiß dann auch ein Stephan Kramer nicht.
Denn in den Broschüren des Landesverfassungsschutzes in Thüringen, wie auch in Hessen, ist der Spruch „Alles für Deutschland“ nicht als verbotener Spruch, als „Parole“ aufgeführt in der eigens gemachten Broschüre zu den NS-Meinungs-Delikten.
Die Parole der SA war, wie das jedem bekannt ist (?): “Deutschland erwache“. Der Spruch "Alles für Deutschland", war gerade NICHT „die“ Parole der SA, sondern stand nur auf den Dolchen der SA. Nach 1934 war die SA im NS-Regime ohnehin bedeutungslos geworden.
Aber weil die Partei Alles für Deutschland (AfD) eben eine NAZI-Partei ist nach Meinung einer Saskia Esken, haben eben alle Mitglieder dieser Partei Alles für Deutschland (AfD) ein Sonderwissen über die NAZI-Ideologie. Klar, oder? Und damit hat die Partei Alles für Deutschland (AfD) ein Sonderwissen, dass dieser Spruch ein "verbotener Spruch" sei.
Davon abgesehen: Sprüche sind nur dann auch als „Parolen“ anzusehen, wenn der Spruch in der historischen Wahrnehmung und im Bewusstsein der heutigen Bevölkerung auch als „die“ Parole der SA gedeutet wurde und wird. Wird ein Spruch nicht als „typische“ Parole wahrgenommen, kann ein Spruch auch nicht als Propaganda für das NS-Regime wahrgenommen werden, weder damals noch heute.
Weil die SPD und der Spiegel über gar kein Geschichtsbewusstsein verfügen und über keine Vergangenheit, deswegen haben beide auch kein Sonderwissen. Klar, oder?
Darum kann der Spiegel über die SPD sagen durch Markus Deggerich: "Deshalb zeige man den Kanzler in der Kampagne mit Reportagefotos bei der Arbeit, immer im Dienst, einer für alle, alles für Deutschland. "Da ist nichts gestellt", behauptet Karpinski. Auf den Kanzler kommt es an.“
Denn in Deutschland wird nur derjenige verurteilt, bei dem man „Sonderwissen" unterstellen kann.
Vielleicht sind die Vertreter der SPD, die Grünen, die FDP, die Linke alle so dumm, um nachher sagen zu können, sie hätten von nichts gewusst. Oder es habe ja die Empfehlung der STIKO gegeben.
Vielleicht ist es in der Menschheitsgeschichte besser, sich dumm zu stellen, als wissend. Es kann für das Überleben von Politikern auch besser sein, für den Krieg zu sein, als gegen den Krieg zu sein. Weil den Verfechtern des Friedens nach dem Leben getrachtet wird.
Wer bei der Urteilsverkündung des Richters am LG Jan Stengel vor Ort war, konnte spüren, wie es einem Stengel geradezu Wollust bereitet hat, wie es einem Stengel geradezu zynische Genugtuung verschafft hat, sich mit einer Berühmtheit der Zeitgeschichte Höcke zu vergleichen und ihn zu belehren und zurechtzuweisen.
Denn bei Richtern und Lehrern sei die Bedeutung der Worte so wichtig und der Angeklagte habe Geschichte studiert und sei intelligent und wortgewandt. Stengel hat alle diese positiven Zuschreibungen in Stellung gebracht, um dem Angeklagten sagen zu können:
Der Angeklagte war nicht unwissend um die Bedeutung der Worte, sondern sehr wohl wissend. Und der Angeklagte habe nur ausprobieren wollen, inwieweit man Nazi-Sprüche ungestraft verbreiten könne in Deutschland. Damit wolle der Angeklagte den Meinungskorridor erweitern.
Und selbst, wenn es so wäre? Hätte der Angeklagte auch mit dem Wissen, dass ein Plakat mit diesem Spruch zurückgenommen worden war, verurteilt werden dürfen, nur weil einige Gazetten meinen, dass der Spruch „Alles für Deutschland“ als NAZI-Spruch ausgegeben wird?
Wenn man die Auffassung teilt, dass mit dem Spruch „Alles für Deutschland“ eine NS-Ideologie in die Gesellschaft transportiert werde, dann ist es nun die Staatsanwaltschaft, die sich für die Verbreitung dieser NS-Ideologie zu verantworten hat.
Aber auch das kann beabsichtigt sein. Nach dem Motto: Ab jetzt weiß jeder in Deutschland, der den Gedanken ausspricht oder mit dem Gedanken befreundet ist „Alles für Deutschland“, dass dieser Befürworter dieses Gedankens damit zugleich ein Freund der NS-Ideologie ist.
Wenn Saskia Esken meint, das die Partei Alles für Deutschland (AfD) eine NAZI-Partei ist, dann ergibt das aus der Zuschreibung eben auch Sinn. Insofern hat der Stengel die Saskia Esken darin unterstützt, die Partei Alles für Deutschland (AfD) zur NAZI-Partei zu machen.
Wer den Gedanken „Alles für Deutschland“ aufgreift, der soll damit angeblich NAZI-Ideologie aufgreifen. Punkt.
Dann bleibt nur noch der Weg, den Gedanken aufzugreifen: Deutschland, Deutschland über alles.
Bitte schön. Wenn eine Partei Alles für Deutschland (AfD) eine NAZI-Partei sein soll. Dann singen wir eben „Deutschland, Deutschland über alles“. Wir sagen auch, was wir darunter verstehen:
Deutschland steht über den weltfremden Ideologien und Deutschland steht über den
absurden Ansprüchen: alle Flüchtlinge dieser Welt aufzunehmen, aller Welt ein gesundes Weltklima zu schenken, allen alle Kriegswaffen zu liefern, seine eigene Wirtschaft zugrunde zu richten, um einen einsamen Boykott-Krieg gegen die Russische Föderation zu führen, die Deutsche Sprache wegzunehmen und staatliche Sprachvorschriften einzuführen.
Es ist auch fraglich, ob der Spruch „Alles für Deutschland“ typisch für die NS-Ideologie sein kann und die NS-Ideologie entscheidend prägt mit einer solchen Gewichtung, um damit ein besonderes Verbot einer Meinungsäußerung rechtfertigen zu können. Denn „Alles für Deutschland“ entspricht dem Gedanken zumindest gleichwertig der Wendung „Deutschland, Deutschland über alles“, wobei das noch weiterreichend ist als Gedanke, Deutschland als Deutschland wertzuschätzen.
Richter wie ein Stengel sollten doch die Worte richtig gewichten können und in Bezug setzen können zu anderen Sprüchen.
Und mit Hochmut und Verachtung hat Stengel erklärt, dass sich das Gericht alles anhören müsse, aber nicht alles glauben müsse.
Damit hat Stengel bereits alles gesagt. Die Kammer hat statt auf Beweisen ihr Urteil auf einen Glaubenssatz gestellt. Glaubenssätze werden bei Gerichten umschrieben als „gerichtsbekannt“, anderes sei nicht „plausibel“ oder „weltfremd“. Statt Beweis zu erheben, was durchaus möglich gewesen wäre durch eine Befragung des Umfelds des „Täters“, wurde von Stengel „Täterwissen“ und der Vorsatz des Angeklagten einfach nur unterstellt, der Täter habe vorsätzlich gerade eine NS-Parole verbreiten wollen.
Das Gericht hat sein Urteil auf seinem Glauben aufgebaut, dass Höcke ein Sonderwissen haben müsse, weil in der Partei Alles für Deutschland (AfD) ein Parteikollege den beanstandeten Spruch von einem Plakat bereits freiwillig entfernt hatte. Das war die Grundlage seiner Glaubensentscheidung. Der Spruch auf diesem Plakat war zuvor aber nicht Gegenstand eines - bekannten - gerichtlichen Verfahrens gewesen, so dass in dieser Frage Rechtssicherheit bestanden hätte.
Zudem hat auch dieses Plakat, das von der Partei Alles für Deutschland (AfD) freiwillig zurückgenommen worden war, n i c h t dazu geführt, das als „Parole“ im Sinne des 86 a StGB in den Broschüren des Verfassungsschutzes in Thüringen und Hessen a u f z u n e h m e n.
Bei einer vernünftigen rechtlich einschränkenden grundrechtskonformen Auslegung, mit der die Meinungsfreiheit gewürdigt wird, hätte Stengel auch darüber nachzudenken gehabt, inwieweit objektiv eine „Wiederbelebung“ der Gedanken des NS-Regimes und ihrer Symbole überhaupt möglich ist, wenn das als NS-Parole gar nicht erkennbar ist für die Menschen in Deutschland.
Propaganda ohne Wiedererkennungseffekt ist keine Propaganda. Und § 86 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft den Einsatz von Propagandamitteln. Insoweit ist § 86 a StGB einschränkend auszulegen und dem Maßstab anzulehnen, der dem § 86 a StGB vorausgeht: der § 86 StGB.
Das ist allein schon aus dem Grund geboten, weil in § 86 a StGB auf § 86 verwiesen wird und bei einer systematischen Auslegung sich die Rechtfertigung der Strafwürdigkeit zur Verbreitung solcher Symbole nur in § 86 StGB findet. Im Grunde sind das alles Schutznormen, eine Volksverhetzung durch NAZI-Propaganda zu unterbinden.
Der subjektive Tatbestand würde also zumindest voraussetzen, dass das Symbol für den Täter erkennbar der „Wiederbelegung“ der Gedanken des NS-Regimes dienen kann. Weil das Rechtsgut gerade das ist: die Gedanken der Bevölkerung vor den Gedanken des NS-Regimes zu schützen, um eine „Wiederbelegung“ zu unterbinden.
Wenn Symbole erkennbar nicht als NAZI-Befürwortung eingeführt werden, hat eine Strafbarkeit zu entfallen. Nicht jede Handbewegung ist etwa ein Hitler-Gruß. Es benötigt auch die innere Überzeugung, einen Hitler-Gruß ausführen zu wollen. Alles andere ist eine Symptom-Bekämpfung ohne subjektive Vorwerfbarkeit. Eine Strafe ohne ein subjektives Wollen der Tat auszusprechen, ist ganz klar verfassungswidrig. Auch wenn das die Rechtsprechung teilweise nicht wahrhaben will.
In Deutschland muss ein Täter die Tat auch durchaus subjektiv wollen, auch bei diesen NS Meinungs-Delikten.
Interessant ist das Kurzzeitgedächtnis von Stengel. Ausgeurteilt hat Stengel das im Stehen verkündete Votum: 100 Tagessätze. In der Urteilsbegründung nuschelte Stengel dann etwas von 130 Tagessätzen. Als das im Publikum mit Murmeln aufgenommen wurde und sich Stengel darüber erkennbar mokierte, habe ich ihm das dann laut und deutlich vernehmbar erklärt von der letzten Reihe aus. Dass er, der Stengel, beim Votum 100 Tagessätze verkündet habe, weswegen es jetzt
zur Unruhe im Publikum gekommen sei - weil er jetzt von 130 Tagessätzen gesprochen habe.
Auf seine Frage hin, wer mir denn das Wort erteilt hätte, habe ich nicht weiter geantwortet. Er hat seine Frage dann selbst beantwortet und erklärt, dass er sich dann wohl versprochen habe.
Und mit Hochmut und Verachtung hatte Stengel während des letzten Wortes des Angeklagten den Angeklagten unterbrochen mit den Worten, der Angeklagte solle keine Wahlkampfrede halten.
Das war der Zeitpunkt, zu dem ich Stengel abgelehnt hätte. Innerlich wegen des unerträglichen Hochmuts von Stengel. Der Sache nach, weil er den Angeklagten zurechtgewiesen hat von oben herab und den Angeklagten gemaßregelt hat und damit in seiner Rede gehemmt. Die Einschränkung des letzten Wortes des Angeklagten, der ohne Furor und ruhig spricht, ist ohne sachlichen Grund erfolgt.
Die Kammer hat nicht nur diesen Fehler zu verantworten.
Wer keinen Beweis erhebt, sondern nur glaubt, der bewegt sich im Nebel der Mutmaßungen und Vorurteile.
Unsere Forderung an die Gesetzgebung und die Verfassungsschutzämter.
„Liebes Verfassungsschutzamt in Hessen, Thüringen …………..,
liebes Parlament in Hessen, Thüringen …………..,
ich bin Redner auf Demos und habe Angst, mir unbekannte NS-Parolen auszusprechen,
die ich nicht als NS-Parolen erkenne. Ich bin auch nicht Mitglied einer Partei Alles für Deutschland (AfD), so dass ich auch nicht über ein Sonderwissen einer Partei verfüge, die eine NAZI-Partei ist, wie es Saskia Esken so ganz direkt ausgedrückt hat.
Ich bitte Sie deswegen dringend darum, mir bis zum 30. Mai 2024 eine Liste zuzusenden, in der abschließend ALLE NS-Parolen verzeichnet werden, die ich nicht aussprechen darf.
Ihre Broschüre über NS-Meinungs-Delikte ist wohl ganz offensichtlich unvollständig.
Denn ich habe im Prozess in Halle gegen Herrn Björn Höcke leider den persönlichen
Eindruck gewonnen, dass auch diese NAZI-Partei nicht alle NAZI-Parolen kennt.
Nach dem 30. Mai 2024 kann der Präsident des Verfassungsschutzes zum Täter werden, wenn ich nur das als verbotene Parolen ansehe, was in Ihrer Broschüre steht, und ich damit einem Irrtum erliege. Ich kann mich dann auf einen Irrtum berufen. Der Präsident kann sich allerdings nicht auf einen Irrtum berufen und kann sich strafbar machen.
Durch mittelbare Täterschaft durch Unterlassen mit Hilfe eines undolosen Werkzeugs (§ 13, § 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB). Herr Stephan Kramer sollte sich rechtlich beraten lassen - ist schon etwas komplizierter ;)
Wer billigt, stimmt zu. Wer als Staat nicht klarstellt, was verboten ist bei den Meinungsdelikten, der schafft ein Klima der Angst, weil niemand weiß, welcher Spruch demnächst von einer Staatsanwaltschaft und einem Gericht als verfassungsfeindliche Parole ausgegeben wird.
Nullum crimen, nulla poena sine lege scripta, praevia, certa et stricta. Gegen diese elementaren Verfassungsgrundsätze der Justiz wurde in Halle eklatant und mit Wollust und Genugtuung verstoßen. Um demnächst ganz sicher zu gehen, werden wir mit lauter Stimme den Ruf erheben:
„Deutschland über alles“, „Deutscher Wein und Deutscher Sang, sollen in der Welt behalten, ihren alten schönen Klang“
Dieser Urteilsspruch, mit dem nicht nur der objektive Tatbestand, sondern auch der subjektive Tatbestand der Strafvorschrift verbogen wird, hat auch eine andere Auswirkung, die von interessierten Kreisen sicherlich beabsichtigt ist. Stengel hat zwar in seiner Urteilsbegründung betont, dass nicht die weisungsabhängige Staatsanwaltschaft eine Verurteilung ausspricht, sondern ein unabhängiges Gericht.
In der öffentlichen Wahrnehmung wird allerdings derjenige, der verurteilt wird, eine „verfassungsfeindliche“ NAZI-Parole ausgesprochen zu haben, als derjenige erkannt werden, der mit Inbrunst und Hingabe eine NAZI-Ideologie vertritt. Das aber ist mitnichten so.
Dass ein Mensch wegen des Verbreitens einer NS-Parole auch dann verurteilt werden kann, der subjektiv nichts, aber auch gar nichts mit einer NAZI-Ideologie am Hut hat, das wird für die Menschen da Draußen nicht verständlich sein und nicht zu vermitteln sein - und wohl auch ein Präsident für Verfassungsschutz Stephan Kramer nicht kapieren.
Deswegen kann sich dann auch eine Saskia Esken ermutigt fühlen, die Partei Alles für Deutschland (AfD) als NAZI-Partei abzuwerten und zu diskreditieren - obwohl die Partei Alles für Deutschland (AfD) zwar „wertkonservativ“ ist, eine NS-Ideologie aber weder vertritt noch ihr huldigt.
Wird ein Mensch wegen des Gebrauchs verfassungsfeindlicher Symbole verurteilt, der unbedacht Worte ausspricht, die selbst vom Verfassungsschutz nicht als NAZI-Parole gelistet werden, die inder Bevölkerung weder in der NS-Zeit noch in der Jetzt-Zeit als „die“ NAZI-Parole der SA bekannt sind, dann wird der unrichtige Eindruck erweckt, ein Mensch würde die NS-Ideologie befürworten.
Damit lassen sich Menschen mit einen einzigen Richterspruch in der Öffentlichkeit verleumden.
Frankfurt am Main, 15. Mai 2024
Von 22. bis 24. März 2024 fand im Rudolf Steiner-Haus in Hamburg eine Veranstaltung der Anwälte für Aufklärung e. V. (AfA) zum Thema WHO-Pandemievertrag statt, mit einem Bürgerforum am Samstagnachmittag.
Unter Bezugnahme auf diese seit Wochen auf der Webseite der AfA und in weiteren Medien angekündigte Veranstaltung verfasste das «Hamburger Bündnis gegen Rechts» am 21. März 2024 eine Presseerklärung mit folgender Quintessenz:
„Wer Desinformation und Verschwörungsideologien Tür und Tor öffnet, normalisiert entsprechendes Gedankengut und trägt selbst zur Spaltung in der Gesellschaft bei. Der bekannte Spruch „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert." droht angesichts wiederholter Querdenken-naher Veranstaltungen im Steiner-Haus zur Türpolitik zu werden.“
Auf den unwahren und verfälschenden Inhalt der Presseerklärung gehen wir nicht im einzelnen ein. Beispielhaft sei nur klargestellt, dass der Verein AfA zu keinem Zeitpunkt die Existenz des Corona- Virus’ geleugnet hat. Die genannte Presseerklärung dient der üblichen Etikettierung von Andersdenkenden, die nicht der vermeintlich allgemeinen Linie folgen. Die AfA grenzen sich von jeglicher Art Extremismus ab, auch von solchem, welcher ohne Evidenz die Deutungshoheit beanspruchen will. Die AfA treten ein für einen Meinungspluralismus, sachbezogen, evidenzbasiert und frei von voreingenommener Ideologie und gegen jede Ausgrenzung.
Mit der genannten Presseerklärung wurde ein massiver Druck auf die Verantwortlichen des Rudolf-Steiner-Hauses erzeugt mit dem Vorwurf, sie böten ihr Haus Personen an, die Querdenken und Verschwörungstheorien verbreiteten, und das Haus habe damit seinen Ruf zu verlieren. Verloren hätten die AfA beinahe und lediglich einen Tag vor Beginn ihren Veranstaltungsort. In Gesprächen mit den Verantwortlichen des Hauses konnte aber klargestellt werden, dass es hier um nichts weniger geht als um einen direkten Angriff gegen die in Art. 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungsfreiheit, die ein unverzichtbares Element unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellt. Letztlich haben die Verantwortlichen des Rudolf Steiner-Hauses diesem Druck standgehalten, was unsere uneingeschränkte Hochachtung und unseren Dank verdient.
Der ausschließliche Maßstab für das Wirken der AfA ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehört eine demokratische Meinungs- und Willensbildung in einem offenen Diskurs. Ein solcher muss gerade auch jetzt möglich sein, wo es darum geht, inwieweit die vorgesehenen Regelwerke der WHO die verfassungsmässig garantierten Rechte wie nebst der Meinungsfreiheit etwa die staatliche Souveränität, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit der Wissenschaft einzuschränken drohen. Meinungen, die abseits des zunehmend verengten Meinungskorridors stehen, unterbinden zu wollen, ist zutiefst undemokratisch. Wir wehren uns entschieden gegen alle Einschüchterungs-versuche und werden unsere Aufklärungsarbeit unbeirrt fortsetzen.
Ärztliche Aufklärung in Zeiten von Corona
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Ocke Thomas Jürs
Ärzte, die ihre bisherige Beratungspraxis nach Beginn der Pandemie beibehielten, mussten
verwundert feststellen, dass sie hiermit allein auf weiter Flur standen.
Erlernte und jahrelang praktizierte Vorgehensweisen in der Coronazeit weiterhin anzuwenden,
führte im mildesten Fall dazu, von Kollegen belächelt zu werden und im schlimmsten Fall zu
strafrechtlichen oder berufsrechtlichen Konsequenzen.
Hierbei wurde von der Mehrheit der dem offiziellen Narrativ folgenden Ärzte u.a. ausgeblendet,
dass der Gesetz- und Verordnungsgeber entgegen des in den Medien kolportierten Bildes
keineswegs eine Haftungsfreistellung sondern lediglich eine Haftungsprivilegierung eingeführt
hatte.
Ein im Rahmen der MedBVSV ( Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung) zugelassener Impfstoff entbindet die Ärzte keineswegs von einer ordnungsgemäßen Anamnese und Aufklärung, da gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MedBVSV im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes die in § 3 Abs. 4 S. 1 MedBVSV normierte Haftungsprivilegierung entfällt.
Soweit die Aufgabe bisheriger Standards in Bezug auf Anamnese und Aufklärung der Patienten als
grob fahrlässig zu bewerten sind, schwebt eine Haftung trotz entsprechender
Haftungsgprivilegierung wie ein Damoklesschwert über den Köpfen vieler Ärzte.
Die Beibehaltung bisheriger Standards wurde allerdings sowohl von staatlicher Seite als auch von
den Ärztekammern systematisch unterlaufen und sanktioniert.
Hinzu kam der von Kollegen, Arbeitgebern und Patienten ausgehende Druck.
Um in das Visier von Staatsanwaltschaften und Ärztekammern zu gelangen, reichte es aus, sich
kritisch zu den Coronamaßnahmen geäußert oder in Einzelfällen Impfunfähigkeitsbescheinigungen
ausgestellt zu haben.
Trotz dieser widrigen Rahmenbedingungen klärte ein Teil der Ärzteschaft über die
Zulassungsanforderungen und die Art des Impfstoffes auf, führte umfassende Anamnesen durch
und informierte über mögliche Nebenwirkungen des Impfstoffes.
Das Spannungsfeld, in dem sich maßnahmekritische Ärzte bewegten, gibt folgender Bericht aus
einer gynäkologischen Kassenpraxis wieder:
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hatte uns existentielle Sorgen bereitet, da wir nicht wussten,
ob wir unsere Arbeit zukünftig fortsetzen konnten.
Zudem war unsere Arbeit u.a. durch „Besuche“ des Ordnungsamtes wegen vermeintlich nicht
eingehaltener Maskenpflicht beeinträchtigt worden.
Aber auch das Spannungsfeld innerhalb der Patientenschaft belastete die Arbeit.
Auf der einen Seite wurden wir von Patienten denunziert, die der Ansicht waren, dass wir gegen
die Hygienemaßnahmen verstießen.
Auf der anderen Seite traten Menschen an uns heran, denen trotz gesundheitlicher
Beeinträchtigungen keine Maskenbefreiungsatteste oder Impfunfähigkeitsatteste ausgestellt
worden waren. Häufig ging dies soweit, dass Ärzte eine Untersuchung von vorne herein abgelehnt
hatten.
Schwangere waren verzweifelt, da sie ohne Partner entbinden mussten.“
Diese Drucksituation hat in vielen Arztpraxen zu einem Vermeidungsverhalten geführt. Es wurde
hierdurch verhindert, dass unvoreingenommen und differenziert beraten wurde.
Wie wichtig eine Aufklärung - insbesondere durch die Hausärzte - gewesen wäre, lässt sich an den
nunmehr vermehrt auftretenden Krankheitsbildern ablesen.
Ich schließe diesen Beitrag mit folgendem eindrücklichen Zitat ab, welchem nichts hinzufügen ist:
„Abgesehen von den vielen Menschen, die seit dieser Zeit mit Depressionen, wirtschaftlichen
Existenzproblemen, Konflikten in Ehe und Familie wegen polarer Ansichten zum Thema Corona,
Einsamkeit und Angststörungen leiden, fällt uns seit ca. 6-9 Monaten auf, dass wir in einem so
kurzen Zeitraum noch nie so viele Patientinnen mit ungewöhnlichen Krebserkrankungen hatten:
Überlegungen zur Sprache einer gespaltenen Gesellschaft
Ein Beitrag von Christian Steidl
Im Zuge der gesellschaftlichen Auseinandersetzung über die Angemessenheit der politischen Corona-Maßnahmen entwickelte sich eine Klima von Ausgrenzung, Spaltung und Intoleranz, das nicht nur sozial sondern zunächst sprachlich einen tiefen Kiel in die Gesellschaft trieb. Wie kann man diese zerstörerische Entwicklung aufhalten, welche Brücken müssten geschlagen werden?
Der nachfolgende Artikel steht hier auch als PDF zur Verfügung.
Menschen nehmen ihre Umwelt unterschiedlich wahr. Angela Merkel zum Beispiel fühlte sich in der DDR wohl und hatte nicht das Gefühl, in einer Diktatur zu leben. Sie war Jugendsekretärin in der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und opponierte nicht gegen Erich Honecker. Sie war auf der Linie der SED-Parteiführung und konnte diese Meinung stets frei äußern, ohne Nachteile zu erleiden. Sie konnte Abitur machen und Physik studieren. Am Abend des Mauerfalls saß sie mit ihren Freundinnen in der Sauna und genoss das Leben. Andere Menschen äußerten Kritik an Erich Honecker und landeten im Stasi-Gefängnis in Hohenschönhausen. Der Fall der Mauer war für sie die Befreiung.
Auch heute ist es so, dass Menschen z.B. die einrichtungsbezogene Impfpflicht oder die Maskentragepflicht im Zug als gut und notwendig einschätzen, währenddessen andere dagegen Widerstand leisten und deshalb ihre Arztpraxis von einem Sondereinsatzkommando der Polizei geschlossen bekommen. Daher empfinden es die einen so, als würden wir „im besten Deutschland aller Zeiten“ leben, wohingegen andere diese Entwicklung als „totalitär“ empfinden. Entsprechend verwenden beide Typen von Menschen für die gleichen Sachverhalte unterschiedliche Ausdrücke. Um das gegenseitige Verständnis zu befördern und um der fortschreitenden Spaltung unserer Gesellschaft entgegenzuwirken, seien hier exemplarisch einige dieser unterschiedlichen Wahrnehmungen – neudeutsch „kognitive Dissonanzen“ – gegenübergestellt:
| Anhänger der Corona-Maßnahmen empfinden es so: | Kritiker der Corona-Maßnahmen empfinden es so: |
| Pandemie | Plandemie |
| Epidemische Notlage von nationaler Tragweite | Saisonale Grippewelle |
| krank | Test-positiv |
| Unterhaken | Intoleranz |
| Faktencheck | Zensur |
| Experte | Lobbyist |
| Hass | Meinungsfreiheit |
| Verschwörungstheoretiker | Skeptiker |
| Antifaschist*Innen | Gesinnungsterroristen |
| Rettungspaket | Inflationstreiber |
| Fürsorge | Zwangsmedizin |
| Aufmerksamer Nachbar | Denunziant |
| Netzwerkdurchsetzungsgesetz | Meinungsfreiheitsabschaffungsgesetz |
| Demokratieabgabe | Zwangsgebühreneinzugszentrale |
| Klima-Aktivisten | wohlstandsdegenerierte Ökoterroristen |
| Demokratiewahrung | Wahlmanipulation |
| Great Reset | Wirtschaftszusammenbruch |
| Neue Normalität | Hygienediktatur |
| plötzlicher und unerwarteter Tod | Impfschaden |
| Vorübergehende Schließung | Insolvenz |
| Infektionsschutzgesetz | Ermächtigungsgesetz |
| Privilegien | Grundrechte |
"Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden“, stellte Rosa Luxemburgs in ihrer Schrift „Die Russische Revolution“ fest und kämpfte dabei ausschließlich für die Meinungsfreiheit von kommunistischen Andersdenkenden – also für sich und ihre Gesinnungsgenossen. Was wir in unserer Welt bräuchten, wären Menschen, die Toleranz, Akzeptanz und Wertschätzung einfordern für Mitmenschen, die eine ANDERE Meinung haben als sie selbst!
Bereits im Mai 2020 war die Überforderung der Regierenden durch die Corona-Krise absehbar und auffällig, dass sich der öffentliche Diskurs auf eine einzige Wahrheit, den angeblichen wissenschaftlichen Konsens, verengt hatte. Wichtige Informationen, die das durch eine nie dagewesene Angstpropaganda verbreitete Weltbild vom vermeintlichen Killervirus und der ersehnten Immunisierung durch eine pharmazeutische Injektion ins Wanken brachten, wurden vorsätzlich aus dem Diskurs in den staatlichen Medien ferngehalten und mehr und mehr eliminiert. Seither erlebt die Zensur – euphemistisch Cancel Culture genannt – eine Blüte sondergleichen.
Indessen tut man dennoch oftmals gut daran, nicht vorschnell an eine großangelegte Verschwörung zu glauben und wiederum den gleichen Fehler zu begehen, etwa in der zur Sicherheit deklarierten Annahme, die geplante Bevölkerungsreduktion sei die Wahrheit. Vielmehr ist – worauf etwa Stefan Homburg immer wieder hingewiesen hat – das Verhalten der allermeisten Akteure in den letzten zweieinhalb Jahren durch die je persönliche (Karriere, interessante Posten, gesellschaftliches Ansehen) als auch institutionelle Nutzenmaximierung mithilfe der Basics der Wirtschaftswissenschaften, etwa des Pareto-Prinzips, sehr leicht zu erklären.
Der hier nun erstmals publizierte Text von unserem Kollegen RA Tobias Gall, lädt ein zu einem Gedankenspiel und verbleibt demgemäß vorsichtig im Konjunktiv. Allein die ständige Infragestellung auch der eigenen Hypothesen und vorläufigen Erkenntnisse vermag vor Manipulation zu schützen und im besten Sinne des Wortes zu immunisieren – nämlich vor Fehlschlüssen und vorschnellen Entscheidungen.
Versagen im Krisenmodus
von RA Tobias Gall
Gesetzt den Fall, ein seiner Natur entsprechend veränderter („mutierter“) Corona-Virus hätte in einer der dichtest besiedelten Regionen der Welt eine epidemische Verbreitung gefunden.
Gesetzt den Fall, die totalitäre Regierung des betroffenen Landes hätte – ihrer politischen Natur entsprechend frei von allen rechtsstaatlichen Begrenzungen und Kontrollen – den Ausbruch der Infektionskrankheit zunächst geheim gehalten und dann mit drastischen Freiheitsbeschränkungen die betroffene Region quasi stillgelegt, ohne irgendeine rechtsstaatliche Gegenwehr befürchten zu müssen.
Gesetzt den Fall, die Verbreitung des Virus in dieser Region und anschließend in allen anderen betroffenen Regionen konnte infolge der Entwicklung eines Virus-Tests durch einen deutschen Virologen fast von Anfang an gut beobachtet werden, wenn auch Überprüfungen des Tests unterblieben und der Test eine sehr hohe Ungenauigkeit hatte.
Gesetzt den Fall, derselbe und viele weitere Virologen wären einerseits in Folge einer verantwortungsgeleiteten Idee der Erforderlichkeit einer wirksam herbeizuführenden öffentlichen Aufmerksamkeit, andererseits aber auch um ihr bedeutungsvolles Tun ins rechte Licht zu setzen, in einen Modus des Alarmismus gewechselt, weil sie als Virologen immer von einer potentiell großen Gefährlichkeit von derartigen Viren ausgehen.
Gesetzt den Fall, der sich weltweit, also pandemisch verbreitende Virus, hätte dann eine für seinen Typus eher geringe Gefährlichkeit und vor allem Letalität gezeigt, die nur bei älteren und durch schwere Vorerkrankungen immunologisch geschwächten Patienten auftrat.
Gesetzt den Fall, die weltweit unterschiedliche und meist epidemiologisch nicht fachgerechte Ermittlung der Zahlen von Infektionen, Erkrankungen und Toten hätte objektiv weitestgehend unauffällige Ergebnisse aufgezeigt, die jedoch wegen der dramatisierenden Appelle von Kreisen, die notorisch um Aufmerksamkeit ringen und immer wieder die Neigung zu einer sich gegenseitig aufschaukelnden Dramatik bis hin zur Hysterie zeigen, zu einer historisch einmaligen, final bedrohlichen, weltweiten Katastrophe umgedeutet wurden.
Gesetzt den Fall, die insgesamt unauffälligen statistischen Erhebungen zeigten in einigen Regionen der Welt vor allem dort statistische Ausreißer, wo überdurchschnittliche innergesellschaftliche Wohlstandsgefälle und unterdurchschnittlich leistungsfähige Gesundheitssysteme prägend waren.
Gesetzt den Fall, in einigen demokratisch und rechtsstaatlich konstituierten politischen Systemen sei eine zunächst zurückhaltend agierende politische Führungselite von der Medienöffentlichkeit in einer immer drastischeren Katastrophenhysterie zum Ergreifen umfassender Krisenmaßnahmen getrieben worden.
Gesetzt den Fall, die politischen Amtsinhaber in Deutschland hätten daraufhin die Chance ergriffen, ihrer im Verfall begriffene öffentliche Reputation dadurch aufzuhelfen, dass sie sich unter medialem Applaus als herausragende Krisenmanager inszenierten, ohne hinreichenden Sachverstand politisch und rechtlich drastische Maßnahmen durchführten, die sich faktisch ausschließlich an den Maßnahmen orientierten, die das totalitär regierte Land ergriffen hatte, in dem die Pandemie ihren Ausgang gefunden hat.
Gesetzt den Fall, wegen der Hysterie, dem allseitigen Krisenmodus und der von den Auswirkungen der Maßnahmen geprägten Wahrnehmung der Wirklichkeit, die durchgängig medial orchestriert angereichert und angefacht werden, werden kritische Stimmen als Leugner und Verschwörungstheoretiker verleumdet, um im zunehmend panischen Diskurs kein Gehör zu finden.
Gesetzt den Fall, dieser ohne jede hinreichende rational fundierte Tatsachengrundlage, ohne jedwedes verantwortungsvolles Augenmaß und unter drastischer Fehleinschätzung der Grenzen der Verhältnismäßigkeit rechtswidrig in Szene gesetzte Vorgang hätte den grundrechtlichen Schutz des einzelnen Bürgers und der gesamten Gesellschaft aus den Angeln gehoben und gerade deshalb eine alle Lebensbereiche betreffende katastrophale wirtschaftliche Großkrise hervorgerufen, die in ihren Auswirkungen die Corona-Krise bei Weitem übertrifft.
Wären wir dann nicht von Rechtswissenschaft, Verfassungsrechtlern und der Rechtsprechung der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte vollkommen im Stich gelassen worden? Hätten diese mit ihrem offenbar von einem Prinzip des Primats der Politik geprägten Denken, das erst einmal die vermeintliche Krise durch die dazu berufene Politik bewältigen lassen will und erst anschließend in aller Sorgfalt und vor allem Ruhe die Rechtsfragen untersuchen möchte, die eigentlich relevanten Kerngedanken von der abwehrenden Schutzwirkung der Grundrechte und einer Wehrhaftigkeit des Rechtsstaatsprinzips und der verfassungsmäßigen Ordnung im Ganzen gewissermaßen verraten?
Wenn ein totalitäres, ohne politische Freiheitsrechte auskommendes undemokratisches Regime wie die Führung der Volksrepublik China zum Vorbild des Krisenmanagements von demokratischen, freiheitlich-sozialen Rechtsstaaten wird – müssen sich dann nicht vielmehr Rechtsprechung und die zugehörige intellektuelle Funktionselite diszipliniert den medialen Krisenstürmen entziehen, nüchtern und möglichst neutral analysieren und dann quasi auf die Barrikaden steigen und den anderen Gewalten mit dem geschliffenen Schwert des Verfassungsrechts entgegentreten, um das Schlimmste zu verhindern?
Es ist zu befürchten, dass die Beantwortung dieser Fragen in den bevorstehenden Krisenzeiten äußerst ernüchternd für den demokratischen Rechtsstaat ausfällt.