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👉 Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen der WHO ist dringend abzulehnen.👈

Dazu erklärt Dr. Beate Pfeil in einer aktuellen Stellungnahme:

  "Deutschland bzw. die deutsche Bundesregierung hat den IGV-Änderungen bekanntlich nicht 

widersprochen und ist damit völkerrechtlich eigentlich zur deren innerstaatlicher Inkraftsetzung
verpflichtet. Aber: Das innerstaatliche Inkrafttreten der neuen IGV hängt davon ab, ob Bundestag und Bundesrat ein Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen beschließen. Die Regierung hat am 16.7.2025 einen Entwurf für ein solches Zustimmungsgesetz verabschiedet.

Aber: noch ist es nicht zu spät.

Das IGV-Zustimmungsgesetz wird irgendwann ab dem 8.9.2025 im Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung gestellt.

❗️ "'Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen ist abzulehnen. Es gilt, die Bundestags- und Bundesratsabgeordneten davon zu überzeugen", so Dr. Pfeil im Fazit ihrer detailliert begründeten Stellungnahme ❗️

Dr. Beate Pfeil erklärt weiter:

❗️ "Deutschland muss dem von der WHO ausgehenden politischen, faktischen und indirekt-rechtlichen Druck insoweit standhalten, als es seine Verantwortung zur Wahrung seiner Verfassung und elementarer Grundrechte nicht einfach auf die WHO abschieben darf! Ein
entsprechender Automatismus ist unzulässig"❗️

Diesen Forderungen schließen sich die Anwälte für Aufklärung ausdrücklich an.

AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche

Hier das Dokument von Dr. Beate Pfeil

Von 22. bis 24. März 2024 fand im Rudolf Steiner-Haus in Hamburg eine Veranstaltung der Anwälte für Aufklärung e. V. (AfA) zum Thema WHO-Pandemievertrag statt, mit einem Bürgerforum am Samstagnachmittag.

Unter Bezugnahme auf diese seit Wochen auf der Webseite der AfA und in weiteren Medien angekündigte Veranstaltung verfasste das «Hamburger Bündnis gegen Rechts» am 21. März 2024 eine Presseerklärung mit folgender Quintessenz:

Wer Desinformation und Verschwörungsideologien Tür und Tor öffnet, normalisiert entsprechendes Gedankengut und trägt selbst zur Spaltung in der Gesellschaft bei. Der bekannte Spruch „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert." droht angesichts wiederholter Querdenken-naher Veranstaltungen im Steiner-Haus zur Türpolitik zu werden.“

Auf den unwahren und verfälschenden Inhalt der Presseerklärung gehen wir nicht im einzelnen ein. Beispielhaft sei nur klargestellt, dass der Verein AfA zu keinem Zeitpunkt die Existenz des Corona- Virus’ geleugnet hat. Die genannte Presseerklärung dient der üblichen Etikettierung von Andersdenkenden, die nicht der vermeintlich allgemeinen Linie folgen. Die AfA grenzen sich von jeglicher Art Extremismus ab, auch von solchem, welcher ohne Evidenz die Deutungshoheit beanspruchen will. Die AfA treten ein für einen Meinungspluralismus, sachbezogen, evidenzbasiert und frei von voreingenommener Ideologie und gegen jede Ausgrenzung.

Mit der genannten Presseerklärung wurde ein massiver Druck auf die Verantwortlichen des Rudolf-Steiner-Hauses erzeugt mit dem Vorwurf, sie böten ihr Haus Personen an, die Querdenken und Verschwörungstheorien verbreiteten, und das Haus habe damit seinen Ruf zu verlieren. Verloren hätten die AfA beinahe und lediglich einen Tag vor Beginn ihren Veranstaltungsort. In Gesprächen mit den Verantwortlichen des Hauses konnte aber klargestellt werden, dass es hier um nichts weniger geht als um einen direkten Angriff gegen die in Art. 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungsfreiheit, die ein unverzichtbares Element unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellt. Letztlich haben die Verantwortlichen des Rudolf Steiner-Hauses diesem Druck standgehalten, was unsere uneingeschränkte Hochachtung und unseren Dank verdient.

Der ausschließliche Maßstab für das Wirken der AfA ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehört eine demokratische Meinungs- und Willensbildung in einem offenen Diskurs. Ein solcher muss gerade auch jetzt möglich sein, wo es darum geht, inwieweit die vorgesehenen Regelwerke der WHO die verfassungsmässig garantierten Rechte wie nebst der Meinungsfreiheit etwa die staatliche Souveränität, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit der Wissenschaft einzuschränken drohen. Meinungen, die abseits des zunehmend verengten Meinungskorridors stehen, unterbinden zu wollen, ist zutiefst undemokratisch. Wir wehren uns entschieden gegen alle Einschüchterungs-versuche und werden unsere Aufklärungsarbeit unbeirrt fortsetzen.

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