Vogelfrei durch EU-Dekret: Wie Sanktionslisten die Pressefreiheit im Kern erschüttern
Vortrag von Dr. Verena Wester und das Statement von Thomas Röper
Der Rechtsstaat, wie wir ihn kannten, befindet sich im Rückzug. Was früher als „Reichsacht“ im Mittelalter bekannt war – die Erklärung eines Menschen für vogelfrei, ohne Schutz und Recht – kehrt im 21. Jahrhundert unter dem Deckmantel europäischer „Sanktionspakete“ zurück. Der aktuelle Fall der Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp offenbart eine staatliche Fehlentwicklung, die jeden Bürger aufschrecken muss. Wenn Meinungen zu „hybrider Kriegsführung“ umgedeutet werden, um unliebsame Berichterstatter finanziell und existenziell zu vernichten, ist die Grenze zur Gesinnungsjustiz nicht nur erreicht, sondern weit übersitten.
Die Rückkehr der Willkür: Sanktionen als politische Waffe
Am 20. Mai 2025 beschloss der Rat der Europäischen Union das 17. Sanktionspaket gegen die Russische Föderation. Doch dieses Mal traf es nicht nur russische Staatsmänner oder Oligarchen. Erstmals wurden mit Thomas Röper und Alina Lipp zwei deutsche Staatsbürger auf die schwarze Liste gesetzt. Die Folgen sind verheerend und kommen einer bürgerlichen Hinrichtung gleich: Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte, Reiseverbote innerhalb der EU und ein faktisches Kontaktverbot für Geschäftspartner. Wer den Sanktionierten auch nur eine Mahlzeit vor die Tür stellt oder Honorare überweist, macht sich strafbar.
Diese Maßnahmen werden nicht etwa durch ein unabhängiges Gericht nach einer ordentlichen Beweisaufnahme verhängt. Nein, es genügt ein administrativer Akt in Brüssel. Ein Anhörungsverfahren? Fehlanzeige. Akteneinsicht vorab? Nicht vorgesehen. Die Betroffenen erfahren oft erst aus der Zeitung oder durch die plötzliche Kündigung ihrer Bankkonten, dass sie für den europäischen Rechtsverkehr nicht mehr existieren.
Die juristische Analyse: Dr. Verena Wester deckt die Defizite auf
In einem brisanten Vortrag im Bürgerforum Hofgeismar legte die auf EU-Recht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Verena Wester die erschreckenden Details offen. Die Begründungen des EU-Rates für die Listung von Röper und Lipp lesen sich wie eine Ansammlung von Textbausteinen, die jegliche individuelle Substanz vermissen lassen.
Beweise aus der Giftküche der NGOs
Besonders brisant: Die EU stützt ihre schwerwiegenden Eingriffe nicht auf eigene polizeiliche oder geheimdienstliche Ermittlungen, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden. Stattdessen nutzt sie „Drittquellen“. Es sind Berichte von politisch gefärbten NGOs wie „Correctiv“ oder einfache Presseartikel aus dem Mainstream, die als Grundlage für die Vernichtung einer Existenz dienen.
Frau Dr. Wester stellte klar: „Es wurde nicht geprüft, ob das, was die Journalisten berichten, der Wahrheit entspricht. Man hat einfach behauptet: Das ist Desinformation, das ist Propaganda.“ Hier wird ein Zirkelschluss betrieben: Weil die Berichterstattung nicht dem Narrativ der EU-Kommission entspricht, wird sie als Desinformation gelabelt. Und weil sie Desinformation ist, folgt die Sanktion. Ein Rechtsstaat, der Beweise durch politische Wertungen ersetzt, schafft sich selbst ab.
Das „Erziehungs-Argument“ der EU-Kommission
Die Verteidigungsstrategie der EU-Institutionen vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg ist an Arroganz kaum zu überbieten. Die Kommission argumentiert, dass Sanktionen keine Strafe seien – für die man ja ein ordentliches Gerichtsverfahren bräuchte –, sondern eine „Maßnahme zur Verhaltensänderung“.
Man will Journalisten also nicht bestrafen, man will sie „erziehen“. Nach dem Motto: „Bestrafe einen, erziehe hunderte.“ Dies ist die Sprache von autoritären Regimen, nicht die einer freiheitlichen Demokratie. Wenn der Staat beginnt, erwachsene Bürger durch Entzug ihrer Existenzgrundlage zu einer bestimmten politischen Meinung zu erziehen, haben wir den Boden des Grundgesetzes verlassen.
Thomas Röper: „Wehrt den Anfängen“
Thomas Röper, der aus Sankt Petersburg zugeschaltet war, betonte die Schwere des Angriffs. Er selbst ist in Russland in Sicherheit vor dem unmittelbaren Zugriff deutscher Behörden, doch der „Versuchsballon“, den die EU hier startet, zielt auf die gesamte Presselandschaft.
Welcher Journalist traut sich noch, Originalzitate der Gegenseite zu bringen oder konträre Analysen zu veröffentlichen, wenn am Ende die Aufnahme in eine Sanktionsliste droht? Röper wies darauf hin, dass die EU sogar Zitate sanktioniert. Wenn ein Journalist einen politischen Berater zitiert, dessen Aussage der EU nicht gefällt, wird das dem Journalisten als „Verbreitung von Narrativen“ ausgelegt. Das ist das Ende des Journalismus und der Beginn der Staatsverlautbarung.
Die passive Informationsfreiheit: Das vergessene Recht der Bürger
Oft wird übersehen, dass dieser Fall nicht nur Röper oder Lipp betrifft. Er betrifft uns alle. Artikel 5 des Grundgesetzes schützt nicht nur die Freiheit, seine Meinung zu äußern, sondern auch das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Indem die EU Journalisten ausschaltet, die eine andere Perspektive bieten – egal wie kontrovers diese sein mag –, beschränkt sie die Informationsfreiheit der gesamten Bevölkerung. Wir werden bevormundet. Die Regierung und die Brüsseler Bürokratie entscheiden, welche Informationen „gut“ für uns sind und welche als „russische Propaganda“ markiert und unterdrückt werden müssen. Eine Demokratie lebt jedoch vom Streit, vom Austausch der Argumente und vom mündigen Bürger, der sich selbst ein Bild macht. Wer den Bürgern diesen Diskurs vorenthält, bereitet den Weg in die Meinungsdiktatur.
Fazit: Der Kampf um den Rechtsstaat
Die Klageverfahren vor dem Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg sind von entscheidender Bedeutung. Es geht um die Frage, ob unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Informationsmanipulation“ ausreichen dürfen, um Grundrechte außer Kraft zu setzen.
Wir als Anwälte für Aufklärung werden diesen Fall weiter medial und juristisch begleiten. Wir fordern eine Rückkehr zu den Prinzipien von Beweis und Gegenbeweis, zum Recht auf Gehör und vor allem zum Schutz der freien Presse – auch und gerade dann, wenn sie Positionen vertritt, die den Herrschenden nicht gefallen. Denn Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Wenn wir zulassen, dass Journalisten wie Thomas Röper und Alina Lipp vogelfrei erklärt werden, sind wir alle die nächsten.
