Österreichischer Verfassungsgerichtshof stellt Fragen an das österreichische Bundesministerium für Soziales & Gesundheit

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Österreichischer Verfassungsgerichtshof mit Emblem, Fokus auf Recht und Verfassung.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat in einem sog. Verordnungsprüfungsverfahren das Ministerium aufgefordert, zu 24 Punkten – äusserst kurzfristig, nämlich bis zum 18. Februar – Auskünfte zu erteilen.

Es werden Fragen zu praktisch allen grundlegenden Maßnahmenthemen gestellt, wie z.B. Coronatote, Wirkung von FFP2-Masken, Bettenauslastung in Krankenhäusern und Übersterblichkeit.

Alles Fragen, die die kritischen Rechtsanwälte der Anwälte für Aufklärung schon seit Beginn an der Coronakrise immer wieder gestellt haben und auch weiter stellen.

Aufforderung des VFGH


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