Österreichischer Verfassungsgerichtshof stellt Fragen an das österreichische Bundesministerium für Soziales & Gesundheit
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat in einem sog. Verordnungsprüfungsverfahren das Ministerium aufgefordert, zu 24 Punkten – äusserst kurzfristig, nämlich bis zum 18. Februar – Auskünfte zu erteilen.
Es werden Fragen zu praktisch allen grundlegenden Maßnahmenthemen gestellt, wie z.B. Coronatote, Wirkung von FFP2-Masken, Bettenauslastung in Krankenhäusern und Übersterblichkeit.
Alles Fragen, die die kritischen Rechtsanwälte der Anwälte für Aufklärung schon seit Beginn an der Coronakrise immer wieder gestellt haben und auch weiter stellen.
